STAATSM1N1STER1UM FtJR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstreße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11355 Thema: Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) leben derzeit im Freistaat Sachsen? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht sowie zuständigem Landkreis bzw. zuständiger kreisfreier Stadtl) Mit Stand vom 11. Dezember 2017 waren die Jugendämter im Freistaat Sachsen für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von 1.753 unbegleiteten ausländischen Minderjährigen zuständig, die sich wie folgt auf die Landkreise und die Kreisfreien Städte verteilten: Unbegleitete ausländische Minderjährige (27. November 2017) Landkreis Bautzen 143 Landkreis Erzgebirgskreis 153 Landkreis Görlitz 96 Landkreis Leipzig 99 Landkreis Meißen 104 Landkreis Mittelsachsen 130 Landkreis Nordsachsen 98 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 94 Landkreis Vogtlandkreis 116 Landkreis Zwickau 146 Stadt Chemnitz 121 Landeshauptstadt Dresden 227 Stadt Leipzig 226 Hinzu kamen insgesamt 405 zuvor als unbegleitete Minderjährige aufgenommene ausländische junge Vol ljährige, denen über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus weiter Jugendhilfe gewährt wurde. Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 lhr Zelchen lhre NachrIcht vom Aktenzelchen (bitte bel Antwort angeben) 45-0141.51-17/951 40_resden, 137. Dezember 2017 Hausenschrlft: Sachsisches StaatsmInIsterlum für Sin lales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FOR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Der Staatsregierung liegen keine Angaben vor, wie sich diese Zahl nach Alter, Herkunft und Geschlecht aufschlüsselt. Im Ergebnis einer Praxisumfrage unter den Jugendämtern im Freistaat Sachsen liegen der Staatsregierung jedoch folgende Angaben zu Alter , Herkunft und Geschlecht von 1.964 unbegleiteten ausländischen Minderjährigen und 401 zunächst als unbegleitete Minderjährige aufgenommenen jungen volljährigen Hilfebeziehern zum Stichtag 30. Juni 2017 vor: Verteilung nach Alter (30. Juni 2017) Vollendete Lebensjahre Anzahl Antell 0 1 0,04 % 1 0 0,00 % 2 2 0,08 % 3 0 0,00 % 4 2 0,08 % 5 2 0,08 % 6 2 0,08 % 7 7 0,30 %' 8 10 0,42 % 9 3 0,13 % 10 12 0,51 % 11 14 0,59 % 12 20 0,85 % 13 54 2,28 % 14 83 3,51 % 15 204 8,63 % 16 532 22,49 % 17 1.016 42,96 % 18 391 16,53 % 19 10 0,42 % Verteilung nach Herkunft (30. Juni 2017) Herkunftsland Anzahl Antell Afghanistan 981 41,48 % Syrien 458 19,37 % Eritrea 250 10,57 % Somalia 161 6,81 % Guinea 91 3,85 % khlopien 70 2,96 % Irak 61 2,58 % Gambia 55 2,33 % Elfenbeinküste 28 1,18 % Iran 25 1,06 %. Pakistan 23 0,97 % Sierra Leone 15 0,63 % Nigeria 14 0,59 % Albanien 13 0,55 % Unbekannt 13 0,55 % Algerien 10 0,42 % I ndien 10 0,42 % Seite 2 von 6 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Mali 10 0,42 % Ägypten 6 0,25 % Jemen 6 0,25 %, Kamerun 6 0,25 % Senegal 6 0,25 % Bang ladesch 5 0,21 % Marokko 5 0,21 %' Staatenlos 5 0,21 % Benin 4 0,17 % Sudan 4 0,17 % Palästina 3 0,13 % Guinea-Bissau 2 0,08 % Kosovo 2 0,08 %. Liberia 2 0,08 % Libyen 2 0,08 % Serbien 2 0,08 % Tunesien 2 0,08 %, Uganda 2 0,08 % Ukraine 2 0,08 % Burkina Faso 1 0,04 % China 1 0,04 % Dschibuti 1 0,04 % Libanon 1 0,04 %, Myanmar 1 0,04 % Nepal 1 0,04 % Niger 1 0,04 % Russ land 1 0,04 % Togo 1 0,04 %, Westsahara 1 0,04 %. Zentralafrikanische Republik 1 0,04 % Vert& lung nach Geschlecht (30. Juni 2017) Geschlecht Anzahl Ante 11 männlich 2.210 93,45 % weiblich 155 6,55 % Frage 2: Wie viele ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung bel unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) wurden 2016 und 2017 jewells in Sachsen durchgeführt ? Feststellungen zum Alter von Ausländern können sowohl durch die Ausländerbehörden als auch durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe getroffen werden. Durch sächsische Ausländerbehörden wurden insgesamt 37 Untersuchungen zur Altersfeststellung bei 37 unbegleiteten ausländischen Minderjährigen statistisch erfasst, davon 16 Untersuchungen im Jahr 2016 und 21 Untersuchungen im Jahr 2017. Durch die Ausländerbehörden der Landkreise Bautzen, Mittelsachsen und Nordsachsen erfolgte keine statistische Erfassung hinsichtlich der Untersuchungen zur Altersfeststel- Seite 3 von 6 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SAC1-ISEN lung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Eine händische Auswertung ist dort innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. In den drei Behörden müssten jeweils ca. 230 bis 500 Akten (die Zahl variiert je nach Ausländerbehörde ) gesichtet werden müssen. Bei einem geschätzten Zeitaufwand von etwa 20 Minuten pro Akte würde sich in den drel betroffenen Behörden ein unzumutbarer Arbeitsaufwand von jeweils 77 bis 167 Arbeitsstunden für die Ermittlung der Angaben zur Beantwortung der Frage ergeben. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Ausländerbehörden andererseits wird daher von einer weitergehenden Beantwortung abgesehen. Die Feststellung des Alters unbegleitet einreisender Ausländer durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wenn Zweifel am Vorliegen von Minderjährigkeit vorliegen , obliegt den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben . Die Landkreise und Kreisfreien Städte unterliegen dabei keiner Fachaufsicht durch die Staatsregierung. Der Vollzug der Aufgaben liegt außerhalb des Zuständigkeits - und Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Der Sächsischen Staatsregierung liegen deshalb keine vollständigen Angaben zur Zahl der von den Jugendämtern veranlassten ärztlichen Untersuchungen zur Altersbestimmung vor. Zur Zahl der von den Jugendämtern im Freistaat Sachsen im Jahr 2016 veranlassten ärztlichen Untersuchungen wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 20. Dezember 2016 auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage LT-Drs. 6/7118 Bezug genommen. Zur Zahl der im Jahr 2017 veranlassten Untersuchungen liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Frage 3: Wie häufig konnten in Sachsen unbegleltete minderjährige Ausländer (umA) in den Jahren 2016 und 2017 jeweils keine Ausweispapiere vorlegen, aus denen ihr Alter hervorgeht? Wie häufig wurden offensichtlich gefälschte Dokumente vorgelegt ? Die Mehrzahl der sächsischen Ausländerbehörden führt hierüber keine Statistik. Teilweise werden Personaldokumente auch direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder der Bundespolizel vorgelegt. Eine händische Auswertung war aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes nicht möglich. Es hätten hierfür je Behörde zwischen 230 und 1.300 Akten (die Zahl variiert je nach Ausländerbehörde) gesichtet werden müssen. Bei einem Zeitaufwand von etwa 20 Minuten pro Akte hätte sich je Behörde ein unzumutbarer Arbeitsaufwand von 77 bis zu 433 Arbeitsstunden ergeben. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Ausländerbehörden andererseits wird daher von einer weitergehenden Beantwortung abgesehen. In Einzelfällen wurde im Rahmen des Asylverfahrens festgestellt, dass ausländische Ausweispapiere existieren, welche aber durch andere Behörden (teils in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) bereits früher eingezogen wurden. Für den Landkreis Görlitz ist bekannt, dass für den angefragten Zeitraum 202 von 212 unbegleiteten ausländischen Minderjährigen keine gültigen ausländischen Ausweispapiere vorgelegt haben, bei fünf weiteren Ausländern sind ausländische Papiere im Laufe des Asylverfahrens aufgetaucht. Die Ausländerbehörde Vogtlandkreis teilte mit, dass von aktuell 139 sich in ihrem Zuständigkeitsbereich aufhaltenden unbegleiteten ausländischen Minderjährigen derzeit für 127 keine ausländischen Ausweispapiere bekannt Seite 4 von 8 STAATSM1N1STERIUM FUR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN sind. Die Ausländerbehörde Chemnitz schätzt die Anzahl derjenigen, die keine ausländischen Ausweispapiere im angefragten Zeitraum vorgelegt haben auf etwa 90 %. Die Ausländerbehörde Sächsische Schweiz-Osterzgebirge schätzt die Anzahl für ihren Zuständigkeitsbereich auf etwa 65 %. Angaben dazu, in wie vielen Fällen unbegleitete ausländische Minderjährige im Rahmen der Altersfeststellung durch die Jugendämter keine Personaldokumente vorlegen konnten, liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 2 wird insoweit Bezug genommen. Frage 4: Wie viele umA in Sachsen sind 2016 und 2017 Owens durch Erreichen der Volljährigkeit oder anderen Gründen zu „normalen" Asylbewerbern oder Flüchtlingen geworden? (Bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltstitelnt) Unbegleitete ausländische Minderjährige können ebenso wie in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten sich im Inland aufhaltende ausländische Minderjährige einen Asylantrag durch einen gesetzlichen Vertreter stellen. Das Erreichen der Volljährigkeit oder die Vollendung des 18. Lebensjahres haben keinen Einfluss auf den asylrechtlichen Status eines um internationalen Schutz ersuchenden jungen Menschen. Soweit die Frage darauf gerichtet ist, wie viele unbegleitete ausländische Minderjährige , die sich in den Jahren 2016 und 2017 im Freistaat Sachsen aufgehalten haben, im Laufe dieser beiden Jahre volljährig geworden sind, liegen der Staatsregierung keine vollständigen Daten vor. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird lediglich die werktägliche Gesamtzahl der von den Jugendämtern betreuten unbegleiteten ausländischen Minderjährigen statistisch erfasst, wobei Abgängen aus der Menge der Minderjährigen jeweils eine Anzahl an Neuzugängen gegenüber steht, die bis April 2017 ebenfalls nicht erfasst wurde. Ob Verringerungen der Zahl der von den Jugendämtern betreuten unbegleiteten ausländischen Minderjährigen aus der Vollendung des 18. Lebensjahres oder aus anderen Gründen (z.B. Familienzusammenführung, Wechsel in andere Länder, unangemeldetes Wegbleiben) resultieren, lässt sich den vorliegenden Daten ebenso wenig entnehmen wie der sich - in der Regel ohnehin nach dem Recht des Herkunftslandes richtende - Zeitpunkt des Erreichens der Volljährigkeit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 Bezug genommen. Auch von den Ausländerbehörden - mit Ausnahme der Stadt Chemnitz sowie des Landkreises Leipzig - wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. Im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Chemnitz erhielten im Jahr 2016 insgesamt 23 und im Jahr 2017 insgesamt 53 volljährig gewordene Ausländer eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Im Landkreis Leipzig wurden im Jahr 2016 an volljährig gewordene Ausländer elf Aufenthaltsgestattungen sowie drei Duldungen ausgestellt. Im Jahr 2017 waren es 30 Aufenthaltsgestattungen sowie zwei Duldungen. Eine händische Auswertung der Akten zur Ermittlung der nicht statistisch erfassten Angaben zur weiteren Beantwortung der Frage wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Es müssten ca. 200 bis 670 Akten (die Zahl variiert je nach Ausländerbehörde) gesichtet werden. Bei einem Zeitaufwand von etwa 20 Minuten pro Akte ergibt sich je Ausländerbehörde ein Arbeitsaufwand von 67 bis zu 223 Arbeitsstunden, so dass nach Abwä- Seite 5 von 6 STAATSM1N1STER1UM 'KR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN gung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Ausländerbehörden andererseits von einer weitergehenden Beantwortung abgesehen wird. Frage 5: Wie viele „ehemalige" umA, die in Sachsen einmal gelebt haben, sInd 2016 und 2017 jewells freiwillig ausgereist oder wurden abgeschoben? Eine statistische Erfassung danach, ob eine ausgereiste oder abgeschobene Person als unbegleiteter ausländischer Minderjähriger eingereist war, erfolgt weder bei der Zentralen Ausländerbehörde noch flächendeckend bei den unteren Ausländerbehörden . Von einer händischen Erhebung wird abgesehen. Zur Beantwortung dieser Frage müssten mindestens 10.000 Akten händisch ausgewertet werden. Für diese 10.000 Vorgänge müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach diesen abgefragten Daten gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Hierzu ist für die Zentrale Ausländerbehörde pro Person ein Gesamtaufwand von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen . Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 10.000 Arbeitsstunden, d.h. von 1.250 Arbeitstagen zu je acht Stunden. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wird daher von der Beantwortung abgesehen. Auch aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe liegen der Staatsregierung keine Angaben im Sinne der Fragestellung vor. Die Beendigung des Inlandsaufenthaltes von Personen, die zu einem früheren Zeitpunkt als unbegleitete ausländische Minderjährige von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe untergebracht, betreut und versorgt worden waren, wird von der Sächsischen Staatsregierung statistisch nicht gesondert erfasst, zumal die Unterbringung, Betreuung und Versorgung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen nicht im Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung erfolgt. lnsoweit wird auf die Antwort zu Frage 2 Bezug genommen. Mit freundlichen Grüßen Seite 6 von 6 2017-12-22T09:22:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes