STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11345 Thema: Gefährliche bzw. verrufene Orte nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG in Sachsen und Bodycams — Nachfrage zu Drs. 6/11026 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Fragesteller ist der Auffassung, dass es für die Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG und die Feststellung der Rechtmäßigkeit von Bild- und Tonaufnahmen (etwa durch Nutzung von Bodycams) nach § 37 Abs. 3 SächsPolG erforderlich ist, gefährliche bzw. verrufene Ort konkret zu benennen. Insbesondere Polizeivollzugsbeamte benötigen für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der vorstehenden Handlungen um konkret eingrenzbare Straßenbereiche. Die Angabe, dass ‚Orte' und ‚Bereiche' in bestimmten Ortsteilen als solche gefährliche Orte klassifiziert sind, ohne das angegeben wird, um welche konkreten Straßen oder Plätze es sich handelt, entspricht dem nicht. Der Fragesteller ist ferner der Auffassung, dass durch die bloße Angabe von Städten bzw. Stadtteilen in der Antwort auf Frage 1 der Drs. 6/11026 die Kleine Anfrage durch die Staatsregierung nicht vollständig beantwortet wurde. Gleiches gilt für das gänzliche Unterbleiben der Antwort zu Frage 4 der entsprechenden Kleinen Anfrage." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Behauptung, die Staatsregierung habe die Frage 4 der angesprochenen Drucksache nicht vollständig beantwortet, wird nicht geteilt. Die Frage 4 bezog sich auf „Orte nach Ziffer 3". Die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4 wies darauf hin, dass es Orte im Sinne der Fragestellung Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/40/64 Dresden, 711 . Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN („Orte nach Ziffer 3") nicht gab. Weitergehende Ausführungen auf die Frage 4 waren deshalb obsolet. Frage 1: Über welche Straßen und Plätze erstrecken sich die in o.g. Drucksache aufgezählten sog. gefährlichen oder verrufene Orte in den Städten Chemnitz, Freiberg, Dresden, Bautzen und Leipzig? (Bitte Angabe des Kartenausschnitts oder der Beschreibung des Umfangs der betroffenen Straßen und Plätze [mindestens so konkret wie in Drs. 6/10689], wenn möglich in der Form, mit der der Polizeivollzugsdienst über den Umfang informiert wird bzw. ist.) Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: In der Antwort auf Ziffer 3 in o.g. Drucksache wurde mitgeteilt, dass es in 2017 keinen Anlass gab, Bild- und Tonaufnahmen vorzunehmen — dies stelle einen besonders gewichtigen Eingriff dar. Welche Tatsachen/Umstände sind eingetreten , die so gewichtig sind, dass sie nunmehr Aufnahmen durch Bodycams rechtfertigen ? Die mobile Bodycamtechnologie erlaubt einen situationsspezifischen, zeitlich und örtlich in Bezug auf eine konkrete Sachverhaltslage steuerbaren Einsatz. Dieser unterscheidet sich wesensmäßig von den zuvor im angefragten Zeitraum an Orten nach § 37 Absatz 2 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) eingesetzten stationären Anlagen. Frage 3: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte rechtfertigen an den Orten nach Ziffer 1 die Annahme, dass Straftaten begangen werden? (Bitte konkrete Darlegung der erhöhten Begehung von Straftaten, Polizeieinsätzen, Aufenthalt von Straftätern etc.) Für die Klassifizierung eines gefährlichen Ortes im Sinne des § 19 Absatz 1 Nummer 2 SächsPolG reicht von Gesetzes wegen aus, dass sich an dem Ort erfahrungsgemäß Straftäter verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen. Detaillierte Begründungen für die Klassifizierung der gefährlichen Orte in den Städten Bautzen, Chemnitz, Dresden, Freiberg und Leipzig ergeben sich aus Anlage 2. Frage 4: Mit welchem konkreten Ergebnis hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte das Projekt „Body-Cam" wann und unter welchen konkreten Vorgaben geprüft? Mit Schreiben vom 19. September 2017 wurden dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten die Handlungsanweisung und die Errichtungsanordnung nach § 50 SächsPolG und § 10 Sächsisches Datenschutzgesetz jeweils als Entwurf übersandt. Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung am 5. Oktober 2017 äußerte der Vertreter des Sächsischen Datenschutzbeauftragten keine Einwendungen gegen das ihm vorgestellte Projekt, wies aber auf folgende Punkte hin: Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN die Speicherung nicht relevanter Aufzeichnungen für 30 Tage wird als zulässig, praktikabel und sinnvoll erachtet. Die anschließende Löschung dieser Aufzeichnungen sollte nach Möglichkeit automatisiert erfolgen. Eine manuelle Löschung dieser Aufzeichnungen wird als problematisch erachtet; - die privaten Anbieter dürfen keinen Zugriff auf die Videoaufzeichnungen haben. Die Herrschaft der Daten müssen bei der sächsischen Polizei bzw. bei einem beauftragten Dienstleister in öffentlicher Hand verbleiben; - die Aufnahme muss für das polizeiliche Gegenüber erkennbar sein. Die Kennzeichnung sollte eher größer als kleiner sein; durch den Einsatz der Kamerasysteme sind auch Polizeibedienstete in datenschutzrechtlicher Hinsicht, beispielsweise durch die Speicherung der persönlichen Kennung, betroffen. Vor diesem Hintergrund sei die Beteiligung der Personalvertretung erforderlich. Die Hinweise fanden Berücksichtigung. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 wurde der Sächsische Datenschutzbeauftragte gemäß § 50 SächsPolG förmlich unterrichtet. 7,t, fre ndlichen rüßen in_ Prof. Dr. Roland Wöller Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11345 Seite 1 von 3 Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Chemnitz Für die Stadt Chemnitz: Ortsteil Bernsdorf - Thüringer Weg 5; - Bernsdorfer Straße, zwischen Senefelderstraße und Zufahrt zum Hausgrundstück Bernsdorfer Straße 186a. Ortsteil Kappel - Dr.-Salvador-Allende-Straße, zwischen Hausgrundstück 56 und 94; - Lützowstraße, zwischen B 173 und Chopinstraße; - Horststraße, zwischen Haydnstraße und Lützowstraße; - Straße Usti nad Labem, zwischen Hausgrundstück 129 und 195; - Irkutsker Straße, zwischen Hausgrundstück 151 und 277; - Wilhelm-Firl-Straße, Kreuzung Burkhardtsdorfer Straße. Ortsteil Kaßberg - Barbarossastraße, zwischen Eulitzstraße und Leonhardtstraße; - Weststraße, zwischen André- und Horst-Menzel-Straße. Ortsteil Lutherviertel - Jahnstraße, zwischen Bernhard- und Casparistraße; - Zschopauer Straße, zwischen Melanchthon- und Clausstraße. Ortsteil Sonnenberg - Fürstenstraße 28, Imbiss/Internet-Café „Spiel-Café Mini“; - Hainstraße 85, Spielcafe; - Hainstraße 109, Spielcafe; - Tschaikowskistraße, zwischen Jakobstraße und Ludwig-Kirsch-Straße. Ortsteil Zentrum - Rathausstraße, Zentrale Umsteigestelle; - Stadthallenpark, Bereich Springbrunnen, Grünflächen und Stadthallenvorplatz; - Am Wall, Bereich Rewe, Eingang Bürgeramt; - Park der Opfer des Faschismus; - Moritzstraße 20, „Das Tietz“; - Ritterstraße 7, Wohnheim „Clearinghaus“ AWO; - Straße der Nationen 24/26, Spielcasino „El Dorado“; - Jägerstraße 1. Ortsteil Altchemnitz - Straßburger Straße 3. Ortsteil Helbersdorf - Wenzel-Verner-Straße, zwischen Helbersdorfer Straße und Hausgrundstück 58. Ortsteil Hutholz - Wolgograder Allee, zwischen Hausgrundstück 30 und 204. Ortsteil Kapellenberg - Lortzingstraße, zwischen Hausgrundstück 23 und 55. Seite 2 von 3 Ortsteil Schönau - Harthweg, Bereich Garagenkomplex (Hausnummer 8 bis 14), Gartenanlagen „Westkampfbahn “, „Kaßberghöhe“, „Kappler Hang“, „Am Heim“. Für die Stadt Freiberg: Ortsteil Bahnhofvorstadt - Am Bahnhof 1 bis 17; - Annaberger Str. 22a; - Bahnhofstraße 25 und 26; - Bergstiftsgasse 14; - Buchstraße 12 bis 22; - Eherne Schlange 3; - Fritz-Olbricht-Straße 8 sowie Einkaufspassage; - Humboldtstraße 18 bis 54; - Körnerstraße 17; - Lange Straße 18 bis 54; - Olbernhauer Str. 5; - Platz der Oktoberopfer 2 bis 5; - Roter Weg 45; - Schöne Gasse 2; - Stollnhausgasse 2 bis 20; - Turnerstraße 9; - Wernerstraße 1. Ortsteil Petriviertel - Albertpark; - Platz der Oktoberopfer 4 (= historische 3) und 5. Ortsteil Silberhofviertel - Berthelsdorfer Straße 25 bis 29; - Bertholdsweg 30; - Dammstraße 6 bis 21a; - Frauensteiner Straße 20 und 104; - Gabelsberger Str. 2; - Hinter der Stockmühle 15; - Schönlebestraße 6 bis 21; - Silberhofstr. 28; - Turmhofstraße 4. Ortsteil Fernesichen - Areal Chemnitzer Straße 44/50. Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Dresden Ortsamtsbereich Altstadt - Die Freifläche Ferdinandstraße, zwischen St. Petersburger Str. 18 bis 22 (Rückseite) zur Trompeterstraße sowie um das Rundkino. Ortsamtsbereich Altstadt - Reitbahnstraße 35 in Gehweg-/Straßenflächen vor bzw. um das Wohnhaus sowie die Wiese in nördlicher Richtung, jeweils begrenzt durch die Reitbahnstraße. Seite 3 von 3 Ortsamtsbereich Altstadt - Wiener Platz 10 und Vorplatz der bahnhofsabgewandten Längsseite des Geschäftshauses , westlich begrenzt durch ein Gebäude (Musikpark/Geschäftshaus) und südöstlich begrenzt durch den Treppenaufgang Passage/Tiefgarage sowie das Geschäftshaus Prager Straße 2 (Prager Spitze), den Durchgang zwischen der Prager Straße Hausnummern 1 und 3 sowie den sich anschließenden Bereich der Haltestelle St. Petersburger Straße/Hauptbahnhof Nord. Ortsamtsbereich Neustadt - Der Albertplatz, der breite Fußgängerbereich Bautzner Straße Hausnummern 1, 1a, 3, 3a, 5 bis zum Ende des Haltestellenbereichs an der Kreuzung Alaunstraße und somit die Alaunstraße Hausnummern 1, 2, 3, 4, 5, der Bereich des Artesischen Brunnens sowie die Königsbrücker Straße Hausnummern 1, 2a, 4, 4a, 6, 6a. Ortsamtsbereich Neustadt - Die Alaunstraße im Bereich der „Scheune“ (erweiterter „Scheune“-Vorplatz), umfasst den Bereich der Alaunstraße (Hausnummern 29 bis 48) beginnend an der Einmündung der Böhmischen Straße über den „Scheune“-Vorplatz bis zur Kreuzung Louisenstraße. Abgedeckt sind auch mit die Kreuzungsbereiche Katharinenstraße (Hausnummern 20, 21, 23) sowie Louisenstraße (Hausnummern 30, 31, 39). Ortsamtsbereich Neustadt - Der Bereich des Alaunplatzes, eingegrenzt durch die Tannenstraße – Alaunplatz – Kamenzer Straße – Bischofsweg von der Hausnummern 67 bis 30 (gegenüber Kinderhaus Regenbogen, so dass ist die komplette Breite des Bischofsweges erfasst ist) – und von da aus im rechten Winkel zur Tannenstraße. Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Leipzig Stadtbezirk Ost - Westlicher Bereich der Eisenbahnstraße bis Hermann-Liebmann-Straße. Stadtbezirk Mitte - Bereich „Schwanenteich“ neben der Leipziger Oper; - Bereich „Kleiner-Willy-Brand-Platz“/„Bürgermeister-Müller-Park“. Stadtbezirk West - Bereich der Fußgängerzone „Stuttgarter Allee“. Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11345 Seite 1 von 7 Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Chemnitz: Stadt Chemnitz: Vorbemerkung: Seit dem Frühjahr 2017 ist in den Wohngebieten Bernsdorf, Kappel, Kaßberg, Kapellenberg, Schönau, Lutherviertel, Yorckgebiet und Hutholz eine Einbruchsserie zu verzeichnen. Innerhalb von wenigen Wochen wurde eine Vielzahl von Mehrfamilienhäusern angegriffen. Neben den Diebstahlsschäden verursachten die Täter hohe Sachschäden. Diese Serie setzte sich über die Sommermonate fort. Das Thema wurde zeitnah durch die lokalen Medien aufgegriffen und sorgte für ein hohes Maß von Verunsicherung in der Bevölkerung. Der modus operandi und die getroffenen Feststellungen zeigen, dass es sich zum Großteil um Beschaffungskriminalität handelt und die Täter meist nicht allein handeln. Aktuell ist eine Verlagerung von Einbrüchen in Kellerräumen in Richtungen Wohnungen als Tatobjekte zu beobachten. Dabei werden bevorzugt Laptops, Handys, Schmuck und Bargeld entwendet. Ortsteil Bernsdorf Thüringer Weg 5, Asylbewerberwohnheim: Im dritten Quartal 2017 kam es am Objekt zu mehreren Sachbeschädigungen, zu Körperverletzungsdelikten vor und im Objekt, weiterhin wurden mehrere Tatverdächtige von Diebstahlsdelikten gestellt, die im Objekt wohnen, außerdem kam es zu einer sexuellen Belästigung und zu einem Verstoß § 86 a Strafgesetzbuch (StGB) im Objekt, ebenso wurde bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ein Tatverdächtiger mit Wohnsitz im Objekt angezeigt. Bernsdorfer Straße, zwischen Senefelderstraße und Zufahrt zum Hausgrundstück Bernsdorfer Straße 186a: Seit dem Frühjahr 2017 kommt es in diesem Straßenabschnitt vermehrt zu Einbruchsdiebstählen in/aus Mehrfamilienhäusern. Angegriffen werden oftmals Keller, bevorzugtes Diebesgut sind dabei Fahrräder und elektronische Geräte. Neben den Entwendungsschäden verursachen die Täter durch das Aufhebeln der Eingangstüren erhebliche Sachschäden. Ortsteil Kappel Dr.-Salvador-Allende-Straße, zwischen Hausgrundstück 56 und 94: In den Mehrfamilienhäusern kam es zu mehreren Fällen von Einbruchsdiebstählen. Angegriffen wurden zum einen die Elektrozählerräume und zum anderen Keller. Fahrräder und Kupferkabel waren das bevorzugte Diebesgut. Lützowstraße, zwischen B 173 und Chopinstraße: In den Mehrfamilienhäusern wurden ebenso immer wieder Einbruchsdiebstähle angezeigt. Aus den Kellern wurden bevorzugt Fahrräder und Kupferkabel entwendet. Außerdem wurde ein Büro angegriffen und ein Tresor entwendet. Straße Usti nad Labem, zwischen Hausgrundstück 129 und 195: In diesem Straßenabschnitt kam es in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Einbruchsdiebstählen . Bevorzugtes Diebesgut waren Fahrräder und Werkzeuge. Weiterhin kam es in jüngster Vergangenheit zu exhibitionistischen Handlungen vor Kindern. Irkutsker Straße, zwischen Hausgrundstück 151 und 277: In den Mehrfamilienhäusern kam es in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Einbruchsdiebstählen . Auch hier wurden überwiegend Keller angegriffen. Allein durch das Aufhebeln der Hauseingangstüren wurden hohe Sachschäden verursacht. Seite 2 von 7 Wilhelm-Firl-Straße, Kreuzung Burkhardtsdorfer Straße: Dort befindet sich ein Bürgertreff (Pavillion), bei dem es seit den Sommermonaten permanent zu Störungen (massive Lärmbelästigungen durch Trinkgelage und Verunreinigungen) kam. In diesem Zusammenhang wurden dort Verstöße gem. § 86 a StGB (Schmierereien von Hakenkreuzen) festgestellt. Horststraße, zwischen Haydnstraße und Lützowstraße: In den dort befindlichen Mehrfamilienhäusern kam es in der Vergangenheit ebenso zu einer Vielzahl von Einbruchsdiebstählen. Ortsteil Kaßberg Barbarossastraße, zwischen Eulitzstraße und Leonhardtstraße: Weststraße, zwischen André- und Horst-Menzel-Straße: In den dort befindlichen Wohnhäusern kam es in den letzten Wochen und Monaten zu einer Vielzahl von Diebstahlsdelikten. Dabei wurde überwiegend in die Keller eingedrungen, Fahrräder , Werkzeuge u.a. Gegenstände entwendet. Ortsteil Lutherviertel Jahnstraße, zwischen Bernhard- und Casparistraße: In den Wohnhäusern kam es zu mehreren Diebstahlsdelikten. Dabei wurden bevorzugt Fahrräder , Werkzeuge, elektrische Geräte, Starkstromkabel aus Kellern, Bodenkammern bzw. Wohnungen entwendet. Weiterhin kam es an den Objekten mehrfach zu Sachbeschädigungen durch Graffiti. Zschopauer Straße, zwischen Melanchthon- und Clausstraße In den Wohnhäusern kam es zu mehreren Diebstahlsdelikten. Weiterhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Handel von Betäubungsmitteln (BtM) in nicht geringer Menge gegen eine Person geführt, die in einem der Häuser seinen Wohnsitz hat. Ortsteil Sonnenberg Fürstenstraße 28, Imbiss/Internet-Café „Spiel-Café Mini“: In der jüngsten Vergangenheit wurden vor dem Objekt u. a. folgende Straftaten festgestellt: Verstöße gegen das BtMG, Hehlerei, Körperverletzungsdelikte, Verstöße gegen das Waffengesetz , Diebstahlsdelikte, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Durch Zeugen wurde per Notruf mitgeteilt, dass in den Nachtstunden Schüsse in dem Hinterhof bzw. Hausdurchgang vernommen wurden. Außerdem konnte in Bezug auf weitere Delikte, u. a. Raubdelikte und gefährliche Körperverletzungen, als Ausgangspunkt das dort ansässige Spielcafé zugeordnet werden. Hainstraße 85, Spielcasino: Das Spielcasino befindet sich unweit der Fürstenstraße 28. Vor und in dem Objekt werden regelmäßig Verstöße gegen das BtMG, Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikte festgestellt bzw. angezeigt. Hainstraße 109, Spielcafé: In jüngster Vergangenheit kam es zu besonders schweren Diebstählen, wo in das Objekt eingedrungen wurde und in der Folge die Spielautomaten aufgebrochen wurden. Weiterhin kam es während des Geschäftsbetriebes zu einem Raubdelikt. Zudem wird das Spielcasino von Personen besucht, die dem Klientel der beiden o. g. Spielcafés zugeordnet werden. Tschaikowskistraße, zwischen Jakobstraße und Ludwig-Kirsch-Straße: In jüngster Vergangenheit wurden auf diesem Straßenausschnitt mehrere Verstöße gegen das BtMG festgestellt, u. a. die unerlaubte Abgabe an Minderjährige. Weiterhin ereignete Seite 3 von 7 sich eine Raubstraftat. Die beteiligten Personen, Tatverdächtige wie Opfer, stehen aktenkundig immer wieder mit Straftaten gegen das BtMG sowie Eigentumsdelikten im Zusammen -hang. Weiterhin kommt es hier regelmäßig zu Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigungen , Ladendiebstählen und Einbruchsdiebstählen in Keller. Ortsteil Zentrum Rathausstraße, Zentrale Umsteigestelle (ZUS): Die ZUS ist vor allem in der Schlechtwetterphase der Tatort von Straftaten aus verschiedenen Deliktsbereichen. Neben Körperverletzungsdelikten beeinträchtigen die Raubdelikte das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung massiv. Weiterhin werden immer wieder Verstöße gegen das BtMG im Nahbereich festgestellt. Stadthallenpark, Bereich Springbrunnen, Grünflächen und Stadthallenvorplatz : Der Stadthallenpark ist seit 2015 ein Kriminalitätsschwerpunkt, der seitdem regelmäßig im Fokus der Berichterstattung der lokalen Medien stand. In jüngster Vergangenheit kam es erneut zu gefährlichen Körperverletzungen, Raubdelikten und zu Verstößen gegen das BtMG. Durch Besucher des Parks wurden Depots von BtM entdeckt und der Polizei mitgeteilt . Weiterhin informierten Bürger die Polizei, dass ihren Kindern Drogen zum Probieren angeboten wurden. Im Rahmen der polizeilichen Einsatzmaßnahmen werden in den Nachtstunden vermisstgemeldete Kinder und Jugendliche aufgegriffen. Diese konsumieren gerade in der Schönwetterphase im Park Alkohol und BtM und müssen oftmals Rettungskräften übergeben werden. Am Wall, Bereich Rewe, Eingang Bürgeramt: Im Bereich am Wall gruppieren sich regelmäßig Personen, die über den Tagesverlauf Alkohol in größeren Mengen konsumieren. In der Folge kommt es oftmals zu Auseinandersetzungen und Körperverletzungsdelikten, häufig mittels gefährlicher Werkzeuge wie abgebrochene Bierflaschen. Die Eigentümer der dort ansässigen Einkaufsmärkte zeigen regelmäßig Ladendiebstähle an. Beim Einschreiten der Security-Mitarbeiter entwickeln sich immer wieder räuberische, z. T. gemeinschaftliche Diebstähle aus den Ausgangssachverhalten. Park der Opfer des Faschismus: Im Park kam es in jüngster Vergangenheit zu Diebstahls- bzw. Raubdelikten die dem Phänomen „Antanzen“ zuzuordnen sind. Bei den Tätern handelte es sich um Asylbewerber. Der Park wird zudem gern genutzt als Fluchtweg nach Straftaten im und am „Tietz“, an der ZUS oder Johannisplatz. Moritzstraße 20, „Das Tietz“, Johannisplatz: Um das Objekt werden immer wieder Verstöße gegen das BtMG festgestellt. Bereits im Winter 2016/2017 gab es durch Jugendliche im Objekt massive Störungen im Geschäftsablauf. In diesem Zusammenhang gab es Hinweise, dass im und um das Objekt ein reger Handel mit BtM betrieben wird. Seit Oktober 2017 tritt das Phänomen vor allem auf dem Parkplatz des Objektes erneut auf. Weiterhin kommt es vor dem Objekt immer wieder zu Diebstahlsund Raubdelikten durch „Antanzen“ und zu Körperverletzungsdelikten häufig mittels Pfefferspray . Ritterstraße 7, Wohnheim: Im Objekt kommt es immer wieder zu Sachbeschädigungen, Diebstahls- und Körperverletzungsdelikten . Weiterhin wurde durch die Betreuer mitgeteilt, dass Bewohner sowohl BtM als auch Diebesgut mit ins Objekt bringen. Bewohner konnten in der Innenstadt mit Verstößen gegen das BtMG und im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen festgestellt werden. Straße der Nationen 24/26, Spielcasino „El Dorado“: Das Spielcasino ist seit 2015 ein Kriminalitätsschwerpunkt in der Innenstadt. Durch regelmäßige Kontrollen werden immer wieder Verstöße gegen das BtMG (Besitz und Handel) fest- Seite 4 von 7 gestellt. Umliegende Gewerbetreibende informieren regelmäßig die Polizei über auffällige Personenbewegungen. Jägerstraße 1: Der gefährliche Ort liegt auf der direkten Verbindung zwischen Stadtzentrum und Sonnenberg . Dort halten sich regelmäßig Straftäter, wie etwa jugendliche Intensivtäter, auf. Im Nahbereich ereigneten sich mehrere Raubdelikte. Des Weiteren wurden mehrere Verstöße gegen das BtMG sowie Straßenverkehrsgesetz im Nahbereich festgestellt. In einem Ermittlungsverfahren wegen Handel mit BtM (Crystal) in nicht geringen Mengen mit einem Tatzeitraum von mehreren Monaten konnte dieser Ort als eine Bezugsadresse ermittelt werden. Ortsteil Altchemnitz Straßburger Straße 3, Asylbewerberwohnheim: In dem Wohnheim kommt es regelmäßig zu Straftaten aus den verschiedensten Deliktsbereichen . Aktuell bestehen mehrere Fahndungsnotierungen in den polizeilichen Auskunftssystemen für Bewohner der Einrichtung. Zudem werden bei Kontrollen im Stadtgebiet von Bewohnern der Unterkunft immer wieder Verstöße gegen das BtMG festgestellt und in der Folge Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Handel bzw. Besitz von BtM eingeleitet. Ortsteil Helbersdorf Wenzel-Verner-Straße, zwischen Helbersdorfer Straße und Hausgrundstück 58 : Die dort befindlichen Mehrfamilienhäuser wurden im Rahmen der „Einbruchsserien“ immer wieder angegriffen. Dabei wurde in die Kellerräume eingedrungen, Kupferkabel, Fahrräder sowie weitere Gegenstände entwendet. Ortsteil Hutholz Wolgograder Allee, zwischen Hausgrundstück 30 und 204 : Es handelt sich um mehrere Wohnblöcke in Großplattenbauweise. Neben den Kellereinbrüchen ereigneten sich in den dort befindlichen Wohnblöcken mehrere Tageswohnungseinbrüche . Ortsteil Kapellenberg Lortzingstraße, zwischen Hausgrundstück 23 und 55: Die dort befindlichen Mehrfamilienhäuser wurden im Rahmen der „Einbruchsserien“ immer wieder angegriffen. Dabei wurde mehrfach versucht in die Kellerräume zu gelangen. Diebstahlsobjekte sind u. a. Fahrräder. Ortsteil Schönau Harthweg, Bereich Garagenkomplex (Hausnummer 8 bis 14), Gartenanlagen „Westkampfbahn “, „Kaßberghöhe“, „Kappler Hang“, „Am Heim“: Der dort befindliche Garagenkomplex sowie die Gartenanlagen werden durch Einbrüche regelmäßig angegriffen. Dieser Ort befindet sich in einem schwach besiedelten Bereich und bietet somit günstige Gelegenheiten für die Begehung der o. g. Straftaten. In jüngster Vergangenheit kam es in diesem Zusammenhang zu einer Brandstiftung, wodurch zwei Gartenlauben und ein Geräteschuppen komplett ausbrannten. Stadt Freiberg: In der Stadt Freiberg existieren in den in Anlage 1 aufgeführten Ortsteilen Kriminalitätsschwerpunkte , welche sich deutlich von anderen Ortsteilen in Freiberg unterscheiden. Innerhalb dieser belasteten Ortsteile kristallisieren sich die genannten Straßen, Wege und Plätze Seite 5 von 7 wiederum als Schwerpunkte heraus. In Freiberg wurden im Jahr 2016 insgesamt 3.349 Straftaten festgestellt, davon 1.405 Diebstahlsdelikte, sowie jeweils 670 Delikte der sog. Straßenkriminalität und 95 Delikte der Gewaltkriminalität. Im Ortsteil Bahnhofsvorstadt wie auch im angrenzenden Ortsteil (OT) Silberhofviertel ist es an den genannten Örtlichkeiten zu einer Vielzahl von Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz , insbesondere von Konsumentendelikten und Delikten des Handeltreibens gekommen . Daneben konnte eine deutlich steigende Tendenz von Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten festgestellt werden. So entfielen im Jahr 2016 20,5 % aller in Freiberg registrierten Straftaten allein auf den OT Bahnhofsvorstadt. Der Anteil der Diebstahlsdelikte an der Gesamtkriminalität in diesem Ortsteil beträgt 40,1 % und der Straßenkriminalität 18,6 %. Im Ortsteil Fernesichen existiert an der Chemnitzer Straße zwischen den Hausnummern 44 und 50 eine Unterkunftseinrichtung für Asylbewerber, welche sich nach mehreren Durchsuchungsmaßnahmen als Schwerpunkt für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz heraus kristallisiert hat. Trotz der erfolgten Strafverfolgungsmaßnahmen dienen diese Gemeinschaftsunterkünfte nach wie vor als „Umschlag- und Lagerplatz“ für BtM. Des Weiteren zeichnete sich hier für den OT Fernesichen ein Kriminalitätsschwerpunkt für Raub- Diebstahls - und Körperverletzungsdelikte ab: 25,4 % aller im Jahr 2016 in diesem Ortsteil registrierten Diebstahlsdelikte entfielen allein auf diese Unterkunft sowie 9,8 % der Gewaltkriminalität . Im Ortsteil Petriviertel handelt es sich beim Albertpark um einen Kriminalitätsschwerpunkt. Regelmäßig kam es in der Vergangenheit zu zahlreichen Diebstahls- und Köperverletzungsdelikten sowie zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Aktuelle Ermittlungsverfahren bestätigen, dass sich im Bereich des Albertparks die Klientel der BtM-Konsumenten regelmäßig zum BtM-Konsum bzw. vorangegangenen Erwerb trifft. Im Jahr 2016 entfielen 43,8 % aller im Petriviertel registrierten Straftaten auf Diebstahlsdelikte; 23,6 % auf die Straßenkriminalität . Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Dresden: In der Stadt Dresden existieren in den in Anlage 1 aufgeführten Ortsamtsbereichen Kriminalitätsschwerpunkte , welche sich deutlich von anderen Ortsamtsbereichen in Dresden unterscheiden . Innerhalb der in der Stadt Dresden am höchsten belasteten Ortsamtsbereiche Altstadt und Neustadt kristallisieren sich die genannten Straßen, Wege und Plätze wiederum als Schwerpunkte heraus. Im Ortsamtsbereich Altstadt stieg die Anzahl der Gesamt-Straftaten um 14 % auf 15.946 Delikte im Jahr 2016 an, davon in den betroffenen Ortsteilen Seevorstadt-Ost/Großer Garten und Seevorstadt-West sowie in einem Teil von Strehlen-Nordwest auf zusammen 8.585 Delikte (Anstieg um 30,2 %). Von diesen 8.585 Delikten ereigneten sich mit 231 Fällen die meisten Gewaltdelikte in diesen Ortsteilen, was einen Anstieg von 18,5 % bedeutet. Der Anstieg im gesamten Ortsamtsbereich lag bei 19 %. Der Anteil der Diebstahlsdelikte an der Gesamtkriminalität in den genannten Ortsteilen liegt bei 36,1 %. Zudem sind die Ortsteile im Vergleich zum gesamten Ortsamtsbereich Altstadt mit Betäubungsmittel- und Straßenkriminalität hoch belastet: 409 Betäubungsmitteldelikte gegenüber 587 Delikten im gesamten Ortsamtsbereich. 46,9 % aller Delikte der Straßenkriminalität im Ortsamtsbereich entfielen auf diese beiden Ortsteile. Im Bereich der Freifläche Ferdinandstraße um das Rundkino ist eine hohe Konzentration an Betäubungsmittel- und Straßenkriminalität zu verzeichnen. Vielfach wurden Körperverletzungsdelikte festgestellt. Seite 6 von 7 In Höhe eines Teilbereichs der Reitbahnstraße ist eine hohe Konzentration der Betäubungsmittel - und Straßenkriminalität zu verzeichnen. Es hat sich eine Drogenanbieterszene etabliert. Vielfach wurden Körperverletzungsdelikte festgestellt. Im Bereich des Wiener Platzes ist eine hohe Konzentration an Betäubungsmittel- und Straßenkriminalität zu verzeichnen. Es hat sich eine Drogenanbieterszene etabliert. Raub- und Körperverletzungsdelikte dominieren bei den festgestellten Straftaten. Im Ortsamtsbereich Neustadt stieg die Anzahl der Gesamt-Straftaten um 3,2 % auf 8.713 Delikte im Jahr 2016 an, davon in den betroffenen Ortsteilen Innere und Äußere Neustadt auf zusammen 5.585 Delikte (Anstieg um 5,2 %). Von diesen 5.585 Delikten ereigneten sich mit 227 Fällen die meisten Gewaltdelikte in diesen Ortsteilen, was einen Anstieg von 27,5 % bedeutet. Demgegenüber lag der Anstieg im gesamten Ortsamtsbereich bei lediglich 8,1 %. Ebenso ist im Jahr 2016 ein erheblicher Anstieg der Fallzahlen um 12,2 % der Betäubungsmitteldelikte auf 258 Delikte und der Straßenkriminalität auf 1.497 Delikte festzustellen. Der Anteil aller Diebstahlsdelikte in beiden Ortsteilen an der Gesamtkriminalität im Ortsamtsbereich Neustadt liegt bei 33,7 %. Zudem sind beide Ortsteile im Vergleich zum gesamten Ortsamtsbereich mit Betäubungsmittel- und Straßenkriminalität hoch belastet: 258 Betäubungsmitteldelikte gegenüber 503 Delikten im gesamten Ortsamtsbereich Neustadt. 63,6 % aller Delikte der Straßenkriminalität im Ortsamtsbereich entfielen auf diese beiden Ortsteile. Im Bereich der Inneren Neustadt ist in Höhe des Albertplatzes, der Bautzner- und Königsbrücker Straße sowie der Alaunstraße eine hohe Konzentration an Betäubungsmittel- und Straßenkriminalität zu verzeichnen. Vielfach wurden Raubdelikte festgestellt, die mit Körperverletzungsdelikten einhergingen. Im Bereich der Äußeren Neustadt ist für die Alaunstraße im Bereich der „Scheune“ eine hohe Konzentration an Betäubungsmittel- und Straßenkriminalität zu verzeichnen. Das Areal ist ein Kriminalitätsschwerpunkt bei der Begehung von Diebstahls- und Drogendelikten sowie bei Körperverletzungsdelikten. Häufig wurden Massenschlägereien gekoppelt mit Straftaten des Landfriedensbruches, begangen von Gruppen mit Migrationshintergrund, festgestellt. Im Bereich des Alaunplatzes ist ebenfalls eine hohe Konzentration an Betäubungsmittel- und Straßenkriminalität zu verzeichnen. Ähnlich wie im Bereich der „Scheune“ treten hier Körperverletzungsdelikte , häufig begangen infolge von Massenschlägereien von zwei Gruppen mit Migrationshintergrund, sowie Diebstahl hervor. Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Görlitz: In der Stadt Bautzen existiert mit dem Bereich des Kornmarktes ein gefährlicher Ort im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SächsPolG. Seine Klassifizierung basiert auf der hohen Kriminalitätsbelastung innerhalb des Ortsteils Innenstadt, der höchsten in der Stadt Bautzen, dessen zentraler Platz der Kornmarkt ist: 34 % der im Jahr 2015 registrierten Straftaten entfielen auf den Tatort Kornmarkt; für das Jahr 2016 stieg die Anzahl der registrierten Straftaten auf dem Kornmarkt weiter an und erreichte einen Anteil von 39 %. Besonders auffällig sind die deutlichen Steigerungen der Fallzahlen im Bereich der Rohheitsdelikte und der sonstigen Straftaten des StGB. Diese sind insbesondere auf eine deutliche Zunahme der Körperverletzungen zurückzuführen. Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Leipzig: In der Stadt Leipzig existieren in den in Anlage 1 aufgeführten Stadtbezirken Kriminalitätsschwerpunkte , welche sich deutlich von anderen Stadtbezirken in Leipzig unterscheiden. Nähere Einzelheiten hierzu sind im gemeinsamen Kriminalitätsatlas der Polizeidirektion und Seite 7 von 7 Stadt Leipzig nachzulesen. Innerhalb dieser belasteten Stadtbezirke kristallisieren sich die genannten Straßen, Wege und Plätze wiederum als Schwerpunkte heraus. Im Stadtbezirk Mitte stieg die Anzahl der Gesamt-Straftaten in den betroffenen Ortsteilen Zentrum (6.082 Delikte) und Zentrum-Ost (3.072 Delikte) um 1.618 auf 9.154 Delikte im Jahr 2016 an. Davon ereigneten sich die meisten sog. Rohheitsdelikte, wie beispielsweise Raub und Körperverletzung, im Stadtzentrum mit 399 Fällen. Ebenso ist ein erheblicher Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2016 um 23 % jeweils im Bereich des Diebstahls auf 4.673 Delikte und der Straßen- und Gewaltkriminalität auf 2.533 Delikte festzustellen. Im Stadtbezirk Ost stieg die Anzahl der Gesamt-Straftaten in den betroffenen Ortsteilen Neustadt-Neuschönefeld (2.751 Delikte) und Volkmarsdorf (2.072 Delikte) um 1.107 auf 4.823 Delikte im Jahr 2016 an. Davon ereigneten sich die meisten sog. Rohheitsdelikte mit 331 Fällen in Neustadt-Neuschönefeld. Ebenso ist ein erheblicher Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2016 im Bereich des Diebstahls um 33 % auf insgesamt 2.539 Delikte und der Straßenund Gewaltkriminalität um 34 % auf zusammen 1.692 Delikte zu verzeichnen. Im Stadtbezirk West stieg im Jahr 2016 die Kriminalität im Ortsteil Grünau-Mitte um 11 % auf 1.939 Delikte an, davon wurden 212 sog. Rohheitsdelikte begangen. Von insgesamt 1.013 Fällen des Diebstahls entfielen 583 Fälle auf die Stuttgarter Allee rund um die Fußgängerzone und der Einkaufspassage Allee-Center Leipzig mit Kinos, Geschäften sowie Park- und Grünanlagen. Wie in den zuvor genannten Ortsteilen ist auch in Grünau-Mitte ein erheblicher Anstieg der Straßen- und Gewaltkriminalität um 29 % auf zusammen 508 Fälle zu registrieren . Die Gesamt-Fallzahlen für das Jahr 2017 liegen bis zum Stichtag 31. Oktober 2017 auf ähnlich hohem Niveau wie in den Jahren 2015 und 2016. GondroMe_2017-12-22_07-57-15 6_11345_ Anlage 1 6_11345_Anlage 2 2017-12-22T09:27:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes