Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten Drs.-Nr.: 6/11326 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Thema: Breitbandausbau in Sachsen - Unterstützung durch Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sächsischen Kommunen hat das SMWA bei der Beantragung von Fördermitteln an Bund/Land für den Breitbandausbau in ihren Kommunen wie unterstützt? Das SMWA unterstützt die kommunalen Gebietskörperschaften durch Förderung der Beratung schon im Vorfeld der Antragstellungen, aber dann auch im Antragsverfahren. Exemplarisch ist auch auf die in der Antwort zu Frage 5 angeführten Beispiele zu verweisen. Die Unterstützung erfolgt sowohl durch die Landesdirektion Sachsen als Bewilligungsstelle als auch durch das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen (BKZ). So hat das BKZ 2017 im Auftrag des SMWA rund 250 persönliche Beratungsgespräche mit sächsischen Kommunen und Landkreisen durchgeführt. Ergänzend dazu wurde telefonisch , per Mail sowie mittels zahlreicher Veranstaltungen auf regionaler wie Freistaats-Ebene informiert und beraten. Aufbauend auf der Arbeit der Vorgänger -Institution Beratungsstelle DiOS wurden damit alle sächsischen Kommunen direkt oder indirekt - bei Projekten von Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften oder sonstigen Kooperationen - unterstützt. Frage 2: Wie konkret unterstützt das SMWA die Kommunen, welche Fördermittel bewilligt bekommen haben, im weiteren Verlauf der Breitbanderschließung ihres Gemeindegebietes? Generell ist auf die bereits in der Antwort zu Frage 1 benannten Leistungen und Stellen zu verweisen. Nach der Bewilligung einer Förderleistung betrifft das bei gemeinsamer Förderung von Bund und Freistaat vor allem die Thematiken der Kofinanzierung, der Auswahl eines Beratungsunternehmens zur Vorbereitung einer Ausschreibung , der Durchführung einer Ausschreibung , Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Te lefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-4155/5/1 Dresden, 2 1. DEZ. ?n17 , r- Zertitlkat seit 2006 audlt berufundfämllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außen stellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR von Vergabefragen, der Koordination mit anderen geeigneten Ausbaumaßnahmen und der weiteren Schritte bis zur Umsetzung der Projekte sowie der darauffolgenden Abrechnung und Dokumentation. Frage 3: Wie viele Personalstellen (bzw. Vollzeitäquivalente (VzÄ)) mit welchen konkreten Aufgaben sind beim SMWA im Zusammenhang mit dem Ausbau des schnellen Internets im Freistaat Sachsen beschäftigt? Beim SMWA sind diese Aufgaben konzentriert im Referat 42 „Digitale Infrastruktur, Breitbandausbau". Das Referat verfügt derzeit über sechs besetzte und eine noch zu besetzende Personalstellen und entsprechende VzÄ. Eine dieser Personalstellen steht speziell für die Koordinierung der Förderung auf Basis der Richtlinie DiOS-EFRE zur Verfügung. Frage 4: Wie viele Personalstellen (bzw. VzÄ) wurden bei den sächsischen Kommunen, welche Fördermittelanträge gestellt haben, im Zusammenhang mit dem Ausbau des schnellen Internets in deren Gemeinde zusätzlich eingestellt? Die Staatsregierung verfügt dazu über keine eigenen Erkenntnisse. Die Staatsregierung ist dem Sächsischen Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen. Sie muss demnach nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall. Denn die Frage betrifft ausschließlich die Personalhoheit, die zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen gehört. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechts- Aufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Die Rechtsaufsichtsbehörden haben keine Erkenntnisse, dass die gegenwärtige Personalausstattung bzw. die Personalverwaltung der Kommunen mit dem geltenden Recht unvereinbar wäre. Frage 5: Wie viele und welche Schulungen wurden bzw. werden vom SMWA zu welchen Themen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau im Freistaat Sachsen zentral, regional oder lokal den sächsischen Kommunen durchgeführt bzw. angeboten? Das seit Jahresbeginn 2017 im Auftrag des SMWA tätige BKZ hat bislang folgende Schulungen durchgeführt. 5 Schulungsveranstaltungen zum Thema „DigiNetz-Gesetz und seine Auswirkungen auf Kommunen" , 3 Schulungsveranstaltungen zum Thema „WLAN.Sachsen-Fördermöglichkeiten und Technik", • 2 Workshops zum Thema „RL DiOS EFRE", 1 Workshop zum Thema „Antragsverfahren Bundesförderung Breitband", Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR W1RTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR 1 Workshop zum Thema „Förderfähigkeit der HFC-Technologie im Bundesförderprogramm ". Darüber hinaus haben die Mitarbeiter des BKZ sowie des SMWA an zahlreichen Veranstaltungen Dritter teilgenommen (z. B. Wirtschaftsfördertreffen, Bürgermeisterkonferenzen etc.) und durch Präsentationen, Referate sowie als Diskussionsteilnehmer die Teilnehmer entsprechend informiert. Auch die Angebote des jährlichen Breitbandgipfels sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen. So ist dieses Angebot als konsequente Fortsetzung der seit Auflage des Förderprogramms angebotenen Informations- und Schulungsveranstaltungen zu verstehen. In den kommenden Jahren soll das Angebot an Schulungen und Workshops weiter ausgebaut werden. Dabei gilt, dass das Breitbandkompetenzzentrum zu aktuellen Themen entsprechende Workshops anbietet, jedoch auch Wünsche aus den einzelnen Kommunen berücksichtigt und nachfrageorientierte Veranstaltungen organisiert. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-12-21T15:13:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes