STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 101 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11351 Thema: Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung nach§ 116a 5GB V Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge nach § 116a 5GB V wurden jeweils seit 2015 in Sachsen durch Krankenhäuser gestellt? Bei den Zulassungsausschüssen in Sachsen wurden keine Anträge nach § 116a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) auf Ermächtigung zur ambulanten Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung gestellt. Frage 2: Wie viele Ermächtigungsbeschlüsse gibt es in Sachsen derzeit ? (Bitte nach Fachbereichen und Krankenhäusern aufschlüsseln.) Es wurden keine Ermächtigungen nach § 116a SGB V erteilt. Frage 3: Wie erfolgt die Vergütung der Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen dieser Ermächtigungen? Die Vergütung der Leistungen würde gemäß § 120 Absatz 1 SGB V aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen ~. ""/~ Barbara Klepscll Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-17/947 Dresden, ~Dezember 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de 2017-12-19T09:58:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes