STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11313 Thema: Ausbildung von Notfallsanitätern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Frauen und Männer haben eine Ausbildung zum Notfallsanitäter seit 1. Januar 2014 in Sachsen angefangen und wie viele davon auch abgeschlossen? Bitte nach Jahren angeben. Nach der amtlichen Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Sachsen haben vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2016/17 insgesamt 363 Frauen und Männer die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/-in begonnen. 1. Ausbildungs- 2. Ausbildungs- 3. Ausbildungs- Schuljahr jahr jahr jahr 2014/15 93 0 0 2015/16 109 81 0 2016/17 161 103 79 Wie viele Frauen und Männer im Schuljahr 2017/18 eine derartige Ausbildung begonnen haben, ist der Staatsregierung noch nicht bekannt, da die statistische Erhebung und Aufbereitung des Statistischen Landesamtes Sachsen für das aktuelle Schuljahr noch nicht abgeschlossen ist. Im Sommer 2017 haben sich erstmals 75 Auszubildende der staatlichen Prüfung zum/zur Notfallsanitäter/-in gestellt. 58 Männer und Frauen konnten diese Prüfung und damit auch ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-17/931 Dresden, ;:.(1 Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Frage 2: Wie viele ausgebildete Notfallsanitäter wurden in Sachsen nach ihrer Ausbildung übernommen? (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft Tätigkeiten, die von privaten Hilfsorganisationen und privaten Unternehmen als Leistungserbringer im Rettungsdienst in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Die Leistungserbringer nehmen im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt auch keine öffentlichen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu den Leistungserbringern im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. Sofern Berufsfeuerwehren rettungsdienstliche Leistungen erbringen, betrifft die Frage ausschließlich Sachverhalte, die durch die Träger des Rettungsdienstes als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung vorliegen . Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Pauschale Auskunftsverlangen, wie hier nach der Anzahl der nach der Ausbildung übernommenen Notfallsanitäter, sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Frage 3: Wie viele Notfallsanitäter benötigt der Freistaat in den kommenden Jahren? Bitte bis zum Jahr 2022 angeben. Auf die Antwort der Staatsregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/8000 wird verwiesen. Frage 4: Falls die aus der Ausbildung übernommene Anzahl nicht der benötigten entspricht , wie hat der Freistaat vor, diese fehlenden Notfallsanitäter auszugleichen ? Entfällt. Mit freundlichen Grüßen I .· 0. tttC Barbara Klepsch Seite 2 von 2 SACHSEN 2017-12-21T14:41:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes