STAATSI\4 I N I STE RI U I\4 DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nageln Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11309 Thema: Hausordnung des Amtsgerichts Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Ausweislich einiger lose verteilter Wandbeschilderungen herrscht im Dienstgebäude des Amtsgerichts Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig ein totales Fotografier- und Filmverbot. Der Fragestellerin wurde bekannt, dass diese Regelung auf einer Hausordnung fußen soll. Besagte Hausordnung konnte sie im Dienstgebäude allerdings nicht sichtbar für Besucher*innen angebracht vorfi nden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt wurde besagte Hausordnung in der am Stichtag 20.11.2017 gültigen Fassung von welcher Stelle zu welchem Zweck erlassen? Die Hausordnung wurde am 31. März 2009 vom Vizepräsidenten des Amtsgerichts Leipzig erlassen, um die Nutzung des Dienstgebäudes ab dem Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsm¡nister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 047 - KLR Dresden, 4â Ðezember 2017 Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsminister¡um der Justiz Hosp¡talstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Þeutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektron¡schê Dokumente nur über das Elektronische Ger¡chts- und Vemaltungspostfach; nåhere lnformat¡onen unter m.egvp.deSeite 1 von 2 STAATSMINISTERìUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I ¡GF-tñ'JlMlw 1. April 20092u regeln (vgl. hierzu S 1 und S lSderanliegenden Hausordnung) Frage 2: Welche Regelungen und Anordnungen s¡nd in dieser Hausordnung ¡n welcher Weise getroffen worden (bitte den vollständigen Text wörtlich wiedergeben)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die anliegende Hausordnung und ihre Anlagen verwiesen. Frage 3: An welchen Orten im Dienstgebäude Bernhard-Göring-Str.64,04275 Leipzig ist die Hausordnung sichtbar für Besucher*innen angebracht (bitte einzelne Standorte innerhalb des Gebäudes genau bezeichnen)? Die Hausordnung ist an keinem Ort im Dienstgebäude angebracht. Frage 4r Erstreckt sich der Geltungsbereich der Hausordnung des AG Leipzigs für das Dienstgebäude in der Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig auch auf solche Gebäudeteile und Räumlichkeiten, die vom Landgericht Leipzig genutzt werden? Wer ist in diesen vorbezeichneten Gebäudeteilen und Räumlichkeiten lnhaber*in des Hausrechts? Der Geltungsbereich der Hausordnung erstreckt sich auf das gesamte Dienstgebäude (vgl. $ 1 der anliegenden Hausordnung). lnhaber des Hausrechts in den vom Landgericht Leipzig genutzten Gebäudeteilen und Räumen ist der Präsident des Landgerichts Leipzig (vgl. 5 2 Nr. 2 der anliegenden Hausordnung). Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Hausordnung des Amtsgerichts Leipzig Seite 2 von 2 ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 1 Amtsgericht Leipzig - Der Präsident - GenA 5300/1/97 HAUSORDNUNG § 1 Geltungsbereich § 2 Hausrecht § 3 Schließzeiten, Schließanlage § 4 Bezeichnung des Dienstgebäudes im Schriftverkehr § 5 Einzelne Einrichtungen § 6 Besetzung, Ausstattung, Benutzung der Diensträume und Verhandlungssäle § 7 Aushänge und Bekanntmachungen § 8 Bild- und Tonaufnahmen § 9 Alarmsignale, Notfälle, Störungen § 10 Kopier- und Faxgeräte, Druckerei § 11 Reinigung / Abfallbeseitigung / Papierentsorgung § 12 Fundgegenstände § 13 Innenhofgestaltung / Parkplätze § 14 Verstöße gegen die Hausordnung § 15 Schlussbestimmungen Anlagen ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 2 § 1 Geltungsbereich Diese Hausordnung regelt die Nutzung des Dienstgebäudes des Amtsgerichts Leipzig in der Bernhard-Göring-Straße 64. Für die Sicherung des Dienstgebäudes gilt neben der Hausordnung die Alarmordnung und die Brandschutzordnung in der jeweils geltenden Fassung. § 2 Hausrecht 1. Hausrechtsinhaber ist der Präsident des Amtsgerichts Leipzig, im Verhinderungsfall der Vizepräsident des Amtsgerichts Leipzig. Sollten diese unerreichbar sein, üben das Hausrecht aus: a) der Geschäftsleiter des Amtsgerichts Leipzig b) die Präsidialrichterin des Amtsgerichts Leipzig c) die Abteilungsleiter d) für eilbedürftige Fälle ein Beauftragter der Geschäftsleitung (u.a. Leiter und Stellvertreter der Wachtmeisterei) 2. Der Präsident des Amtsgerichts Leipzig überträgt das Hausrecht über Räume, die einer anderen Behörde zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind, für die Dauer der Zuweisung dem jeweiligen Behördenleiter. § 3 Schließzeiten, Schließanlage Das Gebäude ist an Arbeitstagen von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr, für die Öffentlichkeit geöffnet. Insoweit gelten folgende Maßgaben: 1. Die Öffnungszeiten gelten für die Haupteingangstür in der Bernhard-Göring-Straße. Der Zugang für Bedienstete ist an Arbeitstagen ab 06:30 Uhr bzw. in den Sommermonaten Juni, Juli und August bereits ab 06:00 Uhr mit dem Transponder für das Zutrittsterminal am Behinderteneingang in der Bernhard-Göring-Straße oder mit frei geschaltetem Transponder für das Zutrittsterminal über den Seiteneingang am Rolltor in der Alfred- Kästner-Straße möglich. Der Seiteneingang in der Arndtstraße ist lediglich Wirtschaftseingang bzw. Fluchtweg. Bei laufenden Verhandlungen, die an Arbeitstagen über 18.00 Uhr, freitags über 16.00 Uhr, hinausgehen, ist die Öffentlichkeit zu gewährleisten. 2. Die Haupteingangstüren und der Behinderteneingang in der Bernhard-Göring-Straße sowie die Seiteneingänge in der Alfred-Kästner-Straße und in der Arndtstraße sind an Arbeitstagen außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten, am Wochenende und an Feiertagen verschlossen und durch eine Einbruchmeldeanlage gesichert. Zur Schließzeit kann das Gebäude nur mit dem Transponder über das Zutrittsterminal am Rolltor in der Alfred-Kästner-Straße betreten oder verlassen werden. Voraussetzung der ordnungsgemäßen Funktion des Transponders ist die Eintragung der Berechtigung durch die Mitarbeiter der Personalabteilung. Hinweise zur Nutzung sind der Anlage 1, Aushang vom 10.09.2007, Az. E 5330-5/02 zu entnehmen. ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 3 Es ist hierbei darauf zu achten, dass die Zwischentüren zu den Fluren im Untergeschoss beim Betreten oder Verlassen des Gebäudes zu verschließen sind (s. Anlage 2, Aushang vom 26.06.2002, Az.: E 5330-5/02). 3. Jeder Bedienstete ist für die ihm ausgehändigten Schlüssel bzw. Transponder verantwortlich . Eine individuelle Kennzeichnung, die auf das Amtsgericht hinweist, ist zu unterlassen , um im Falle des Verlustes / Diebstahls eine Identifizierung zu vermeiden. Jeder Schlüssel- oder Transponderverlust ist sofort schriftlich der Geschäftsleitung anzuzeigen. Der Inhaber des Schlüssels oder des Transponders trägt die Kosten für die Wiederbeschaffung und den ggf. entstandenen Schaden. § 4 Bezeichnung des Dienstgebäudes im Schriftverkehr Das Amtsgericht Leipzig trägt im Schriftverkehr die Anschrift Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig oder die Postfachadresse 04174 Leipzig (siehe Briefkopf). Im innerdienstlichen Verkehr und im Verkehr mit Rechtsuchenden ist die einzelne Abteilung des Amtsgerichts und bei Ladungen zusätzlich die jeweilige Zimmer- und Telefondurchwahlnummer anzugeben. § 5 Einzelne Einrichtungen 1. Die Information befindet sich im Erdgeschoss im Foyer. Sie ist an Arbeitstagen von 07.30 Uhr bis zum Verschluss der Haupteingangstüren besetzt und unter Tel. 650 bzw. Mail-Adresse information-agl@agl.justiz.sachsen.de zu erreichen. 2. Der Sanitätsraum für betriebsärztliche Untersuchungen befindet sich im Erdgeschoss in der Nähe des Haupteinganges, Raum 005, Tel. 661. Sanitätskästen für erste Hilfe bei Unfällen befinden sich in den Räumen 478, 242, 134, 005, U26 und im Haftzellentrakt. Alle Wachtmeister des Amtsgerichts Leipzig sind ausgebildete Ersthelfer mit einem gültigen Nachweis und werden alle 2 Jahre turnusmäßig geschult. Deswegen sollten die Bediensteten im Bedarfsfall Hilfe über Telefon 670 anfordern und sich ggf. in den Sanitätsraum im EG 005 begeben, da dort auch Untersuchungsliegen und ein Rollstuhl zur Verfügung stehen. Für Notfälle mit Herzstillstand steht im Sanitätsraum ein Frühdefibrillationsgerät (AED) zur Verfügung, zu dessen Einsatz die Wachtmeister […] befähigt sind. 3. Die Wachtmeisterei befindet sich im Untergeschoss U26 am Seiteneingang Alfred- Kästner-Straße. An Arbeitstagen ist die Pforte am Rolltor von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr, ständig durch einen Wachtmeister besetzt und unter Tel. 640 bzw. Mail-Adresse wachtmeister-agl@agl.justiz.sachsen.de zu kontaktieren. Der Leiter der Wachtmeisterei ist unter Tel. 685 zu erreichen, der Haftzellendienst im Zellengang unter Tel. 670. 4. Die Poststelle befindet sich im Untergeschoss des Dienstgebäudes im Bereich an der Alfred-Kästner Straße, Raum U31, U32, U36 und ist unter Tel. 643 oder 632 bzw. Mail- Adresse poststelle-agl@agl.justiz.sachsen.de zu erreichen. ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 4 Sie ist am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, am Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Transport der eingehenden und ausgehenden Post von und zu den Abteilungen erfolgt durch die Wachtmeister. Päckchen und Pakete werden von der Poststelle versandfertig gemacht. Bei allen Sendungen sind die innerdienstlichen Anweisungen zur Gebührenersparnis zu beachten. 5. Die Telefonzentrale befindet sich im Untergeschoss des Dienstgebäudes, Raum U26, und ist unter Tel. 95 bzw. Mail-Adresse telefon-agl@agl.justiz.sachsen.de zu erreichen. Sie ist an Arbeitstagen von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 07:00 Uhr bis 14:30 Uhr besetzt. Zur Entlastung der Telefonzentrale ist bei allem Schriftverkehr die jeweilige Telefondurchwahlnummer anzugeben. Der Telefonzentrale obliegt es in erster Linie, ankommende Telefonate zu vermitteln. Nur in Ausnahmefällen dient sie der Auskunft / Vermittlung bei ausgehenden Telefonaten. Auf die Telefonordnung des Amtsgerichts Leipzig wird insoweit verwiesen. Ein öffentlicher Münzfernsprecher befindet sich im Erdgeschoss 053 in der Nähe der Information . 6. Das Materiallager befindet sich im Untergeschoss U67 im Flügel zur Arndtstraße, Tel. 649, Mail-Adresse material-agl@agl.justiz.sachsen.de. Die Bestellung von Büromaterial einschließlich Brief- und Kopierpapier hat dort schriftlich, abteilungsweise und in höchstens 14-tägigem Abstand durch die Materialverwalter der Abteilungen zu erfolgen. Die Ausgabe erfolgt Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr durch den Lagerverwalter. Eine Einzelausgabe von Büromaterial ist nur in Ausnahmefällen möglich. Im Falle der Umsetzung eines Bediensteten verbleibt das Büromaterial im bisherigen Raum. 7. Die Hausmeisterwerkstatt ist im Untergeschoss U18 untergebracht und über Tel. 646 bzw. Mail-Adresse hausmeister-agl@agl.justiz.sachsen.de zu erreichen. 8. Für die Unterbringung von Fahrrädern steht den Bediensteten im Untergeschoss der Fahrradraum U13 zur Verfügung. Das Fahrradfahren sowie das Abstellen von Fahrrädern in den Fluren im Untergeschoss ist nicht gestattet. 9. Die in jedem Geschoss eingebauten Teeküchen stehen allen Bediensteten zur Nutzung offen. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Störungen oder Defekte an den Geräten und Einbauten sind der Geschäftsleitung (Tel. 923) oder dem Hausmeister (Tel. 646) zu melden. Im Erdgeschoss und im 3. Obergeschoss befinden sich jeweils Automaten für Warmgetränke, im Erdgeschoss 053 ein Automat für Kaltgetränke. Im 5. Obergeschoss befindet sich die Kantine (Haus-Bistro) des Amtsgerichts. Sie hat von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr und von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr für die Bediensteten und Besucher geöffnet. Mittagstisch wird in der Zeit von 11:30 Uhr bis 14:00 Uhr angeboten. Gemäß Verfügung der Geschäftsleitung ist es nicht gestattet, aus der Kantine Geschirr oder Besteck auf die Dienstzimmer mitzunehmen. Beim Betreten und Verlassen der Kantine ist entsprechend der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitregelung mit dem Transponder das Zeiterfassungsgerät zu bedienen . ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 5 10. Die zentrale Rechtsantragstelle befindet sich im Erdgeschoss in den Räumen 057, 058, 059 und 061. Die Anmeldung zur Rechtsantragstelle im Zimmer 057 ist unter Rufnummer 691, die Rechtspfleger sind unter den Rufnummer 612 (Zimmer 058), 654 (Zimmer 059) und 655 (Zimmer 061) zu erreichen. Die Rechtsantragsstelle ist von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. 11. Die Zeugenbetreuungsstelle des Amtsgerichts Leipzig befindet sich im 1. Obergeschoss im Raum 164 und steht jeweils dienstags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr für persönliche Vorsprachen und fernmündliche Auskünfte (Tel. 730/701) zur Verfügung. 12. Die Zahlstelle (Kasse) befindet sich im Erdgeschoss im Foyer, Raum 002, Tel. 696 / 697. Sie ist von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. 13. Die Entschädigungsstelle für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter befindet sich im Erdgeschoss im Foyer, Raum 001, Tel. 693 / 695. Sie ist von Montag bis Freitag jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. 14. Die Bibliothek befindet sich im 3. Obergeschoss, Raum 300. Die Benutzung der Bibliothek wird durch die Bibliotheksordnung geregelt. 15. Das Zentralarchiv des Amtsgerichts befindet sich im Untergeschoss U01und ist unter Tel. 660 bzw. Mail-Adresse zentralarchiv-agl@agl.justiz.sachsen.de zu erreichen. 16. Die Toiletten sind stets so zu verlassen, wie man sie selbst anzutreffen wünscht. Die Behindertentoiletten befinden sich im Erdgeschoss Raum 019, 1. Obergeschoss Raum 110, 2. Obergeschoss Raum 215 und 5. Obergeschoss Raum 555. Diese Toiletten sind zur Nutzung durch Behinderte bestimmt. § 6 Besetzung, Ausstattung, Benutzung der Diensträume und Verhandlungssäle 1. Eine Änderung der Besetzung der Diensträume bedarf der Genehmigung durch die Geschäftsleitung . Evtl. erforderliche Umzugsmaßnahmen sind dem Referat Hausverwaltung (Mail-Adresse hausverw-agl@agl.justiz.sachsen.de) mindestens 5 Arbeitstage vorher anzuzeigen . Dies gilt nicht bei der Zuweisung von Anwärtern. Das Referat Hausverwaltung informiert die Hausmeister, die Telefonzentrale, die Informationsstelle, das IuK – Referat und - soweit erforderlich – die LIT. Türschilder werden im Auftrag der Geschäftsleitung beschriftet und angebracht. 2. Im Falle der Umsetzung eines Bediensteten verbleibt die Zimmerausstattung grundsätzlich im bisherigen Raum. Möbel, Geräte und sonstige Ausstattungsgegenstände - auch in den Sitzungssälen, Sozialräumen, der Kantine und den Fluren - dürfen nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung ausgetauscht oder umgesetzt werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn sich die Raumnutzungsart ändert. ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 6 3. Die Diensträume und deren Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Wände und Türen dürfen nicht angebohrt und beklebt werden. Zum Schutz des Bodenbelags ist beim Umgang mit Flüssigkeiten sowie der Einnahme von Getränken und Imbissen besondere Vorsicht geboten. 4. Bei jeder Abwesenheit des Zimmerinhabers, vor allem während der Mittagspause und nach Beendigung des Dienstes, sind die Diensträume abzuschließen. Sind mehrere Bedienstete in einem Dienstraum untergebracht, so ist für das ordnungsgemäße Abschließen , derjenige verantwortlich, der das Zimmer zuletzt verlässt. Die Fenster (ggf. auch die in den Fluren) sind bei Dienstende und längerer vorübergehender Abwesenheit zu schließen; ebenso ist die Beleuchtung in den Zimmern auszuschalten. Kopiergeräte sind auszuschalten. 5. Die Zubereitung von Kaffee oder Tee mittels Kaffeemaschinen und Wasserkochern in den Büroräumen darf den Dienstbetrieb nicht beeinträchtigen. 6. Das Betreiben von privaten Rundfunk- oder Fernsehgeräten durch Bedienstete ist in den Diensträumen nicht gestattet. 7. Sonstige private elektrische Geräte (außer den in § 6, Punkt 5. genannten) dürfen in den Diensträumen nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung betrieben werden. Sie müssen nach GUV-VA3 regelmäßig auf technische Sicherheit geprüft werden und entsprechend gekennzeichnet sein. Jeder Bedienstete ist für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen bei Benutzung privater Elektrogeräte eigenverantwortlich und haftet für entstandene Schäden. Einzelheiten sind in der Brandschutzordnung geregelt. 8. Das Betreiben sonstiger elektrischer Geräte wie Notebooks oder das Laden von Handys durch Besucher oder Parteien ist an den Steckdosen im öffentlichen Bereich sowie in den Verhandlungssälen grundsätzlich nicht gestattet. 9. Die Mitnahme und Haltung von Tieren im Justizgebäude sind grundsätzlich nicht gestattet . Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. 10. Die generelle Vergabe der Verhandlungssäle an die Abteilungen erfolgt durch die Geschäftsleitung . Die einzelne Vergabe des großen Sitzungssaales 100 und des Konferenzzimmers 135 erfolgt über das Referat Hausverwaltung (Tel. 923 / 909 oder Mail-Adresse hausverw-agl@agl.justiz.sachsen.de). 11. Für die ordnungsgemäße Nutzung der Verhandlungssäle und dazugehörigen Beratungsräume sind die Geschäftsstellen der jeweiligen Referate verantwortlich. Evtl. festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Referat Hausverwaltung (Tel. 923 / 909 oder Mail- Adresse hausverw-agl@agl.justiz.sachsen.de) anzuzeigen. 11. Alle Sitzungssäle sind außerhalb stattfindender Verhandlungstermine stets und in den Verhandlungspausen grundsätzlich zu verschließen. Da die Anzahl der in den Verhandlungssälen vorhandenen Besucherstühle aus Sicherheitsgründen das Maximum für anwesendes Publikum darstellt, ist ein Austausch der vorhandenen einheitlichen Bestuhlung untersagt. ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 7 Nach Ende der Verhandlungen sind von den Bediensteten in den Sitzungssälen die Fenster zu schließen und die Lichter zu löschen sowie sämtliche Schriftstücke aus den Verhandlungssälen mitzunehmen und in den Abteilungen nach den Bestimmungen getrennt nach datengeschützten Schriftstücken und Papier für SERO - Sammlung zu entsorgen. Die diensthabenden Wachtmeister haben bei der Schließdienstkontrolle der Verhandlungssäle darauf zu achten, dass eine einheitliche Bestuhlung weiter vorhanden ist. Festgestellte Veränderungen sind dem Referat Hausverwaltung (Tel. 923 / 909 oder Mail- Adresse hausverw-agl@agl.justiz.sachsen.de) zu melden. 12. Das gesamte Gebäude (außer den Büroräumen) ist mit einer hochsensiblen Brand- und Rauchmeldeanlage ausgestattet. Bei Alarmierung durch Sirenensignal ist entsprechend den Regelungen in der Brandschutzordnung zu verfahren und das Gebäude auf den Fluchtwegen zu verlassen. Die Brandmeldeanlage ist zur Feuerwehr aufgeschaltet. Über Rauch- und Feuermelder wird im gesamten Gebäude Alarm ausgelöst. Gleichzeitig wird automatisch die Feuerwehr alarmiert. Die Auslösung eines Fehlalarmes kann finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. 13. Mit dem Inkrafttreten des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes (SächsNSG) zum 01.02.2008 ist das Rauchen grundsätzlich im gesamten Dienstgebäude verboten. Davon sind sowohl die öffentlich zugängliche Bereiche, wie z. B. Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Toiletten, die Bibliothek und Kantine, als auch alle Büroräume, Schulungsräume , Sitzungssäle, Archive, Teeküchen und Technikräume betroffen. Wer weiter rauchen will, kann dies nur noch außerhalb des Gebäudes tun, da das Gesetz weder die Einrichtung von Raucherräumen in Behörden vorsieht noch die räumlichen Verhältnisse dazu im Gebäude vorhanden sind. Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ist mit dem Transponder das Zeiterfassungsgerät zu bedienen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Rauchverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit , die mit einer Verweisung aus dem Dienstgebäude, Hausverbot oder einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Verstöße gegen das Rauchverbot durch Bedienstete können außerdem dienstrechtlich verfolgt werden. 14. Der Genuss alkoholischer Getränke ist im Dienstgebäude grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur bei besonderen Anlässen erlaubt; dabei müssen jedoch das Ansehen der Behörde und ein geordneter Dienstbetrieb stets gewährleistet bleiben. Die Erlaubnis erteilt der jeweilige Abteilungsleiter. 15. Der Vertrieb von Waren für private Zwecke und das Sammeln von Bestellungen sind in den Diensträumen untersagt. Das Aufsuchen von Behördenangehörigen für private Geschäfte , Ankündigungen, Werbeaushänge und sonstige Mitteilungen nicht dienstlichen Inhalts sind nur mit Einwilligung der Geschäftsleitung zulässig. § 7 Aushänge und Bekanntmachungen 1. Tagesordnungen werden ausschließlich vor dem jeweiligen Sitzungssaal oder Verhandlungsraum ausgehängt. Aushang und Abnahme der Tagesordnungen obliegen den zuständigen Geschäftsstellen bzw. eine zeitnahe Abnahme der Tagesordnung vor Ihren Dienstzimmern auch den Richtern und Rechtspflegern. Eine Mehrfertigung der Tagesordnung ist jeweils rechtzeitig der Information zur dortigen täglichen Auslage zuzuleiten. ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 8 2. Aushang und Abnahme sämtlicher Bekanntmachungen - mit Ausnahme der Tagesordnungen - erfolgen ausschließlich durch die jeweils von den Abteilungen zu beauftragende Wachtmeisterei, in deren Besitz die Schlüssel für die Tafeln sind. 3. Bekanntmachungen des Gerichts an Dritte erfolgen: • an den Schautafeln im Erdgeschoss im Foyer für die Familien-, Straf-, Vormundschafts -, Mahn- und Zivilabteilungen; • an den Schautafeln im Erdgeschoss im Flur der Vollstreckungsabteilung für die Vollstreckungsabteilung; • an den Schautafeln im Erdgeschoss im Flur des Registergerichts für das Registergericht ; • an den Schautafeln im 4. Obergeschoss im Flur der Nachlassabteilung für die Nachlassabteilung; • an die Rechtsanwälte im Untergeschoss vor der Poststelle bei den Anwaltsfächern. 4. Bekanntmachungen an alle Bediensteten erfolgen: • über PC durch die Intranet- / Internetseiten des Amtsgerichts Leipzig und per E-Mail • auf Schautafeln, die sich im Erdgeschoss über dem Zeiterfassungsgerät und vor den Aufzügen A1 und A2 im Haupttreppenhaus sowie im 3. Obergeschoss vor der Bibliothek befinden sowie • für die Gerichtsvollzieher zusätzlich in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle im 1. Obergeschoss, Raum 148, und im Untergeschoss, Raum U48. 5. Allgemeine Bekanntmachungen, Informationen und Hinweise für Bedienstete und Besucher des Gerichts zu wichtigen Terminen und Öffnungszeiten der Gerichtsabteilungen sind auch der elektronischen Informationssäule im Foyer neben der Informationsstelle zu entnehmen. § 8 Bild- und Tonaufnahmen 1. Innerhalb des Gebäudes des Amtsgerichts Leipzig sind alle Bild- und Tonaufnahmen, insbesondere durch Mitarbeiter der Medien, untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Richterliche Zuständigkeiten werden von dieser Anordnung nicht berührt. 2. Soweit das Verbot nach Abs. 1 reicht, ist das Mitführen von Bild- und Tonaufnahmegeräten untersagt. § 9 Alarmsignale, Notfälle, Störungen 1. In Notfällen (Brand, Katastrophe, Bombendrohung u.ä.) ist nach der im Intranet bekannt gemachten Alarmordnung zu verfahren. In dieser sind auch Einzelheiten für eine evtl. Evakuierung des Gebäudes festgelegt. Eine Alarmierung der Wachtmeister kann über den hausinternen Notruf 444 erfolgen. ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 9 2. Feueralarm wird im Gebäudekomplex durch Sirenenalarm (Dauerton) gegeben. Daraufhin haben alle - außer den am Löschversuch beteiligten Personen - unverzüglich das Haus zu verlassen und sich am Sammelplatz in der Bernhard-Göring-Straße, Parkanlage gegenüber dem Gebäude, Albrecht-Dürer-Park (siehe Flucht- und Rettungswegeplan ) einzufinden, falls es sich nicht um einen offensichtlichen Fehlalarm handelt. Bei einem Fehlalarm erfolgt durch die IuK-Stelle eine Einblendung auf alle aktiven Bildschirme mit dem Hinweis, dass der Alarm vom (Datum) um (Uhrzeit) fälschlicherweise ausgelöst wurde, ein Verlassen des Gebäudes nicht notwendig ist und die Mitarbeiter in den Nachbarzimmern zu verständigen sind. 3. Defekte, Störungen, technische Mängel, Beschädigungen o.ä. sind unverzüglich der Geschäftsleitung (Tel. 923 / 909 oder Mail-Adresse hausverw-agl@agl.justiz.sachsen.de) oder der Hausmeisterei (Tel. 646 oder Mail-Adresse hausmeisteragl @agl.justiz.sachsen.de) zu melden. Bei technischen Störungen an Kopiergeräten gilt die nachstehende Regelung: § 10 Kopier- und Faxgeräte, Druckerei 1. Die Kopiergräte können von allen Bediensteten des Gerichts benutzt werden. 2. Für private Fotokopien ist ein Unkostenbeitrag von 0.05 € pro Kopie zu zahlen. Bei jedem Kopiergerät hängt eine Liste aus, in die der Benutzer seinen Namen, Datum und Anzahl der gefertigten Privatkopien einträgt. Der jeweilige Materialverwalter der Abteilung erhebt die sich aus der Liste ergebenden Unkostenbeiträge monatlich und rechnet sie bei der Zahlstelle ab. 3. Für den Versand bzw. Empfang privater Faxe sind Kosten zu entrichten. Diese richten sich nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Errichtung , den Betrieb und die Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen für die Landesverwaltung des Freistaates Sachsen, Dienstanschlussvorschrift – DAV, veröffentlicht im SächsABl., Jg. 2004, Bl.-Nr. 40, S. 1030, siehe Anlage 3. Bei jedem Faxgerät ist eine Liste für den Versand bzw. Empfang privater Faxe auszuhängen . In der Liste sind der Name (Druckschrift - lesbar), die Zimmernummer, die Faxnummer des Dritten sowie die Anzahl der Papierblätter getrennt nach Empfang und Versand zu erfassen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Regelung für private Fotokopien (§ 10, Punkt 2). 4. Jedes Kopiergerät ist zur Überwachung seiner technischen Funktionsfähigkeit und Versorgung mit Papier und Toner - ausgerichtet nach seiner hauptsächlichen Benutzung und seinem Standort - jeweils einer Abteilung zugewiesen. Deren Materialverwalter sorgt für Papier und Toner und meldet der Geschäftsleitung (Tel. 911) • jeweils zum 05.01., 05.04., 05.07. und 05.10. eines jeden Jahres den Zählerstand des letzten Arbeitstages des Vormonats, • unverzüglich technische Störungen sowie die Notwendigkeit regelmäßiger Wartungen jeweils unter Angabe von Gerätetyp, Gerätenummer uns Standort des Gerätes. ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 10 5. Soweit im Einzelfall mehr als 30 Kopien hergestellt werden sollen, ist dafür aus Kostenersparnisgründen das Drucksystem im Materiallager U 67 im Untergeschoss zu nutzen. Soweit nicht der direkte Weg zur Hausdruckerei gewählt wird, kann dies auf schriftlichem Weg mit dem Hausvordruck HV JV 1a veranlasst werden. Das Drucksystem darf nur durch den Bediensteten im Materiallager oder dessen Vertreter bedient werden. 6. Sollen durch die Hausdruckerei Formulare erstellt werden, die noch nicht als Hausvordrucke aufgelegt worden sind und über keine entsprechende Nummer im hausinternen Vordruckverzeichnis verfügen, ist der Druckauftrag mit dem Hausvordruck HV JV 1 über die Geschäftsleitung, Tel. 905, Mail-Adresse verwaltung-agl@agl.justiz.sachsen.de oder direkt an die Hausdruckerei im Materiallager, Tel. 649, Mail-Adresse materialagl @agl.justiz.sachsen.de zu richten. § 11 Reinigung / Abfallbeseitigung / Papierentsorgung 1. Die Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster des Gebäudes obliegt einem gewerblichen Unternehmen, welches vom Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement , Niederlassung Leipzig I, beauftragt ist. Beschwerden wegen mangelhafter Reinigung sind dem Referat Hausverwaltung telefonisch (Tel. 923 / 909) oder durch Bewertungsformular auf der Intranetseite per E-Mail mitzuteilen. 2. Abfälle (außer Papier; EDV und Sondermüll) gelangen in die in den Räumen dafür aufgestellten Abfallbehälter. Sie werden einmal wöchentlich durch das Reinigungsunternehmen entsorgt. In den Teeküchen sind außerdem für größere Abfallmengen oder Biomüll große Müllbehälter aufgestellt, die täglich durch das Reinigungsunternehmen geleert werden. Dort befinden sich auch Sammelbehälter für die nach dem dualen System zu entsorgende Verpackungen aus Verbundstoffen, Plastik oder Glas. 3. Die Papierentsorgung obliegt nicht dem Reinigungsunternehmen. Datengeschützte Papierabfälle werden im Untergeschoss U68 einer zentralen Vernichtung zugeführt. Das datengeschützte Papier wird von den Bediensteten in unzerrissenem, unzerknülltem Zustand , getrennt von sonstigen Abfällen in allen Büros gesammelt und zu der in jeder Abteilung befindlichen Sammelstelle (blauer Sack) gebracht. Das Papier muss frei von Fremdkörpern (Aktenklammern, Heftstreifen oder Heftnägel) sein. Die in den Büros befindlichen Behälter für datengeschützte Papiere sind durch entsprechenden Beschriftung (z.B. „Reißwolf“) für das Reinigungsunternehmen als solche deutlich zu kennzeichnen. Anderes Papier (z.B. Zeitungen, Knüllpapier, alte Formulare) wird von den Bediensteten zur Sammlung für den SERO - Container in die Sammelstelle der jeweiligen Abteilung (schwarzer Sack) gebracht. Das gesammelte Papier wird durch die Wachtmeister von den Sammelstellen in den Abteilungen abgeholt und der zentralen Vernichtung bzw. SERO zugeführt. 4. EDV-Verbrauchsmaterial wie Toner, Kartuschen und Fotoleitertrommeln werden den Anwendungsbetreuern nur im Austausch gegen das Altmaterial (einschließlich der Koffer für die Trommeln) zur Verfügung gestellt, da hier in aller Regel eine kostengünstige und umweltschonende Wiederverwertung möglich ist. ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 11 5. Sondermüll wie ausgesonderte Geräte, nicht mehr verwendbare Datenträger (Tonbänder, Karbonbänder, Disketten, Batterien usw.) werden gesondert im Untergeschoss (Materiallager ) gesammelt und sachgerecht vernichtet oder wiederverwertet. § 12 Fundgegenstände Fundgegenstände sind in der Geschäftsleitung (Tel. 911) zu melden und im Raum 127 abzugeben . § 13 Innenhofgestaltung / Parkplätze 1. Die Parkplätze im Innenhof sind nicht zur allgemeinen Nutzung freigegeben. Der Innenhof ist grundsätzlich nur für die Gefangenenzuführung zu Verhandlungen, zum Parken von Dienstfahrzeugen und ggf. zur Anfahrt von Dienstleistungsunternehmen vorgesehen. Einzelne Parkberechtigungen (z.B. an Bedienstete mit Behinderungen) werden ausschließlich von der Geschäftsleitung des Amtsgerichts Leipzig vergeben. 2. Der Behördenparkplatz mit Zufahrt von der Schenkendorfstraße steht grundsätzlich allen Bediensteten zur freien Nutzung zur Verfügung. Die Einfahrts-Schranke kann von allen Bediensteten mit dem Transponder am Zufahrtsterminal geöffnet werden. Die Ausfahrts- Schranke öffnet automatisch durch eine im Erdboden verlegte Schleife. Der Parkplatz hat eine Kapazität von insgesamt 88 Stellplätzen, wovon sich 18 Stellplätze für Besucher in einem öffentlichen Bereich und 70 Stellplätze für Bedienstete im Bereich hinter der Schranke befinden. Die 6 gekennzeichneten reservierten Stellplätze sind ausschließlich den Bediensteten mit als dienstlich genutzt anerkanntem Kfz. und der Geschäftsleitung vorbehalten. § 14 Verstöße gegen die Hausordnung Verstöße gegen die Hausordnung können für Besucher eine Verweisung aus dem Dienstgebäude , Hausverbot oder eine Anzeige nach § 123 StGB nach sich ziehen. Verstöße gegen die Hausordnung durch Bedienstete können dienstrechtlich verfolgt werden. § 15 Schlussbestimmungen Diese Hausordnung ersetzt die Hausordnung vom 01.02.2008 und tritt mit Wirkung vom 01.04.2009 in Kraft. Leipzig, 31.03.2009 Meyer Vizepräsident ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 12 Anlage 1 Leipzig, den 10.09.2007 Aktenzeichen: E 5330/5/02 Hinweise zum Verlassen des Dienstgebäudes nach Dienstschluss durch die Schlupfpforte mittels Transponder • Die Scharfschaltung der Tür im Rolltor Alfred-Kästner-Straße ist an der ROT leuchtenden Signallampe rechts neben der Türklinke zu erkennen. • Der Transponder ist vor dem Verlassen des Gebäudes vor das Transponder- Lesegerät an der rechten Seite zu halten. • Das Lesegerät signalisiert durch eine aufleuchtende LED, ob der Transponder die Berechtigung zur Freischaltung der Tür im Rolltor besitzt. LED leuchtet GRÜN - Berechtigung liegt vor. LED leuchtet ROT - keine Berechtigung vorhanden. • Ca. 3 Sekunden nach dem Lesen des Transponders im Lesegerät wird die Alarmüberwachung für die Tür im Rolltor aufgehoben, was am Verlöschen der ROT leuchtenden Signallampe an der Türklinke zu erkennen ist. • Wenn der Türschließer summt, lässt sich die Tür öffnen und das Gebäude kann verlassen werden. • Die Tür danach wieder ins Schloss fallen lassen, aber nicht abschließen! • Die Alarmüberwachung zur Türsicherung wird automatisch wieder aktiviert . Hinweis: • Wird die Tür im Rolltor geöffnet, ohne vorher den Transponder vor das Lesegerät zu halten und die Freigabe des Durchgangs abzuwarten, führt dies in jedem Fall zu einer Alarmauslösung. • Die Alarmauslösung wird in einer Videobildüberwachung festgehalten und an ein Wachunternehmen weitergeleitet. • Die entstandenen Kosten für Alarmauslösungen durch unsachgemäße Bedienung werden durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement vom Verursacher im Wege der Regressforderung eingezogen . • Wird das Gebäude nach "versehentlicher" Alarmauslösung verlassen, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Tür wieder ins Schloss fällt (ohne abzuschließen ), und vorher die Durchgangstüren zu den Fluren abgeschlossen worden sind, um die Gebäudesicherheit zu gewährleisten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anweisung zum Verschluss der Durchgangstüren zu den Fluren vom 26.06.2002 unverändert bestehen bleibt. ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 13 Anlage 2 Leipzig, den 26.06.02 Aktenzeichen: E 5330/5/02 Beim Verlassen des Dienstgebäudes nach Dienstschluss ist zu beachten: • Zur Sicherung des Gebäudes sind die Durchgangstüren zu den Fluren nach Dienstschluss zu verschließen. • Der ordnungsgemäße Verschluss der Durchgangstüren zu den Fluren ist am Verlöschen der ROT leuchtenden Signallampe und Aufleuchten der GRÜN leuchtenden Signallampe oben neben den Türen zu erkennen. • Nicht verschlossene Durchgangstüren sind an den ROT leuchtenden Signallampen oben neben den Türen zu erkennen . • Wenn die ROT leuchtenden Signallampen oben neben den Durchgangstüren nach dem Verschließen einer Durchgangstür nicht erlöschen, dann muss die gegenüberliegende Durchgangstür auch noch abgeschlossen werden. Der ordnungsgemäße Verschluss der Durchgangstüren zu den Fluren ist dann am Aufleuchten der GRÜN leuchtenden Signallampen oben neben den Durchgangstüren zu erkennen . ____________________________________________________________ Hausordnung, GenA 5300/1/97 31.03.2009 14 Anlage 3 zu Ziffer C.IV.2 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Errichtung, den Betrieb und die Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen für die Landesverwaltung des Freistaates Sachsen, Dienstanschlussvorschrift – DAV Berechnung der Kosten für die Übermittlung privater Faxvorlagen Versenden Übertragungskostenpauschale 0,25 EUR je Blatt zuzüglich Kostenpauschale für die Gerätenutzung, den Papierverbrauch und das Bedienpersonal: erstes Blatt: 1,00 EUR jedes weitere Blatt: 0,50 EUR Empfang Kostenpauschale für die Gerätenutzung, den Papierverbrauch und das Bedienpersonal: erstes Blatt: 1,00 EUR jedes weitere Blatt: 0,50 EUR KA6-11309 KA6-11309_Anlage 2017-12-18T15:27:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes