STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11340 Thema: Themenfelder KPMD-PMK und PASS — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/10839 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/10839 ist zu lesen: ,Der KPMD-PMK ermöglicht durch eine mehrdimensionale Erfassung eine differenzierte Betrachtung aller der Polizei bekannt gewordenen politisch motivierten Straftaten unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte, sodass Aussagen zu Deliktsqualität, Themenfeldern, Phänomenbereichen, internationalen Bezügen und extremistischen Ausprägungen getroffen werden können .'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen Themenfeldern werden politisch motivierte Straftaten im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) und im Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen (PASS) erfasst? Politisch motivierte Straftaten werden lediglich im Rahmen des KPMD-PMK nach Themenfeldern erfasst, im PASS nicht. Die thematische Einordnung von politisch motivierten Straftaten erfolgt auf Grundlage eines bundesweit einheitlich anzuwendenden Kataloges. Dieser Themenfeldkatalog besteht aktuell aus 25 Oberbegriffen und rund 120 Unterthemen sowie einem sogenannten politischen Kalender, der rund 50 Einträge umfasst. Dies dient dazu, die Zielrichtung bzw. Motivlage politisch motivierter Taten oder der Täter und die Umstände der Tat zum Zwecke der Prävention und Repression näher zu beschreiben bzw. systematisch zu erfassen. Die Breite der Oberbegriffe reicht dabei von ABC-Kriminalität und Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/40/60 Dresden, 24 .Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Ausländer -/Asylthematik, von Cybercrime und Hasskriminalität, von der Innen- und Sicherheitspolitik über Reichsbürger/Selbstverwalter bis hin zu Proliferation und Spionage . Diesen Oberbegriffen werden über 120 Unterthemen zugeordnet. Dem Oberbegriff Hasskriminalität etwa werden derzeit elf Unterthemen zugeordnet, z. B. Antisemitisch, Fremdenfeindlich und sexuelle Orientierung. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Sachs- AnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Der Themenfeldkatalog ist Bestandteil der polizeiinternen Vorschriften des KPMD-PMK und als solcher durch das herausgebende Bundeskriminalamt als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft und liegt damit im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Staatsregierung ist zur Herausgabe von eingestuften Vorschriften des Bundes zudem nicht berechtigt. Im Weiteren wird auf die Bundestagsdrucksache 17/14751 verwiesen. Frage 2: Wie lang ist die Speicherfrist für Politisch motivierte Straftaten — erfasst nach Themenfeldern — im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) und im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS)? (Bitte aufschlüsseln nach Themenfeldern!) Die auf dem KPMD-PMK aufbauende statistische Dokumentation politisch motivierter Straftaten erfolgt in anonymisierter Form und unterliegt insofern keinen Speicherfristen. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 1, erster Absatz, verwiesen. Mit/frandlichea Grüßen Prbf. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-12-22T09:33:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes