STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11310 Thema: Kommunale Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Zahl von Geflüchteten ist in den Jahren 2016 und 2017 im Vergleich zum Jahr 2015 relevant gesunken. Wurden im Jahr 2016 noch 14.860 Menschen nach Sachsen zugewiesen, waren es bis Ende September 2017 6.104 schutzsuchende Personen Im Jahr 2015 haben die Landkreise und Kommunen zahlreiche Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten aufgebaut. Derzeit stehen in den Kommunen zahlreiche geschaffene Unterbringungen leer oder müssen abgebaut werden. Dabei kommt es auch zu aus Sicht der Fragestellerin integrationspolitisch schädlichen Entscheidungen, wie die Abmietung von Wohnungen (siehe Drs 6/10700) oder die Schließung von Gemeinschaftsunterkünften , in deren Folge Geflüchtete in andere Städte umziehen müssen und aus ihrem Umfeld (Sprachkurse, Kita, Schule etc.) gerissen werden , wie es zum Beispiel in Bezug auf die GU in Weißkeisel im Landkreis Görlitz zu erwarten ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten haben die Landkreise und Kreisfreien Städte seit 2015 neu geschaffen und wie viele standen bereits zur Verfügung? (bitte nach Landkreis und kreisfreier Stadt aufschlüsseln sowie nach Plätzen in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung differenzieren) Die Antwort ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Übersicht. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/39/15 Dresden, 15. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Frage 2: Wie viele Plätze stehen derzeit leer und wie viele wurden in diesem Zeitraum bis jetzt abgebaut? (bitte nach Landkreis und kreisfreier Stadt aufschlüsseln sowie nach Plätzen in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung differenzieren) Die Antwort ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Übersicht. Frage 3: Welche Kosten sind den Landkreisen und Kreisfreien Städten für den Aufbau der neuen Unterbringungskapazitäten entstanden und welche Kosten wurden vom Freistaat refinanziert? (bitte je Landkreis und Kreisfreier Stadt differenzieren und summiert für die Jahre 2015, 2016 und 2017 angeben) Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welche Kosten den Landkreisen und Kreisfreien Städten bei der Schaffung von Unterbringungskapazitäten entstanden sind. Zur Beantwortung wurden daher die Landkreise und Kreisfreien Städte um Stellungnahme gebeten. Die Angaben der Landkreise und Kreisfreien Städte, die hierzu Aussagen getroffen haben, wurden in der als Anlage 3 beigefügten Übersicht zusammengefasst . Zur Frage der Refinanzierung der Kosten, die den Landkreisen und Kreisfreien Städten für die Schaffung von Unterbringungskapazitäten entstanden, können keine Aussagen getroffen werden. Der Freistaat Sachsen erstattet den Landkreisen und Kreisfreien Städten für die im Rahmen der Aufnahme und Unterbringung der in § 5 Nr. 1 bis 3, 5 und 7 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) genannten Ausländer entstehenden Kosten eine Pauschale. Mit der Pauschale werden alle notwendigen Ausgaben unter Einschluss der Ausgaben für personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für liegenschaftsbezogene Ausgaben und Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung abgegolten (§ 10 Abs. 1 SächsFlüAG). Welcher Anteil der gezahlten Pauschale auf die Kosten zur Schaffung von Unterbringungseinrichtungen entfällt, kann daher nicht beziffert werden. Für die Anmietung privaten Wohnraums zur Unterbringung von Asylbewerbern bestand auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Begründung von Belegungsrechten (RL Förderung Belegungsrechte ) vom 6. Oktober 2015 für die Landkreise und Kreisfreien Städte die Möglichkeit, Zuwendungen für die Begründung von Belegungsrechten an leerstehenden Mietwohnungen zu erhalten. Diese Förderung deckte die Kosten kapazitätsbegründender Belegung 4-echte vollständig ab. In vqelchey*Höhe Zuwendungen im Jahr 2015 an die Landkreise/Kreisfreien Städte gezah t wujfden, ergibt sich aus der als Anlage 4 beigefügten Übersicht. Für 2016 und 2017 w4 den keine Zuwendungen gezahlt. Mit freuhdlichen Grüßen \.] Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage1 zu DS.-Nr.6/11310 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Bestand an Kapazitäten zum 31.12.2014 Neuschaffung von Kapazitäten ab 01.01.2015 Anzahl Plätze in Gemeinschaftsunterkünften Anzahl Plätze in Wohnungen Anzahl Plätze in Gemeinschaftsunterkünften Anzahl Plätze in Wohnungen Chemnitz 348 104 Wohnungen 300 774 Wohnungen Dresden 687 1965 976 2777 Leipzig 1554 74 4618 415 Bautzen 990 250 1678 1660 Erzgebirgskreis 550 428 1343 3100 Görlitz 517 172 1353 1508 Leipzig Land 482 548 1681 1128 Meißen 390 588 1179 2174 Mittelsachsen 1003 0 2079 978 Nordsachsen 310 650 1624 4212 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 280 695 1684 1471 Vogtlandkreis keine Angabe* Zwickau 695 605 588 3015 *Angaben Bestand 01.01.2017: 575 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, 2.249 Plätze in Wohnungen Anlage 2 zu DS.-Nr. 6/11310 Landkreis/Kreisfreie Stadt Leerstand November 2017 Reduzierung von Plätzen seit 2015 Gemeinschaftsunterkünfte Wohnungen Gemeinschaftsunterkünfte Wohnungen Chemnitz 138 519 103 225 Dresden 3.037 1.029 Leipzig 1.597 27 1.916 - Bautzen 270 1.132 Erzgebirgskreis 380 1.163 205 872 Görlitz 243 69 842 1.312 Leipzig Land 255 98 1.157 385 Meißen 55 473 1.148 1.378 Mittelsachsen 1.632 33_ _ Nordsachsen 125 800 328 746 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 357 1.466 1.155 Vogtlandkreis 332 Zwickau 1.209 638 1.875 Anlage 3 zu DS.-Nr. 6/11310 Landkreis / Kreisfreie Stadt Kosten für Aufbau neuer Unterbringungskapazitäten 2015 2016 2017 Gesamt Chemnitz 5.575.413€ 10.313.944€ 12.719.319€ 28.608.676€ Dresden 12.163€ 28.794€ 24.252€ 65.209€ Leipzig 4.880.029 € 1.049.844 € 5.929.873 € 11.859.746 € Bautzen 11.150.000€ Erzgebirgskreis 2.732.067 € 4.555.466 € 534.654€ 7.822.187 € Görlitz 1.663.632 € 3.652.890 € 18.764 € 5.335.286 € Leipzig Land keine Angaben Meißen 1.591.941€ 6.132.072€ 838.676€ 8.562.689€ Mittelsachsen 3.271.518€ 1.671.660€ 1.515.568€ 6.458.746€ Nordsachsen keine Angaben Sächsische Schweiz- Osterzgebirge keine Angaben Vogtlandkreis keine Angaben Zwickau 8.516.425€ 23.645.512€ 13.084.004€ 45.245.941€ Anlage 4 zu DS.-Nr. 6/11310 . Landkreis / Kreisfreie Stadt Zuwendungen des Freistaates Sachsen für die Schaffung von Belegungsrechten im Jahr 2015 Chemnitz 307.000 € Dresden 104.000 € Leipzig 631.000 € Bautzen 241.000 € Erzgebirgskreis 295.000 € Görlitz 254.000 € Leipzig Land 323.000 € Meißen 299.000 € Mittelsachsen 335.000 € Nordsachsen 262.000 € Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 271.000 € Vogtlandkreis 266.000 € Zwickau 400.000 € 2017-12-18T15:19:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes