STAATSTVIINISTERDJM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11312 Thema: Kündigungen und Teilkündigungen von Rettungsverträgen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Landkreisen wurden die Verträge über das Rettungswesen gekündigt oder teilweise gekündigt und mit welcher Begründung? Der Staatsregierung ist bekannt, dass es im Jahr 2017 in den Landkreisen Meißen und Nordsachsen zur Kündigung von öffentlich-rechtlichen Verträgen zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport gekommen ist. Zu den diesen Vertragskündigungen zugrundeliegenden Begründungen liegen keine detaillierten Informationen vor. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte , die von den Landkreisen, kreisfreien Städten und Rettungszweckverbänden als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes als Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/40/53 Dresden, 15. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Träger des Rettungsdienstes als Vertragspartner können in eigener Verantwortung die in den öffentlich-rechtlichen Verträgen zur Durchführung des Rettungsdienstes die gern. § 31 Abs. 1 Nr. 9 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz enthaltenen Bestimmungen zur Beendigung der Verträge nutzen. Im Übrigen sind allgemeine Auskunftsverlangen, wie die Frage nach der Kündigung von Verträgen und deren Begründung, vorn Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Frage 2: Mit welchen Partnern wurden deshalb Übergangsverträge geschlossen, um den Rettungsdienst in den Landkreisen sicherzustellen? Die Landkreise Meißen und Nordsachsen haben die Leistungserbringung in den betroffenen Bereichen nach Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages dem Malteser Hilfsdienst und dem Regionalverband Meißen/Mittelsachsen der Johanniter-Unfallhilfe übertragen. Frage 3: Liegen der Staatsregierung Informationen vor, dass Partner im Rettungswesen ihre Verträge aufgrund von zu niedrigen Personalkosten (und damit verbundenem Verlassen des Arbeitgebers zu besser bezahlten Arbeitsplätzen) nicht erfüllen können? Der ta sregierung ist bekannt, dass es bei den Leistungserbringern im Rettungsdienst ver eh t zu Personalengpässen gekommen ist. Konkrete Informationen im Sinne der Fra es ellung liegen nicht vor. Mit re ndlichen Grüßen Märkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-12-18T15:24:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes