STAATSI\4'INISTERIUM DER JUSTIZ SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 lO1O97 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11305 Thema: Überprüfung von Behandlungsprogrammen für die Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Vorbemerkung: Gemäß S 105 Abs. I Sächsisches Strafvollzugsgesetz sind Behandlungsprogramme für die Gefangenen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu konzipieren, zu standardisieren und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Auf welche Weise werden die Behandlungsprogramme für die Gefangenen gemäß S 105 Abs. I Sächsisches Strafuollzugsgesetz jeweils in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 0408-KLR-3273/1 7 Dresden, /Al. Dezember 2017 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmi nisterium der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost tlber Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßen ba h n lin ien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang r,lber Einfahrt Hospitalstraße 7 *zugang für elektron¡sch signierts sowie ftrr v€rschlüsselta êlektronischê Dokumente nur über das Elektron¡sche Gor¡chts- und Vârwaltungspostfachi nåhere lnformat¡onen untor M.egvp.de Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\\tilJlà\q'¿rlTdb!:v Der Kriminologische Dienst des Freistaates Sachsen evalu¡ert die Abteilungen für Gefangene mit angeordneter Sicherungsverwahrung, die Sicherungsverwahrung sowie die Suchttherapiestationen in der Justizvollzugsanstalt Zeithain und in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen. Hiezu werden jährlich Strukturdaten über die jeweilige Abteilung bzw. Station und Falldaten zu den einzelnen Verurteilten erhoben. Bei der Evaluation der Abteilungen für Gefangene mit angeordneter Sicherungsvenryahrung und der Sicherungsverwahrung umfassen die Falldaten Angaben der Verurteilten selbst sowie Einschätzungen der Fachdienste. Die Einschätzungen der Fachdienste umfassen insbesondere den Bereich Psychopathologie sowie soziale und individuelle kriminogene Faktoren. Diese Erhebungen erfolgen bei Zugang in die Abteilung, regelmäßig im Verlauf der Unterbringung sowie abschließend bei Austritt aus der Abteilung. Mit dieser Form der Erhebung können Behandlungsverläufe und Entwicklungen der Verurteilten aufgezeigt werden. Frage 2: Mit welchen Ergebnissen wurden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils welche Behandlungsprogramme für die Gefangenen gemäß S 105 Abs. I Sächsisches Strafvollzugsgese Þ in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft? Ergebnisse der in der Antwort auf Frage 1 benannten wissenschaftlichen Untersuchungen können aufgrund der für statistische Analysen zu geringen Fallzahlen erst in einigen Jahren vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2017-12-14T11:20:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes