STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11330 Thema: Kulturausgaben der Kommunen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden aus den Haushalten der sächsischen Kommunen im Jahr 2016 Mittel für Kulturausgaben aufgewendet? (Bitte nach jeweiliger Kommune angeben) Frage 2: Wie hoch war der prozentuale Anteil an den jeweiligen Haushalten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Die erforderlichen Daten zu den Ausgaben der Kommunen im Kulturbereich sowie zu dem prozentualen Anteil der Kulturausgaben am jeweiligen Gesamthaushalt liegen für das Jahr 2016 nicht vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen. Sie muss demnach nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich die Finanzhoheit , die zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen gehört. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder be- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-1053/39/16 Dresden, 15. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEMM DES INNERN reits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn en Rechtsaufsichtsbehörden liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Kommuneni t im Z samtnenhang mit den Ausgaben im Kulturbereich gegen gesetzliche Vorgaben verst ßeri Daher wurde von einer Abfrage bei den Kommunen abgesehen. Mit ftleuridlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-12-18T15:35:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes