STAATS11N1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11343 Thema: „Intelligente" Videoüberwachung in Görlitz - Verzögerungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 11. Februar 2017 sagte Innenminister Ulbig in einem SZ-Interview: ,Es gibt noch einen weiteren wichtigen Bereich, der auch schon umfänglich diskutiert wird: Die intelligente Videoüberwachung. Die könnte uns im Kampf gegen die allgemeine Kriminalität helfen. In Görlitz arbeiten wir dazu bereits an einem Pilotprojekt. Durch hochauflösende Kameras soll dort aufbauend auf dem bei Straftätern typischen Verhaltensmuster das bessere Erkennen von Gesichtern getestet werden. Ganz gezielt an Orten, die häufig für kriminelle Aktivitäten genutzt werden. Das lässt das bisherige Polizeigesetz auch zu. Perspektivisch könnte dieses Projekt aber auch dazu führen, dass wir solche Kontrollstellen landesweit an neuralgischen Punkten aufbauen — eventuell zusammen mit dem AKES-System zur automatischen Überwachung von Kfz -Kennzeichen. Weil das aber — völlig nachvollziehbar — eine Vielzahl von rechtlichen Fragen aufwirft, arbeiten wir bereits bei dem Görlitzer Projekt sehr eng mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes zusammen. Noch sind nicht alle Punkte geklärt, wir kommen aber gut voran.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann startet die vom Innenministerium angekündigte „intelligente" Videoüberwachung in Görlitz? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/40/65 Dresden," . Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Auf welchen Plätzen und Straßen soll die „intelligente" Videoüberwachung eingesetzt werden? Frage 3: Was leistet die „intelligente" Videoüberwachung, was mit herkömmlichen Kameras und Überwachungsmethoden nicht möglich ist? Frage 4: Welche datenschutzrechtlichen Vorkehrungen werden getroffen, um bei der Videoüberwachung auch eine Gesichtserkennung durchführen zu können? Frage 5: Wann ist geplant, „solche Kontrollstellen landesweit an neuralgischen Punkten" aufzubauen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Unter dem Begriff „intelligente" Videoüberwachung ist hier das Bestreben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu verstehen, eine zukunftsfähige Videografie im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze für die Polizei zu entwickeln und beispielsweise — wie im Rahmen der in Görlitz geplanten Videoüberwachung — zukünftig durch die Einführung analytischer Komponenten bei der im Anschluss an die Videografie erfolgenden Ermittlungsarbeit die Effizienz der polizeilichen Arbeit zu erhöhen. Im vorgenannten Görlitzer Projekt sollen spezialisierte Kamerasysteme eingesetzt werden , die unabhängig vom natürlichen Licht arbeiten und damit hochqualitative Bilder zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie unter allen Witterungsbedingungen liefern können. Durch den Einsatz besonderer Bildaufnahmetechniken wird es darüber hinaus ermöglicht , zuverlässig Aufnahmen durch Fahrzeugscheiben hindurch anfertigen zu können. Eine zeitgleiche Gesichtserkennung während der Aufnahme bzw. Aufzeichnung im Sinne einer „smart facial recognition" ist jedoch nicht Gegenstand der aktuellen Umsetzungsplanung und bedarf hier daher keiner gesonderten datenschutzrechtlichen Betrachtung . Vielmehr soll die technische Ausstattung durch individualisierte Auswertesoftware ergänzt werden, die den personellen Aufwand bei der erst später gegebenenfalls erforderlichen Auswertung weitestmöglich reduziert und hohe Qualitätsstandards gewährleistet. Im Rahmen des Projektes findet auch keine „Verhaltenserkennung" i. S. einer Wiedererkennung von typischen körperlichen Verhaltensmustern der mittels Videotechnik erfassten Personen statt. Solche Verhaltensmuster können nicht von den Kameras bzw. der im Projekt eingesetzten Software erkannt werden. Vielmehr sind kriminelle Verhaltensmuster, die auf kriminalpolizeilichen Erfahrungen beruhen, Grundlage für die Auswahl der Kamerastandorte. So konnten, um die Videografie möglichst effektiv zu gestalten und Grundrechtseingriffe für den von der Videoüberwachung betroffenen Personenkreis zu minimieren, anstatt einer großräumigen Videografie insgesamt vier Standorte nach kriminalpolizeilichen Erfahrungen innerhalb der Historischen Altstadt von Görlitz ausgewählt werden. Im Übrigen wird auf die Freistaat SACH SEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10474 verwiesen . Mit der Umsetzung des Projektes ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens sowie der Realisierung der technischen und baulichen Voraussetzungen im Laufe des Jahres 2018 zu rechnen. Eine Übertragung der Projekte auf andere Standorte wird erst nach einer Ergebnisbewertung in Angriff genommen. iMt. e ndlichein Grüßen (... % - (P f. r. Roland 'Miter(P f. r. Roland 'Miter Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-12-22T09:28:03+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes