STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11316 Thema: Antrag auf Verordnung zu Waffenverbotszone in Leipzig — Unterstützung durch Bereitschaftspolizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Leipziger Volkszeitung vom 03.11.2017 ist unter der Überschrift ,Bodycams und Waffenverbotszone für Sachsens Kriminalitätshochburg ' zu lesen: ,Als sicher gilt, dass die bereits angekündigte Waffenverbotszone für die Eisenbahnstraße demnächst eingerichtet wird. ,Polizeidirektion und Stadt haben heute offiziell den Antrag gestellt, die Prüfung läuft', erklärte der Innenminister. ,Ich stelle in Aussicht, dass Anfang 2018 eine entsprechende Verordnung erlassen wird mit dem Ziel, dass einer der Kriminalitätsschwerpunkte in Leipzig besonders kontrollintensiv bearbeitet werden kann.' Um dies trotz massiver Personalnot zu ermöglichen, will der Freistaat die hiesige Polizei durch den konzentrierten Einsatz von Bereitschaftspolizei unterstützen.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamtinnen und Beamte aus welchen Standorten der Bereitschaftspolizei sollen zur Unterstützung der Kontrollen in Leipzig eingesetzt werden? Frage 2: Handelt es sich bei der beabsichtigten Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei um allgemeine Unterstützungseinsätze oder werden diese Einsätze gesondert statistisch erfasst oder werden Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizei dazu zur PD Leipzig abgeordnet werden? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3PB-1053/40/55 Dresden, 15. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSIVI1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Zusammenhang mit der noch einzurichtenden VVaffenverbotszone sind durch die betreffenden Polizeidienststellen bislang keine Festlegungen zu den erfragten Umständen getroffen worden. Frage 3: Wie wirkt sich die beabsichtigte Unterstützung durch die sächsische Bereitschaftspolizei auf deren Einsatzfähigkeit bei Großeinsatzlagen aus? Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welcher Weise sich die hier in Rede stehenden in Zukunft durchzuführenden Einsatzmaßnahmen auf die Einsatzfähigkeit der sächsischen Bereitschaftspolizei auswirken werden. Soweit sich die Frage auf die Verfügbarkeit von Einsatzkräften des Präsidiums der Bereitschaftspolizei bezieht, wird erklärt ,r ss der Polizeivollzugsdienst den Kräfteansatz zur Bewältigung von Einsatzlagen a, f der Grundlage einer konkreten Lagebeurteilung unter Berücksichtigung konkurrierender Einsatzanlässe plant. Darüber hinaus wird auf die grundsätzlichen Ausführung Ön in Jer Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/47 vf.wiesen. i l Mitifreun lichen Grüßen rkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-12-18T15:26:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes