STAATSMINISTERIUIM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6111321 Thema: Auswirkungen der Einrichtung des Forststeigs als neuer Trekkingpfad auf Flora und Fauna Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm linkselbischen Bereich der Sächsischen Schweiz soll der neue Trekkingpfad "Forststeig " eingerichtet werden. Dieser führt durch bisher eher wenig begangenes Terrain. (Sächsische Zeitung Pirna/Sebnitz vom 18.11.20171" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Seit dem Jahr 2012 arbeitet der Forstbezirk Neustadt zusammen mit vielen Partnern der Region (zum Beispiel Nationalparkverwaltung, Tschechische Forstvenrualtung, LSG-Venrualtung Böhm ische Schweiz, Tou rism usverband, Sächsischer Bergsteigerbund, Gemeinden, Landratsamt) an der Entwicklung eines mehrtägigen, grenzüberschreitenden und siedlungsfernen Trekking- und Walderlebnispfades im linkselbischen Bereich der Nationalparkregion. Anders als der Malenrveg ist der Trekkingpfad ausschließlich auf den Bereich des Landschaftsschutzgebietes beschränkt und kann so bei den zunehmenden Freizeitaktivitäten ,,Trekking" und ,,Freiübernachtung" in der Sächsischen Schweiz durchaus als eine Alternative zum Nationalpark wahrgenommen und angenommen werden. Mit dem Forststeig und seinen Einrichtungen soll ein gelenktes und betreutes Naturerlebnisangebot vor allem für junge Menschen und Familien entstehen. l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 23. November20l7 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t1t1085 Dresden, ? 0' 1g 17 s¡mu1+ oo$sl F-() N 0ha¡unbliltfrtu*Wñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmin¡sterium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mlt den Straßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sowie fur verschlùssêlte elektronische DokumentoSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage l: Welche geschützten Arten sind im Gebiet des Forststeigs vorhanden?(Bitte Flächengröße bzw. Populationsgröße und Entfernung zur Route des Forststeigs angeben.) Frage 2: Wie wirkt sich voraussichtlich die Nutzung des Forststeigs auf diese Arten aus? (Bitte voraussichtliche Besucherzahlen angeben undjeweilige Auswirkung betrachten.) Frage 3: Welche Maßnahmen können konkret bei auftretenden Gefährdungen eingesetzt werden? Frage 5: Wie ist die Entwicklung oben genannter Arten im Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz insgesamt einzuschätzen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3 und 5: Auch wenn man den Begriff ,,geschützte Arten" über die allgemein geltenden Artenschutzbestimmungen hinaus auf die besonders geschützten Arten und die streng geschützten Arten beschränkt, handelt es sich noch immer um voraussichtlich mehrere hundert Arten, die im Gebiet des Forststeiges potenziell eine Rolle spielen. Der Forststeig wiederum berührt mit seinen ca. 100 km Streckenlänge erhebliche Teile der gesamten linkselþischen Sächsischen Schweiz. Die Frage 1 und die sich darauf beziehenden Fragen 2, 3 und 5 können unter diesen Rahmenbedingungen und in der angefragten Generalität mangels des Vorliegens ausreichender geeigneter Datengrundlagen für diese Vielzahl an Arten in einem derart großen Gebiet nicht beantwortet werden. Frage 4: Wie und in welchem Rahmen wurden Naturschutzexperten oder Artenschutzexperten im Vorfeld und während der Erstellung einbezogen ? Die Routenführung des Forststeiges wurde mit der Nationalparkvenrualtung als zuständiger Naturschutzfachbehörde, den jeweiligen Revierförstern, den Mitarbeitern der Naturuvacht, den ansässigen Ortswegewarten, Artexperten sowie der tschechischen Forstveruvaltung und der Landschaftsschutzgebietsverwaltung Böhmische Schweiz umfassend abgestimmt. Seite 2 von 3 STAATSI\4 I N ì STERI U T\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Darüber hinaus wurde das Projekt seit dem Jahr 2012 regelmäßig in Arbeitsgruppen, auf Begehungen sowie auf Exkursionen vorgestellt. So wurden zum Beispiel Vertreter der Naturschutzverbände Landesverein Sächsischer Heimatschutz und NABU Landesverband Sachsen, des Sächsischen Bergsteigerbundes, der Obersten Naturschutzbehörde (SMUL), der Oberen Naturschutzbehörde (Landesdirektion Sachsen) sowie der Nationalparkvenrualtung seit dem Jahr 2014 zweimal jährlich über die Projektfortschritte informiert. Route und Lagerplätze des Forststeiges wurden im Jahr 2017 in der ständigen AG ,,Wegekonzeption Nationalparkregion" bestätigt, in der unter anderem Vertreter vo n N atu rsch utzve rbä nden m itwi rken. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-12-21T10:57:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes