SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 | 01097 Dresd€n Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/11300 Thema: Weitere Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, u.a. gegen die Fangruppierung ,,Ultra Youth" - Nachfrage zu Drs 6/l l0l6 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche konkreten Tathandlungen lagen den in o.g. Drucksache genannten Ermittlungsverfahren (Az: 370 Js 97/16 und 370 Js 108/15) zugrunde? {Bitte Angabe des Sachverhalts, Tatzeit, Tatvonvurf, Arzahl der Beschuldigten, Stand der Ermittlungsverfahren etc.)? Ausgangspunkt des Verfahrens þ¿- 370 Js 97116 waren Ermittlungen zu dem Angriff auf den Polizeiposten in der Eisenbahnstraße in Leipzig am 6. August 2015, bei dem auch ein Polizeifahrzeug in Brand gesetzt wurde. ln Tatortnähe konnten seinezeit sechs Tatverdächtige ergriffen werden. Aus der Auswertung von sichergestellten Mobiltelefonen in dem wegen des Angriffs und der Brandstiftung gesondert geführten Ermittlungsverfahren STAATSMINISTERIUM DER JTJSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2992/1 7 Dresden, 4t.Dezember 2017 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mrt Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 1'1 Parken und hehindertengerechter Zugang über Einfahrt Hosp¡talstraße 7 *zugång für slektronisch signierte sow¡s fúr verschlùsselt€ êl€ktronische Dokumentê nur übêr das Elektron¡schg Gerichts- und Verwaltungspostfach; nåhere lnformat¡onen unter M.egvp.dgSeite 1 von 3 STAATSNIINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\\'ilt w ergaben sich Hinweise, dass sich im Stadtgebiet von Leipzig eine hierarchisch organisierte Gruppierung ,,REVO-Leipzig" gebildet hatte, die im Zusammenhang mit der bundesweit agierenden Gruppierung ,,Revolution" agiert. Es bestand der Verdacht, dass die Beschuldigten an weiteren bisher nicht aufgeklärten Anschlägen gegen staatliche Behörden und Einrichtungen im Jahr 2015 in Leipzig beteiligt gewesen sind bzw. solche geplant haben. Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen neun Beschuldigte. Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß S 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Eine weitergehende Beantwortung der Frage im Hinblick auf das bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden unter dem þ¿..370 Js 108/15 geführte Ermittlungsverfahren ist derzeit nicht möglich, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren einer Beantwortung die Vorschrift des S 477 Abs. 2 S. 1 StPO entgegensteht. Zur Begründung nehme ich auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr.6/11016 Bezug. Die dort im Hinblick auf dieses Ermittlungsverfahren genannten Gründe für die Antwortvenrueigerung gelten fort. Frage 2: Gegen wie viele Beschuldigte richtet sich das als ,,Ultra Youth" bezeichnete Ermittlungsverfahren ? Eine Beantwortung der Frage ist ebenfalls derzeit nicht möglich, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren einer Beantwortung die Vorschrift des S 477 Abs. 2 S. 1 SIPO entgegensteht. Auf die Antworten zu Frage 1 der hiesigen Kleinen Anfrage und zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6111016 nehme ich Bezug. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen nach dem l. Buch, 8. Abschnitt der StPO (Beschlagnahme , Überwachung, Durchsuchung etc.) wurden in welchem der Ermittlungsverfahren wann, gegen wie viele Beschuldigte, aus welchen Grtinden und mit welchem E rgebnis an geord net bzw. du rch gefü h rt? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Frage 4: Wie viele Verkehrs- und Bestandsdaten wurden aufgrund der Ermittlungsverfahren jeweils wann erhoben? Frage 5: Wie viele und welche Kategorie von Berufsgeheimnisträgern wurden durch welche konkrete Überwachungsmaßnahme, insbesondere im Rahmen welcher und wie vieler berufsbezogener/ nicht-berufsbezogener Telekommunikationsereignisse, als Beschuldigte oder Dritte in den Ermittlungsverfahren jeweils betroffen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 3 bis 5: lm Hinblick auf das von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden unter dem þú. 370 Js 97/16 geführte Ermittlungsverfahren wurden im Rahmen der Ermittlungen anlässlich einer kurzfristigen Observation eines mutmaßlichen Treffpunktes der Gruppierung Lichtbildervon PersonengemäßS 100hAbs. 1S. 1 Nr. l StPOgefertigt, ohnedass im Fortgang eine ldentifizierung der abgebildeten Personen erfolgt ist. Die Maßnahme war nicht gegen eine bestimmte Zielperson gerichtet. Weitere Maßnahmen nach dem 1. Buch, 8. Abschnitt der StPO wurden in dem Ermittlungsverfahren nicht getroffen. Aus diesem Grund wurden auch keine Verkehrs- und Bestandsdaten erhoben. Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass im Rahmen der Maßnahme gemäß S 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO Berufsgeheimnisträger betroffen waren. Eine weitergehende Beantwortung der Frage hinsichtlich des von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden unter dem þ¿.. 370 Js 108/15 geführten Ermittlungsverfahrens kann aus den bereits wiederholt dargelegten Gründen derzeit nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2017-12-15T11:39:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes