STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11311 Thema: Nutzung des Wahlrechts in Polizeigewahrsam Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird Personen ermöglicht, die sich am Wahltag in Polizeigewahrsam befinden, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen? Frage 2: In wie weit sind an Wahltagen im Dienst befindliche Polizisten darüber informiert, wie in Polizeigewahrsam befindliche Personen das Wahlrecht ermöglicht werden muss? Frage 3: Wie viele Personen befanden sich am 24. September in Polizeigewahrsam und konnten deshalb an der Bundestagswahl nicht teilnehmen? Frage 4: Falls passiert, wie soll in Zukunft verhindert werden, dass Menschen in Polizeigewahrsam ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen können? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Das Landes-, Bundes- und Europawahlrecht sehen für die Parlamentswahlen keine Möglichkeit vor, das Wahlrecht im Polizeigewahrsam auszuüben. Wahlrechtliche Sonderregelungen zu der Ausübung des Wahlrechts (Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand nach § 8 Europawahlordnung (EuWO), § 8 Bundeswahlordnung (BWO), § 6 Landeswahlordnung (LWO) oder in einem Sonderwahlbezirk nach § 13 EuWO, § 13 BWO, § 10 LWO) bestehen für Personen, die sich in Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Klöstern oder sozialtherapeutischen Einrichtungen befinden (§§ 54 ff EuWO, §§ 61 ff BWO, §§ 51, 52 LWO). Dabei ist Voraussetzung , dass die in den entsprechenden Einrichtungen anwesenden Wahlberechtigten einen für den Wahlkreis gültigen Wahlschein besitzen Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/40/56 Dresden, 15. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSUNISTERDJM DES INNERN Freistaat SACHSEN (vgl. §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 EuWO, §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1, 63, 64 Abs. 1 BWO, §§ 51 Abs. 1, 52 Abs. 1 LWO). Wahlscheine können regelmäßig nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl beantragt werden (§ 26 Abs. 4 Satz 1 EuWO, § 27 Abs. 4 Satz 1 BWO, § 23 Abs. 2, Satz 1 LWO). Ausschließlich im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag um 13:00 Uhr bei einer Landtagswahl und um 15:00 Uhr bei einer Europawahl und Bundestagswahl beantragt werden (§ 26 Abs. 4 Satz 2 EuWO, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO, § 23 Abs. 2 Satz 2 LWO). Die Erteilung eines Wahlscheins am Wahltag an Personen, die kurzfristig in Polizeigewahrsam genommen wurden und aus diesem Grunde nicht das Wahllokal aufsuchen können, ist daher ausgeschlossen. Auch verfassungsrechtliche Gründe, denen zufolge Personen im Polizeigewahrsam die Ausübung des Wahlrechts zwingend zu ermöglichen ist, sind nicht ersichtlich. Die Prinzipien der allgemeinen und gleichen Wahl i. S. d. Artikels 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz gewährleisten zwar allen Wahlberechtigten das Recht zur Wahlbeteiligung . Aus ihnen folgt jedoch weder für die Gesetzgeber und Verordnungsgeber noch für die Wahlorgane bzw. Gemeindebehörden die Verpflichtung, auch in allen unvorhergesehenen Fällen dafür zu sorgen, dass Wahlberechtigte von ihrem Wahlrecht tatsächlich auch Gebrauch machen können. Am 2 .f September 2017 befanden sich fünf Personen im Gewahrsam der Polizei. Drei wurd n re9tzeitig vor Schließung der Wahllokale entlassen, eine erst danach in Gewahr am eenommen. Die Maßnahme gegen die fünfte Person begann 12:35 Uhr und end te ef/st am nächsten Tag. Mit fredndlichen Grüßen ärkus Ulbi Seite 2 von 2 2017-12-18T15:22:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes