STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCH UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11350 Thema: Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte nach § 116 SGB V Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermächtigungen nach § 116 SGB V wurden jeweils seit 2012 in Sachsen erteilt? Die Anzahl der Ermächtigungen ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl Neuermächtigungen 63 64 66 207 96 Gesamtanzahl 544 537 552 549 558 ln der zweiten Zeile ist die Anzahl der erteilten Erstermächtigungen nach § 31 a Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) i. V. m. § 116 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ausgewiesen. Fortführungen von Ermächtigungen sind dabei nicht enthalten. Es wird zudem nicht unterschieden, ob es sich um Erstermächtigungen mit neuen Leistungen oder Erstermächtigungen aufgrund eines personellen Wechsels des Ermächtigungsinhabers handelt. Die Zahlen der zweiten Zeile stellen die Gesamtanzahl der Ermächtigungen nach§ 31a Ärzte-ZV i. V. m. § 116 SGB V dar. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-17/948 J?_resden, / /(' Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Wie viele Ärzte, die in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung , mit der ein Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 besteht, oder nach§ 119b Absatz 1 Satz 3 oder 4 in einer stationären Pflegeeinrichntung tätig sind, nahmen jeweils seit 2012 an der vertragsärztlichen Versorgung teil? (Bitte nach Fachbereichen aufschlüsseln.) Bisher wurden an die Zulassungsausschüsse in Sachsen keine Anträge von Ärzten einer Pflegeeinrichtung bzw. einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung auf Ermächtigung gestellt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-12-19T13:42:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes