STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 | 01097 Dr€sden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr, Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6111299 Thema: Weiteres eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (Az. 370 Js 109/15) - Nachfrage zu Drs 6/11016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Tathandlungen lagen dem Ermittlungsverfahren zugrunde und aus welchen konkreten Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage wurden das Ermittlungsverfahren eingestellt bal. von der Verfolgung abgesehen? lm Einzelnen waren folgende Straftaten Gegenstand der Ermittlungen 1. Am 12.März 2014 gegen 4:00 Uhrwurde in Leipzig ein Kleintransporter VW in Brand gesteckt. Die Hitze des Feuers verursachte Schäden auch am Heck eines PKW, der neben dem Fahzeug geparkt war. Die Fahrzeuge wurden durch den Brand zerstört oder zumindest erheblich beschädigt. An ihnen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.400 EUR. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-'1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-KLR-2992/1 7 Dresden, zl5.Dezember 2017 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung Zu erreichen mit Straßenbahnlin¡en 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'zugang ftrr €lektronisch s¡gnierte sow¡e fUr vsrschlüsseltê €lektronische Dokumente nur üb6r das EleKronisch€ Gerichts- und Veruallungspostlach; nåh6re lnformalionên untsr w.egvp.de Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNrÉffiw 2. Am 18. März 2014 gegen 0:45 Uhr wurden drei mit rosa Farbe gefüllte Gläser gegen ein Wohnhaus in Leipzig geworfen. Durch die Farbe wurden zwei Außenrollos, die Fassade des Hauses, ein Geländer, der Gehweg vor dem Haus und ein Teil der Straße großflächig beschmiert. 3. Am 18. Mäz 2014 gegen 1:30 Uhr wurden an einem Wohnhaus in Leipzig zwei Fensterscheiben einer Wohnung eingeschlagen. 4. Am 18. Mäz 2014 gegen 1:55 Uhr wurde in Leipzig ein PI(A/ Citroen in Brand gesetzt. Das Fahzeug brannte vollständig aus, wobei ein Sachschaden in Höhe von ca. 9.000 EUR entstand. Die Hitze des Feuers verursachte auch Schäden an zwei weiteren PKW, die neben dem Fahrzeug geparkt waren. An den beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 3.800 EUR. 5. Am 18. Mäz 2014 gegen 2:10 Uhr wurde die Fassade eines Wohnhauses in Leipzig mit der Drohung ,,WlR KRIEGEN DICH NAZISAU" sowie die Klingelanlage mit den Worten ,,NAZ|" beschmiert. Zudem wurde ein mit rosa Farbe gefülltes Glas auf den Gehweg vor dem Haus und ein weiteres Glas gegen die Fassade geworfen und hierdurch die getroffenen Stellen großflächig mit Farbe beschmiert. 6. Am 18. März 2014 gegen2:15 Uhrwurde in Leipzig ein PKW Renault in Brand gesetzt. Am Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von ca. 6.500 EUR. Darüber hinaus wurde ein mit rosa Farbe gefülltes Glas gegen die Fassade des Hauses desselben Geschädigten geworfen. Hierdurch wurden die Fassade, ein Fensterbrett und eine Rabatte mit Farbe beschmiert. 7. Am 18. März 2014 gegen 4:45 Uhr wurde die Fassade eines Wohnhauses in Zschepplin mit den Worten ,,Fuck Nazi" und mehrfach mit dem Wort ,,Nazi" beschmiert. Zudem wurden vier mit unterschiedlicher Farbe gefüllte Gläser gegen Fenster und die Fassade des Hauses geworfen. Hierdurch wurden Fenster eingeschlagen und das Haus sowie eine davor liegende Treppe mit Farbe beschmiert. Seite 2 von 5 STAATSM'INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw 8. Am 21.März 2014 gegen 3:50 Uhrwurde die Fassade einesWohnhauses in Leipzig mit dem in roter Farbe ausgeführten Schriftzug ,,DU NAZI SAU" beschmiert. Zudem wurden an zwei Fenstern die Scheiben eingeschlagen. 9. Am 20. April 2014 gegen 4'.20 Uhr wurde in Delitzsch ein geparkter Pl(Â/ Skoda in Brand gesetzt. Die Hitze des Feuers verursachte auch Schäden am rechten Kotflügel eines daneben geparkten PKW. Es entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von 17.200 EUR. 10. Am 21. April 2Q14 gegen 1:45 Uhr wurde eine Scheibe zum Wohnzimmer einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung in Leipzig eingeschlagen. Durch das entstandene Loch wurde eine teerähnliche, zähflüssige Substanz in das Zimmer hineingesprüht. Hierdurch wurden ein vor dem Fenster hängender Vorhang, eine vor dem Fenster stehende Couch, die Zimmerwand und andere Möbel und Einrichtungsgegenstände derart verdreckt, dass sie entweder gar nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand wieder gereinigt werden konnten. Glassplitter des eingeschlagenen Fensters fielen auf die direkt unter dem Fenster stehende Couch, auf der zur Tatzeit der Geschädigte schlief. Der Geschädigte wurde zudem von der in die Wohnung gesprühten Flüssigkeit getrotfen. 11. ln der Nacht vom 29. April 2014 auf den 30. April 2014 wurde die Fassade eines Wohnhauses in Taucha mit dem in schwarzer Farbe ausgeführten Schriftzug ,,DU NAZISAU WIR KRIEGEN DICH!" beschmiert. 12. Am 9. Mai 2Q14 gegen 2:00 Uhr wurde ein auf einem Grundstück in Leipzig geparkter PKW Audi in Brand gesteckt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 5.000 EUR. 13. ln der Nacht vom 9. Mai 2014 auf den 10. Mai 2014 wurde ein mit einer teerähnlichen Substanz gefülltes Behältnis gegen das Wohnzimmerfenster einer Wohnung in Leipzig geworfen. Durch die Substanz wurden die Scheibe und der Rahmen des Fensters verdreckt . 14. Am 23. Mai 2014 gegen 3:00 Uhrwurde das KüchenfenstereinerWohnung in Leipzig eingeschlagen und anschließend eine mit Farbe gefüllte Flasche in die Wohnung geworfen . An dieser war ein Knallkörper mit bereits entzündeter Zündschnur befestigt. Der Ge- Seite 3 von 5 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENffi\liry schädigte nahm die Flasche in die Hand und versuchte die Zündschnur zu löschen. Bevor ihm dies gelang, explodierte der Knallkörper und brachte die Flasche zum Bersten. Hierdurch wurde die Küche des Geschädigten großflächig mit Farbe beschmiert. Zudem erlitt der Geschädigte eine Schnittwunde und eine Schwellung an der rechten Hand. 15. Am 2. Juni 2014 gegen 1:55 Uhr wurden mit Pflastersteinen zwei Scheiben zum Wohnzimmer und eine Scheibe zum Bad einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung in Leipzig zerstört. Einer der Steine traf die Geschädigte, die zur Tatzeit im Wohnzimmer schlief, am Kopf. Hierdurch erlitt die Geschädigte Hautabschürfungen. Weiterhin schlugen die Täter die Front- und die Heckscheibe des PKW der Geschädigten ein. 16. Am 2. Juni 2014 gegen 3:30 Uhr wurde mit Pflastersteinen eine Scheibe zum Wohnzimmer , eine Scheibe zum Schlafzimmer und eine Scheibe zum Bad einer Wohnung in Leipzig eingeworfen. Dar[iber hinaus wurden ein Fenster und die Hausfassade mit schwarzer, blauer und roter Farbe beschmiert. Ziel der Taten war, mit Ausnahme der unter Zifler 16 genannten Tat, jeweils Funktionsträger der NPD bzw. deren Angehörige oder Sympathisanten der Partei im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2014 in Leipzig. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß S 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt , da im Ergebnis der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht nicht nachweisbar war. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen nach dem 1. Buch, 8. Abschnitt der StPO (Beschlagnahme , Übenrachung, Durchsuchung etc.) wurden wann, gegen wie viele Beschuldigte, aus welchen Gründen und mit welchem Ergebnis angeordnet bzw. durchgeführt? Frage 3: Wie viele Verkehrs- und Bestandsdaten wurden aufgrund dieses Ermittlungsverfahrens wann erhoben und wann werden diese inwieweit gelöscht bzw. wann sind diese inwieweit gelöscht worden? Seite 4 von 5 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 4: Wie viele und welche Kategorie von Berufsgeheimnisträgern wurden durch welche konkrete Überuvachungsmaßnahme, insbesondere im Rahmen welcher und wie vieler berufsbezogener/ nicht-berufsbezogener Telekommunikationsereignisse , als Beschuldigte oder Dritte in diesem Ermittlungsverfahren betroffen? Frage 5: Wie viele der Personen nach Zttler 2 sind namentlich/nicht namentlich bekannt und wurden ggf.wann unterrichtet? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 bis 5 Maßnahmen nach dem 1. Buch, L Abschnitt der StPO wurden in dem Ermittlungsverfahren , þ¿- 370 Js 109/15, nicht getroffen. Daher wurden weder Verkehrsdaten noch Bestandsdaten erhoben und es waren keine Berufsgeheimnisträger von Übenryachungsmaßnahmen betroffen. Mit freundlichen Grußen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2017-12-15T11:37:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes