STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11315 Thema: Antrag auf Verordnung zu Waffenverbotszone in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Leipziger Volkszeitung vom 02.11.2017 ist zu lesen: ,Als erste Kommune in Sachsen soll Leipzig eine Waffenverbotszone erhalten. Das kündigten Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) am Donnerstag nach einem Gespräch zur Sicherheitslage in der Stadt an. Die Waffenverbotszone soll rund um die Eisenbahnstraße gelten. ,Polizeidirektion und Stadt haben heute offiziell den Antrag gestellt, die Prüfung läuft,' erklärte der Innenminister . ,Ich stelle in Aussicht, dass Anfang 2018 eine entsprechende Verordnung erlassen wird mit dem Ziel, dass einer der Kriminalitätsschwerpunkte in Leipzig besonders kontrollintensiv bearbeitet werden kann.' (Quelle: http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker- Leipzici/Leipziger-Eisenbahnstrasse-soll-Sachsens-erste-Waffenverbotszone -werden, zuletzt aufgerufen am 18.11.2017)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und von welcher Behörde wurde der Antrag auf eine Verordnung zur Waffenverbotszone in Leipzig gestellt? Frage 2: Für welches Stadtgebiet mit welchen konkreten Straßenzügen wurde mit dem Antrag die zukünftige Waffenverbotszone in Leipzig beantragt ? Freistaat SAC1-1 SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/40/54 Dresden, 15. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie wurde der Antrag auf eine Verordnung zur Waffenverbotszone in Leipzig inhaltlich begründet? Frage 4: Aufgrund welcher Erkenntnisse und Sachverhalte geht die Sächsische Staatsregierung bei dem im Antrag benannten Gebiet in Leipzig von einem „Kriminalitätsschwerpunkt " aus? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Einer förmlichen Antragstellung bedarf es für den Erlass einer Rechtsverordnung, wie der Einrichtung einer Waffenverbotszone, nicht. § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes (WaffG) ermächtigt die Landesregierungen, sog. Waffenverbotszonen vorzusehen, soweit die in § 42 Abs. 5 WaffG genannten Voraussetzungen vorliegen. Gemäß § 5 der Sächsischen Waffengesetzdurchführungsverordnung hat die Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen das Sächsische Staatsministerium des Innern. Das Sächsische Staatsministerium des Innern bereitet derzeit eine sog. Mantelverordnung für eine Waffenverbotszone vor. Nach einem Gespräch zur Sicherheitslage in der Stadt Leipzig Anfang November einigten sich die Vertreter der Stadt Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig darauf, dass für den Bereich des Viertels um die Eisenbahnstraße einschließlich der Eisenbahnstraße in Leipzig eine Waffenverbotszone angestrebt werden soll. Der beabsichtigten Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig kommt insoweit eine Pilotfunktion zu. Die Polizeidirektion Leipzig, die Stadt Leipzig und die Sächsische Staatsregierung versprechen sich mit der Einrichtung einer Waffenverbotszone eine Verbesserung der Sicherheitslage in dem betreffenden Gebiet. Die Eisenbahnstraße ist seit Jahren ein kriminalgeografischer Schwerpunkt, welchem die Polizeidirektion Leipzig mit verschiedenen präventiven und repressiven Maßnahmen entgegnete. Beispiele sind die Errichtung einer Videoüberwachung im Kreuzungsbereich Eisenbahnstraße/Hermann-Liebmann-Straße zur Bekämpfung des lokalen Kriminalitätsbrennpunktes bei der Rauschgiftkriminalität, die Errichtung einer Außenstelle des Polizeireviers Leipzig -Zentrum in der Eisenbahnstraße 49, verstärkte polizeiliche Exekutivmaßnahmen im Bereich der Eisenbahnstraße sowie im November 2017 der Start des Pilotprojektes „Bodycam". Trotz dieser polizeilichen Maßnahmen kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Menschengruppen, deren Intensität mit der Zeit zunahm. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Liegen der Staatsregierung weitere Anträge auf Erlass einer Verordnung für eine Waffepverbotszone für weitere Gemeinden bzw. weitere Gemeindegebiete vor? Das päclisische Staatsministerium des Innern prüft derzeit keine weiteren VVaffenverbotsfroneb . Mktifreuldlieen Grüßen Märkus Ulbig Seite 3 von 3 2017-12-18T15:21:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes