STAATSMl N1STER1U1V! DER JUSTIZ Ml'''1''''''''.'.'.''' Freistaat |g SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister© smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-LR-3533/14 Dresden, 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/1130 Thema: Offene Vorgänge bei Polizei und Staatsanwaltschaften, März 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Vorgänge bei der sächsischen Polizei befanden sich zum 10. März 2015 in Bearbeitung (offene Vorgänge)? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen!) Zur Beantwortung der Frage wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten im Freistaat Sachsen recherchiert, bei denen im Datenbestand vom 10. März 2015 kein Abgabedatum an die Staatsanwaltschaft erfasst ist. Unter den genannten Bedingungen sind derzeit 59.873 offene Vorgänge (Straftaten) erfasst: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 ♦Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach: nähere Informationen unter www.egvp.de Seite 1 von 3 STÄÄTSM1N1STER1UM DER JUSTIZ Freistaat |P SACHSEN Polizeidirektion offene Vorgänge Chemnitz 8.854 Dresden 17.069 Görlitz 6.323 Leipzig 20.525 Zwickau 5.893 andere Dienststellen 1.209 Freistaat Sachsen gesamt 59.873 Vorgänge, bei denen nach zwischenzeitlicher Abgabe an die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen erforderlich sind und diese daher wiedereröffnet wurden, können nicht ausgewiesen werden. Die vollständige Beantwortung der Frage würde die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 2: Wie viele Vorgänge bei sächsischen Staatsanwaltschaften befanden sich zum 10. März 2015 in Bearbeitung (offene Vorgänge)? (Bitte aufschlüsseln nach Staatsanwaltschaften!) Frage 3: Wie viele der offenen Vorgänge bei sächsischen Staatsanwaltschaften waren zum 10. März 2015 absolute Antragsdelikte und wie viele Offizialdelikte? (Bitte aufschlüsseln nach Staatsanwaltschaften und Deliktart!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Zur Beantwortung wird auf die anliegende tabellarische Aufstellung verwiesen, die die zum Stichtag 13. März 2015 gegen einzelne Beschuldigte anhängigen Ermittlungsverfahren wiedergibt. Eine (rückwirkende) Datenerhebung zum Stichtag 10. März 2015 war nicht möglich, weil Datenbestände der Vergangenheit in den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften, die täglich fortgeführt werden, nicht abfragbar sind. Zur Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UNI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Erläuterung der tabellarischen Übersicht ist darauf hinzuweisen, dass die zur Beantwortung notwendige Recherche in der staatsanwaltschaftlichen Datenbank nur die Anzahl der Beschuldigten ausweist. Da sich ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren auch gegen mehrere Beschuldigte richten kann, ist die Anzahl der offenen anhängigen Ermittlungsverfahren daher regelmäßig geringer. Bei der durchgeführten Datenrecherche wurde nach folgenden absoluten Antragsdelikten selektiert: § 123 StGB - Hausfriedensbruch, § 145a StGB - Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, § 185 StGB -Beleidigung, § 186 StGB - Üble Nachrede, § 187 StGB - Verleumdung, §§ 201, 201a, 202, 203 und 204 StGB - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, § 248b StGB - Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, § 288 StGB - Vereiteln der Zwangsvollstreckung, § 289 StGB - Pfandkehr und § 355 StGB - Verletzung des Steuergeheimnisses. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersichtzu den Fragen 2 und 3 Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr.: 6/1130 Js- Verfahren* gesamt davon: Js- absolute Antragsdelikte davon: Js- Offizialdelikte UJs- Verfahren** gesamt davon: UJs- absolute Antragsdelikte davon: UJs- Offizialdelikte Staatsanwaltschaft Chemnitz 6.041 218 5.823 3.217 28 3.189 Staatsanwaltschaft Dresden 13.249 497 12.752 11.113 108 11.005 Staatsanwaltschaft Görlitz 5.374 269 5.105 6.683 81 6.602 Staatsanwaltschaft Leipzig 12.112 564 11.548 11.653 116 11.537 Staatsanwaltschaft Zwickau 2.436 58 2.378 3.074 42 3.032 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 306 0 306 1 0 1 Summe 39.518 1.606 37.912 35.741 375 35.366 ** Js - Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige UJs - Verfahren gegen unbekannte Tatverdächtige