STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11308 Thema: Leitbild der Polizei Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Verschiedene Landespolizeien verfügen über ein Leitbild. So heißt es in dem diesbezüglichen Papier der Polizei Sachsen-Anhalt: ,Mit dem Leitbild der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt geben wir uns ein verpflichtendes Wertesystem, welches den Rahmen für das eigene Handeln und Verhalten darstellt und den Erwartungen der Bürger an uns entspricht.' (https://polizei-web.sachsenanhalt.de/fileadmin/Bibliothek/ Politik_und_Verwaltung/MI/Polizei/Landesmedienstelle/Organisation/ Leitbild_der_Polizei_des_Landes_Sachsen.pdf ). In einem Leitbild werden das Selbstverständnis und Grundprinzipien einer Organisation formuliert. Dies wirkt handlungsleitend und motivierend nach innen und soll nach außen Transparenz und Orientierung herstellen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Verfügt die Polizei Sachsen über ein Leitbild? Wenn ja: Was ist der Inhalt dieses Leitbildes und wie ist es entstanden? Wenn nein: Warum nicht? Frage 2: Plant die Polizei Sachsen ein Leitbild zu erarbeiten? Wenn ja: Wann und wie? Wenn nein: Warum nicht? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/40/52 Dresden, 15. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das berufliche Selbstverständnis sowie die Grundprinzipien für das Handeln und Wirken der Polizei des Freistaates Sachsen im Sinne eines Leitbildes wurden in den „Leitlinien der sächsischen Polizei" formuliert. Diese sollen, analog zu einem Leitbild, als ein realistisches Idealbild und Zielzustand verstanden werden, Orientierung geben und damit handlungsleitend sowie motivierend wirken, die angestrebten Werte der sächsischen Polizei darlegen und gleichzeitig damit die Transparenz verbessern. Die Leitlinien und das berufliche Selbstverständnis sind fester Bestandteil des Strategiepapiers der sächsischen Polizei und sind im Internet bei der sächsischen Polizei unter „Strategie der sächsischen Polizei" (siehe „Leitlinien der sächsischen Polizei") abrufbar. Die Leitlinien sind im Zuge der Entwicklung und Fortschreibung der Strategie der säch- 2,7sische Polizei im Arbeitskreis „Strategie der sächsischen Polizei" erarbeitet worden. Zur T - igkeit des Arbeitskreises wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfra e Drs.-Nr. 6/10202 verwiesen. Allgemee Informationen zur Strategie sowie ihrer Entstehungsgeschichte können der Str4egiAbroschüre auf Seite 5 entnommen werden. frelndlighen Grüßen Markus Ulbiak Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-12-18T15:23:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes