STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UNÐ LANDW]RTSCHAFT SÄCHSIScHES STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTScHAFT Postfach '10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-vo n-Li nd ena u-Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11356 Thema: Staatsbetrieb Sachsenforst Perspektiven Entwicklung, Stand und Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Kenn- und Leistungsdaten des Staatsbetriebes Sachsenforst in den Wirtschaftsjahren 2009 bis 2016 Frage l: Welche Entwicklungen der steuerungsrelevanten Kennund Leistungsdaten sind im nachgefragten Zeitraum festzustellen ? Die steuerungsrelevanten Kenn- und Leistungsdaten sind in den jeweiligen Geschäftsberichten des Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS) benannt, vergleiche Anlage 1. Frage 2: Wie stellen sich im nachgefragten Zeitraum die Vermögenssituation , die Kapitalstruktur, die Liquidität sowie die Rentabilität dar? Die Vermögenssituation und die Kapitalstruktur des SBS sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung der Geschäftsberichte des SBS enthalten. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung des SBS sind auch Bestandteil der jährlichen Haushalts- und Vermögensrechnung des Freistaates Sachsen, vergleiche $ 85 Absatz 2 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO); für 2015 zum Beispiel Drs. 6/7897 Einzelplan 09 Seite 143 f.; für 2014 zum Beispiel Drs. 6/3662 Einzelplan 09 Seite 148f . Sie liegen bis zum Haushaltsjahr 2015 dem Sächsischen Landtag bereits vor. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016 des SBS sind in Anlage 2 dargestellt. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l. sachsen. de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 28. November 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-10501111088 Dresden, 1 ^.2, 70'11 simut+ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡n¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Fúr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete ParkpläÞe am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sow¡e fúr verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Liquidität und Rentabilität errechnen sich nach den anerkannten Regeln der Finanzund Betriebswirtschaft aus den vorgenannten Daten. Die Rentabilität wird aufgrund der Behördeneigenschaft des SBS zum Zwecke der Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht kalkuliert. Frage 3: Wie ist der Staatsbetrieb mit dem Staatshaushalt verbunden (bitte für den Zeitraum angeben: Gewinnabführungen, Verlustabdeckungen, sonstige investive oder laufende Zuschüsse, gewährte sonstige Vergünstigungen und übernommene Bürgschaften sowie sonstige Gewährleistungen)? Der SBS erhält Zuschüsse aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen. Neben den Zuschüssen im Haushaltskapitel 09 23 wurden weitere Zuschüsse sowie Sondermittel zur Beseitigung von lnfrastrukturschäden nach Hochwässern gewährt. Eine Übersicht der Verbindung mit dem Staatshaushalt in den Haushaltsjahren 2009 bis 2016 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Nicht dargestellt sind darin die Finanzbewegungen aus dem Forstgrundstock nach $ 45 Absatz 5 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG), da es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Es erfolgten keine Gewinnabführungen oder Verlustabdeckungen über die benannten Zuschüsse hinaus. Ebenso wurden keine Bürgschaften oder Gewährleistungen übernommen . Außer der zur Verfügungstellung und Unterhaltung der Venvaltungsgebäude durch den Staatsbetrieb Sächsisches lmmobilien- und Baumanagement sowie die Bezüge- und Gehaltsrechnung durch das Landesamt für Steuern und Finanzen erhielt der SBS aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen keine sonstigen Vergünstigungen. Staatsbetrieb Sachsenforst 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Zuschüsse 51,071 38,386 46,398 39,746 41,623 35,734 34,009 40,808 davon laufende Zuschüsse 44,675 34,402 40,788 31,899 36,044 26,285 27,358 30,435 davon investive Zuschüsse 6,396 3,737 5,080 7,678 4,649 8,862 5,547 9,040 davon Sondermittel Hochwasserschadensbesei - tigung 0,000 0,248 0,530 0,169 0,930 0,586 1 ,105 1,333 Seite 2 von 90 STAATSMIN]STERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 4: Warum ist die Veröffentlichung der aktuellen Geschäftsberichte des Staatsbetriebs Sachsenforst verzichtbar? (Geschäftsberichte liegen mit Stand 23. November 2017 online unter www.publikationen.sachsen.de nur für die Jahre 2007 bis 2015 vor) Der Geschäftsbericht des SBS wird grundsätzlich in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres nach der Testierung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer und der Entlastung der Geschäftsführung durch den Venraltungsrat veröffentlicht. Der genaue Termin der Veröffentlichung ist unter anderem von den redaktionellen Kapazitäten im Folgejahr sowie der Einhaltung der Terminkette des extern vergebenen Gestaltungs- und Druckauftrages abhängig. Der aktuelle Geschäftsbericht 2016 ist in digitaler Form seit dem 4. Dezember 2017 auf dem Publikationsserver des Freistaates Sachsen unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/29736 abrufbar und als Druckausgabe verfügbar. ll. SteuerungdesStaatsbetriebesSachsenforst Frage 1: Welche strategischen Ziele verfolgt der Freistaat Sachsen mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst? Der SBS hat den Auftrag, den Wald im Freistaat Sachsen in seiner funktionellen und strukturellen Vielfalt zu bewahren, die Effizienz in der Bewirtschaftung des Staatswaldes unter Wahrung der Stetigkeit der Waldfunktionen zu steigern, sensible Naturräume im Staatswald des Freistaates Sachsen (nachfolgend Staatswald) und in den Großschutzgebieten zu bewahren und zu entwickeln, einen naturverträglichen Tourismus im Staatswald bedarfsorientiert zu ermöglichen, private und körperschaftliche Waldbesitzer zu unterstützen sowie die Wissens- und lnformationsbasis für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in allen Waldeigentumsformen weiterzuentwickeln. Frage 2: Wie sind die jeweiligen Staatsministerien in das Controlling des Staatsbetriebes eingebunden und wie konkret nehmen sie Einfluss auf dessen Wirtschaftspläne, Zielvorgaben und Umsetzungsprozesse? Der SBS ist nach $ 7 in Verbindung mit $ 15 Absatz 1 Nummer 1c des Sächsischen Venrualtungsorganisationsgesetzes (SächsVwOrgG) eine dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) nachgeordnete besondere Staatsbehörde . Die Fach- und Dienstaufsicht obliegt nach $ 17 Absatz 3 Nummer 1 Sächs- VwOrgG einzig dem SMUL. Es findet eine betriebswirtschaftliche Steuerung (Controlling )statt. Der Wirtschaftsplan des SBS ist im Zuge der Haushaltsplanaufstellung Bestandteil des Voranschlages des SMUL nach $ 27 SäHO. lm Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplanes entsteht ein, insbesondere zwischen dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) und dem SMUL abgestimmter Entwurf des Wirtschaftsplanes im Haushaltsplanentwurf der Staatsregierung, der vom Kabinett beschlossen wird. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR U]VIWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENE Nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes durch den Sächsischen Landtag und dem Eintritt in den Haushaltsvollzug wird zwischen der Fachaufsicht im SMUL und dem Geschäftsführer des SBS eine Zielvereinbarung für das jeweilige Wirtschaftsjahr mit prioritären und sekundären Zielen abgeschlossen. Prioritäre Kennziffern für die Bemessung der Wirtschaftlichkeit sind der Gesamtkostendeckungsgrad und die Kostendeckungsgrade der einzelnen Produktbereiche bei Einhaltung der im Haushalt vorgesehenen Zuschussmittel. Die Ziele der Vereinbarung gliedern sich in Leistungsziele (naturale Ziele, Dienstleistungsziele), (finanzielle) Ergebnisziele, Naturschutzziele, Sonderziele und allgemeine Qualitätsziele. Bei Überschreitung von Risikogrenzen hinsichtlich natur- oder immissionsbedingter Katastrophen beziehungsweise bei wesentlichen Veränderungen auf den (Holz-) Absatzmärkten erfolgt eine Neuverhandlung der Zielvereinbarung, sofern kein Ausgleich aus den Rücklagen oder eine Umschichtung innerhalb des laufenden Budgets möglich sind. Zum Erfüllungsstand der Zielvereinbarung finden zwischen der Geschäftsleitung des SBS und der Fachaufsicht im SMUL Quartalsgespräche statt. Die Fachaufsicht hat Einblick in die monatlichen Controlling-Tabellen, Soll-lst-Vergleiche und kameralen Monatsberichte des SBS. Der Verurraltungsrat erhält für seine Sitzungen Berichte zum laufenden Geschäftsjahr. Über wesentliche Änderungen des Wirtschaftsplans beschl ießt der Veruvaltungsrat. Der Fachaufsicht im SMUL werden grundlegende Konzeptionen des SBS vorgelegt. Die Fachaufsicht im SMUL nimmt an regelmäßigen Dienstberatungen im SBS teil und kann dabei Umsetzungsprozesse mitverfolgen. Frage 3: Wie stellt sich bei der Steuerung und Überwachung des Staatsbetriebes Sachsenforst das Maß der Zielerreichung in den einzelnen Geschäftsfeldern a. Produktion von Holz und anderen Erzeugnissen, insbesondere für das Teilgeschäftsfeld Jagdbetrieb,b. Schutz und Sanierung, c. Erholung und Umweltbildung,d. Leistungen für Dritte, e. hoheitliche und sonstige Aufgaben dar? Für die einzelnen Produktbereiche wird kein gesondertes Maß der Zielerreichung berechnet. Daher können für die einzelnen Geschäftsfelder auch keine getrennten Aussagen getroffen werden. Das Maß der Zielerreichung für den SBS bemisst sich nach dem Erfüllungsgrad der Ziele der Zielvereinbarung sowie dem wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz von Haushaltsmitteln. Da in der Frage kein bestimmtes Geschäftsjahr benannt wurde, werden die Prinzipien zur Bestimmung der Zielerreichung des SBS exemplarisch für das jüngste abgeschlossene Wirtschaftsjahr 2Q16 anhand der Anlage 3 dargestellt. Seite 4 von 90 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Welche innerbetrieblichen Maßnahmen ztJt Verbesserung des Unternehmens wurden und werden durchgeführt und welche Bedeutung für den Erfolg des Unternehmens haben diese Maßnahmen? Aufgrund der Vielzahl von Maßnahmen, die den Erfolg des Unternehmens verbessern, werden nachfolgend nur auszugsweise, wesentliche erfolgswirksame Maßnahmen dargestellt. Der SBS passt seine Aufbau- und Ablauforganisation dynamisch an sich nachhaltig ändernde Anforderungen an. Bereits in den vergangenen Jahren erfolgte beispielsweise sukzessive die Neuorganisation der Regiewaldarbeit im Staatswald durch die Einrichtung flexibler, forstrevierübergreifend einzusetzender Waldarbeitsgruppen. Aktuell wurden ab dem Jahr 2017 zur Bewältigung des aus Gründen der Waldpflege, der Risikovorsorge und des Waldumbaus gebotenen höheren Holzeinschlags zusätzliche Staatswaldreviere gebildet. Dazu begleitend wurden die internen Organisationsstrukturen in den betroffenen Forstbezirken angepasst. Der SBS optimiert laufend innerbetriebliche Planungs- und Controllingprozesse mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit des eigenen betrieblichen Handelns stetig zu verbessern. ln diesem Kontext werden die notwendigen innerbetrieblichen lT-Systeme weiterentwickelt und modernisiert. Ein Beispiel hierfür ist die Modernisierung des Taxations- und Planungsverfahrens für die Forsteinrichtung, welches seit dem Jahr 2015 neu als kombiniertes Verfahren aus Stichprobeninventur und vollflächigem Planungsbegang wesentlich genauere und detailliertere Daten zum Waldzustand und zu den zukünftig erforderlichen Pflege-, Ernte- und Verjüngungsmaßnahmen ermöglicht. Der SBS passt interne Produktionsverfahren, -abläufe und -technologien laufend und zeitnah an sich ändernde forstwirtschaftliche und gesellschaftliche Anforderungen sowie an den Stand der Technik an. lnsbesondere die betriebseigenen Maschinenstationen übernehmen hier wichtige Entwicklungssaufgaben für bodenschonendere Arbeitsverfahren, zum Beispiel durch die Erprobung entsprechender Traktionsbänder oder seilunterstützter Arbeitsverfahren in steilen Geländebereichen. Auch die betriebseigene Produktion klimatisch an die Bedingungen im sächsischen Hügel- und Bergland gut angepasster Forstpflanzen für den Waldumbau wurde beispielsweise durch die Etablierung einer modernen Produktionslinie für Containerpflanzen modernisiert. Der SBS intensivierte die Fortbildung der betriebsangehörigen Mitarbeiter sowie insbesondere der Führungskräfte. Der SBS stärkte ab dem Jahr 2017 die Stellung sowie die Ressourcen der internen Revision mit dem Ziel, interne Betriebsabläufe kontinuierlich zu prüfen und z.) verbessern. Frage 5: Welche Abgrenzungen im Aufgabenbereich der Flächenverwaltung bestehen zum Staatsbetrieb Sächsisches lmmobilien- und Baumanagement und welche Konsequenzen resultieren aus diesen Veränderungen (personell, finanziell und aufgabenbezogen)? Seite 5 von 90 STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Aufgabenabgrenzung im Bereich der Flächenven¡raltung mit dem zum 1. Januar 2017 im Geschäftsbereich des SMF gegründeten Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) bezieht. Die Aufgabenabgrenzung im Bereich der Flächenvenrualtung für den SBS ergibt sich aus den Zuständigkeiten nach Nr. 1.2 der Ven¡raltungsvorschrift zu $ 64 SäHO, den SS 35 Abs. 1 Nr. 2, 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 4 und $ 45 Abs. 5 SächsWaldG sowie Zitf .lX Satz 1 der Venrualtungsvorschrift Sachsenforst. Die Gründung des ZFM verursachte keine personellen, finanziellen oder aufgabenbezogenen Anderungen bezüglich der Flächenven¡raltung durch den SBS. Frage 6: Warum ist die Veröffentlichung der ,,Entwicklungskonzeption 'Sachsenforst 2020'" aus dem Jahr 2013 mit einem umfassend erläuterten Zielsystem verzichtbar? (mit Stand 23.11.2017 online unter www. pu bl ikationen.sachen.de n icht verfü gbar) Die ,,Entwicklungskonzeption Sachsenforst 2020" des SBS ist ein internes Zielsystem zur Untersetzung der gesetzlichen und betrieblichen Aufgaben zunächst für den Zeitraum bis zum Jahr 2Q20. Sie bildet auf der Basis gemeinsamer Enruartungen und Entwicklungsvorstellungen während des Entstehungsprozesses einen grundsätzlich fachlichen und weiter anpassbaren Rahmen für die Geschäftsführung des SBS und für das SMUL sowie für den Venrualtungsrat des SBS. Die Konzeption ist in diesem Kreis sowohl in digitaler Form als auch als Druckausgabe intern veröffentlicht worden. Für eine externe Kommunikation und Veröffentlichung war und ist die Entwicklungskonzeption aufgrund ihrer venrvaltungsinternen Steuerungsfunktion nicht geeignet und nicht vorgesehen. Frage 7: lnwiefern sind die in der ,,Entwicklungskonzeption 'Sachsenforst 2020'" dargestellten Gesamt- und Oberziele heute noch aktuell bzw. zu welchem Zeitpunkt wurde die genannte Entwicklungskonzeption (auch in Teilen) für ungültig erklärt? Frage 9: Welche neuen Zielstellungen, vergleichbar den Gesamt- und Oberzielen der,, Entwickl u ngskonzeption' Sachsenfo rst 2020"', si nd aktuel I gültig? (für den Fall, dass Teile der genannten Konzeption wie in Frage 7 beschrieben für ungültig erklärt wurden) Frage l0: ln welchen Fällen wurden wann dem Sächsischen Landtag oder welchem seiner Organe die in der vorangehenden Frage erfragten neuen Ziele des Staatsbetriebes infolge einer (Teil-)Annullierung der ,,Entwicklungskonzeption 'Sachsenforst 2O2O'" (vgl. Fragen 7, 9) übergeben bzw. warum war eine solche Unterrichtung verzichtbar? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 7, 9 und 10: Seite 6 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Das in der ,,Entwicklungskonzeption Sachsenforst 2020" dargestellte Zielsystem entspricht grundsätzlich weiterhin der aktuellen internen Unternehmenskonzeption des SBS. Die dargestellten Gesamt- und Oberziele bilden weiterhin den Leitfaden für Entscheidungsprozesse in eigener Zuständigkeit. Die Entwicklungskonzeption begleitet den Strategieprozess des SBS vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen , welche eine fortlaufende Überprüfung, Anpassung und Untersetzung des Zielsystems erforderlich machen. Die Umsetzung der formulierten Strategien und Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Haushalts- und Wirtschaftspläne. Eine förmliche Aufhebung von Gesamt- und Oberzielen ist bisher nicht erfolgt und derzeit nicht vorgesehen . Frage 8: ln welchen Fällen wurden wann dem Sächsischen Landtag oder welchem seiner Organe die,,Entwicklungskonzeption'Sachsenforst 2020'" offiziell übergeben bzw. warum war eine solche Unterrichtung verzichtbar? Über die Evaluation des SBS war in der 29. Sitzung der 5. Legislaturperiode des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages am 14. September 2012 durch die Staatsregierung berichtet worden. Die ,,Entwicklungskonzeption 'Sachsenforst 2Q20"' selbst wurde dem Ausschuss in seiner Sitzung am 18. Januar 2013 als Tischvorlage übergeben. ln der 34. Ausschusssitzung der 5. Legislaturperiode am 22. März 2013 wurde die Konzeption durch die Staatsregierung vorgestellt und Fragen der Abgeordneten dazu im Ausschuss beantwortet. lll. Auswirkungen der Verwaltungs-, Funktional- und Kreisgebietsreform 2008 auf den Staatsbetrieb Sachsenforst Mit der Verwaltungs-, Funktional- und Kreisgebietsreform 2008 sind viele Aufgaben des Staatsbetriebes Sachsenforst auf die Landkreise und Kreisfreien Städte übergegangen. Dazu zählen Vollzugsaufgaben als untere Forstbehörden nach $ 35 Absatz I Nummer 3 des Sächsischen Waldgesetzes - SächsWaldG (wie Feststellung der Waldeigenschaft, bestimmte Genehmigungsverfahren und Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange oder Forstschutz und Forstaufsichtsaufgaben ) sowie einzelne hoheitliche Vollzugsaufgaben nach weiteren gesetzlichen Bestimmungen zum Forstbereich (wie Bioabfallverordnung, Flächenerwerbsverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Bienenschutzverordnung, Forstvermehrungsgutgesetz oder Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ). Frage 1: Wie schätzt die Staatsregierung die Qualität der Aufgabenerfüllung seit der Verwaltungsreform durch die kommunale Ebene ein und wie kann diese objektiv bestimmt werden? Die Staatsregierung ist in die Aufgabenerfüllung der kommunalen Ebene im Rahmen der Fachaufsicht über die unteren Forstbehörden nach $ 35 Absatz 2 SächsWaldG eingebunden. Diese Aufsicht erstreckt sich auf die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Veruraltung. Vollzugsdefizite wurden insoweit nicht festgestellt. Frage 2: Welche Lösungsansätze wurden entwickelt, um die nach der Kommunalisierung entstandenen Akzeptanz- und Umsetzungsprobleme (beispielsweise die Zersplitterung der jeweils zuständigen Forst- Seite 7 von 90 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 behörden und der daraus resultierenden unterschiedlichen Ansprechpartner ) zu lösen? Wie konnten diese Probleme wirkungsvoll beseitigt/ entschärft werden? Über die bei vergleichbaren Reformen übergangsweise notwendige Neuorientierung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Venvaltungen bei der Umstellung bisheriger Behördenabläufe hinaus sind der Staatsregierung weder Akzeptanz- noch Umsetzungsprobleme bekannt. Die Trennung der hoheitlichen von den betrieblichwirtschaftlichen Aufgaben der Forstvenvaltung entspricht ordnungspolitischen Zielsetzungen bei der Aufgabenerfüllung. Die hoheitlichen Aufgaben der unteren Verwaltungsebene nach dem SächsWaldG wurden mit den Aufgaben der unteren Umweltbehörden bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten zusammengeführt. Die unteren Forstbehörden und der SBS betreiben eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, um die Zuständigkeiten und Ansprechpartner gegenüber Waldbesitzern, Bürgern und anderen Betroffenen darzustellen. Diese umfasst sowohl die klassischen Druckmedien (zum Beispiel Tageszeitungen, Mitteilungsblätter, Flyer und Broschüren) als auch zunehmend digitale Medien (zum Beispiel Homepages und Geoportale). Frage 3: Wie wurden die nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetzl als finanzschwach eingestuften Landkreise Zwickau, Görlitz und Nordsachsen in die Lage versetzt, den ihnen seit 2008 übertragenen Aufgaben sachgerecht nachzukommen? Es trift nicht zu, dass die Landkreise Zwickau, Görlitz und Nordsachsen im Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) als ,,finanzschwach" eingestuft werden. $ 12 Absatz3 Satz 2 SächsFAG trägt als Nebenansatz den besonderen Belastungen der Landkreise Zwickau, Görlitz und Nordsachsen aus der Kreisreform Rechnung. Zu den Einzelheiten wird auf die Drs. 61779 venruiesen. Alle Landkreise und Kreisfreien Städte - auch die Landkreise Zwickau, Görlitz und Nordsachsen - erhielten unter anderem im Zusammenhang mit der Übertragung der Aufgabe ,,untere Forstbehörde" nach $ 35 Absatz I Nummer 3 SächsWaldG einen Mehrbelastungsausgleich über das Sächsische Mehrbelastungsausgleichgesetz 2008. Zu den Einzelheiten wird auf die Drs.4/8810 ven¡viesen. Dieser Mehrbelastungsausgleich ist seit dem 1. Januar 2017 in das SächsFAG integrierf. Zu den Einzelheiten wird auf die Drs. 615552 venviesen. Frage 4: Konnten die mit der Verwattungsreform verbundenen Ziele2 erfüllt werden (bitte die einzelnen Ziele und den Zielerreichungsgrad darstellen )? I vgl. $ 12 Absatz 3 SächsFAG. 'Auszug Gesetzentwurf,,Sächsisches Venivaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG"; Landtagsdrucksache 4/8810, Seite 163 [Hervorgehoben durch Verfasserin]: ,,Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurts Durch die Neuordnung der Sáchslschen Verwaltung wird diese leistungsstark, modern und orts nah gestaltet und somit zukunftsfähig ausgerichtet. lm lnteresse sowohl der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich künftiger Generationen , als auch der säcf¡slschen Unternehmen, werden transparente Zuständigkeiten und damit eine Verwaltung der kurzen Wege geschaffen. Für einen Sachverhalt wird es grundsätzlich nur eine Behörde als Ansprechpartner geben. Weiterhin werden der Verwaltungsaufbau des Freistaates Sacfisen durch die Reform umfänglich gestrafü und gleichzeitig die Entscheidungsautonomie der Staatsbehörden und der Träger der kommunalen Selbstverwaltung gestärkt. Die Verwaltung wird an wenigen Stellen scfilússig und nachhaltig gebündelt sowie bürgeñreundlich bei den Kommunen angesiedelt und damit dauerhaft neu geordnet. Durch die Reform werden die gestalterischen Hand- Seite I von 90 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Aufgabenverteilung zwischen den unteren Forstbehörden bei der Forstaufsicht und dem SBS bei der Beratung und Betreuung der Waldbesitzer hat sich bewährt. Mit der Venvaltungsreform wurde insbesondere das ordnungspolitisch wichtige Ziel erreicht, dass diejenige Veruvaltungseinheit, die Waldbesitzer auf dessen Anforderung im staatlichen lnteresse berät (SBS), nicht gleichzeitig Anordnungen gegenüber Waldbesitzern trifft (untere Forstbehörden). Nur durch eine strikte Aufgabentrennung können diese Aufgaben gegenüber den Waldbesitzern von den zuständigen Stellen vorbehaltslos wahrgenommen werden. Da die Ziele nicht quantifiziert wurden, lässt sich ein Zielerreichungsgrad nicht bestimmen . lm Ubrigen wird auf die Antwort zu Frage I im Abschnitt lll venruiesen. Frage 5: Hat sich der mit der Aufgabenkommunalisierung aus dem Bereich des Staatsbetriebes Sachsenforst ermittelte Mehrbelastungsausgleich als für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung angemessen erwiesen? Die frage, ob ein Mehrbelastungsausgleich sich später als ,,angemessen" erweist oder nicht, ist nach sächsischer Verfassungsrechtslage nicht von Belang. Entsprechende Daten werden folglich nicht erhoben, die Frage kann daher nicht beantwortet werden. Der von Artikel 85 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) geforderte Mehrbelastungsausgleich wird ausschließlich auf Grundlage einer Prognose im Zeitpunkt der Aufgabenübertragung bemessen. Eine Uberprüfung in Folgejahren erfolgt grundsätzlich nicht, weil eine ,,Nachbesserung" des Mehrbelastungsausgleichs von Artikel 85 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen nicht gefordert wird (Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (SächsVerfGH), Urteil vom 23. November 2000 - Vf. 53-ll-97). Spätere Kostenaufwüchse unterfallen ausschließlich der Finanzgarantie des Artikel 87 Absatz 1 SächsVerf. Die beiden Finanzgarantien für die Träger der kommunalen Selbstverwaltung - Artikel 85 Absatz 2 SächsVerf einerseits , Artikel 87 Absatz 1 SächsVerf andererseits - haben jeweils ihren eigenen Anwendungsbereich und sind daher strikt voneinander zu trennen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012- Vf.97-Vlll-11). Iungsspielräume für eine ausgewogene Politik für Arbeits- und Ausbildungsplätze, Bildungschancen, Familienund Generationenpolitik und soziale Gerechtigkeit bewahrt und erweitert." Seite 9 von 90 STAATSIVIINìSTERÌUM FIJR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 6: Welches Personal wurde im Rahmen des Aufgabenübergangs an die kommunale Ebene abgegeben (bitte die übergehenden Personalstellen sowie die tatsächlich übergegangenen Beschäftigten in den einzelnen Bediensteten- bzw. Tarifgruppen pro Landkreis und Kreisfreier Stadt darstellen)? Die Anzahl der Bediensteten des SBS, welche im Rahmen des Aufgabenübergangs an die kommunale Ebene übergegangen sind, ist der Anlage 4 zu entnehmen. Personalstellen sind nicht übergegangen, sondern im Haushaltsplan des SBS entfallen. ln welchem Umfang und in welcher Wertigkeit für den Aufgabenübergang bei den Kommunen Personalstellen geschaffen wurden, entzieht sich der Kenntnis der Staatsregierung (zur Begründung siehe Ausführungen bei Frage lll.7). Frage 7: Wie hat sich der Personalbestand für die entsprechenden Aufgaben seit der Kommunalisierung in den 13 Gebietskörperschaften entwickelt und sind die Gebietskörperschaften stets in der Lage gewesen, die von der Fachaufsicht gestellten Aufgaben zu erfüllen? Zur Entwicklung des Personalbestandes können keine Angaben gemacht werden, da die Entwicklung den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich geschützten Personal- und Organisationshoheit in eigener Zuständigkeit obliegt. Zu einer Mitteilung der Personalentwicklung sind die Landkreise und Kreisfreien Städte auch nicht verpflichtet. Die Entwicklung des Personalbestandes obliegt den Landkreisen und Kreisfreien Städten vielmehr als Selbstvenrualtungsaufgabe in eigener Verantwortung (Personalhoheit und Organisationshoheit). Die kommunale Personalentwicklung betrift Vorgänge außerhalb des Verantwortungsbereichs der Staatsregierung . ln diesem verfassungsrechtlich nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes geschützten Bereich kann insbesondere von dem lnformationsrecht nach $ 113 der Sächsischen Gemeindeordnung nur Gebrauch gemacht werden, sofern hierzu ein begründeter Anlass besteht. Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen auf der kommunalen Ebene liegen der Staatsregierung - auch hinsichtlich einzelner Fälle - nicht vor. Die unteren Forstbehörden sind nach Kenntnis der staatlichen Fachaufsicht jedoch stets in der Lage gewesen, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Es wurden insoweit keine Vollzugsdefizite festgestel lt. Seite 10 von 90 STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lV. Personalbere¡ch des Staatsbetriebes Sachsenforst Vorbemerkungen: Die Beantwortung der Fragen unter den Buchstaben B und C der Ziffer lY wurde entsprechend den jeweiligen Überschriftenzu den Fragenblöcken vorgenommen. Unter B. erfolgte die Betrachtung nur für Beamte (,,Bereich der Bediensteten im Beamtenverhältnis ") und unter C. nur für Tarifbeschäftigte (,,Bereich der Tarifbeschäftigten"), da die einzelnen Fragestellungen - abweichend von den näheren Bestimmungen in der Klammer (,,... aufgeschlüsselt nach männlichen/weiblichen Tarifbeschäftigten sowie nach Beamtinnen/Beamten") - nur diesen Rückschluss zuließen. A. Allgemein Frage l: Wie stellt sich die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den einzelnen Beschäftigten- bzw. Laufbahngruppen im Zeitraum 2009 bis 2016 dar (bitte nach Geschlecht, Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe sowie nachfol gender Aufgaben g I iederun g d ifferenzieren : a. eigene Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter im Revierdienst, b. Revierleiterinnen und Revierleiter im Staatswald, c. Revierleiterinnen und Revierleiter im Privat- und Körperschaftswald , d. weitere Beschäftigte in Forstämtern / Forstbezirken; davon Forstamtsleiterinnen und Forstamtsleiter/ Forstbezirksleiterinnen und Forstbezirksleiter, e. sonstige beim Staatsbetrieb Beschäftigte? Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den einzelnen Beschäftigten- beziehungsweise Laufbahngruppen im Zeitraum der Jahre von 2009 bis 2016 im SBS ist der Anlage 5 zu entnehmen. Frage 2: Welche Anforderungen bestehen an die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal und in welcher Weise werden diese erfüllt? Der SBS führt die Berufsausbildung zum Forstwirt nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirllzur Forstwirtin aus dem Jahr 1998 durch. Der überwiegende Teil der Auszubildenden verfügt über einen Realschulabschluss, circa 30 Prozent besitzen das Abitur und circa zehn Prozent haben einen Hauptschulabschluss . Die Auswahl der Auszubildenden erfolgt durch die Forstbezirke. Maßgeblich sind handwerkliche Begabung, lnteresse für den Beruf, Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit den Kollegen, dem Wald und den Maschinen sowie Vorbildung durch Praktika. Für die beim SBS beschäftigten Forstwirte besteht grundsätzlich die Möglichkeit, an einer Qualifizierung zum Forstwirtschaftsmeister teilzunehmen. Ausschlaggebend für die mögliche Zahl an Qualifizierungsmaßnahmen ist der betriebliche Bedarf. Anhand eines lnteressenbekundungsverfahrens werden die Kandidaten für die Qualifizierungsmaßnahme ausgewählt. Nach Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung können sie an einem Forstwirtschaftsmeisterlehrgang der Forstvenrualtungen anderer Bundesländer teilnehmen, da der SBS selbst keine Vorbereitungslehrgänge durchführt. Seite 11 von 90 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Außerdem erfolgt durch den SBS die Ausbildung und die Abnahme der Prüfung für die Erlangung der Laufbahnbefähigung für die erste und zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstvenrvaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Forstdienst (ehemals Laufbahnausbildung zum gehobenen und höheren Forstdienst). Die Zulassungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den gehobenen und den höheren Forstdienst geregelt. Das ,,Konzept zur Fortbildung der Bediensteten des Staatsbetriebes Sachsenforst" vom 1. Januar 2017 und eine Dienstvereinbarung mit dem Hauptpersonalrat vom 16. Dezember 2016 regeln die Fortbildung im SBS. Der individuelle Fortbildungsbedarf wird in den jährlichen Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen bestimmt. Maßgeblich sind die persönliche Qualifikation sowie die fachlichen Anforderungen und die berufliche Perspektive. Als Untergrenze gelten zwei Fortbildungstage pro Jahr und Bedienstetem. ln der nachfolgenden Tabelle werden die Fortbildungskategorien beispielhaft untersetzt . Allgemeine Fortbildung Fachspezifische Fortbildung Führungskräftefortbildung hD und gD, LG2 EE 1 und 2 . EDV allgemein (in der Regel MS Office) o Arbeitsorganisation . Kommunikation I Gesprächsführung . Verhandlungsführung . Konfliktbewältigung o Präsentation forstfachliche beziehungsweise fachspezifisch thematische Qualifikation je nach Dienstposten zum Beispiel: . Presse- und Öffentlichkeitsarbeit o Marketing . Recht . Waldbau, Jagd . Kartografie .lT o Führungskompetenz o persönliche Kompetenzen . Kommunikation I Gesprächsführung . Mediation / Konflikt lösung mD und eD, LG1EE1 und 2 . EDV allgemein (in der Regel MS Office) o Arbeitsorganisation . Kommunikation/ Korrespondenz r Telefontraining . Sekretariatsarbeit . forstfachliche beziehungsweise fachspezifisch thematische Qualifikation entsprechend der Tätigkeit Seite 12 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Allgemeine Fortbildung Fachspezifische Fortbildung Führungskräftefortbildung TV-Forst Beschäftigte . Kommunikationstraining o Teamverhalten ¡ Arbeitsplanung Forstfachliche beziehungsweise fachspezifisch thematische Qualifikation je nach Dienstposten zum Beispiel: . Arbeitstechnologie . Arbeitssicherheit . Zapfenpflücker . Maschinenführer . Pädagogik für Ausbilder . Geprüfter Naturund Landschaftspfleger . Forstwirtschaftsmeister TV-Forst - Tarifuertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Frage 3: Von welchen Zielzahlen geht das aktuelle Personalentwicklungskonzept des Unternehmens aus und inwiefern besteht zu dessen Zielerreichung Handlungsbedarf? Das Personalentwicklungskonzept des SBS vom 10. August 2011 mit dem zum 1. Januar 2015 angepassten Zieldienstpostenplan geht von einer Gesamtzahl von 1.129 Dienstposten zum 31. Dezember 2020 aus. Davon entfallen 129 auf die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene; 359 auf die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene; 176 auf die Laufbahngruppe 1, 2. und 1. Einstiegsebene; 380 auf TV-Forst-Beschäft igte ; 10 Stellen für die Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene; 15 Stellen für die Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 2, 1 . Einstiegsebene; 60 Stellen für Auszubildende nach TVA-Forst. Mit sich ändernden Aufgaben des SBS und der zunehmend schwieriger werdenden Nachwuchsgewinnung wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Zielgrößen stets im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes geprüft. Seite 13 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Wie viele Mehrarbeitsstunden wurden in welchen Arbeitsbereichen aufgrund welcher besonderen Arbeitssituation im Zeitraum 2009 bis 2016 angeordnet und geleistet? (Bitte aufschlüsseln nach männlichen /weiblichen Tarifbeschäftigten und Beamtinnen/Beamten) Die Anzahl der im SBS angeordneten Mehrarbeitsstunden im Zeitraum vom 1. Dezember 2Q15 bis zum 31. Dezember 2016 differenziert nach Arbeitsbereichen, Anlässen, Geschlecht sowie nach Tarifbeschäftigten und Beamten ist der Anlage 6 zu entnehmen. Angaben zu Zeiträumen vor dem L Dezember 2015 sind nicht möglich, da die Mindestaufbewahrungsfrist für Arbeitszeitaufzeichnungen gemäß $ 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit SS 187 Absatz 1, 188 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch, zwei Jahre beträgt. B. Bereich der Bediensteten im Beamtenverhältnis (nachgefragter Zeitraum sind die Jahre 2009 bis 2016, darzustellen in Jahresscheiben und aufgeschlüsselt nach männlichen/weiblichen Tarifbeschäftigten sowie nach Beamtinnen/Beamten) Frage 1: Welche Veränderungen im Stellenplan des Staatsbetriebes Sachsenforst wurden hinsichtlich der Anzahl und Eingruppierung von Bediensteten im Beamtenverhältnis in der Laufbahngruppe 2 Einstiegsebene I (ehemals gehobener Dienst) bzw. Laufbahngruppe 2 Einstiegsebene 2 (ehemals höherer Dienst) vorgenommen? Die Veränderungen im Stellenplan des SBS hinsichtlich der Anzahl und Eingruppierung von Bediensteten im Beamtenverhältnis in der Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 (ehemals gehobener Dienst), beziehungsweise Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2, (ehemals höherer Dienst) sind der Anlage 7 zu entnehmen. Frage 2= Was war das Ziel der Neuordnung der Eingruppierung in den einzelnen Laufbahngruppen? . Veränderungen des Jahres 2OO9zu2010: Die Verringerung um eine Stelle A 15 sowie zwei Stellen A 't3 erfolgte aufgrund der Stellenabbauverpflichtungen des SBS. o Veränderungen des Jahres 2010 zu 2Q11: Die Verringerung um drei Stellen A 13 sowie drei Stellen A 9 erfolgte aufgrund der Stellenabbauverpflichtungen des SBS. 41 Planstellenwandlungen in Stellen für Tarifbeschäftigte erfolgten aufgrund der Stellenbesetzung durch Tarifbeschäftigte. Da im vorangegangenen Zeitraum keine Verbeamtungen vorgenommen wurden, waren zu diesem Zeitpunkt Beamtenstellen in dem Umfang nicht erforderlich. Drei Hebungen von 415 zu A 16 wurden aufgrund der Neubewertung von Stellen von Forstbezirksleitern beantragt und genehmigt. Zwei Hebungen von A 13 zu A 14 erfolgten aufgrund von anstehenden Beförderungen von zwei Bediensteten der Besoldungsgruppe A 13. Die Verringerung um eine Stelle A 13 des gehobenen Dienstes erfolgte aufgrund einer Umsetzung eines Stelleninhabers an das SMUL. Seite 14 von 90 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 . Veränderungen des Jahres 20122u2013: Zum 1. Januar 2013 wurden 18 Stellen von Tarifbeschäftigten in Planstellen umgewandelt beziehungsweise ressortintern umgesetzt (Tausch mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)), da ab dem Jahr 2013 im SBS die Möglichkeit bestand, im gehobenen und höheren Dienst wieder zu verbeamten, die erforderliche Anzahl Planstellen aber nicht zur Verfügung stand. Darüber hinaus erfolgte die Umwandlung von einer Tarifbeschäftigtenstelle in eine Planstelle A 14 aufgrund des Wechsels eines Beamten vom SMUL zum SBS. . Veränderungen des Jahres 20142u2015: Aufgrund des geplanten Einsatzes von zwei zusätzlichen Referenten im Bereich Forsteinrichtung und Forstförderung im SBS wurde die Hebung von zwei Planstellen A 12 nach A 13 in den Haushaltsplan aufgenommen. Aufgrund des vollzogenen Aufgabenzuwachses und erhöhter Verantwortung, insbesondere im Revierleiterbereich, aber auch auf Funktionalstellen der Forstbezirke wurde die Anzahl der Planstellen A 11 um neun Planstellen erhöht (Verringerung A 10 um neun Planstellen). Zur kostenneutralen Hebung der oben genannten Planstellen wurde die Anzahl der Planstellen in A 12 um zwölf Stellen abgesenkt nach A 11. Der Abbau einer Planstelle A 14 erfolgte aufgrund der Bestimmungen des Stellenabbau begleitgesetzes. Aufgrund des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes wurden acht Stellen A 13 des gehobenen Dienstes Forstoberamtsrat nach A 13 Forstrat umgesetzt. Aus personalwirtschaftlichen Gründen wurde eine Stelle E 15 in A 15 umgewandelt. Eine Stelle A 10 wurde im Stellenplan hinzugefügt, da die Aufgaben im Zusammenhang mit der Ven¡rendung der Jagdabgabe vom SMUL an den SBS übergegangen ist. Frage 3: Wie viele Neubesetzungen - sowohl verwaltungsintern als auch extern - von Bediensteten im Beamtenverhältnis in der Laufbahngruppe 2 wurden im Zeitraum vorgenommen? Die Anzahl der Neubesetzungen von Bediensteten im Beamtenverhältnis in der Laufbahngruppe 2 beim SBS sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr männlich weiblich gesamt 2009 0 I 1 2010 1 0 1 2011 2 0 2 2Q12 1 0 1 Seite 15 von 90 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UNÐ LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Jahr männlich weiblich gesamt 2Q13 23 11 34 2014 I 2 3 2015 3 5 I 2016 10 I 18 Frage 4: Welche konkreten Vorgaben für die Stellenplanung und Eingruppierung in der Laufbahngruppe 2 bestehen im Geschäftsbereich des Staatsbetriebes Sachsenforst? Grundlage der Stellenplanung ist die Anpassung des Personalbestandes an die vom Sächsischen Landtag mit dem Haushaltsgesetz beschlossenen Stellenzielzahlen. Auf dieser Basis wurde im SBS ein ,,Personalentwicklungskonzept2020" erstellt. ln diesem sind alle Dienstposten enthalten, die über das Jahr 2020 hinaus zur Verfügung stehen. Des Weiteren werden die Ergebnisse im Rahmen der Aufstellungen der Doppelhaushalte umgesetzt. lm Jahr 2Q12 wurde im SBS ein ,,Verbeamtungskonzept" erstellt. Anhand dieses Konzeptes wird jährlich geprüft, welche Personen grundsätzlich verbeamtet werden können. Die ,,Eingruppierung" - also Zuordnung zu Besoldungsgruppen - folgt den Regeln des Sächsischen Beamtengesetzes in Verbindung mit der Sächsischen Laufbahnverordnung sowie dem Sächsischen Besoldungsgesetz, wonach in der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene, zunächst in A 9 auf Probe und in Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene, zunächst in A 13 auf Probe verbeamtet wird. Der Aufstieg in höhere Besoldungsgruppen richtet sich nach den Beförderungseckwerten für Beamte des SMUL und des nachgeordneten Geschäftsbereiches. Frage 5: Wie viele Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis gab es im Staatsbetrieb Sachsenforst a. auf Verlangen der Beamtin / des Beamten,b. durch Verwaltungsakt? Zu a'. Auf Verlangen des Beamten wurde in den Jahren 2009,2013 und 2014 je ein Beamter im SBS entlassen. Zu b: Durch einen Venrualtungsakt wurde im Jahr 2015 ein Beamter im SBS entlassen. Frage 6: Gegen wie viele Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt wurde vor welchen Verwaltungsgerichten geklagt? Seite 16 von 90 STAATSMìNISTERIUM FÜR UVIWELT UND LANDWIRTSCHAFT durch Vergleich, durch Entscheidung zugunsten der Beamtin / des Beamten, durch Entscheidung zugunsten des Dienstherrn? l5 FreistaatSACHSEN Frage 7: Wie viele dieser beamtenrechtlichen Streitigkeiten endeten a. b. c. Frage 8: Welche zusätzlichen Kosten entstanden dem Dienstherrn aus den jeweiligen beamtenrechtlichen Streitigkeiten im Sinne der FrageT? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 6 bis I Klageverfahren wurden nicht geführt. C. Bereich der Tarifbeschäftigten (nachgefragter Zeitraum sind die Jahre 2009 bis 2016, darzustellen in Jahresscheiben und aufgeschlüsselt nach männlichen/weiblichen Tarifbeschäftigten sowie nach Beamtinnen/Beamten) Frage 1: Wie viele Arbeitsverträge wurden im Zeitraum abgeschlossen? Die Anzahl der abgeschlossenen Arbeitsverträge beim SBS einschließlich der Verträge mit Auszubildenden sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr männlich weiblich gesamt 2009 39 27 66 2010 27 19 46 2011 70 34 104 2012 31 32 63 2013 86 33 119 2014 88 44 132 2015 78 35 113 2016 97 47 144 Seite 17 von 90 STAATSIVIINìSTERÌUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 2: Wie viele Beschäftigte erhielten im Staatsbetrieb Sachsenforst im oben näher bezeichneten Zeitraum aufgrund der Neuordnung von Aufgaben und Zuständigkeiten veränderte Arbeitsverträge? Wie viele Beschäftigte wurden dadurch a. in ihrer Entgeltgruppe höher eingestuft?b. in ihrer Entgeltgruppe herabgestuft? Zu a: Die Anzahl der Beschäftigten beim SBS, welche aufgrund veränderter Arbeitsverträge im Zuge der Neuordnung von Aufgaben und Zuständigkeiten in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft worden sind, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Zu b: Die Anzahl der Beschäftigten beim SBS, welche aufgrund veränderter Arbeitsverträge im Zuge der Neuordnung von Aufgaben und Zuständigkeiten in der Entgeltgruppe herabgestuft worden sind, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Freistaat SACHSEN Jahr männlich weiblich gesamt 2009 18 7 25 2010 3 4 7 2011 3 3 6 2012 13 15 28 2013 7 I 15 2014 7 3 10 2015 15 9 24 2016 11 5 16 Jahr männlich weiblich gesamt 2009 4 4 2010 3 3 2011 3 3 2012 1 1 Seite 18 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 3: Wie viele Arbeitsverträge beim Staatsbetrieb Sachsenforst - ausgenommen altersbedingte Abgänge - wurden im Zeitraum ordentlich oder außerordentlich aufgelöst auf Initiative a. der/des Beschäftigten, b. des Arbeitgebers? Zu a: Die Anzahl der ordentlich oder außerordentlich auf lnitiative der/des Beschäftigten aufgelösten Arbeitsverträge beim SBS ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr männlich weiblich gesamt 2009 6 5 11 2010 4 3 7 2011 5 2 7 2Q12 5 1 6 2013 4 3 7 2014 12 3 15 2015 11 3 14 2016 11 6 17 Zu b: Die Anzahl der ordentlich oder außerordentlich auf lnitiative des Arbeitgebers aufgelösten Arbeitsverträge beim SBS ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Freistaat SACHSEN Jahr männlich weiblich gesamt 2013 2 1 3 2014 1 1 2 2015 2 2 4 2016 2 2 4 Seite 19 von 90 STAATSMINISTERIIJM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 4: Wie viele der arbeitgeberinitiierten ordentlichen Kündigungen oder Änderungskündigungen waren a. betriebsbedingt, b. personen-und/oderverhaltensbedingt, c. krankheitsbedingt? Zu a: lm SBS wurden keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen Zu b: lm SBS wurde im Jahr 2013 eine verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem männlichen Beschäftigten ausgesprochen. Zu c: lm SBS wurden keine krankheitsbedingten Kündigungen ausgesprochen Frage 5: Wie viele Kündigungen erfolgten außerordentlich? lm SBS wurde im Jahr 2013 ein Arbeitsverhältnis mit einem männlichen Beschäftigten außerordentlich gekündigt. lm Jahr 2015 wurde ein Arbeitsverhältnis mit einer weiblichen Beschäftigten außerordentlich gekündigt. Frage 6: Gegen wie viele arbeitgeberinitiierten ordentlichen bzw. außerordentlichen Kündigungen oder Anderungskündigungen wurde vor welchen Arbeitsgerichten geklagt? lm Fall von zwei außerordentlichen Kündigungen wurde von den betroffenen Beschäftigten Klage vor dem Arbeitsgericht Dresden erhoben. Freistaat SACHSEN Jahr männlich weiblich gesamt 2009 2010 2011 2012 2013 1 1 2014 2015 2 2 2016 2 2 Seite 20 von 90 STAATSMINISTERìTJM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 7: Wie viele dieser arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wurden schlossen? a. durch Vergleich, b. durch Entscheidung zugunsten der/des Beschäftigten, c. durch Entscheidung zugunsten des Arbeitsgebers? abge- Frage 8: Welche zusätzlichen Kosten entstanden dem Staatsbetrieb Sachsenforst aus den jeweiligen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Sinne der Frage 7? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 7 und 8: Zu a.lm Jahr 2013 wurde ein Rechtsstreít durch Vergleich beendet. Hierfür fielen beim SBS keine zusätzlichen Kosten an. Zu b: lm Jahr 2017 wurde ein Rechtsstreit durch ein Urteil zugunsten der klagenden Partei beendet. Die Verfahrenskosten für den SBS betrugen: Rechtsanwaltskosten Klagepartei: 2.862,62 Euro, Rechtsanwaltskosten des Beklagten: 2.649,42 Euro und Gerichtskosten: 1 .187,20 Euro. Zu c: Es gab keinen Rechtsstreit, der zugunsten des Arbeitgebers abgeschlossen wurde. D. GesundheitsmanagemenUKrankenstand (Bitte aufgeschlüsselt nach männlichen/weiblichen Tarifbeschäftigten sowie nach Beamtinnen/Beamten) Frage I Wie entwickelte sich jeweils in den Jahren 2009 bis 2016 der absolute und relative Krankenstand der Beschäftigten (bitte aufgliedern nach Aufgabenbereichen gemäß Frage A. 1. sowie dem arbeitsunfallbedingten Anteil)? Die Entwicklung des Krankenstandes bei den Beschäftigten des SBS im Zeitraum der Jahre von 2012 bis 2Q16 ist der Anlage I zu entnehmen. Für den Zeitraum der Jahre von 2009 bis 2011 liegen keine Angaben vor, da die Mindestaufbewahrungsfristen der betreffenden Unterlagen sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte bereits abgelaufen sind. Frage 2: Existiert im Staatsbetrieb Sachsenforst ein Gesundheitsmanagementplan , wenn ja mit welchen konkreten Zielstellungen? Nein, es existiert kein Gesundheitsmanagementplan. Frage 3: Welche zusätzlichen unentgeltlichen oder kostenpflichtigen Leistungen der Gesundheitsvorsorge werden durch den Staatsbetrieb Sachsenforst - ggf. im Rahmen des Gesundheitsmanagementplans - für Beschäftigte innerhalb oder außerhalb der regulären Arbeitszeit angeboten? Freistaat SACHSEN Seite 21 von 90 STAATSMìNìSTERIUM FÜR UT4WELT UNÐ LANDWIRTSCHAFT Maßnahmen des Gesundheitsmanagements sind im Wesentlichen gesetzlich vorgeschrieben oder tarifuertraglich vereinbart. Neben diesen Maßnahmen bietet der SBS an: ein Pausen-Management mit Anleitung zu Ausgleichsgymnastik für Waldarbeiter sowie dezentrale Arbeitsschutz- und Gesundheitstage in den Dienststellen mit Ausgleichsgymnastik , Ergonomie-Beratung und Ernährungsberatung unter Einbeziehung von Medizinern und Physiotherapeuten mit Theorie und Praxis. Besondere Fragestellungen betriebes Sachsenforst bei der Aufgabenerledigung des Staats- A. Rahmenbedingungen der Waldbewirtschaftung und Entwicklung der Holzerntemengen Frage 1: Wie ist der komplette Wortlaut der jeweiligen Zielvereinbarungen zwischen SMUL und dem Staatsbetrieb Sachsenforst zur Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells (inklusive Kurzdarstellungen Sachsenforst und allen weiteren Kapiteln sowie Vorjahresvergleichen und ggf. vorhandenen weiteren Anlagen)? Der Wortlaut der zwischen dem SMUL und dem SBS vereinbarten Ziele kann der als Anlage 9 beigefügten Zielvereinbarung für das Jahr 2017 entnommen werden. Frage 2: ln welchen Fällen wurden wann dem Sächsischen Landtag oder dessen Organen die Zielvereinbarungen zwischen SMUL und Sachsenforst in Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells offiziell übergeben? Eine Ubermittlung von Zielvereinbarungen an den Sächsischen Landtag ist nicht erfolgt und entfällt auch bereits deshalb, weil Zielvereinbarungen ausschließlich interner verwaltungsrechtlicher Natur sind, die zum verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver E igenverantwortung zäh len. Frage 3: Wie hat sich die Holzeinschlagsmenge im a. Staatswald und b. Privat- und Körperschaftswaldjeweils in den Jahren seit 2009 in den Forstämtern/ Forstbezirken absolut und relativ bezogen auf die jeweils mit und ohne Bewirtschaftungseinschränkungen nutzbare Holzbodenfläche (m3/ha*a; in Efm o.R.) entwickelt (Bitte forstamts- / forstbezirksweise nach Staatswald und Privat- und Körperschaftswald aufgliedern)? Freistaat SACHSEN a V Seite 22 von 90 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UNÐ LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Nach Untersuchungen des Thünen-lnstituts in Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg stellt die amtliche Einschlagsstatistik nur einen Teil des tatsächlichen Holzeinschlages dar. Danach werden im Mittel durch die amtliche Einschlagsstatistik über den gesamten Betrachtungszeitraum nur etwa 75% des tatsächlichen Einschlages erfasst. lnsbesondere scheint dies den Privatwald zu betreffen.3 Inwiefern ist anzunehmen, dass dies auch in Sachsen der Fall ist, und welche Anstrengungen wurden und werden unternommen, um realistische Holzeinschlagszahlen angeben zu können? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Entwicklung der Holzeinschlagsmenge im Staatswald seit dem Jahr 2009 in den Forstbezirken und Großschutzgebieten absolut und relativ bezogen auf die Holzbodenfläche ist der Anlage 10 zu entnehmen. ln der Kosten- und Leistungsrechnung des SBS erfolgt keine Erfassung, inwieweit die bearbeiteten Waldflächen gegebenenfalls auch mehrfachen Bewirtschaftungseinschränkungen unterliegen. Es kann deshalb keine Aussage zur absoluten und relativen Holzeinschlagsmenge, bezogen auf die jeweils mit und ohne Bewirtschaftungseinschränkungen nutzbare Holzbodenfläche getroffen werden. Die Entwicklung der Holzeinschlagsmenge im Körperschaftswald seit dem Jahr 2009 in den Forstbezirken und Großschutzgebieten absolut und relativ bezogen auf die jeweilige Holzbodenfläche ist der Anlage 11 zu entnehmen, insofern sich die Körperschaft des Revierdienstes durch den SBS bedient. Die geernteten Holzmengen können nicht für den gesamten Körperschaftswald angegeben werden, da 43 Prozent des Körperschaftswaldes in körperschaftlichen Forstämtern liegen oder die Körperschaften den forstlichen Revierdienst selbst ausüben. ln beiden Fällen wird der Holzeinschlag nicht durch den SBS gebucht. Da nur etwa ein Prozent der Fläche des Privatwaldes durch den SBS nach $ 49 Absatz 3 SächsWaldG ständig betreut wird, liegen zur jährlichen Holzeinschlagsmenge im Privatwald im Freistaat Sachsen keine Angaben vor. ln der amtlichen Holzeinschlagsstatistik sind nur die Holzeinschlagsmengen aus dem Staatswald sowie das über den SBS verkaufte Holz aus dem Privat- und Körperschaftswald enthalten. Diese Angaben enthalten demzufolge nur Teilmengen des tatsächlichen Holzeinschlags, da körperschaftliche und private Waldbesitzer ihr Holz größtenteils selbst vermarkten. Darüber hinaus nutzen Waldbesitzer ihr Holz zum Beispiel auch zur Deckung des Eigenbedarfs an Brenn- und Bauholz. 3 https://vwwv.thuenen.de/de/wf/zahlen-fakten/waldwirtschafVholzeinschlao-und-rohholzverwendunq/ Seite 23 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Anstrengungen zur Qualifizierung der amtlichen Einschlagsstatistik sind weder aus forstpolitischen noch aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten geboten. Denn aus den Bundeswaldinventuren (BWl) können rückwirkend mit hinreichender Genauigkeit die Holzeinschlagsmengen errechnet beziehungsweise für die Zukunft prognostiziert werden. Ausweislich der BWl3 wurden zwischen den Jahren 2002 und 2012 im Freistaat Sachsen im Privatwald 827.000 Kubikmeter (3,7 m3/ha*a) und im Körperschaftswald 327.000 Kubikmeter (6,5 m3/ha*a) Holz jährlich eingeschlagen. Mithin erfasste die amtliche Statistik in der Regel weniger als 20 Prozent des Holzeinschlags im Privat- und Körperschaftswald von etwa 1 .154.000 Kubikmeter jährlich. Frage 5: Welche Forsteinrichtungswerke (Stichtage und ursprünglich geplante Laufzeit der Forsteinrichtung) galten in welchen Zeiträumen im a. Staatswald undb. Privat- und Körperschaftswaldjeweils in den Jahren seit 2009 in den Forstämtern/ Forstbezirken und welche absoluten Holzerntemengen waren dabei jeweils aus welchen Durchforstungsarten vorgesehen (Bitte forstamts-/ forstbezirksweise, bei zeitlichen Verschiebungen ggf. revierweise aufgliedern nach Staatswald und Privat- und Körperschaftswald)? Zu a: Ðie seit dem Jahr 2009 geltenden Stichtage der Forsteinrichtung im Staatswald des Freistaates Sachsen einschließlich der Holzerntemengen in Erntefestmetern je Jahrzehnt sind in Anlage 12 fûr die einzelnen Forstbetriebe dargestellt. Nach den Regeln der Forsteinrichtung wird aus dem Staatswald eines Forstbezirkes oder einer Schutzgebietsvenvaltung ein Forstbetrieb gebildet. Alle Forsteinrichtungen hatten eine geplante Laufzeit von zehn Jahren. Für einige Forstbetriebe im Staatswald galten im Zeitraum seit dem Jahr 2009 zwei aufeinanderfolgende Forsteinrichtungswerke, da im angefragten Zeitraum eine neue Forsteinrichtung erstellt wurde. Darüber hinaus treten Mehrfachnennungen von Jahreszahlen in der Spalte Stichtag in der Anlage 12 auf . Sie resultieren unter anderem aus der Zusammenlegung von Forstämtern mit abweichenden Forsteinrichtungsstichtagen zu Forstbezirken mit Gründung des SBS zum 1. Januar 2006 oder der neuen organisatorischen Zuordnung von Staatswald im Zusammenhang mit der Bildung des Amtes für Großschutzgebiete zum 1. August 2008. lm Staatswald innerhalb der Grenzen des Nationalparks Sächsische Schweiz wurde eine permanente Stichprobeninventur durchgeführt, wohingegen der der Nationalparkvenrualtung zugeordnete Staatswald außerhalb des Nationalparks im Flächenumfang von 651 ,7 Hektar zum 1. Januar 2016 forsteinrichtungstechnisch bearbeitet wurde. Der Staatswald in den Naturschutzgebieten Königsbrücker Heide, Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain wurde zu den Stichtagen 1. Januar 2Q04, 1. Januar 2005 und 1. Januar 2006 eingerichtet. Seite 24 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zu b: lm Körperschaftswald erstellt der SBS vereinfachte Betriebsgutachten bis zehn Hektar, ab einer Waldfläche von zehn Hektar Betriebsgutachten und ab 200 Hektar Forsteinrichtungswerke gemäß $ 48 Absatz 1 SächsWaldG. Diese sind in Anlage 13 nach Forstbezirken und Stichtagen sortiert und einschließlich der Holzerntemengen in Erntefestmetern im Jahrzehnt aufgelistet. Der maßgebliche Stichtag der Forsteinrichtung bei Forstbetrieben mit Mehrfachnennung ist in derAnlage 13 fett markiert. Mehrfach auftretende Betriebsbezeichnungen können unter anderem durch Flächenveränderungen (Zugänge, Abgänge, Gebietsreformen, Ankäufe) und Überschneidungen zweier Forsteinrichtungen im Abfragezeitraum der in der Regel zehnjährigen Betriebsplanungen begründet sein. ln der Anlage aufgeführte körperschaftliche Forstbetriebe ohne Nutzungsplanung sind Betriebe mit geringem Waldbesitz. Angaben zu Forsteinrichtungen im Privatwald liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 6: Inwiefern wurde aus welchen Gründen von den in $ 22 Absatz 2 SächsWaldG beschriebenen ,,irl der Regel zehnjährige[n]" Betriebsplanzeiträumen abgewichen? Für die Staatswaldbetriebe werden zehnjährige Betriebspläne erstellt. Abweichend wird für den Staatswald im Nationalpark Sächsische Schweiz eine Waldzustandserfassung in Form einer permanenten Stichprobeninventur ohne zehnjährigen Betriebsplan durchgeführt. Gründe für vorfristige oder zeitlich versetzte neue Forsteinrichtung waren: Der Aktualisierungsbedarf infolge von Organisationsänderungen bei der Gründung des SBS, Leistungsbeschränkung der Forsteinrichtung in den Jahren 2013 bis 2014 aufgrund der Notwendigkeit, personelle Ressourcen für die Entwicklung des neuen Forsteinrichtungsverfahrens einzusetzen, vergleiche Antwort zu Frage 4 im Abschnitt ll und die vorfristige Erstellung der periodischen Betriebsplanung bei größeren Differenzen zwischen Holznutzungs- und Verjüngungspotenzialen vor allem aufgrund von Stichprobeninventuren (zum Beispiel BWI) im Abgleich zur Forsteinrichtungsplanung . lnsgesamt 32 körperschaftliche Waldbesitzer haben bisher für einen 2O-jährigen Planungszeitraum optiert. Betriebsbezogene Gründe sind im Detail nicht bekannt. Es handelt sich um Kleinbetriebe mit einer durchschnittlichen Forstbetriebsfläche von 27,3 Hektar. Frage 7: lnwiefern weichen die geernteten Holzmengen (in Efm o.R.) jeweils von den Vorgaben der Forsteinrichtungen ab (bitte ggf. sachliche Gründe angeben)? Die geernteten Holzmengen bezogen auf den jeweils aktuellen oder gerade abgelaufenen Forsteinrichtungszeitraum werden in Anlage 1 4 dargestellt. a a a Seite 25 von 90 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Verbindlichkeit der Forsteinrichtung im Staatswald ist im Verbindlichkeitserlass des SMUL geregelt. Der Toleranzbereich des betrieblich festgelegten Hiebssatzes beträgt minus zehn bis plus 20 Prozent. Zur Zwischenrevision der Forsteinrichtung nach fünf Jahren wird der Vollzug für die ersten fünf Jahre geprüft und die Planung für das zweite Jahrfünft des Forsteinrichtungszeitraumes bestätigt oder aus sachlichen Gründen heraus angepasst. Sachliche Gründe für mögliche Abweichungen der Holzerntemengen sind in besonderem Maße ein hoher Sanitärhiebsanfall durch Borkenkäfer- oder Sturmkalamitäten sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schwierigkeiten bei der Holzvermarktung. Weitere Gründe können in Einzelfällen ein größerer Nachlichtungsbedarf über vorhandener Verjüngung oder ein höherer flächenbezogener laufender Zuwachs vor allem in Fichtenbetrieben sein, der zu erhöhten Nutzungsmengen im Forsteinrichtungszeitraum führen kann. Die Angaben für den Körperschaftwald, in dem der SBS den forstlichen Revierdienst ausübt, können der Anlage 15 entnommen werden. Darin werden die Jahresscheiben der im Rahmen der Forsteinrichtung geplanten Holzmengen den Vollzügen (Einschlägen ) forstbezirksweise gegenübergestellt. Die leichte Überschreitung der Planmengen in den Forstbezirken Dresden und Taura ist durch die Auswirkungen des Tornados im Jahr 2010 mit sehr hohen Schadholzmengen begründet. Sowohl auf der Ebene der Forstbezirke/Großschutzgebiete, als auch über die gesamte Fläche kann festgestellt werden, dass die Forsteinrichtungen im Rahmen von Verbindlichkeitskorridoren erfüllt wird. Über den Körperschaftswalð, in dem der SBS nicht den forstlichen Revierdienst ausübt, können keine Aussagen getroffen werden. Frage 8: Wie haben sich die Einnahmen aus dem Rohholzverkauf im a. Staatswald und b. Privat- und Körperschaftswaldjeweils in den Jahren seit 2009 in den einzelnen Forstämtern/ Forstbezirken entwickelt? Zu a: Die Entwicklung der Einnahmen aus dem Rohholzverkauf im Staatswald seit dem Jahr 2009 ist der Anlage 16 zu entnehmen. Berücksichtigt sind die tatsächlichen Einnahmen. lnnenumsätze, beispielsweise für den Eigenverbrauch, sind nicht in der Darstellung enthalten. Zu b: Der Freistaat Sachsen erhebt und verarbeitet keine flächendeckenden Angaben zu Einnahmen aus Holzverkäufen von privaten oder körperschaftlichen Waldbesitzern. Angaben für den Privat- und Körperschaftswald liegen nur insoweit vor, wie der SBS den Rohholzverkauf für private und körperschaftliche Waldbesitzer im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Wirtschaftsvenrualtung übernommen hat und im Auftrag derjeweiligen Waldbesitzer entsprechende Lieferrechnungen erstellte. Die Entwicklung dieser kumulativen Netto-Einnahmen der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer seit dem Jahr 2009 ist in der Anlage 17 dargestellt. Seite 26 von 90 STAATSMìNISTERIUM FÜR UTVIWËLT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 9 Wie haben sich die mithilfe von Kranvollerntern / Harvestern geernteten Holzmengen im a. Staatswald und b. Privat- und Körperschaftswaldjeweils in den Jahren seit 2009 in den einzelnen Forstämtern/ Forstbezirken entwickelt? Zu a'. Die durch Vollernter im Staatswald geernteten Holzmengen können der Anlage 18 entnommen werden. Die Kostenträger in der Kosten- und Leistungsrechnung des SBS sind nicht so weit untergliedert, dass die einzelnen Holzerntetechnologien erfasst werden. Ausgewertet wurden zur Beantwortung der Frage daher die Kostenträger ,,Holzeinschlag" mit Kostenart Fremdleistungen und ,,Holzernte komplett", die weit überuriegend Holzmengen enthalten, welche mit Vollerntern eingeschlagen wurden. Die in der Tabelle dargestellten Holzmengen enthalten jedoch auch nicht näher zu beziffernde Teilmengen, die technologisch bedingt motormanuell gefällt oder mit einem Seilkran gerückt und mit Vollerntern aufbereitet wurden. Zu b: Die im Privat und Körperschaftswald mit Vollerntern eingeschlagenen Holzmengen können durch die Staatsregierung nicht beziffert werden, da derartige Daten nicht erhoben werden. Frage 10: Wie haben sich die mit Hilfe von Pferden gerückten Holzmengen im a. Staatswald und b. Privat- und Körperschaftswaldjeweils in den Jahren seit 2009 in den einzelnen Forstämtern/ Forstbezirken entwickelt? Zur Entwicklung der im Freistaat Sachsen mit Pferden gerückten Holzmengen liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Sofern im Staatswald Holz mit Pferden gerückt wird, erfolgt dies deshalb immer durch Beauftragung forstlicher Dienstleistungsunternehmen in Verbindung mit weiteren Forstbetriebsarbeiten (zum Beispiel motormanueller Holzernte, Holzernte mit Vollernter , Seilkraneinsatz) als Gesamtauftrag. Daten zu technologischen Teilprozessen, wie der Pferde-rückung, werden jedoch in der Kosten- und Leistungsrechnung des SBS weder für den Staatswald noch für den Privat- und Körperschaftswald erfasst, vergleiche Antwort zu Frage 9 des Abschnittes V.A. ln geringem Umfang erfolgt Pferdeeinsatz auch im Waldumbau, zum Beispiel bei Bodenvorarbeiten und Saat. Freistaat SACHSEN Seite 27 von 90 STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDW]RTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 11: Wie haben sich die Mittel für Maßnahmen, die für i. Wegeinstandsetzungsmaßnahmen und ¡¡. Wegeneubaumaßnahmen eingesetzt werden im a. Staatswald und b. Privat- und Körperschaftswaldjeweils in den Jahren seit 2009 in den einzelnen Forstämtern/ Forstbezirken entwickelt? Zu a: Die Angaben zu den Wegeinstandsetzungsmaßnahmen im Staatswald können aus Anlage 19 entnommen werden. Darin erfasst sind Maßnahmen an Abfuhrwegen, Betriebs-, Rücke- und Maschinenwegen. lm angefragten Zeitraum wurden im Staatswald keine Mittel für Wegeneubaumaßnahmen eingesetzt. Zu b: Erhebungen zu Wegeinstandsetzungsmaßnahmen und Wegeneubaumaßnahmen im Privat- und Körperschaftswald liegen nicht vor. ln der Anlage 20 werden deshalb die in diesen Waldeigentumsarten gefórderten Maßnahmen zum Wegeneubau , Wegeausbau und zur grundhaften lnstandsetzung dargestellt. Die vergleichsweise geringen Förderbeträge in den Jahren 2015 bis 2017 resultieren aus den mit der Umstellung von der Förderperiode 2007 bis 2013 in die Förderperiode 2014 bis 2020 verbundenen Schwankungen. Da die angefragten Maßnahmen für die Waldbesitzer sehr kostenintensiv sind, ist davon auszugehen, dass nur in seltenen Ausnahmefällen auf eine lnanspruchnahme der Förderung verzichtet wird. Frage 12: Welche Maßnahm.en werden empfohlen oder wurden wo beispielhaft umgesetzt, uffi Offentlichkeitsarbeit vor und während Holzerntemaßnahmen zu betreiben? Durch die Forstbezirke und Großschutzgebiete erfolgt bei umfangreicheren Holzerntemaßnahmen , die stärkere Auswirkungen auf die Erholungsnutzung haben können, in der Regel vorab eine lnformation der Bevölkerung, beispielsweise durch Veröffentlichungen in der Presse. lm Forstbezirk Neustadt werden aufgrund der Lage in beziehungsweise der Nähe zur Nationalparkregion Sächsische Schweiz darüber hinaus im Vorfeld geplanter Maßnahmen die betreffenden Gemeinden und Tourismusvertreter nach einem festen Algorithmus informiert. Gemäß $ 11 Absatz 3 Nummer 2 SächsWaldG ist das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlages oder der Aufbereitung von Holz nicht zulässig. Die Hiebsorte sind aus Gründen der Verkehrssicherung sowie des Arbeitsund Unfallschutzes abzusperren. Dafür werden übenrrriegend Absperrbanner eingesetzt , die gleichzeitig um Verständnis für die notwendigen Waldbewirtschaftungsmaßnahmen werben. ln einigen Forstbezirken wird an häufig frequentierten Wegen im räumlichen Vorfeld der Hiebsorte durch Hinweisschilder, sofern erforderlich mit Umleitungsempfehlung - darüber informiert, dass im weiteren Verlauf der Wege Holzerntemaßnahmen stattfinden. Somit sollen unnötige Umwege für die Waldbesucher vermieden werden. Darüber hinaus werden bei größeren forstlichen Maßnahmen zum Teil auch Vor-Ort-Begehungen oder Waldführungen angeboten, um die Waldbewirtschaftungsmaßnahmen zu erläutern. Seite 28 von 90 STAATSMÌNÌSTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 13: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Beispiele nach Frage 12 zur Regel werden zu lassen oder warum ist dies verzichtbar? Die Forstbezirke und Großschutzgebiete verfügen über Funktionalstellen für die Öffentlichkeitsarbeit zur Gewährleistung einer regionalen Presse- und Medienarbeit. Die zuständigen Mitarbeiter werden regelmäßig dahingehend sensibilisiert, dass eine ausreichende lnformation der Waldbesucher und anderer lnteressengruppen über bedeutende Waldbewirtschaftungsmaßnahmen erforderlich ist. Vorgesehen ist die Beschaffung einheitlicher Hinweisschilder für alle Forstbezirke und Großschutzgebiete zur räum lichen Vorabinformation zu Waldbewirtschaftu ngsma ßnahmen. ln der Beispielregion Eibenstock werden lnformationswege und -systeme zwischen dem Forstbezirk, den Kommunen und Tourismusvertretern getestet, um diese nach erfolgreicher Erprobung auf andere Regionen zu übertragen. Frage 14: lnwiefern sind oder waren in welchem Zeitraum in der Richtlinie ,,Holzerntetechnologien " regelmäßig die Bewirtschaftungsvorgaben in Trinkwasserschutzgebieten entsprechend den DVGW-Regelwerken verankert und sind sie es noch? Die für Holzernte einschlägigen Standards der Bewirtschaftungsvorgaben der DVGW- Regelwerke sind in der Richtlinie ,,Holzerntetechnologie" und den im SBS geltenden Qualitätsanforderungen berücksichtigt. Präzisiert und abgestimmt wurden diese in dem durch den SBS und die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) im Jahr 2012 gemeinsam erarbeiteten Merkblatt zur ,,Planung und Durchführung von Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen in Einzugsgebieten von Trinkwassertalsperren und -speichern im Freistaat Sachsen". Frage 15: Wie ist der Wortlaut der in der ,,Entwicklungskonzeption 'Sachsenforst 2020'" (Oberziel 3.3) erwähnten Richtlinie,,Holzerntetechnologien " aus dem Jahr 2006 und wie der Wortlaut der aktuell gültigen vergleichbaren Regelungsvorgabe? Der vollständige Name lautet: ,,Richilinie für die Anwendung von Holzerntetechnologien im Staatswald des Freistaates Sachsen". En¡veitert wurde diese durch die ,,Qualitätsanforderungen an die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten im Staatsbetrieb Sachsenforst - Holzernte und Rückung" und die ,,Anforderungen an forstliche Arbeitsmaschinen und Geräte für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten im Staatsbetrieb Sachsenforst ", vergleiche Anlage 21. Frage 16: Wie viele Verstöße beim Bodenschutz wurden im Rahmen der PEFC- Stichprobenkontrollen sowie bei Kontrollen des waldbaulichen Qualitätsmanagements jeweils im a. Staatswald und b. Privat- und Körperschaftswald jeweils in den Jahren seit 2009 in den einzelnen Forstämtern/ Forstbezirken festgestellt? Seite 29 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Zu a: Seit dem Jahr 2009 wurden im Staatswald bei den PEFC-Flächenstichproben keine Verstöße beim Bodenschutz festgestellt. Die Anzahl der im Rahmen des waldbaulichen Qualitätsmanagements im Staatswald festgestellten Befahrungsverstöße in den Forstbezirken und Großschutzgebieten ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. * Die Datenerfassung 7 war bedingt durch "Herwart" am 17.01 .2018 noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Anzahl bewerteter Maßnahmen ist dementsprechend nicht vollständig Zu b: Die Ergebnisse der PEFC-Stichprobenkontrollen im Privat- und Körperschaftswald liegen der Staatsregierung nicht vor. PEFC Deutschland e. V. ist eine vom Freistaat Sachsen unabhängige lnstitution mit dem Ziel der Sicherstellung und kontinuierlichen Verbesserung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung unter Gewährleistung ökologischer, sozialer und ökonomischer Standards. Das waldbauliche Qualitätsmanagement wird durch den SBS nur im Staatswald durchgeführt . Freistaat SACHSEN Bewertungsjahr Anzahl bewerteter Maßnahmen Befahrungsverstöße Holzernte Anteil in % Forstbezirke 2009 keine Erhebung 2010 249 0 0 o/o 2011 254 I 0,4 0/o Dresden 2012 263 1 0,4 0/o Neudorf 2013 259 1 0,4 0/o Taura 2014 242 0 0% 2015 216 3 1 ,4 0/o Marienberg,Neudorf (2) 2016 134 0 0% 2017* 134 0 O o/o Seite 30 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UVIWELT UND LANDWìRTSCHAFT B. Naturschutz Die Verteilung von Naturwaldreservaten /-zellen stellt sich im bundesweiten Vergleich wie folgt dar: Freistaat SACHSEN Mittlere Bundesland Flächengröße in ha Gesamtzahl der Naturwaldzellen Gesamtfläche in ha Anteil Naturwaldzellen in den Ländern bezogen auf gesamte Naturwaldzellenfläche in der BRD in Yo Gesamtwaldfläche in Bundesländern lt. BWt3 Anteil Naturwaldzellen an Waldfläche des Landes in Yo BB BW BY HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH 21 127 160 31 4 35 107 75 54 16 16 I 17 58 636 9308 7316 1226 37 1404 4576 1 669 2048 516 1161 303 867 4040 1,8 26,5 20,8 3,5 0,1 4,0 13,0 4,8 5,8 1,5 3,3 0,9 2,6 11,5 0,06 0,68 0,28 0,14 0,27 0,25 0,38 0,18 0,24 0,30 1 ,13 0,06 0,15 0,74 30 73 46 40 I 40 43 22 38 32 73 38 51 70 1.130.847 1.37',t.847 2.605.563 894.1 80 13.846 558.123 1.204.591 909.511 839.796 173.412 102.634 533.206 532.481 549.088 Gesamt - 729 35.107,00 100,0 11.419.125 0,31 Abb. Darstellung der Verteilung von Naturwaldreservaten im bundesweiten Vergleich. Eigene_ Darstellung. Datenquellen: Bundesanstalt fúr Landwirtschaft und Ernährunga und Dritte Bundeswaldinventur (2012)' ln der ,,Entwicklungskonzept¡on 'Sachsenfoßl 2020'" ist in Oberziel 3.1 ausgeführt , dass Sachsen d¡e in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt gegebenen konkreten Flächenziele (Flächenstilllegung) lieber nicht erfüllen möchte und sie daher ignorierUuminterpretiert. Die Bilanz der Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen ¡n FFH-Gebieten im Landeswald zeigt rund l0 Jahre nach Unterschutzstellung der Gebiete, dass noch nicht einmal die Hälfte der Maßnahmen umgesetzt ist: Rund 68 Prozent der Erhaltungsmaßnahmen und 71 Prozent der Entwicklungsmaßnahmen s¡nd bislang nicht umgesetzt.o Mit einem Blick auf die Zahlen ist insofern das auch ¡n der ,,Entwicklungskonzept¡on 'Sachsenforst 2020'" (Oberziel 3.2) in diesem Zusammenhang wiederholte VorbildprinzipT nicht vorbildlich erfüllt. 4 http://www.naturwaelder.de/index.php?tpl=nwr flaechent kation&Rolle=oublic&prlnv=Bwl2012&prKaoitel=1 .01 'SMUL (2016): Beantwortung der Kleinen Anfrage,,sachsenforst als Naturschutzbehörde - Maßnahmenumsetzung in Großsschutzgebieten", KlAnfr Jana Pinka DIE LINKE 15.12.2015 Drs 6/3583 ll þttp://edas.landtaq.sachsen.de/viewer.aspx?dok nr=3583&dok art=Drs&leq per=6&pos dok=O&dok id=undefined 'https:/irevosax.sachsen.de/vorschrift/S405?redirect succesor allowed=1#p45 Seite 31 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR U\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 In der Evaluation des Staatsbetriebes Sachsenforsts aus dem Jahre 2Of 1 (S.61) heißt es: ,,ln Zusammenarbeit mit staatlichen und privaten Anbietern kann die Bereitschaft ehrenamtlicher Helfer, ihr Wissen in den Dienst der Umweltbildung, rnsbesondere im Bereich Waldpädagogik einzubringen, noch stärker als bisher genutzt werden, um insgesamt eine wirtschaftlichere Leistungserbringung zu ermöglichen. Unabhängig davon ist an der Erbringung waldpädagogischer Kernaufgaben (insbesondere Führungen von Schulklassen im Wald durch Revíer- Ieiter) festzuhalten, da ,der Förster' in der Bevölkerung als wichtiger Sympathieträger wahrgenommen wird und als glaubhafter Botschafter für Belange von Wald und Forsfr¡virtschaft fungieren kann." Unter anderem in diesem Zusammenhang stellen sich die Fragen nach der Entwicklung der Rahmenbedingungen für die waldpädagogische Arbeit. Vorbemerkungen: Die nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt fordert eine natürliche Entwicklung der Wälder auf fünf Prozent der Waldfläche. Aus sächsischer Sicht werden insbesondere im Rahmen der naturnahen Waldwirtschaft natürliche Entwicklungsprozesse der Wälder gezielt in die Waldbewirtschaftung integriert. Auf geeigneten Flächen können auch Ziele des Prozessschutzes verfolgt werden. Dabei werden jedoch keine pauschalen Prozentsätze vorgegeben, sondern die naturschutzfachliche Eignung wird als Auswahlkriterium herangezogen. Zusätzlich zu den oben in der Tabelle dargestellten Flächen der Natun¡raldzellen findet insbesondere in den Großschutzgebieten Prozessschutz auf großer Fläche statt. Das Oberziel 3.2 in der Entwicklungskonzeption schließt eine vorbildliche Umsetzung der Managementpläne für Natura 2000-Gebiete ein. Es ist kein Ziel im Hinblick auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in einem bestimmten Zeitraum formuliert. Der Freistaat Sachsen war das erste deutsche Bundesland, in dem für die Fauna- Flora-Habitat (FFH)-Gebiete flächendeckend eine FFH-Managementplanung erfolgte. Diese FFH-Managementplanung ist - außer für das in Bundeszuständigkeit liegende FFH-Gebiet Truppenübungsplatz Oberlausitz - seit dem Jahr 2014 im Freistaat Sachsen vollständig abgeschlossen. Am Prozess der Erarbeitung und Abstimmung der FFH-Managementpläne hat der SBS intensiv mitgearbeitet. Die vorbildliche Umsetzung der Natura 2000-Aspekte im Staatswald erfolgt auf der Grundlage von Erlassen des SMUL und weiterer SBS-interner Festlegungen. Die in den FFH-Managementplänen enthaltenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind gerade im Wald aufgrund der langen Zeitdauer von Waldumbau- und Waldentwicklungsprozessen (zum Beispiel bei der Anreicherung von Totholz oder Biotopbäumen) teilweise nur langfristig umsetzbar . Ein Zeitraum von zehn Jahren ist hierfür naturgemäß nicht ausreichend. I art (20111: Evaluation des Staatsbetriebes Sachsenforst im Auftrag des [SMUL] ,,Die unternehmerische Ausrichtung stärken ...", Ergebnisbericht Seite 32 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 1: Wie viele Gespräche, Tagesveranstaltungen und Exkursionen fandenjeweils jährlich in welchen Forstämtern/ Forstbezirken in den Jahren seit dem Jahr 2003 statt, die dazu dienten, den entsprechend des Ertasses des SMUL vom 18. November 2003e vorgeschriebenen Konsens zwischen Naturschutz und Forstwirtschaft im Rahmen der Forstei n richtu ng herzustel len? Für jeden öffentlichen Forstbetrieb, der seit dem Jahr 2003 im Zuge der Aufstellung periodischer Betriebspläne (Forsteinrichtung) durch die Forstvenvaltung des Freistaates Sachsen bearbeitet wurde, erfolgte eine Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörden insbesondere mittels Datenaustausch, Telefonaten, Besprechungsterminen sowie Exkursionen. lm SBS wird keine Statistik zur Anzahl der Gespräche, Tagesveranstaltungen und Exkursionen geführt. Die Angaben liegen der Staatsregierung somit nicht vor. Frage 2: Welche Stelle prüfte mit jeweils welchen Ergebnissen, inwiefern die Festlegungen in den Protokollen der vorgenannten Veranstaltungen eingehalten wurden oder warum war eine solche Prüfung entbehrlich ? In welchen Fällen seit dem Jahr 2003 kamen diesbezügliche Exkursionen -,,Tagesveranstaltung einschließlich Exkursion zu ausgewählten Schutzgebieten, wobei das waldbauliche Vorgehen anhand typischer Bestände erläutert und diskutiert wird" nach den einschlägigen Erlassen des SMUL - nicht zustande? Den Naturschutzbehörden obliegt die Prüfung, inwiefern die Festlegungen der im Zuge der Aufstellung der periodischen Betriebspläne stattgefundenen Naturschutzabsprachen durch den Waldbesitzer eingehalten werden. Dies wird durch die unteren Naturschutzbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit umgesetzt. Die Art und Weise der Naturschutzabsprache wird in der Regel individuell zwischen zuständiger Naturschutzbehörde und leitendem Forsteinrichter sowie dem Forstbetrieb besprochen. ïeilweise beschränkt sich die Absprache auf einen Datenaustausch zum Zweck der Prüfung der Forsteinrichtungsdaten, teilweise beziehungsweise nach Bedarf werden Exkursionen zu ausgewählten Flächen zur Veranschaulichung der Vorgehensweise durchgeführt. lm SBS wird keine Statistik zu Umfang sowie zur Art und Weise der Natu rsch utzabsprache gefüh rt. e vgl. Erlass des SMUL vom 18. November 2003 zum Thema ,,Behandlung waldbestockter Teile von Naturschutzgebieten (NSG), Flächennaturdenkmalen (FND) und von gemeldeten Gebieten für das europäische ökologische Netz Natura 2000 (pSCl) - Mitwirkung der NaturschuÞbehörden bei der Aufstellung periodischer Betriebspläne (Forsteinrichtung) nach $ 22 Abs.2 Satz 1 SächsWaldG". Seite 33 von 90 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 3: ln welchen Fällen wurden seit dem Jahr 2011 Maßnahmen, die eine erhebliche Beeinträchtigung eines Lebensraumtyps (LRT) oder eines Artvorkommens darstellen können (Projekte nach $ 34 des Bundesnaturschutzgesetzes ), den jeweiligen Naturschutzbehörden mindestens einen Monat vorab mitgeteilt? Welche LRT (bitte auch um Angabe der jeweiligen lD-Nummern) in welchen Schutzgebieten waren dabeijeweils betroffen und in welchem Zeitraum fanden dort jeweils Forstarbeiten (Beginn Holzeinschlag bis Ende Rückung) statt (vgl. interne Regelung des SBS zur Umsetzung der FFH-Managementpläne im Landeswald)?10 Die Maßnahmen im SBS, die eine erhebliche Beeinträchtigung eines Lebensraumtyps oder eines Artvorkommens darstellen können, und den jeweiligen Naturschutzbehörden mindestens einen Monat vorab mitgeteilt wurden, sind der Anlage 22 zu entnehmen. Frage 4: Wie viele Termine fanden jeweils jährlich in welchen Forstämtern/ Forstbezirken in den Jahren seit 2005 statt, die dazu dienten, den seit 2011 empfohlenen Austausch und die fachliche Abstimmung mit den unteren Naturschutzbehörden zu führen (vgl. SMUL (2016): ,,Sachsenforst als Naturschutzfachbehörde - Maßnahmenumsetzung in Großschutzgebieten ", Beantw. KlAnfr Jana Pinka DIE LINKE 15.12.2015 Drs 6/3583, Zifier lV 2. der ,,internen Regelung. ."ttl? Die Anzahl der Termine zur fachlichen Abstimmung mit den unteren Naturschutzbehörden in den Forstbezirken und Großschutzgebieten des SBS sind der Anlage 23 zu entnehmen. Frage 5: Ab welchem Zeitpunkt standen den Revierleiterinnen und Revierleiternjeweils in welcher Form direkte und uneingeschränkte Zugangsmöglichkeiten zu a. kompletten FFH-Managementplänen einschließlich Kartenanlagen, b. detaillierten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, c. Angaben aus dem lnformationssystem Sächsische Natura 2000- Datenbank (lS SaND),d. Artdaten aus der zentralen Artdatenbank zur dienstlichen Verfügung, bzw. warum war/ wird ein solcher Zugang nicht für erforderlich erachtet? Die bestätigten FFH-Managementpläne wurden, beginnend mit dem Pilotplan für das FFH-Gebiet,,Hohwald und Valtenberg" am 1.März2OO4, in analoger und digitaler Formjeweils auch direkt den betroffenen Forstämtern beziehungsweise Forstbezirken übergeben. Die Revierleiter hatten damit zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt uneingeschränkten Zugang zu den kompletten Managementplandaten. 10 ln: SMUL (2016): Sachse nforst als Naturschutzfachbehörde - Maßnahmenumsetzung in Großschutzgebieten, KlAnfr Jana Pinka DIE LINKE 15.12.2015 Drs 613583 ll http://edas.landtaq.sachsen.de/viewer.aspx?dok nr=3983&dok art=Drs&leq per=6&pos dok=1&dok id=undefìned Seite 34 von 90 Freistaat SACHSEN STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Erfassungsdaten der FFH-Schutzgüter sind in dem lnformationssystem Sächsische Natura 2000-Datenbank (lS SaND) abgelegt. Die Daten stehen nicht nur in Form der eigentlichen Datenbank, sondern auch in Form von öffentlich zugänglichen Webapplikationen (unter anderem Kartendiensten) zur Verfügung. Seitdem das LfULG diese Kartendienste bereitgestellt hatte, wurden diese vom SBS in sein Forstlich- Geografisches lnformationssystem,,FGlS_online" implementiert und damit für jeden Mitarbeiter zugänglich gemacht. Für die spezifischen betrieblichen Bedürfnisse der Revierleiter wurden Lösungen entwickelt, wie etwa die Darstellung der FFH- Schutzgüter und FFH-Maßnahmen auf Basis der Forstgrundkarte in analoger Form als Anhang zum Revierbuch und das G|S-Projekt ,,Naturschutz", das auch ohne Online- Verbindung auf dem Dienstnotebook anwendbar ist. Uber integrierte Hyperlinks gibt es die Möglichkeit, für Direktzugriffe, etwa auf die lnhalte der jeweiligen Grundschutzverordnung , den Textteil des FFH-Managementplans oder die vom LfULG bereitgestellten Geo-Daten mit aktuellen Datenbank-Reports aus dem lS SaND. Seit dem Jahr 2009 gab es technisch die Möglichkeit, auf den CITRIX-Server des LfULG und damit auf die zentrale Artdatenbank online zuzugreifen. Für 23 Beschäftigte der Großschutzgebiete, Forstbezirke und der Geschäftsleitung des SBS sind Zugänge eingerichtet. Die Anwendung erfordert spezifische lT-Kenntnisse und setzt ein Verständnis für die Struktur und die Qualität der enthaltenen Artdaten voraus. Ein Zugriff durch alle Revierleiter wird nicht für zweckmäßig erachtet. Stattdessen erfolgt auch hinsichtlich des Artenschutzes ein lnformationsfluss über den ,,Sachbearbeiter für Waldökologie und Naturschutz" im jeweiligen Forstbezirk. Frage 6: Wie wird eine Prüfung der Artenschutz- oder FFH-Belange bei forstlichen Maßnahmen a. verfahrensseitigsichergestelltund b. dokumentiert? Artenschutz- und FFH-Belange werden sowohl im Rahmen der periodischen Planung forstlicher Maßnahmen (Forsteinrichtung) als auch im Zuge der aus der Forsteinrichtung abgeleiteten jährlichen Betriebsplanung berücksichtigt. Mit der Forsteinrichtung in FFH-Gebieten werden die FFH-Managementpläne betrieblich umgesetzt. Durch Erlasse des SMUL und Verfügungen der Geschäftsleitung des SBS wurde die Prüfung von Artenschutz- und FFH-Belangen und deren Dokumentation geregelt, vergleiche Drs. 6/6144. Zwischenzeitlich hat der SBS das Naturschutzkonzept ,,Bewahren und Entwickeln - Naturschutzkonzept des Staatsbetriebes Sachsenforst für den sächsischen Landeswald" veröffentlicht, das diese Regelungen vom Grundsatz her beinhaltet, vergleiche Antwort zu Frage 13 im Abschnitt V.B. Dort ist geregelt, dass Forsteinrichtungen in FFH-Gebieten (Gebietsschutz) mit den örtlich zuständigen Naturschutzbehörden abzustimmen sind. Der SBS stellt den Naturschutzbehörden die hierfür notwendigen lnformationen bereit; die Ergebnisse der Abstimmung werden in einem Festlegungsprotokoll dokumentiert. Dies gilt auch, wenn Vorkommen von Arten nach Anhang lV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten außerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten betroffen sind, soweit deren Lebensstätten konkret abgrenzbar und für den günstigen Erhaltungszustand der Population maßgeblich sind. Seite 35 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Forstbezirke beteiligen die Naturschutzbehörden, wenn Forstbetriebsmaßnahmen zu Beeinträchtigungen von Schutzgütern in FFH-Gebieten führen können (Anzeige nach S 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Die Kriterien für eine solche Anzeige und Hinweise zu ihrer Form sind von der Geschäftsleitung des SBS zur Anwendung in den Forstbezirken beschrieben. Zum Schutz bekannter Lebensstätten von störungsempfindlichen Vogelarten sind Ruhezonen und Ruhezeiten definiert, in denen forstliche Maßnahmen Einschränkungen unterliegen. Abweichungen von diesen Regelungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Naturschutzbehörde oder ihren Beauftragten möglich und werden durch Protokoll oder entsprechenden Schriftverkehr dokumentiert. Frage 7: ln welchen Fällen haben Naturschutzbehörden seit dem Jahr 2014 nach S 22 Satz 7 des Sächsischen Naturschutzgesetzes(SächsNatSchG) zur Durchsetzung des Schutzzweckes erforderliche Anordnungen getroffen, wenn die Umsetzung der Maßnahmen auf andere Weise nicht sichergestellt werden konnte. Abweichend von der Fragestellung kann mit dem Gesetzeszitat nur $ 22 Satz I des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) gemeint sein, da dort die aufgeführte Regelung zur Anordnungsbefugnis enthalten ist. Die Naturschutzbehörden haben seit dem Jahr 2014 keine Anordnungen nach $ 22 Satz I SächsNatSchG zur Durchsetzung des Schutzzwecks auf Waldflächen in Natura 2000-Gebiete getroffen. Frage 8: Welche personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2014 ergriffen, um feststellen zu können, inwiefern private Waldbesitzer FFH-Managementpläne umsetzen und woran ist dies ggf. gescheitert? ln Managementplänen aufgeführte Maßnahmen sind für private Waldbesitzer nicht bindend. Die Waldbewirtschaftung kann im bisherigen Umfang unter Beachtung des Versch lechteru n g sverbotes fortgesetzt werd en. Seit dem Jahr 2014 wurden durch die unteren Naturschutzbehörden in der Regel keine zusätzlichen gezielten personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um feststellen zu können, inwiefern private Waldbesitzer FFH- Managementpläne umsetzen. Entsprechende Prüfungen erfolgen in der Regel anlassbezogen im Rahmen der Dienstaufgaben und des täglichen Arbeitsgeschäftes, zum Beispiel in laufenden Verfahren, bei angezeigten forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen und bei andenveitigen Ortsterminen. ln diesen Fällen stehen Maßnahmen im Mittelpunkt, bei denen die Gefahr besteht, dass sie dem Schutzzweck von Natura 2000-Gebieten entgegenlaufen. Seite 36 von 90 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 9: Durch welche organisatorischen Maßnahmen wird eine obligatorische Einbeziehung der ehrenamtlichen Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfer sowie der unteren Naturschutzbehörden - sofern FFH- Lebensraumtypen, der Artenschutz oder gesetzlich geschützte Biotope durch forstliche Maßnahmen betroffen sein könnten - erreicht oder warum ist eine solche obligatorische Einbeziehung verzichtbar? Eine obligatorische Einbeziehung von ehrenamtlichen Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfern bei forstlichen Maßnahmen in FFH-Lebensraumtypen, Arthabitaten oder in geschü?ten Biotopen ist nicht vorgesehen und wird auch vom Gesetzgeber nicht gefordert. Uber deren Einbeziehung im Staatswald wird in Abhängigkeit von den gegebenen Kontakten und betroffenen Schutzgütern fallweise entschieden. Eine Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde bei forstlichen Maßnahmen in FFH- Lebensraumtypen, Arthabitaten oder in geschützten Biotopen ist dann notwendig, wenn es im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen oder Zerstörungen der Schutzgüter kommen kann. Es ist Aufgabe des Waldbesitzers, Nutzungen in Lebensraumtypen (LRT), Arthabitaten und geschützten Biotopen so zu gestalten, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausbleiben . Erst wenn erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind, ist die Naturschutzbehörde zu beteiligen, um rechtsverbindlich zu entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen Auflagen die geplanten Maßnahmen zulässig sind. Die Beteiligung der Naturschutzbehörde in diesen Fällen ist sowohl durch Gesetz als auch durch betriebsinterne Verfügungen fur den Staatswald geregelt. Frage 10 Welche Stelle führte seit dem Jahr 2001 in welchem Umfang das ,,Naturschutzfachliche Monitoringprogramm Königsbrücker Heide"(LfUG 2001, Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege) durch und in welchem Umfang wurden seit dem Jahr 2001 jeweils lnhalt und Untersuchungstiefe geändert und in welcher Höhe Mittel verausgabt?" Das naturschutzfachliche Monitoring im Naturschutzgebiet,,Königsbrücker Heide" wird seit seiner Etablierung im Jahr 2000 vom LfULG in Abstimmung mit der Schutzgebietsveruraltung bei externen Dienstleistern beauftragt. Das Monitoringprogramm war zunächst auf die Untersuchung von Veränderungen auf den drei Ebenen Landschaft, Biotope und Arten ausgerichtet. Es umfasst ein detailliertes Erfassungsprogramm, um Veränderungen auf den verschiedenen Ebenen zu erheben. Das schließt neben der Untersuchung von Biotopstrukturen auch die standardisierte Erfassung von ausgewählten aussagekräftigen Tierartengruppen ein. lm Rahmen des Monitoringprogramms wurden insgesamt rund 50 Untersuchungsflächen eingerichtet, welche die 15 wichtigsten und charakteristischen Biotoptypen im Naturschutzgebiet abbilden (Sandtrockenrasen, Calluna-Heide, Besenginster, Vonvald, Feuchtheide, Pfeifengrasbestände, mesophiles Grünland, unbestimmtes Feuchtland, Hochstaudenflur, Biben¡,riesen, Auwald-/Bruchwald, Fließgewässer, alte Eichenwälder, Moon¡rald, Stillgewässer). Neben dem Monitoring der Einzelflächen gibt es eine Erfassung der im Gebiet vorkommenden Brutvogelarten. Die Untersuchungen zum naturschutzfachlichen Monitoring (Biotop- und Lebensraumtypen) im Naturschutzgebiet Seite 37 von 90 STAATSMìNìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 ,,Königsbrücker Heide" finden in einem Wiederholungsrhythmus von sechs Jahren statt. Derzeit werden die U ntersuchu ngen des d ritten Monitoringd urchgangs abgeschlossen. Eine Anpassung des Programms erfolgte mit der Umsetzung der Natura 2000- Richtlinien im Freistaat Sachsen. Bei Erstellung des Managementplans für das FFH- Gebiet Königsbrücker Heide und der Ersterfassung der FFH-LRT ab dem Jahr 2008 wurde das Monitoring um Aspekte der FFH-LRT enrueitert und dient seither dem LfULG auch zur Methodenweiterentwicklung im FFH-Monitoring. So sind seit dem Jahr 2010 von den oben genannten Einzelflächen insgesamt 25 Untersuchungsflächen auch Teil des landesweiten FFH-LRT-Monitorings. Eine weitere Anpassung des Untersuchungsumfangs war aufgrund der Gebietshistorie erforderlich. Als ehemalige militärische Liegenschaft weist das Gebiet eine erhebliche Munitionsbelastung auf. Die Einstufung der Gefährdung wurde in den vergangenen Jahren heraufgesetzt. Deshalb stellte man die Brutvogelkartierung von einer rasterbezogenen vollflächigen Erfassung auf eine Linientaxierung in munitionsfreien Bereichen um. Das naturschutzfachliche Monitoring wird über mehrjährige Verträge realisiert. Aufgrund des jährlich unterschiedlichen Untersuchungsumfangs schwankt die Höhe der verausgabten Mittel. lm Teil Biotop- und Lebensraumtypen beträgt der jährliche Durchschnittswert rund 53.000 Euro (gemittelt über die vergangenen zehn Jahre). Für die mehrjährige Brutvogelkartierung wurden im Mittel in den letzten zehn Jahren rund 9.000 Euro pro Jahr verausgabt. Frage I l: lnwiefern gibt es für die anderen Großschutzgebiete jeweils Monitoringprogramme und in welchem Umfang wurden seit dem Jahr 2001jeweils lnhalt und Untersuchungstiefe geändert und in welcher Höhe Mittel verausgabt? Das LfULG führt verschiedene naturschutzfachliche Monitoringprogramme durch, die auch Flächen in den anderen Großschutzgebieten in Ven¡valtung des SBS als Amt für Großschutzgebiete u mfassen. Diese Monitoringprogramme sind landesweit ausgerichtet und in ihrer Methodik auf Schutzgüter, jedoch nicht speziell auf die Schutzgebiete bezogen. Sie liefern damit für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten sowie LRT Zustandsergebnisse sowie Trends mit Bezug auf den gesamten Freistaat Sachsen. Gebietsbezogene Aussagen zur flächenübergreifenden Entwicklung sind nur in Ausnahmefällen möglich. Das umfangreichste naturschutzfachliche Monitoringprogramm des LfULG betrifft die Schutzgüter nach Natura 2000. Die Erfassungen erfolgen meist durch die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft. Das Natura 20O0-Monitoring besteht aus drei Modulen: Monitoring der FFH-Arten, Monitoring der FFH-LRT sowie Monitoring nach der Vogelschutzrichtlinie (SPA). Das SPA-Monitoring gliedert sich vor allem in eine vollständige Gebietserfassung sowie das Grundmonitoring. Daneben existieren ein Monitoring häufiger Brutvogelarten, ein Monitoring seltener Brutvogelarten und weitere Programme, die auf Teilflächen innerhalb der Großschutzgebiete stattfinden und in Summe eine effiziente Bearbeitung der EU-Vorgaben ermöglichen. Zum FFH-Monitoring der Arten gibt es in den Großschutzgebieten nur ausgewählte Untersuchungsflächen zu verschiedenen Arten der Anhänge ll und lV der FFH-Richtlinie. Das Seite 38 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 LRT-Monitoring gliedert sich in ein Feinmonitoring mit einzelnen Untersuchungsflächen zu ausgewählten LRT und in ein Grobmonitoring, bei dem alle Offenland-LRT innerhalb eines Gebietes erfasst werden. Daneben gibt es weitere kleinere naturschutzfachliche Monitoringprogramme, die auf Teilflächen der Großschutzgebiete stattfinden (zum Beispiel High Nature Value). Diese haben, wie das Natura 2000 Monitoring, einen landesweiten Bezug und sind deshalb für Aussagen zu Veränderungen in den Großschutzgebieten nicht oder nur bedingt geeignet. lnhalt und Untersuchungstiefe zu diesen Monitoringprogrammen werden in der Regel nur angepasst, wenn es die Bundesvorgaben erfordern. Dadurch soll die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aus verschiedenen Erfassungszeiträumen abgesichert werden. So hat man aufgrund von Erfahrungen im FFH-Monitoring bundeseinheitlich einzelne Bewertungsparameter zur Erfassung von FFH-Arten und LRT angepasst. Da die Monitoringerfassungen zu Natura 2000 in der Regel über Schutzgebietsgrenzen hinweg erfolgen, lassen sich die verausgabten finanziellen Mittel nicht auf die Großschutzgebiete beziehen. Deshalb sind zu den verausgabten Mitteln keine Aussagen möglich. Zum SPA-Monitoring liegen für die vergangenen Jahre Kostenplanungen für die Untersuchungen zum Grundprogramm und zur vollständigen Gebietserfassung bei den drei Großschutzgebieten vor. Betrachtet man die Monitoringerfassungen von zwölf Jahren(ein kompletter Durchgang) für die drei Gebiete, so fallen im SPA-Monitoring rund 24.500 Euro pro Jahr an. Frage 12: Wo sind die dazugehörigen Monitoringergebnisse (sämtliche Großschutzgebiete ) veröffentlicht bzw. warum war eine Veröffentlichung verzichtbar? Die Erfassungsergebnisse aus den Monitoringprogrammen werden nicht auf der Ebene der Großschutzgebiete veröffentlicht, sondern in den sächsischen naturschutzfachlichen Datenhaltungssystemen dokumentiert. Die lnformationen können über das lnternetportal ,,interdisziplinäre Daten und Auswertungen" (iDA) abgerufen werden (https://www.umwelt.sachsen.de/umwelVinfosvsteme/ida/). Dort stehen im Thema Naturschutz sowohl die Artdaten für das SPA-Monitoring als auch Abfragen zu NATURA 2000-Daten für die FFH-Monitoringdaten bereit. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse zum in Frage 10 des Abschnittes V.B dargestellten naturschutzfachlichen Monitoring im Naturschutzgebiet ,,Königsbrücker Heide" als Darstellung für ein breites Publikum wird derzeit vorbereitet. Frage 13: Welchen Stand und ggf. Wortlaut hat die in der Waldstrategie 2050 erwähnte,,Erarbeitung/Umsetzung einer Naturschutzkonzeption für den Landeswald einschließlich von Konzepten zu Altholzinseln und Totholz sowie zum Biotopverbund"? Die Naturschutzkonzeption ,,Bewahren und Entwickeln - Naturschutzkonzept des Staatsbetriebes Sachsenforst für den sächsischen Landeswald" wurde veröffentlicht (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/29737ldocuments/43435). Seite 39 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 14: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen Tätigkeitsprofilen wurden zeitlich befristet in die Großschutzgebiete versetzt, um durch eigene Erfahrungen eine höhere Sensibilität und Erfahrung in Naturschutzfragen zu erhalten? ln die Großschutzgebiete wurden zeitlich befristet insgesamt zehn Bedienstete versetzt, um damit neben Zielen der Personalentwicklung eine höhere Sensibilität und Erfahrung in Naturschutzfragen zu erhalten. Die Tätigkeitsprofile erstreckten sich auf die Bereiche Offentlichkeitsarbeit, Monitoring, Betrieb und Dienstleistungen sowie Tätigkeiten als Ranger. Frage 15: Wie haben sich seit dem Jahr 2009 die Erlöse aus der Durchführung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen - für welche konkreten Vorhaben in welchen Forstämtern/ Forstbezirken bzw. Großschutzgebieten - entwickelt? Neben den naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden auch forstrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vom SBS durchgeführt. Die abgeschlossenen Verträge beinhalten oftmals beide Formen des Ersatzes, sodass die folgenden Ausführungen sich sowohl auf naturschutzrechtliche als auch auf waldgesetzliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beziehen, da eine nachträgliche Trennung nicht möglich ist. Die Erlöse der Ausgleichs- und Ersatzvorhaben können der Anlage 24 entnommen werden. Dabei wurden die einzelnen Kompensationsmaßnahmen nach ihrer Art in Gruppen zusammengefasst. Die Angaben beziehen sich auf das Unterzeichnungsjahr des Vertrages. Die vertraglich vereinbarten Nettoentgelte umfassen neben der Herstellung der Kompensationsmaßnahmen auch deren Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, sodass damit auch Leistungen künftiger Jahre abgegolten werden. Die Entgelte können somit anteilig in mehreren Wirtschaftsjahren erlöswirksam werden. Sowohl der Beginn der Herstellung der Kompensationsmaßnahme als auch der Zahlungseingang können zeitlich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abweichen. Frage 16: Inwiefern gab es im Produktbereich ,,Erholung und Umweltbildung" nach dem Jahr 2008 personelle, organisatorische und finanzielle Veränderungen in den Angeboten bei a. Kernkompetenzen des Staatsbetriebes Sachsenforst (2.8. Waldpädagogik , Umweltbildung) undb. allgemeinen Aufgaben (2.8. Erholungsleistungen) und inwiefern wurden Angebote ausgebaut bzw. durch andere Dienstleister erbracht? Zu a: Die personellen und organisatorischen Veränderungen werden in der Antwort zu Frage 20 im Abschnitt V.B erläutert. Freistaat SACHSEN Seite 40 von 90 STAATSMìNISTERIT]M FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die finanzielle Entwicklung der Vollkosten in der Produktgruppe 33 ,,Waldpädagogik/ Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Besucher-Maldinfozentren" im Produktbereich ,,Erholung und Umweltbildung" seit dem Jahr 2008 ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Die gestiegenen Kosten sind vor allem Folge der zunehmenden Aktivitäten im Bereich der waldpädagogischen Einrichtungen und Besucherzentren. So wurden seit dem Jahr 2008 vier neue waldpädagogische Tageseinrichtungen errichtet, vergleiche Antwort zu Frage 20 im Abschnitt V.B. Des Weiteren wurde im Jahr 2012 das lnformationszentrum ,,Haus der tausend Teiche" in Wartha im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft eröffnet. Seit dem Jahr 2013 gibt es die Dauerausstellung im Besucherzentrum der ,,Naturschutzgebietsvenrualtung Königsbrücker Heide/Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain" in Königsbrück. lm Naturschutzgebiet ,,Königsbrücker Heide" wurde zudem in den zurückliegenden Jahren unter anderem ein Besucherpfad mit Aussichtsturm geschaffen. Durch Vergabe von Werkverträgen an externe Dienstleister werden insbesondere in Schutzgebieten die wald pädagogischen Angebote durch Führungen, Vorträge, Projekttage und Bildungsprogramme unterstützt und ergänzt sowie die Betreuung der Ausstellungen abgesichert. Die Anzahl der Verträge und deren finanzieller Umfang sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Jahr Vollkosten (TEUR) 2008 2.196,3 2009 2.616,1 2010 2.787,6 2011 2.945,7 2012 3.288,5 2013 3.386,3 2014 3.689,1 2015 3.629,8 2016 3.869,6 Seite 41 von 90 STAATSIVIìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Jahr AnzahlVerträge finanzieller Umfangin TEUR 2008 40 153,3 2009 38 1 60,0 2010 40 128,6 2011 32 1 71,1 2012 39 274,7 2013 39 338,0 2014 39 355,3 2015 39 358,4 2016 39 393,4 Zu b: lm Bereich Erholungsleistungen gab es seit dem Jahr 2008 keine wesentlichen personellen oder organisatorischen Veränderungen. Die finanzielle Entwicklung der Vollkosten in der Produktgruppe 31 ,,Verbesserung der Erholungsfunktion, Erholungswege und Reitwege" im Produktbereich ,,Erholung und Umweltbildung" seit dem Jahr 2008 ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Jahr Vollkosten (TEUR) 2008 3.384,4 2009 3.295,2 2010 3.070,2 2011 3.251,6 2012 3.607,9 2013 2.579,9 Seite 42 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Jahr Vollkosten (TEUR) 2014 2.754,0 2015 2.680,8 2016 2.621,3 Die Verringerung der Vollkosten ist Folge einer weitgehenden Prozessoptimierung. Die Angebote des SBS im Bereich Erholung wurden qualitativ verbessert und ausgebaut . Ziele und Grundsätze für die Ausformung der Erholungsfunktion werden seit dem Jahr 2014 durch die strategische Konzeption ,,Erholung im Wald - Gestaltungsgrundsätze im sächsischen Staatswald" vorgegeben. Der SBS unterhält eine Basisinfrastruktur für die Erholung im Staatswald. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung und Unterhaltung sowohl eines Wegenetzes als auch weitere Elemente wie Waldparkplätze , Rastgelegenheiten, Schutzhütten, Lehrpfade oder lnformationstafeln. Aktuelle Umsetzungsbeispiele sind die Projekte,,Forststeig" sowie,,Errichtung und Unterhaltung von Trekkinghütten" im Forstbezirk Neustadt. Darüber hinaus nehmen Dritte den Staatswald im Bereich Erholung für eigene touristische und sportliche Angebote und Projekte in Anspruch. Dies betrifft insbesondere Wander- und Radwege. Dazu werden mit diesen Dritten (zum Beispiel Kommunen, Tourismusverbänden, Vereinen, privaten Unternehmen) die notwendigen Vereinbarungen getroffen, um eine umweltverträgliche Nutzung des Waldes zu gewährleisten. Frage 17: Wie viele Führungen von Schulklassen im Wald durch Revierleiterinnen und Revierleiter im Bereich welcher einzelnen Forstämter/ Forstbezirke fanden jeweils in den Jahren seit 2006 statt? ,,Führungen im Wald" werden von den Revierleitern zahlenmäßig nur zusammen mit einer Vielzahl anderer Angebote erfasst. Auf die Anlage 25 wird Bezug genommen. Diese Angebote umfassen nicht nur Waldführungen, sondern beispielsweise auch Walderlebnistage, Projekttage, Pflanzaktionen sowie im Bereich der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit Angebote auf regionalen Waldfesten, Messen und im Rahmen der Sächsischen Waldwochen. Die Waldjungendspiele sind darin nicht enthalten. Frage 18: lnwiefern wurden seit dem Jahr 2009 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen Tätigkeiten über Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Aufgabe der Waldpädagogik (weiter-)qualifiziert? Zwischen den Jahren 2009 und 2017 sind insgesamt 78 Lehrgänge zu waldpädagogischen Themen durchgeführt worden. 682 Mitarbeiter wurden darüber entsprechend qualifiziert, vergleiche Anlage 26. Knapp die Hälfte der Lehrgänge sind dabei Angebote aus dem forstfachlichen Fortbildungsprogramm des SBS. Die übrigen Kurse sind externe Fortbildungsveranstaltungen, zum Beispiel der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) oder der,,WaldErlebnisWerkstatt Sylvaticon" im Forstbotani- Seite 43 von 90 STAATSMìNìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 schen Garten Tharandt. Da das große Themenspektrum in der Waldpädagogik durch eigene Angebote nicht effizient abgedeckt werden kann, tragen andere Fortbildungsanbieter wesentlich zur Qualifizierung bei. Frage 19: lnwiefern wurden seit dem Jahr 2009 gemeinsam mit welchen anderen Kooperationspartnern Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Waldpädagogik entwickelt? Beginnend im Jahr 2005 haben die Bundesländer ein ,,Konzept zur Qualitätssicherung in der Waldpädagogik" erstellt. Das Konzept definiert länderübergreifende Qualitätsstandards und einen Zertifikatslehrgang. Auf dieser Grundlage haben im Jahr 2007 die staatlichen Forstvenrualtungen eine ,,Vereinbarung über ein länderübergreifend gemeinsam getragenes Waldpädagogikzertifikat " getroffen, die eine Qualifizierung zum ,,Staatlich zertifizierten Waldpädagogin /en" ermöglicht. Der SBS ist an der Weiterententwicklung des Waldpädagogikzertifikats beteiligt. Der Zertifikatslehrgang umfasst 26 Tage einschließlich Praktikum und Prüfung (http://www.zertifikat-waldpädaqoqik.de/). ln Kooperation mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen e. V. und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) veranstaltet der SBS seit dem Jahr 1999 die ,,Waldjugendspiele in Sachsen". Es werden zwei Programme angeboten. Die Schüler der Klassenstufen drei und vier machen sich auf übenrviegend spielerische Art und Weise mit dem Lebensraum Wald bekannt. Die Schüler der Klassenstufe sechs übernehmen für einen Tag die Rolle des Försters. Jährlich nutzen dieses Angebot rund 6.000 Schülerinnen und Schüler. Diese Programme wurden in den vergangenen drei Jahren evaluiert und überarbeitet, um ein an die Zielgruppen angepasstes Veranstaltungskonzept zu gewährleisten. Seit August 2014 besteht zudem eine ,,Vereinbarung zur Waldpädagogik" zwischen dem SMUL und dem SMK, um die interministerielle Zusammenarbeit insbesondere als Beitrag zur Natur- und Heimatkunde quantitativ und qualitativ zu verbessern. Dies erfolgt insbesondere im Hinblick auf Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer und Erzieher sowie waldpädagogische Angebote für Schülerinnen und Schüler. Frage 20: lnwiefern wurde seit dem Jahr 2009 das Aufgabengebiet der Waldpädagogik neu aufgebaut und personell verstärkt? lm Bereich der Waldpädagogik wurden seit dem Jahr 2009 folgende waldpädagogische Tagesei n richtungen zusätzlich eröffnet: Seite 44 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Waldschule am Fichtelberg im Forstbezirk Neudorf (2011), Walderlebniszentru m Leupold ishai n i m Forstbezi rk Neustadt (201 1), WaldHaus Kleiner Stern im Forstbezirk Neustadt (2013), Waldpädagogikzentrum OberHOLZhaus Großpösna im Forstbezirk Leipzig (2017). Einen Teil der waldpädagogischen Angebote führen qualifizierte Dritte durch. Seit dem Jahr 2011 werden des Weiteren qualifizierte Forstwirte zur Betreuung waldpädagogischer Programme eingesetzt. Zwei Forstwirte sind ausschließlich in einer waldpädagogischen Einrichtung tätig. Weitere acht Forstwirte übernehmen mit regional und saisonal unterschiedlichen Anteilen ihrer Arbeitszeit, im Mittel schätzungsweise fünf bis dreißig Prozent ihrer Arbeitszeit, Aufgaben in diesem Bereich. lm Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft wurde ein Sachbearbeiter im Bereich U mweltbildung eingestellt. Frage 21: Wie viele und welcher relative Anteil der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Waldökologie und Naturschutz (,,WöNS") haben in den zurückliegenden 5 Jahren Fortbildungen zu welchen Naturschutzfragen besucht? Die absolute und relative Teilnahme an Fortbildungen zu Naturschutzfragen durch Sachbearbeiter für Waldökologie und Naturschutz (WÖNS) in den zurückliegenden fünf Jahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Anzahl der besuchten Fortbildungen der Sachbearbeiter für Waldökologie und Naturschutz getrennt nach fachlichen Themen in den zurückliegenden fünf Jahren ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Freistaat SACHSEN a a a a Jahr Anzahl besuchte Fortbildu.ngendurch Sachbearbeiter WONS relativer Anteil der Teilnahme der Sachbearbeiter WÖNS 2012 34 1Q0 o/o 2013 26 67 o/o 2014 15 67% 2015 38 100 o/o 2016 25 75% Summe 138 Seite 45 von 90 STAATSMINISTERIUM I E Freistaat FÜR UMWELT UND I - SACHSEN LANDWIRTSCHAFT ¡ T=7 Themen 2012 2013 2014 2015 2016 Sa Biologische Vielfalt 1 1 Biotopbäume - Totholz - Totholzkäfer 1 1 2 EDV (Bodenschutzkalkungsplanung, Artdatenbank MultiBaseCS) 3 4 7 FFH-Richtlinie (Waldmoore, Stillgewässer, Umsetzung der Managementpläne) 5 1 6 Fledermausschutz 2 1 1 1 1 6 Forst- und Geobotanik 2 2 2 1 1 I Geschützte Biotope (Wald, Wiese, Feuchtgebiete , Fließgewässer, Agrarraum) - Erkennen, Erfassen, Schützen 2 5 3 4 7 21 Kommunikation (Konfliktlösung, U mweltmediation ) 2 1 3 Moorrenaturierung 2 2 Nachhaltigkeit 2 1 3 Pflanzenschutzsachkunde gemäß $ 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz I I Recht (Naturschutzrecht, Bodenschutz, Entschädigungsrecht , ... ) 4 I I 22 Schutz von Amphibien, Reptilien, Schmetterlingen , Libellen 2 2 Schutz von Bodendenkmälern im Wald 3 3 Schutzgebietsbetreuung im Landschaftsschutzgebiet 1 1 Umsetzung von Naturschutzzielen in der Bergbaufolgelandschaft 1 1 Verfahrensfragen zur Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014) 1 1 Verkeh rssicherungskontrol len 2 2 4 Seite 46 von 90 STAATS]\4INìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Themen 2012 2013 2014 2015 2016 Sa Vertragsmanagement (Ökokonto, Kompensation ) 7 3 2 12 Vogelschutz 2 2 Waldameisenschutz 2 1 1 2 2 I Wi ld n is (natu rsch utzfachl iche Fragestel I u ng, Wildnisbeauftragter) 1 2 I 4 Sonstiges (Klima, Erntenutzung in Fichtenbeständen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der BWl3; Walderschließung; Naturräume im Freistaat Sachsen) 2 1 I 11 Gesamt 34 26 15 38 25 138 Frage 22: Welche finanziellen Mittel standen seit dem Jahr 2008 und stehen im Rahmen welcher Vorhaben und Projekte für Maßnahmen zuÍ Förderung , Erhaltung oder Wiederansiedlung des Birkwildes in welchen Forstämtern/ Forstbezirken zur Verfügung und wurden im Rahmen welcher Vorhaben und Projekte tatsächlich verausgabt? Den Forstbezirken wurden Mittel für Maßnahmen zut Förderung, Erhaltung oder Wiederansiedlung des Birkwildes nicht zweckgebunden zur Verfügung gestellt, sondern im Rahmen ihres mit der Geschäftsleitung des SBS abgestimmten Gesamtbudgets. Abweichend von diesem Grundsatz wurden durch das SMUL in den Jahren von 2008 bis 2011 zusätzliche zweckgebundene Finanzmittel für die Umsetzung sogenannter ,,Sofortmaßnahmen" zugunsten der Birkhuhnvorkommen in den SPA-Gebieten ,,Kahleberg und Lugsteingebiet", ,,Erzgebirgskamm bei Deutscheinsiedel" und ,,Erzgebirgskamm bei Satzung" bereitgestellt. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Mittel wurden als Sachkosten für Unternehmerleistungen und Material verausgabt. Anteilige Kosten für die Planung und Betreuung der Maßnahmen sind in der ïabelle nicht enthalten. Jahr Mittel inTEUR Forstbezirk SPA-Gebiet Maßnahme 2008 25,7 Marien-berg Erzgebirgskamm bei Deutscheinsiedel Mulchen und Oberboden abschieben, Förderung des Lebensraumes 2008 23,4 Bären-fels Kahleberg und Lugsteingebiet Gehölzentnahme, Schaffung von Blößen, Förderung des Lebensraumes 2009 4,3 Marien-berg Erzgebirgskamm bei Satzung Oberboden abschieben für Anlage Balzplalz Seite 47 von 90 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDW]RTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Jahr Mittel inTEUR Forstbezirk SPA-Gebiet Maßnahme 2009 8,0 Marien-berg Erzgebirgskamm bei Satzung Hordengatter als Verbissschutz (Ebereschen , Beerstrauchvegetation) 2009 12,2 Bären-fels Kahleberg und Lugsteingebiet Gehölzentnahme, Schaffung von Blößen, Förderung des Lebensraumes 2010 10,0 Marien-berg Ezgebirgskamm bei Satzung Hordengatter als Verbissschutz (Ebereschen , Beerstrauchvegetation), Förderung des Lebensraumes 2010 4,9 Marien-berg Erzgebirgskamm bei Deutscheinsiedel Gehölzentnahme zur Gewährleistung des Zielbestockungsgrads 2010 6,1 Marien-berg Erzgebirgskamm bei Deutscheinsiedel U msetzung Sofortmaßnahmen (Gehölzentnahme ), 2010 2,2 Marien-berg Erzgebirgskamm bei Satzung U msetzung Sofortmaßnahmen (Gehölzentnahme ) 2010 4,7 Bären-fels Kahleberg und Lugsteingebiet Gehölzentnahme, Schaffung von Blößen, Förderung des Lebensraumes 2011 1,5 Marien-berg Erzgebirgskamm bei Satzung Pflanzung Ebereschen 2011 9,1 Bären-fels Kahleberg und Lugsteingebiet Schaffung von Sichtschutzstreifen, Förderung des Lebensraumes 2012 10,2 Maríen-berg Satzung und Deutscheinsiedel Gehölzentnahme (lnterimsbaumarten); Förderung des Lebensraumes 2012 3,0 Bären-fels Kahleberg und Lugsteingebiet Schaffung von Sichtschutzstreifen, Förderung des Lebensraumes 2015 21,3 Eibenstock Westerzgebirge Gehölzentnahme, Auflichtung von Birkhuhnhabitaten 2016 11,8 Eibenstock Westezgebirge Gehölzentnahme, En¡veiterung Balzplatz, Aufl ichtung von Birkhuhnhabitaten 2017 -a* -t Marienberg Erzgebirgskamm bei Deutscheinsiedel Gehölzentnahme, Förderung des Lebensraumes 2017 Marien-berg Erzgebirgskamm bei Satzung Gehölzentnahme und teilweise mulchen, Förderung des Lebensraumes 2017 40 7 Eibenstock Westerzgebirge Gehölzentnahme, Auflichtung von Birkhuhnhabitaten *dezeit noch in Abrechnung Frage 23: Welche finanziellen Mittel standen se¡t dem Jahr 2008 und stehen im Rahmen welcher Vorhaben und Projekte für die Moorwiedervernässung in welchen Forstämtern/ Forstbezirken zur Verfügung und wurden im Rahmen welcher Vorhaben und Projekte tatsächlich verausgabt? Den Forstbezirken und Großschutzgebieten wurden Mittel für Moorrenaturierungen nicht zweckgebunden zur Verfügung gestellt, sondern im Rahmen ihres mit der Geschäftsleitung des SBS abgestimmten Gesamtbudgets. Seite 48 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Abweichend von diesem Grundsatz stehen zweckgebundene Finanzmittel, insbesondere für Maßnahmen zut Kompensation von Eingriffen außerhalb des Staatswaldes sowie Fördermittel für ein grenzübergreifendes EU Ziel 3 - Renaturierungsprojekt im Forstbezirk Marienberg zur Verfügung. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Mittel wurden als Sachkosten für Unternehmerleistungen und Material verausgabt. Anteilige Kosten für die Planung und Betreuung der Maßnahmen sind in der Tabelle nicht enthalten. Jahr MittelinTEUR Forstbezirk Bezeichnung des Moorgebietes Maßnahmen 2010 1,0 Dresden Sumpfgebiet am Brillebach Wiedervernässung durch Grabenverschluss 2010 0,1 BROHT Spieskmoor Wiedervernässung du rch Grabenverschluss 2010 1 BROHT Waldmoore Neuliebel Wiedervernässung d urch Grabenverschluss 2011 2,0 Plauen Jahnsgrüner Hochmoor Errichtung von wasserrückhaltenden Dämmen 2012 8,0 Leipzig Zwischenmoor Waldmühle Entfernung nicht standortsgerechter Vegetation , Anlage von standortstypischen Gehölzstreifen als Sicht- und Betretungsschutz , Einbau von Sohlschwellen 2012 2,0 Dresden Moonruald am Pechfluss Freistellung Moorfläche, Holzentnahme 2012 20,o Marienberg Brandhübelmoor (mit Schweinitz) maschineller Grabenverschluss (Kompensationsmaßnahme ) 2012 35,3 Marienberg Hühnerheide (West) Grabenverschluss, Sohlanhebung (Kompensationsmaßnahme ) 2012 2,0 Plauen Jahnsgrüner Hochmoor Errichtung von wasserrückhaltenden Dämmen 2013 42,O Bärenfels Georgenfelder Hochmoor maschineller Grabenverschluss 2013 41,7 Marienberg Gabelheide maschineller Grabenverschluss (Ziel 3 - Projekt) 2013 36,6 Marienberg Philipphaide maschi neller Grabenverschluss (Ziel 3 - Projekt) 2014 3,9 Marienberg Distelfleck maschineller Grabenverschluss (Ziel 3 - Projekt) 2014 3,7 Marienberg Flößnermoor maschineller Grabenverschluss (Ziel 3 - Projekt) 2014 4,5 Marienberg Wald an der Kroatenwiese maschineller Grabenverschluss (Kompensationsmaßnahme ) Seite 49 von 90 STAATSMINISTERIUM FÌJR TjMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Jahr Mittel inTEUR Forstbezirk Bezeichnung des Moorgebietes Maßnahmen 2014 9,9 Marienberg Auerhahnmoor maschineller Grabenverschluss (Ziel 3 - Prolekt) 2014 15,1 Marienberg Krüningsheide (Ost) maschineller Grabenverschluss (Kompensationsmaßnahme ) 2014 12,5 Marienberg Pfarrmoor maschineller Grabenverschluss (Ziel 3 - Projekt) 2014 B,B Marienberg Kuhbrückenmoor maschineller Grabenverschluss (Ziel 3 - Projekt) 2014 3,4 Marienberg Gründelhaide maschineller Grabenverschluss (Kompensationsmaßnahme ) 2015 3,0 Dresden Dresdner Heide - Paltzbruch Erhöhung Staubereich, Gehölzentnahme 2015 0,5 Dresden Dresdner Heide - Moonruald am Eisenbornbach Anstau, Gehölzentnahme 2015 0,5 Dresden Dresdner Heide - Großer Bruch Anstau, Gehölzentnahme 2015 1,0 Dresden Dresdner Heide - Saugartenmoor Gehölzentnahme, Anhebung Wasserstand 2015 5,5 BROHT Milkeler Moor Wiedervernässung durch Grabenverschluss 2015 32,0 Marienberg Teichhübelmoor maschineller Grabenverschluss (Kompensationsmaßnahme ) 2015 2,0 Plauen Jahnsgrüner Hochmoor Errichtung von wasserrückhaltenden Dämmen 2015 4,1 Adorf Glötzschgesprenge Wiedervernässung durch Grabenverschluss ( Kompensationsmaßnahme) 2016 9,6 Eibenstock Eisenstraßenmoor Gehölzentnahme BROHT - Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Frage 24: Wie ist der Wortlaut der in der ,,Entwicklungskonzeption 'Sachsenforst 2020'" (Oberziel 3.2) erwähnten Regelung zur ,,Qua¡itätssicherung der forstlichen Bewirtschaftung in Schutzgebieten und Biotopen" aus dem Jahr 2006, in welchem Zeitraum war/ ist diese Regelung in Krall? Die Verfügung ,,Qualitätssicherung der forstlichen Bewirtschaftung in Schutzgebieten und Biotopen - hier: Einbindung der Sachbearbeiter für Waldökologie und Naturschutz" des SBS vom 31. Mai 2006 liegt als Anlage 27 bei. Seite 50 von 90 STAATSMìNìSTERIUM FÜR UMWEUI. UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die in der Verfügung beschriebene Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen dem Sachbearbeiter für Waldökologie und Naturschutz und dem örtlichen Revierleiter gilt nach wie vor. Allerdings haben sich die innerbetrieblichen lnformationssysteme seit dem Jahr 2006 insbesondere für die Revierleiter erheblich weiterentwickelt. Das in der Verfügung enthaltene Formblatt ist nicht mehr in Gebrauch. Die beschriebene nachträgliche Kontrolle der Arbeiten in Schutzgebieten durch den Sachbearbeiter für Waldökologie und Naturschutz findet aufgrund des Umfangs solcher Betriebsarbeiten nur anlassbezogen statt. Ðie unter Nummer 4 der Verfügung genannten hoheitlichen Aufgaben des Revierleiters im nicht ständig betreuten Privatwald werden seit der Verwaltungs- und Funktionalreform im Jahr 2008 durch die Landkreise und Kreisfreien Städte wahrgenommen. Frage 25: Die ,,Entwicklungskonzeption 'Sachsenforst 2020'" (Oberziel 3.4) sah bis zum Jahr 2015 jährlich bis zu drei Hektar neuentwickelte Biotopfläche und ab dem Jahr 2015 jährlich 15 Hektar neuentwickelte Biotopfläche im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heideund Teichlandschaft vor. Wie viele Hektar Biotopfläche sind jährlich seit 2013 im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- u nd Teichlandschaft entwickelt worden? Von den Jahren 2013 bis 2017 wurde im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teich landschaft die nachfolgend aufgefüh rte Biotopfläche entwickelt. Frage 26: Die ,,Entwicklungskonzeption 'Sachsenforst 2020'" (Oberziel 3.4) sah bis zum Jahr 2015 jährlich die Durchführung von Erhaltungsund Entwicklungsmaßnahmen im NSG Gohrischheide auf 50 Hektar vor und ab dem Jahr 2015 auf jährlich 60 Hektar. Auf welcher Fläche wurden jeweils in den Jahren seit 2013 Erhaltungsund Entwicklungsmaßnahmen im NSG Gohrischheide durchgeführt? lm Naturschutzgebiet (NSG) Gohrischheide wurden seit dem Jahr 2013 jährliche Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf einer Fläche von mindestens 260 Hektar durchgeführt. Dies umfasst insbesondere die jährliche Beweidung des LRT 4030 - Trockene Heiden mit Schafen zur Erhaltung der Heidevegetation. Jahr entwickelte Biotopfläche (ha) 2013 2,6 2Q14 3,8 2015 14,2 2016 15,7 2017 20,4 Seite 51 von 90 STAATSMìNìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT C. Waldumbau ,,Die sächsischen Waldbestände weisen in der herrschenden Baumschicht zu % der Fläche nicht die natürliche Baumartenzusammensetzung auf. [...] Buchenund Eichenwälder, die von Natur aus 83 Prozent des sächsischen Waldes bilden würden, kommen heute lediglich auf zehn Prozent der Waldfläche vor."r2 Entsprechend der potenziellen natürlichen Vegetation wäre Sachsen mit nur 13 Prozent Nadelbäumen bestockt.r3 Der Wald im Freistaat Sachsen wird mit einem Anteil von fast 70 Prozent durch Nadelbäume dominiert. Etwa 30 Prozent der Waldfläche bilden Laubbäume. Bis 2030 sollen sich diese Verteilungen auf 65 zu 35 Prozent und bis 2050 auf 60 zu 40 Prozent verändern. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Waldstrategie 2050 des Freistaates Sachsen folgende Maßnahmen vor (Auswahl): - Kontinuierliche Fortführung des Waldumbaus im Staatswald des Freistaates Sachsen mit 1.300 bis 1.500 ha je Jahr, - Unterstützung des nichtstaatlichen Waldbesitzes beim Waldumbau im Umfang von mindestens 5.000 ha je Dekade. Frage 1: Wie hat sich der Waldumbau (Voranbau, Unterbau, Erstaufforstung) jeweils im a. Staatswald und b. Privat- und Körperschaftswaldjeweils in den Jahren seit 2009 in den einzelnen Forstämtern/ Forstbezirken absolut und relativ bezogen auf die gesamte Holzbodenfläche (Angabe in ha/ a) entwickelt? Zu a'. Zum Waldumbau im Staatswald zählen Waldverjüngungen, die auf ihrer jeweiligen Etablierungsfläche einen Wechsel der Hauptbaumarten des aktuellen Bestandszustandes initiieren und Waldentwicklungen zum standortabhängig definierten Zielzustand ermöglichen. Beispielsweise ist der Voranbau von Weißtanne oder Rotbuche in einem Fichtenreinbestand zur langfristigen Überführung in einen standortgerechten, stabilen und strukturierten Mischbestand Waldumbau. Auch der Anbau von Gemeiner Fichte in lnterrimsbestockungen - beispielsweise aus Blaufichte in den lmmissionsschadgebieten des Erzgebirges - ist Waldumbau. Der Anbau von Gemeiner Fichte nach einer Vorbestockung derselben Baumart ist jedoch kein Waldumbau. Erstaufforstungen nach $ 10 SächsWaldG sind ebenfalls kein Waldumbau. Die Waldumbaufläche im Staatswald seit dem Jahr 2009 getrennt nach Forstbezirken und Schutzgebietsveruvaltungen ist in der Anlage 28 dargestellt. Zusätzlich zum Waldumbau werden im Staatswald Maßnahmen der Waldverjüngung wie zum Beispiel Anbau von Kiefer auf armen Standorten oder Voranbau von Stieleiche zur Verjüngung von Eschen-Eichen-Mischbeständen durchgeführt. Diese sind wie die Erstaufforstungen in der Anlage 28 nicht enthalten, erhöhen jedoch die jährliche Kunstverjüngungsfläche im Staatswald. t' SMUL (2013): Waldstrategie 2050 für den Freistaat Sachsen, S. 21, 30. 13 Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Sachsen (201 1): Waldbericht Sachsen 201 1, Beschreibende lndikatoren S.67, https://oefc.de/media/filer public/72ladl72ada9d6-e719-4b2f-bf9c-9c7c91d6e6d3/tmpsachsen beschrind.pdf. Seite 52 von 90 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zu b: Der Waldumbau im Privat- und Körperschaftswald wird durch den Freistaat Sachsen nicht erfasst. Einen nur partiellen Uberblick zum Waldumbau im Privat- und Körperschaftswald ergibt sich aus den nach den Förderrichtlinien Wald und Forstwirtschaft (RL WUF/2007 und RL WUF/2014) geförderten Maßnahmen ,,Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten" und ,,Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten". Denn Waldumbaumaßnahmen im Privat- und Körperschaftswald erfolgen auch ohne die lnanspruchnahme von Fördermitteln. Der Flächenumfang der geförderten Maßnahmen kann der beigefügten Anlage 29 entnommen werden. Der Rückgang im Zeitraum der Jahre von 2015 bis 2017 ist durch den Wechsel der Förderperioden bedingt. Zur Entwicklung der Erstaufforstung wird auf die Antworten im Abschnitt V.G ven¡viesen. Die Waldumbaufläche im Körperschaftswald, in dem der Freistaat Sachsen den forstlichen Revierdienst ausübt, ist in Anlage 29 dargestellt. Dieser Waldumbau wurde zu Teilen nach den vorbenannten Richtlinien gefördert. Frage 2: In welchen Fällen (mit Flächenumfang) entsprachen jeweils welche der angepflanzten Baumarten aus welchen jeweiligen Gründen nicht derjeweiligen potenziellen natürlichen Vegetation am Standort? Die Frage 2 wird im Kontext ebenfalls als Frage zum Waldumbau beantwortet. ln den Jahren von 2009 bis 2016 wurden im Staatswald jährlich durchschnittlich 1.259 ha Wald durch Pflanzung oder Saat umgebaut. Die Douglasie und Roteiche hatten als Baumarten, die nicht der potenziellen natürlichen Vegetation entsprechen, an dieser Waldumbaufläche den nur geringen Anteil von circa 34 Hektar beziehungsweise 25 Hektar im Mittel. ln Anbetracht des Klimawandels ist es geboten, zum Zwecke der Risikostreuung und Baumartendiversifizierung neben den Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften in angemessenem Umfang auch standortgerechte nichtheimische Baumarten beim Waldumbau zu beteiligen. Die Zielzustände für den Staatswald sehen derzeit zu 41 Prozent Buchen-, zn 25 Prozent Fichten-, zu 22 Prozent Eichen- und zu sechs Prozent Kieferntypen vor. Sie orientieren sich damit an der potenziellen natürlichen Vegetation. Zur Waldverjüngung im Privat- und Körperschaftswald wird auf die Antwort zu Frage 1.b im Abschnitt V.C ven¡riesen. Beim Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten nach den RL WuFl2007 und RL WuF/2014 wird nur die Ven¡rendung von standortgerechten Baumarten gefördert. Damit ist gleichwohl gewährleistet, dass die gepflanzten Baumarten zum großen Teil den standortheimischen Waldgesellschaften angehören. ln den Jahren 2015 und 2016 wurden auf über 70 Prozent der beantragten Fläche Rotbuche, Stiel- und Traubeneiche , Weißtanne sowie sonstige heimische Laubbäume und Sträucher in Gebieten der entsprechenden natürlichen Waldgesellschaften gepflanzt. Bei der geförderten Verjüngung innerhalb von Schutzgebieten, vergleiche RL WuF/2014, dürfen nur Baumarten der standortheimischen Waldgesellschaft gepflanzt oder gesät werden. Seite 53 von 90 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 a a Die Gründe für das fallweise Abweichen von den Baumarten der potenziellen natürlichen Vegetation bei der künstlichen Verjüngung im Privat und Körperschaftswald sind grundsätzlich vergleichbar denen im Staatswald. lm Ubrigen ist der private und körperschaftliche Waldbesitz im Zusammenhang mit der Frage nur dazu verpflichtet, naturnahe Wälder mit einem hinreichenden Anteil standortheimischer Forstpflanzen zu erhalten und zu schaffen, vergleiche $ 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SächsWaldG. Frage 3: Welche Konzeptionen zum Waldumbau waren jeweils in welchen Zeiträumen für die Umsetzung in den Forstrevieren maßgeblich? Für den Waldumbau im Staatswald waren die folgenden Richtlinien maßgeblich Zeitraum 2005 bis 2013: Richtlinie zu den Bestandeszieltypen im Staatswald des Freistaates Sachsen - Erlass des SMUL vom 28. Oktober 2005 (Aa:74-8630.00/16-2) seit dem Jahr 2013: Richtlinie zu den Waldentwickungstypen im Staatswald des Freistaates Sachsen (WET-RL), Teil 1 - Verfügung der Geschäftsleitung des SBS vom 7. Oktober 2013 (Al2:41-8630.00/66), vergleiche Anlage 30. Die Anwendung der WET-RL wird bei der Beratung des Privatwaldes und Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes empfohlen. Frage 4: Auf welchen Klima- und Zukunftsentwicklungsszenarien fußten die Konzeptionen zum Waldumbau jeweils? Durch den Klimawandel, wie er seit Jahrzehnten beobachtet wird, ändern sich die Rahmenbedingungen für den Wald und die Forstwirtschaft grundsätzlich. Die Standortbedingungen für die Waldbäume und für alle Lebewesen im Wald werden nicht mehr die gleichen sein. Das langanhaltende, langsame Wachstum der Bäume resultiert in beträchtl ichen Reaktionszeiten. Eine maßgebliche Eingangsgröße für die derzeitige konzeptionelle Ausrichtung des Waldumbaus ist eine Klimaprojektion für den Freistaat Sachsen, welche einerseits bislang das 81-IPPC-Emissionsszenario als mindestens und zeitnah zu en¡vartende reale Klimaänderung berücksichtigt und andererseits auf die tatsächlichen waldbaulichen Möglichkeiten abstellt. Der Waldumbau im Freistaat Sachsen muss trotz der erwarteten Klimaentwicklung die heutigen klimatischen und waldbaulichen Bedingungen bei der Etablierung von Baumarten berücksichtigen. Beispielsweise wäre heute die künstliche Verjüngung wärmeliebender Baumarten wie der Eiche auf dem Erzgebirgskamm , die möglichen¡reise in 100 Jahren dort wachsen könnten, wenig erfolgversprechend . Weitere lnformationen finden sich auf Seite 56 ff. in der Publikation des SMUL ,,Klimawandel in Sachsen - wir passen uns an!", welche als Anlage 31 beigefügt ist. Seite 54 von 90 STAATSMìNìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 5: lnwiefern haben sich die strategischen Konzeptionen zum Waldumbau im Wandel der vergangenen Jahrzehnte entwickelt und welche maßgeblichen Änderungen daran gab es zu welchem Zeitpunkt? Die Rekonstruktion von standorts- und herkunftsgerechten Wäldern war nach dem Jahr 1990 konzeptionelles Ziel für die Waldbewirtschaftung im Freistaat Sachsen, denn die übenruiegenden Nadelholzforsten waren durch Luftschadstoffe und Bodenversauerung, überhöhte Wildbestände sowie die sogenannten industriemäßigen Produktionsmethoden der Forstwirtschaft der ehemaligen DDR stark geschädigt. Vor allem im Wege der Vorratspflege, des Voranbaus standortsgerechter Baumarten, insbesondere der Rotbuche, unter Schirm und dem weitgehenden Verzicht auf Kahlschläge sollten im Staatswald und im Rahmen der Förderung auch im Privat- und Körperschaftswald durch Waldumbau stabile, mehrschichtige, laubholz- und tannenreiche, vielfältig nutzbare naturnahe Wälder entstehen. Beginnend mit der Gründungsphase des SBS um das Jahr 2005 wurde dieser Waldumbau im Staatswald konzeptionell qualifiziert. Dies betraf unter anderem: Die lntensivierung des Waldumbaus durch Kunstverjüngung verbunden mit einer größeren Baumartenvielfalt und einer stärkeren standörtlichen Differenzierung, insbesondere eine Forcierung der Verjüngung von Eiche und Weißtanne, eine Erhöhung der Pflanzenzahlen zut Erziehung qualitativ hochwertiger Kunstverjüngungen, eine planmäßige Erhöhung des Holzeinschlags vor allem zugunsten der Erntenutzungen als Voraussetzung der Erhöhung des Flächenumfangs Waldumbau, die Anpassung des Verjüngungs- und Erntenutzungsfortschritts an die zunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit von Kalamitäten durch Buchdruckerbefall und Witterungsextreme, die stärkere Orientierung der Zielstärken in der Holzernte an qualitäts- und bedarfsgerechten Prod uktionszielen, eine stärkere Differenzierung von Durchforstungskonzepten in Abhängigkeit vom Entwicklungspotenzial der Bestände und den funktionalen Anforderungen sowie eine vorrangige Ausrichtung der Veruvaltungsjagd an den Zielen des Waldumbaus . Die BWl3 zeigte, dass der Staatswald im Vergleich mit dem Landeswald anderer Bundesländer über den höchsten flächenbezogenen Zuwachs verfügt. Der Holzvorrat hat den historisch größten Wert seit Beginn der Waldinventuren im Freistaat Sachsen erreicht. Seit dem Jahr 2014 wird deshalb der Holzeinschlag im Staatswald planmäßig angehoben. Dieser Prozess dient dem Waldumbau, dem Risikoabbau und der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung insbesondere im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen. Freistaat SACHSEN a a a a a a a Seite 55 von 90 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 6: ,,Potenziell natürliche Fichtenwälder sind im oberen Westerzgebirge auf die klimatisch rauen Extremlagen des Gebirgskammes beschränkt und nehmen in inselartiger Verteilung insgesamt 16,9 olo der Fläche ein; mit deutlicher Häufung in den luvbeeinflussten Höhenlagen." LfULG (o.A.): Fachbeitrag zum Landschaftsprogramm - Naturraum und Landnutzung - Steckbrief ,,Oberes Westerzgebirgera - Welche Aufwendungen für die Einbringung der Rotbuche gibt es in diesen Gebieten seit dem Jahr 2009 und warum wird ggf. von der potenziellen natürlichen Vegetation abgewichen? lm,,Oberen Westerzgebirge" wurden im Staatswald in den Jahren von 2009 bis 2016jährlich zum Zwecke des Waldumbaus in etwa 100 Hektar künstlich verjüngt. Davon entfielen circa zwei Drittel auf die Rotbuche. Der anteilige finanzielle Aufwand für diese Baumart belief sich in der Periode auf circa sechs Millionen Euro Einzelkosten für Waldarbeiterlöhne, Material und Unternehmerleistungen. Die Zielzustände der Waldentwicklung im Staatswald in den oberen Berglagen und den Kammlagen des (West-)Erzgebirges sehen übenviegend von der Fichte dominierte Waldbestände vor. Mischbaumarten, darunter die Rotbuche, sollen daran mit bis zu 50 Prozent beteiligt werden. Die Einbringung der Mischbaumarten dient, vor dem Hintergrund der Standortsdrift durch Klimawandel und wachsender Risiken (unter anderem Stürme, Borkenkäfer), dem Zweck einer flexiblen waldbaulichen Steuerung der Waldentwicklung. Der Waldumbau mit Buche wird auf die günstigsten Standortbereiche und Bestandesbedingungen konzentriert. Das langfristige Ziel der Waldbewirtschaftung kann vor dem Hintergrund des Klimawandels nicht darin bestehen, die potenzielle natürliche Vegetation identisch wiederherzustellen. D. Forschungs- und Versuchswesen SS 37 und 45 SächsWaldG nennen u.a. -,,die Durchführung praxisbezogenerVersuchs- und Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Forstwirtschaft sowie des Waldschutzes und im forstlichen Bereich der Landschaftspflege und -gestaltung, im Hinblick auf die Erforschung der vielfältigen Funktionen des Waldes und seiner Beziehung zur Umwelt," bzw. - ,,Aufgaben des forstlichen Forschungs- und Versuchswesen [...] [wobei] Modellbetriebe naturgemäßer Waldbewirtschaftung zur Unterstützung forstwissenschaftlicher Programme und forstwirtschaftlicher Berufsausbildung und zur Verbreitung einer naturgemäßen Waldbewirtschaftung in allen Arten des Waldeigentums eingerichtet werden" als Aufgaben der Forstbehörden bzw. des Staatsbetriebes Sachsenforst. Frage 1 Welche a. Versuchs- und Forschungsvorhaben bzw.b. Modellbetriebe naturgemäßerWaldbewirtschaftung gab es in welchen Zeiträumen in den Jahren seit 2005 in Sachsen? 1a https://www.umwelt.sachsen.de/umwelVdownload/17 Oberes Westezqebiroe.pdf Seite 56 von 90 Freistaat SACHSEN STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 2: Welche Ausgaben fielen dabei für welche Projekte aus welchen Haushaltsstellen oder sonstigen Finanzierungquellen in den jeweiligen Jahren an? Frage 3: Inwiefern gibt es dabei ggf. mit welchen Partnern gemeinsame Forschungsvorhaben unter Verwendung von Drittmitteln jeweils welcher Drittm ittel geber? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3 ln den Anlagen 32 bis 35 werden die Forschungsvorhaben getrennt nach Finanzierungsquellen einschließlich der Benennung der Kooperationspartner dargestellt. Zu b der Frage 1: Es existieren seit dem Jahr 2005 im Freistaat Sachsen keine Modellbetriebe naturgemäßer Waldwirtschaft im Sinne des S 45 Absatz 4 Satz 2 SächsWaldG. Der gesamte Staatswald wird nach ökologischen Grundsätzen vorbildlich bewirtschaftet. Private und körperschaftliche Waldbesitzer entscheiden eigenständig über die Art der Waldbewirtschaftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie können das Beratungsangebot des SBS auch zu Fragen der Waldbewirtschaftung nutzen. Frage 4: lnwiefern werden welche Ergebnisse der in der ,,Entwicklungskonzeption 'Sachsenforst 2020'" (Oberziel 6.1) genannten Wald- und Umweltmonitoringsysteme öffentlich im lnternet einsehbar bereitgestellt , welche weshalb nicht? Die von den Dauerbeobachtungsflächen und im Rahmen der Waldzustandserhebung gewonnenen Daten fließen in den Waldzustandsbericht ein. Dieser ist unter https ://publ ikationen.sachsen.de/bdb/artikel/27367 abrufbar. Die Ergebnisse der Bodenzustandserhebung finden Eingang in den 2. Waldbodenzustandsbericht und den Kohlenstoffbericht. Beide sind zur Publikation im Jahre 2018 vorgesehen. Die von den Waldklimastationen erfassten Daten gehen in den Waldzustandsbericht ein. Witterungsdaten, die für die Einschätzung der Entwicklungsbedingungen der Fichtenborkenkäfer relevant sind, werden zeitlich versetzt zusammen mit tagaktuellen Daten der agrarmetereologischen Stationen des Deutschen Wetterdienstes veröffent-licht (http://ifff-server.boku.ac.atlwordpress/index.php/lanquaoe/de/phenips-onlinemonitorinq /phenips-online-osterreich-2/phenips-sachsen/aqrarmeteoroloqischestationen -dwd rlp/oenerationsentwicklunq-2/). Die Daten des Borkenkäfermonitorings inklusive aktueller Hinweise werden unter https://www.forsten.sachsen.de/wald/191 .htm veröffentlicht. Waldschutz-lnformationen sind auf der Seite https://www.forsten.sachsen.de/wald/161 .htm einsehbar. Die zusammengefassten Ergebnisse der in den Jahren von 1996 bis 2008 landesweit durchgeführten Verbiss- und Schälschadenserhebungen und des Wildschadensmonitorings seit dem Jahr 2012 wurden in den Forstberichten der Staatsregierung und Seite 57 von 90 Freistaat SACHSEN STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT den Geschäftsberichten des SBS veröffentlicht. Diese sind unter https ://pu bl i kationen.sachsen.de abrufbar. Die sieben phänologischen Gärten des SBS sind Bestandteil des Netzwerkes der lnternational Phenological Gardens und Global Phenological Monitoring Programme. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt durch die Humboldt-Universität Berlin (http ://ipq. hu-berl i n.de/). Die ertragskundliche, floristische und faunistische lnventur des Ausgangszustandes der Natun¡raldzellen wurde in den Jahren von 1996 bis 1998 durchgeführt. E. Jagd Der Staatsbetrieb Sachsenforst kontrolliert sich in Bezug auf die Jagd als Behörde selbstrs - dadurch kommt es systembedingt zu Auseinandersetzungen mit Jägerinnen und Jägern in angrenzenden Jagdbezirken. Vorbemerkungen: Weder der in Bezug genommene Ausgangspunkt noch die Schlussfolgerung treffen zu. Dem SBS ist gemäß VwV Sachsenforst die Veruvaltung und Bewirtschaftung des Staatswaldvermögens des Freistaates Sachsen übertragen. Dies schließt die Jagdausübung und die Hege des Wildes nach den Grundsätzen des Sächsischen Jagdgesetzes (SächsJagdG) und des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) in den Verwaltungsjagdbezirken ein ($ 10 Absatz 1 SächsJagdc).Gemäß $ 32 Absatz 1 Nr.5 SächsJagdG fungiert der SBS als obere Jagdbehörde. ln den Venrualtungsjagdbezirken werden einzelne Befugnisse der unteren Jagdbehörden von einer personell und organisatorisch eigenständigen sowie vom Wirtschaftsbetrieb getrennten Einheit der oberen Jagdbehörde wahrgenommen ($ 33 Absatz 5 SächsJagdc). Der SBS unterliegt sowohl bei der Jagdausübung und Hege in den Venrvaltungsjagdbezirken als auch bei der Durchführung der jagdbehördlichen Aufgaben der Fachaufsicht des SMUL beziehungsweise des Ven¡valtungsrates. Damit ist ein fachlich korrektes und rechtskonformes Handeln abgesichert. Die Einschätzung, dass diese jagdrechtlichen Bestimmungen systembedingt zu Auseinandersetzungen mit Jägerinnen und Jägern in angrenzenden Jagdbezirken führen, wird nicht geteilt. Soweit jagdliche Zielstellungen des SBS durch einzelne Jagdnachbarn kritisiert werden, ist darauf zu venrueisen, dass der SBS im jagdrechtlichen Rahmen zur vorbildlichen Umsetzung des waldgesetzlich begründeten Waldumbauprogramms sowie zum Schutz des Staatswaldvermögens vor Wildschäden im Staatswald verpflichtet ist. Frage 1: Wie hat sich jeweils seit dem Jahr 2007 die Jagdstrecke absolut und in Stück pro 100 ha Jagdfläche jeweils der Tierarten Rotwild, Rehwild, Schwarzwild, Waschbär und Fuchs in a. den Verwaltungsjagdbezirken nach $ 10 Absatz I SächsJagdG im Vergleich zu b. allen anderen Jagdbezirken entwickelt (Bitte Verwaltungsjagd- und sonstige Jagdbezirke jeweils nach Landkreisen gliedern, bitte Flächengröße der Gebiete angeben)? Die Streckenergebnisse werden jeweils für ein Jagdjahr erfasst (1. April bis 31. März) und sind in den ïabellen 1 bis 10 der Anlage 36 dargestellt. tu vgl. S 33 Absatz 5 SächsJagdG // https://revosax.sachsen.de/vorschrifVl2495-Saechsisches-Jaodqesetz#p33 Seite 58 von 90 Freistaat SACHSEN STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: lnwiefern wurden bei vorliegenden Abschussplänen deren Ziele erfüllt/ nicht erfüllt (bitte absolut und relativ darstellen)? Abschusspläne sind jeweils für einen Zeitraum von drei Jagdjahren aufzustellen. Planung und Erfüllung für den letzten abgeschlossenen Drei-Jahres-Zeitraum (Jagdjahre 201312014 bis 201 512016) sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Frage 3: Wie haben sich die Ergebnisse aus Jagdeinnahmen beim Staatsbetrieb Sachsenforst in den Jahren seit 2007 entwickelt? Angaben zur Entwicklung der Jagdeinnahmen (TEuro) beim SBS seit dem Jahr 2007 enthält die folgende Tabelle. Für das Haushaltsjahr 2017 liegen noch keine Ergebnisse vor. Frage 4: lnwiefern hat in a. den Veruraltungsjagdbezirken nach $ l0 Absatz 1 SächsJagdG undb. allen anderen Jagdbezirken der Wegfall des in $ 24 Absatz 2 Salz 3 SächsWaldG in der Fassung vom 29. Januar 200816 verankerten forstlichen Gutachtens zu einem lnformationsdefizit in Bezug auf die tragbare Höhe des Wildbestandes geführt? Der Wegfall des forstlichen Gutachtens hat kein wesentliches lnformationsdefizit zur Folge. Es ist vorrangig Aufgabe des jeweiligen Waldbesitzers, sich einen Überblick über die Wildschäden in seinem Wald zu verschaffen. Notwendige lnformationen für die Venrualtungsjagdbezirke werden über das Wildschadensmonitoring des SBS gewonnen. Darüber hinaus nimmt bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken die untere Forstbehörde im Rahmen des Abschussplanverfahrens zu dem Zustand der Vegetation im Wald gutachtlich Stellung ($ 21 Absatz 1 Satz 4 SächsJagdc). tu Außer Kraft getreten am 31 . August 201 2 Seite 59 von 90 Rotwild Plan lst Anteilin o/o Damwild Plan lst Anteilin o/o Muffelwild Plan lst Anteilin o/o 12.375 11.418 92 3.326 2.388 72 4.418 2.348 53 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1.461,4 1.493,5 1.455,3 1.479,2 1.474,6 1.683,0 1.489,5 1.498,2 1.567,5 1.655,1 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 5: lnwiefern und zu welchen Zwecken wurden in welchen a. Verwaltungsjagdbezirken nach $ 10 Absatz 1 SächsJagdG undb. allen anderen Jagdbezirken nach dem Jahr 2012 Erhebungen über den Vegetationszustand, die entstandenen Verbiss- und Schälschäden, den Stand der Waldver-jüngung und zusammenfassende forstliche Gutachten über die für die örtlichen Verhältnisse tragbare Höhe des Wildbestandes durchgeführt/ erarbeitet? Zu a'. Der SBS hat in den Venrualtungsjagdbezirken ab einer Größe von 500 Hektar Erhebungen zu Verbiss- und Schälschäden zum Stichtag 1. April 2015 durchgeführt (Wildschadensmonitoring). Des Weiteren sind im Naturalvollzug des SBS lnformationen zur Waldverjüngung enthalten. Diese lnformationen bilden die Grundlage für die Erarbeitung der betrieblichen Zielvereinbarungen ,,Waldbau/Jagd", die zwischen der Geschäftsleitung des SBS und den Forstbezirken sowie Schutzgebietsvenvaltungen abgeschlossen werden. Zu b: ln den gemeinschaftlichen Jagdbezirken haben die unteren Forstbehörden im Rahmen des Abschussplanverfahrens für die Planperioden der Jagdjahre 201312014 bis 201 512016 und 201612017 bis 201812019 den Vegetationszustand, díe Verbiss- und Schälschadenssituation und die Waldverjüngung gutachtlich beurteilt. Die Ergebnisse werden der unteren Jagdbehörde vorgelegt und bei der Bestätigung beziehungsweise Festsetzung der Abschusspläne berücksichtigt. Frage 6: Wie haben sich die Kosten für Zäunung jeweils im a. Staatswald und b. Privat- und Körperschaftswald in den einzelnen Jahren seit 2009 in den einzelnen Forstämtern/ Forstbezirken absolut und relativ bezogen auf die gesamte Holzbodenfläche entwickelt? Zu a: Die Einzelkosten für Zaunbau, Zaununterhaltung und Zaunabbau sind in der Anlage 37 dargestellt. Eine Abbildung der Vollkosten für Zäunung ist aus der Kosten- Leistungsrechnung des SBS nicht möglich, da die Venrualtungsgemeinkosten nur auf Produktebene, das heißt für die Walderneuerung oder den Waldumbau insgesamt, erfasst oder berechnet werden. Zu b: Angaben zum Privat- und Körperschaftswald liegen der Staatsregierung nicht vor Frage 7: Inwiefern werden welche a. Sachverhaltsdarstellungen undb. konkreten Vorschläge (Kap. 5.2 ff.l des Abschlussberichts zum Projekt ,,Sachsenweite Evaluierung der Situation von Hegegemeinschaften und Vorschläge zu deren Weiterentwicklung" (Ostdeutsche Gesellschaft für Forstplanung mbH, 20f 6) durch Sachsenforst zu a. inhaltlich geteilt oder nicht geteilt bzw. zu b. bereits umgesetzt bzw. wird eine Umsetzung angestrebt oder ist deren Umsetzung aus welchen Gründen verzichtbar? Freistaat SACHSEN Seite 60 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird, soweit sich die Teilfragen auf eine Bewertung (,,inhaltlich geteilt oder nicht geteilt") richten, abgesehen. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Die Fragen im Ubrigen (,,Umsetzung angestrebt oder... verzichtbar") berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Willensbildung der Staatsregierung hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Daher wird von einer Beantwortung abgesehen. Ungeachtet dessen wird - soweit sich die Vorschläge auf eine Pflichtmitgliedschaft in Hegegemeinschaften stützen - darauf hingewiesen, dass sich der Deutsche Jagdverband e. V. in seiner auf dem letzten Bundesjägertag in Rostock-Warnemünde am 23. Juni 2017 einstimmig (das heißt, einschließlich aller Stimmen der Delegierten des Landesjagdverbandes Sachsen e.V.) beschlossenen ,,Grundsatzposition Jagd" dafür ausgesprochen hat, dass die Gründung von und die Mitgliedschaft in Hegegemeinschaften grundsätzlich auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Frage 8: Wie haben sich die Wildschäden jeweils in Verwaltungsjagdbezirken und anderen Jagdbezirken in den Jahren seit 2009 entwickelt und auf welche Weise werden Wildschäden welcher Tierarten in den Jahren seit 2009 jeweils erhoben? Wildschäden werden für Schalenwild im Wald, ausgenommen Schwarzwild, erhoben. Angaben zur Entwicklung der Verbiss- und Schälschäden in den Verwaltungsjagdbezirken (VwJB) und anderen Jagdbezirken (aJB) im Mittel aller erfassten Hauptbaumarten enthält folgende Tabelle. Die Erhebungen im Jahr 2009 erfolgten auf Grundlage des in der Anlage 2 der Venvaltungsvorschrift des SMUL für die forstlichen Gutachten über den Vegetationszustand, entstandene Verbiss- und Schälschäden und den Stand der Waldverjüngung (VwV Forstgutachten) vom 4. April 2000 beschriebenen Verfahrens. Die Erhebungen in den Jahren 2012und 2015 erfolgten in VwJB ab 500 Hektar Fläche nach der ,,Verfahrensbeschreibung zur Erfassung von Verbiss- und Schälschäden", vergleiche Anlage 38. Wildschäden 2009 VwJB aJB 2012 VwJB aJB 20't5 VwJB aJB Verbissschäden (%) 12,5 14,5 9,4 15,9 Schälschäden (%) (Neuschäle) 1 9 2,2 1 7 2,8 Seite 61 von 90 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Für aJB sind ab dem Jahr 2012 keine Werte verfügbar, weil im Rahmen der gutachtlichen Beurteilung und Beschreibung des Vegetationszustandes, der Verbiss- und Schälschadenssituation und der Waldverjüngung durch die unteren Forstbehörden quantitative Daten nicht standardisiert erhoben werden, vergleiche Anlage 39 und Antwort zu Frage 5 im Abschnitt V.E. Frage 9: Durch den Verzicht auf die Ausweisung der Schalenwildgebiete im Zuge der Neuregelung des sächsischen Jagdrechts im Jahr 2012 sollte die Lebensraumerschließung und der genetische Austausch zwischen den Rotwildpopulationen erleichtert werdenrT - inwiefern ist dies eingetroffen und wird dies gemessen oder ist auf andere Weise nachweisbar und nachgewiesen? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 10: Durch welche personellen, organisatorischen und finanziellen Maßnahmen ist sichergestellt, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst die Jagdausübung und die Hege des Wildes auf den Flächen der Verwaltungsjagd aus eigener Kraft vorbildlich jetzt und zukünftig absichern kann? Frage l1: lnwiefern (Bezug zur Vorfrage) ist dies aktuell sichergestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 10 und 1 1 Gemäß ,,Erlass des SMUL zur Vorbildlichkeit von Jagdausübung und Hege in den Verwaltungsjagdbezirken des Freistaates Sachsen" vom 1. Oktober 2013 erfolgen Jagdausübung und Hege in den VwJB auf Basis regionaler Jagdkonzepte der Forstbezirks - und Schutzgebietsvenrvaltungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes. Jagdausübung und Hege werden durch den Einsatzvon Jägerinnen und Jägern gemäß Ziffer lll Nummern 1 und 2 der Veruraltungsvorschrift des SMUL über die Jagd in den Venvaltungsjagdbezirken (VwV Jagd) vom 13. Mai 2014 personell abgesichert. Die finanzielle Absicherung erfolgt innerhalb des dem SBS im Ergebnis der Haushaltsgesetzgebung zur Verfügung stehenden Budgets. Frage 12: ln welchem Umfang sind in den Jahren seit 2009 jeweils in den Forstämtern / Forstbezirken Jägerinnen und Jäger an der Jagdausübung in Verwaltu n gsjagdbezi rken betei I i gt (bitte unterg I iedern nach der Anzah Ider längerfristigen entgeltlichen Jagderlaubnisscheine, Einzelabschussgenehmigungen und der Teilnahme an Ansitzdrückjagden)? Angaben zur Beteiligung von Jagdgästen enthält die Anlage 40. Für das Jagdjahr 201712018 liegen noch keine Ergebnisse vor. Die Anzahl der Teilnehmer an Ansitzdrückjagden ist darin nicht enthalten, denn diese wird im SBS statistisch nicht erhoben. 17 vgl. SMUL (2016): Beantwortung der Kleinen Anfrage,,Jagd in Sachsen, insb. Rotwild, Schalenwildgebiete", KlAnf Kathrin Kagelmann DIE LINKE 30.05.2016 Drs 615258 ll http://edas.landtaq.sachsen.de/viewer.aspx?dok nr=5258&dok art=Drs&leo per=6&pos dok=1 &dok id=undefined Seite 62 von 90 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERìUM FÜR UN¡WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 F Frage 13: Wie hat sich das Aufkommen an Erlösen aus Einnahmen von Jagdgästen bei der Teilnahme an a. Ansitzdrückjagden und b. Einzelabschussgenehmigungen in den Jahren seit 2009 jeweils in den Forstämtern/ Forstbezirken entwickelt ? Angaben zu den Erlösen enthält die Anlage 41. Für das Jagdjahr 201712018 liegen noch keine Ergebnisse vor. Zukünftige Entwicklungen: Kartellrecht versus unter ökologischen Gesichtspunkten nachhaltige und dauerhaft-verlässliche Waldbewirtschaftung Durch Staatsminister Schmidt wurde in der 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft am 15. September 2017 ein ,,Gesetz zur Förderung des Wettbewerbs in der Forstwirtschaft" angekündigt. Danach sollen u.a. zukünftig kostenfreie bzw. kostenermäßigte Leistungen im Körperschaftswald und nicht-kostendeckende Angebote im Privatwald entfallen. Ebenso soll die bislang geltende Verpflichtung für Körperschaften entfallen, ein körperschaftliches Forstamt zu bilden oder eigenes Personal anzustellen. Diese Veränderungen bergen allerdings erhebliche Risiken für eine ökologisch nachhalti ge u nd verlässl iche Waldbewi rtschaft un g. Frage 1: Welches Aktenzeichen trägt das im Protokoll der 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft am 15. September 2017 genannte,,Kartellamtsverfahren gegenüber Baden-Württemberg"? Der Beschluss des Bundeskartellamtes zur ,,Gemeinsamen Rundholzvermarktung durch das Land Baden-Württemberg" trägt das Aktenzeichen B 1 - 72112 (http:// wrww.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidunq/DE/Entscheidunqen/Kartellverbot I 20 1 5 I B 1 -7 2- 1 2.html). Frage 2= Welche anderen Bundesländer haben ihre forstgesetzlichen Regelungen im Zuge des genannten Kartellamtsverfahrens geändert oder beabsichtigen dies? Neben Baden-Württemberg bereiten derzeit die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen Anpassungen ihrer forstrechtlichen Regelungen vor oder haben diese teilweise bereits umgesetzt. lm Januar 2Q17 hat zunächst der Bund auf lnitiative mehrerer Bundesländer einen neuen $ 46 in das Bundeswaldgesetz (BWaldG) aufgenommen, in dem die Anwendung des Wettbewerbsrechtes auf die dem Holzverkauf vorgelagerten forstlichen Dienstleistungen geregelt wird. Alle Bundesländer, in denen staatliche Forstvenvaltungen forstliche Dienstleistungen für private und körperschaftliche Waldbesitzer erbringen, werden ihre forstrechtlichen Vorschriften an die Rechtslage anpassen müssen. Seite 63 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: lnwiefern war das genannte Verfahren Gegenstand auf welchen Agrarministerkonferenzen oder sonstigen bundesländerübergreifenden Gesprächen und welche Bundesländer haben etwa in Bezug auf unter ökologischen Gesichtspunkten nachhaltige und dauerhaftverlässliche Waldbewirtschaftung Bedenken geäußert? Das Kartellverfahren sowie die dadurch veranlasste Anderung des BWaldG im Januar 2017 waren seit Ende des Jahres 2013 regelmäßig Themen bei Konferenzen der Forstchefs sowie auch bei Agrarministerkonferenzen: . Forstchefkonferenzen Oktober 2013, April und November 2014, April und November 2015, April und Oktober 2016, März und November 2017, o Agrarministerkonferenzen September 2014 und Januar 2015. Darüber hinaus war das Kartellverfahren Gegenstand von Vorträgen und Gesprächen beim ,,35. Freiburger Winterkolloquium Forst und Holz" der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Januar 2015. Bedenken wegen negativer Konsequenzen für eine am Allgemeinwohl orientierte nachhaltige Waldbewirtschaftung im Körperschafts- und Privatwald äußerten Vertreter des unmittelbar betroffenen Bundeslandes Baden- Württemberg sowie der Bundesländer mit ähnlichen forstlichen Strukturen wie Rheinland -Pfalz, Hessen oder Thüringen. Frage 4: Durch welche gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen könnte sichergestellt werden, dass ökologische Nachhaltigkeit, langfristiges Engagement und konstante Verantwortungsübernahme im privaten und körperschaftlichen Revierdienst sowie der Naturschutz in einem besonderen Maß auch im Privat- und Körperschaftswald nach Wegfall der bislang geltenden Regelungen beachtet werden und welche Lösungen gibt es dazu in anderen Bundesländern? Die ordnungsgemäße, nachhaltige und pflegliche Waldbewirtschaftung im Privat- und Körperschaftswald wird durch die Regelungen des SächsWaldG, insbesondere im vierten Teil, vorgeschrieben und durch die Forstaufsicht der unteren Forstbehörden gewährleistet. Für diese Vorschriften sind keine Änderungen geplant. Der besonderen Allgemeinwohlverpflichtung des Körperschaftswaldes, die sich aus dessen Zielsetzung nach $ 46 SächsWaldG ergibt, kann durch die Verpflichtung Rechnung getragen werden, zehnjährige Betriebspläne aufzustellen sowie eine ständige sachkundige Betriebsführung durch qualifiziertes Forstfachpersonal zu organisieren. Der SBS soll weiterhin entgeltfrei Beratung und Wissenstransfer für alle Waldbesitzer anbieten, um auf eine ökologisch und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung hinzuwirken und das Verantwortungsbewusstsein der Waldbesitzer für ihren Wald zu stärken. Darüber hinaus soll ein flächendeckendes Angebot kostenpflichtiger forstlicher Dienstleistungen insbesondere der forstlichen Betriebsführung, der fallweisen Betreuung und der Vermarktung von Walderzeugnissen durch den SBS sicherstellen, dassjeder Waldbesitzer seinen Wald mithilfe von forstlichem Fachpersonal nachhaltig bewirtschaften kann. Seite 64 von 90 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 ln allen Bundesländern gibt es ein umfassendes kostenfreies Beratungsangebot, das durch die Allgemeinwohlfunktion des Waldes begründet ist und im Kartellverfahren nicht infrage gestellt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Bundesländer dieses Beratungsangebot und darüber hinaus ein entgeltliches Angebot forstlicher Dienstleistungen aufrechterhalten wollen, um eine langfristig nachhaltige und verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung in allen Waldbesitzarten zu gewährleisten. Welche konkreten neuen Regelungen die Bundesländer planen, um die Qualität der Waldbewirtschaftung im Privat- und Körperschaftswald sicherzustellen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. G. Einzelziele der Waldstrategie 2050: Waldmehrung ,,Die ökologische Waldmehrung durch Erstaufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen ist förderfähig auf allen Feldblöcken, die eine durchschnittliche Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) gleich oder weniger als 45 Punkte aufweisen." (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung - RL AuW2007) vom 13. November 2007) Diese Vorgabe lenkt Erstaufforstungen eher in waldreiche Gebiete als in wenig strukturierte, intensiv landwirtschaftlich genutzte Gunsträume. Damit werden zentrale Ziele der Waldmehrung wie Erosions- und Artenschutz bzw. Biotopverbund verfehlt. Ursache für den Waldflächenabgang in der heutigen Zeit sind mit 76 Prozent der Fläche Braunkohleabbauvorhaben und der sonstige oberflächennahe Rohstoffabbau (Stand: 31. Dezember 2007; Flächenabgang an Waldflächenrs). Vorbemerkungen: Gemäß der aktuell gültigen RL WuF/2014 können für die Neuanlage von Wald alle bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen bei Vorliegen einer gültigen Erstaufforstungsgenehmigung genutzt werden. Maßgebliche Fördervoraussetzung ist allein die Ven¡vendung standortgerechter Baumarten sowie ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten. Entgegen der Annahme der Fragestellerin lenkt die vorbenannte Förderrichtlinie die Erstaufforstung grundsätzlich nicht in bereits waldreiche Gebiete. lnsbesondere die geforderten standortgerechten beziehungsweise heimischen Baumarten sowie die förderfähige Venruendung standortgerechter Straucharten , zum Beispiel als Waldsaum, gewährleisten die Umsetzung zentraler Ziele der Waldmehrung wie Erosions-, Wasser-, Klima- und Artenschutz beziehungsweise Biotopverbund. Frage 1: Wie stellen sich die Bewaldungsanteile in den Wirtschaftsgebieten a. Sächsische Heide- und Teichlandschaft, b. Sächsisches Lößgebiet, c. Sächsisches Mittelgebirge und Vorland jeweils im Jahr 2007 und heute dar (vgl. ELER-Gebietskutisse ,,ökotog ische Waldmehru f g "r e, d ie d iese Wirtschaftsgebiete aufgreift)? r8 Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Sachsen (201 1): Waldbericht Sachsen 2001, Beschreibende lndikatoren, Darstellung 7 .1 .1 .4, httos://pefc.de/media/filer public/72ladl72ada9d6-e719-4b2f-bf9c-9c7c91d6e6d3/tmpsachsen beschrind.pdf 19 https://www.smul.sachsen.de/foerderuno/download/3 EPLR 2007- 2013 Anlaqen Teil ll oenehmiote Fassunq v. 2009.06.29 1. Aenderunq.pdf; Anlage 21: ELER-Gebietskulisse,,Ökologische Waldmehrung", Seite I09. Seite 65 von 90 STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Auf Basis der digitalen Forstgrundkarte wurden für die Wirtschaftsgeb¡ete die nachfolenden Bewald santeile errechnet: Frage 2: Wie viel Wald konnte seit 2007 auf allen Feldblöcken, die eine durchschnittliche Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) von mehr als 45 Punkten aufweisen und die im Sächsischen Lößgebiet liegen, aufgeforstet werden? Seit dem Jahr 2Q07 wurden auf Feldblöcken, die in Gemarkungen mit einer durchschnittlichen Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) von mehr als 45 Punkten und innerhalb des sächsischen Lößgebietes liegen, circa 20,9 Hektar nach den einschläg i gen Richtl i nien zur Förderung der Erstaufforstu ng erstaufgeforstet. Darüber hinaus gab es auch in diesen Gemarkungen Erstaufforstungen ohne Förderung (zum Beispiel als Ersatzaufforstung nach Waldumwandlungen oder Eingriffen in Natur und Landschaft). Zu diesen Flächen liegen keine auswertbaren lnformationen vor. Frage 3: ,,Zur Gewährleistung der Umsetzung des Zieles der Waldmehrung und den Schutz naturnaher, leistungsfähiger Wälder im Freistaat Sachsen fördert der SBS die Stiftung ,Wald für Sachsen' gemäß den $$ 23 und 44 SäHO für die Jahre 2017 und 2018 in einer Höhe von bis zu 26,0 T€ in 2017 und 45,0 T€ in 2018* (Haushaltsplan 201712018, Einzelplan 09, Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft , Seite 330; das Regierungspräsidium Leipzig ist zuständige Stiftungsbehörde, der die jeweilige Jahresrechnung vorzulegen ist). Welche konkreten Projekte wurden durch die Stiftung ,,Wald für Sachsen" mit staatlichem Geld in dem Zeitraum seit dem l. Januar 2015 jeweils umgesetzt und wie viel Wald wurde wo aufgeforstet (Bitte in Bezug zur ELER-Gebietskulisse ,,ökotogische Waldmehrung" darstellen )? Die in der nachfolgenden Tabelle benannten Projekte wurden durch die Stiftung Wald für Sachsen seit dem 1. Januar 2015 mit einer Finanzierung nach der RL WuF/2014 erstaufgeforstet: Wirtschaftsgebiete Bewaldungsanteile 2007in o/o Bewaldungsanteile 20 I 7 in% Sächsische Heide- und Teichland 41,3 41,7 Sächsisches Lößgebiet 14,5 14,7 Sächsisches M ittelgebirge und Vorland 36,7 37,2 Gesamt 28,1 28,5 Seite 66 von 90 STAATSMìNISTERIUM FÜR UIMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Wirtschaftsgebiete: Vorland = 3 Jahr Gemeinde Gemarkung Flurstücke Wirtschafts-gebiet Fläche (ha) 2015 Hartmanns-dorf Hartmannsdorf 569/1 2 0 45 2015 Neumark Reuth 289112 3 1,00 2015 ïriebel Gassenreuth 7311 3 0,41 2015 Belgern -Schildau Belgern Flur 5, Flst. I 1 2,50 2015 Sehmatal Sehma 782a 3 0,91 2015 Großschirma Reichenbach 88112 2 0 60 2016 Lauter -Bernsbach Lauter 506 3 1 30 2016 Adorf Leubetha 25316,268,248 3 3,20 2016 Oelsnitz /Erz. Oelsnitz 948,957, 960, 963 3 1,40 2016 Thum Thum 676a 3 0,36 2016 Pfaffroda Haselbach 266 3 0,33 2016 Wittichenau Spohla 432 1 0,32 2017 Seiffen Seiffen 28111 3 4,60 2017 Oelsnitz /Erz. Oelsnitz 89411 3 1,90 2017 Eichigt Hundsgrün 60/3 3 0,66 2017 Mühlental Untenvürschnitz 438 3 1 25 Summe 21,19 Seite 67 von 90 Sächsisches und STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 4: lnwiefern sind in dem Zeitraum seit dem l. Januar 2015 jeweils Zuwendungen und Spenden von dritter Seite (außer den in der vorangehenden Frage genannten SBS-Zuflüssen) durch die Stiftung entgegengenommen worden? Die Stiftung Wald für Sachsen hat seit dem 1. Januar 2015 Zuwendungen und Spenden von dritter Seite in folgender Höhe entgegengenommen: Frage 5: ln welchem Umfang hat die Stiftung ,,Wald für Sachsen" in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2015 jeweils Flächen erworben bzw. übertragen bekommen? Die Stiftung Wald für Sachsen hat seit dem 1. Januar 2015 die nachfolgend dargestellten Flächen en¡rorben: Die Stiftung Wald für Sachsen hat seit dem 1. Januar 2015 keine Flächen übertragen bekommen. Frage 6: ln welchem Umfang sind jeweils in dem Zeitraum seit dem l. Januar 2015 Verwaltungskosten für die Stiftung ,,Wald für Sachsen" angefallen? Die Ven¡valtungskosten für das Jahr 2015 einschließlich der Kosten für Öffentlichkeitsarbeit betrugen 201.087,58 Euro. Für das Jahr 2016 belief sich dieser Wert auf 211.230,60 Euro. Die Angaben für das Jahr 2017 liegen erst nach der Prüfung des Jahresabschlusses, voraussichtlich zum 30. Juni 2018 vor. Freistaat SACHSEN Jahr Spenden in EUR Sponsoring in EUR 2015 71.085 7.000 2016 66.149 7.000 2017 64.854 6.000 Jahr Gemeinde Gemarkung Flurstücke Fläche (ha) 2015 Triebel/ Vogtl Blosenberg 557a Q,5647 2015 Weischlitz Heinersgrün 1 12,113, 1 15 4,5727 2015 Markranstädt Quesitz 486 0,1 1 00 2017 Markranstädt Quesitz 487a, T. v.483b 0,3914 Seite 68 von 90 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 7: Wie viel Wald wurde in dem Zeitraum seit dem l. Januar 2006 jährlich neu aufgeforstet und welchen absoluten und relativen Anteil daran haben als Flächeneigentümer/ -nutzer jährlich a. der Staatsbetrieb Sachsenforst (bzw. die Sächsische Forstverwaltung ), b. die Stiftung ,,Wald für Sachsen", c. Bergbautreibende, d. PrivateunddavonwiederumForstbetriebsgemeinschaften, e. ggf. welche weiteren in welchen sinnvollen Gruppen zusammenfassbaren Stellen? Eine Statistik, die alle in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2006 von Flächeneigentümern und -nutzern tatsächlich erstaufgeforsteten Flächen erfasst, wird nicht geführt. Demzufolge können auch relative Anteile der unter den Buchstaben a. bis e. genannten Flächeneigentümer/-nutzer nicht ermittelt werden. Daher sind nur die nachstehenden Aussagen möglich. ln derfolgenden Tabelle ist die nach $ 10 SächsWaldG genehmigte Erstaufforstungsfläche gerundet auf volle Hektar aufgeführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Genehmigung das Aufforsten erfaubt, diese aber durch den Eigentümer nicht vollzogen werden muss. Uber den Vollzug dieser Erstaufforstungen wird keine Statistik geführt. Zu a'. Der SBS hat seit dem Jahr 2006 die nachfolgend benannten Flächen erstaufgeforstet : Freistaat SACHSEN Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 genehmigte Erstaufforstung in ha 378 360 455 269 238 242 201 241 147 241 't49 Jahr Fläche in ha 2006 31,4 2007 8,6 2008 16,2 2009 46,2 2010 17,2 2011 40,5 Seite 69 von 90 'iffi:ffi,Hd lU FreistaatSACHSEN Jahr Fläche in ha 2012 12,1 2013 1 I t 1 2014 46 5 2015 11,3 2016 15,9 Zu b: Die Stiftung Wald für Sachsen hat in den Jahren 2006 bis 2017 als Flächeneigentümer beziehungsweise -nutzer die folgenden Flächen erstaufgeforstet: Jahr Fläche in ha 2006 13,2 2007 8,6 2008 10,8 2009 2,8 2010 23,9 2011 15,8 2012 1 7 1 2013 12.5 2014 11 7 2015 7 ,6 2016 18,5 2017 14,6 Seite 70 von 90 STAATSMìNISTERìUM FÜR UNIWELT UND LANDW]RTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zu c: lm Rahmen der Wiedernutzbarmachung nach Braunkohletagebau und infolge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Bergbau unter Tage wurde der nachfolgend genannte Flächenumfang aufgeforstet. *gerundet auf volle Hektar Für die unter Bergaufsicht betriebenen Vorhaben im Steine- und Erdenbergbau liegen die angefragten Daten nicht vor. Ebenso sind in der Tabelle die unter Gewerbeaufsicht beziehungsweise im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes geführten Betriebe nicht enthalten. Zu d und e: Wie viel Wald in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2006 von Privaten sowie von Forstbetriebsgemeinschaften als Flächeneigentümer und -nutzer jährlich erstaufgeforstet wurde, ist nicht bekannt, da diese Daten nicht erfasst werden. ln der nachfolgenden Tabelle wird die Fläche der auf privaten und körperschaftlichen Grundstücken geförderten Erstaufforstungen seit dem Jahr 2006 dargestellt. Darüber hinaus sind keine Gruppen oder Stellen sinnvoll zusammenfassbar. Jahr Aufforstungsfläche (ha)* 2006 203 2007 138 2008 200 2009 169 2010 76 2011 31 2012 57 2013 44 2014 21 2015 184 2016 95 2017 75 Summe 1.298 Seite 71 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Jahr Fläche in ha 2006 1 15,0 2007 145,0 2008 30,0 2009 33,0 2010 31,0 2011 59,0 2012 60,0 2013 19,0 2014 20,0 2015* 0,0 2016* 47,2 2017* 30,8 -Bewilligu Frage 8: Wo fand die Waldmehrung in dem Zeitraum seit dem l. Januar 2007 ln absoluten und relativen Zahlen bis heute insgesamt statt (Bitte in Bezug zur ELER-Gebietskulisse ,,Okologische Waldmehrung" getrennt nach Wirtschaftsgebieten - darstellen)? Auf Basis der digitalen Forstgrundkarte wurden für die Wirtschaftsgebiete die absolute und relative Waldmehrung seit dem Jahr 2007 errechnet: Seite 72 von 90 STAATSMINìSTERIUM FÜR UNIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Wirtschaftsgebiete Waldfläche 2007 in ha Waldfläche 2Q17 in ha Waldmehrung (absolut) in ha Waldmehrung (relativ zu 2007) in o/o Sächsische Heideund Teichlandschaft 171.081 172.707 1.626 1,0 Sächsisches Lößgebiet 1 15.798 1 16.960 1.162 I 0 Sächsisches Mittelgebirge und Vorland 232.701 235.916 3.215 1,4 Frage 9 ,,lm Januar 2007 wurde das Vermögen der Stiftung Wald für Sachsen gemäß Notaruertrag an den Staatsbetrieb Sachsenforst übertragen", vgl. SBS (2008): Geschäftsbericht 2007, Seite 36. Wie ist der Wortlaut des Vertrages und welche staatlichen Stellen wurden wann über den Wortlaut und den Inhalt des Vertrages informiert ? Die Rückübertragung der ehemaligen Truppenübungsplätze Zeithain und Königsbrück aus dem Vermögen der Stiftung Wald für Sachsen auf den Freistaat Sachsen wurde dem SMF im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung durch den Sächsischen Rechnungshof (SRH) im Jahr 2004 angeboten. Der SRH hat in der Folge die Rückübertragung positiv bewertet und empfiehlt in Beitrag Nr. 25 seines Jahresberichtes 2005 dem Freistaat Sachsen, das Angebot anzunehmen. Der Haushalts - und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat in seiner Sitzung vom 26. April 2006 der Rückübertragung ausdrücklich zugestimmt. Die parallele Prüfung innerhalb der Staatsregierung mundete in einem Kabinettsbeschluss vom 11. Juli 2006 zur Rückübertragung der Truppenübungsplätze Zeithain und Königsbrück und Übertragung der Ven¡raltung auf den SBS. Das SMF wurde mit dem Abschluss des Vertrages mit der Stiftung Wald für Sachsen beauftragt, Der notarielle Vertrag wurde am 5. Januar 2007 geschlossen. Aufgrund des Umfangs der Vertragsdokumente wird auf eine Wiedergabe des Wortlautes des Vertrages - was faktisch einer Vorlage der Unterlagen entspräche - verzichtet und der lnhalt sinngemäß zusammengefasst (vergleiche SächsVerfGH; Urteil vom 19. Juli 2012;Vf . 102-l-11). Der Vertrag beinhaltete die Ubereignung von Flurstücken hinsichtlich der Truppenübungsplätze Zeithain und Königsbrück, den Verzicht auf Übereignungsansprüche der Stiftung Wald für Sachsen hinsichtlich der Truppenübungsplätze Zeithain und Königsbrück, die Übertragung des Liegenschaftsvermögens (7,5 Millionen Euro bis 31. Januar 2007 und 2,5 Millionen Euro bis 31. Dezember 2007 unter Berücksichtigung gegebenenfalls noch zu erfüllender Zahlungsverpflichtungen) und den Ubergang von acht Arbeitsverhältnissen. Weiterhin ist der Ubergang von Pachtverhältnissen auf den Freistaat Sachsen ab 1. Januar 2007 vereinbart, ab diesem Zeitpunkt stehen dem SBS die Einnahmen aus den Pachtverhältnissen zu. Als Kaufpreis wurde ein Euro vereinbart. Der Besitz- und Gefahrenübergang erfolgte zum 1. Januar 2007. Die Grundenruerbsteuer wird vom Freistaat Sachsen getragen, die übrigen Kosten trägt bis zum 31. Oktober 2OO7 die Stiftung Wald für Sachsen und ab dem 1. November 2007 der SBS. Seite 73 von 90 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 10: ln welcher Höhe besteht das Stiftungskapital zum Zeitpunkt der Beantwortung und inwiefern ist es nach $ 4 Absatz 3 der Satzung der Stiftung Wald für Sachsen a. in ,,verzinslichen Werten" angelegt undb. von anderem Vermögen getrennt gehalten? Das Stiftungskapital beträgt zum 31. Dezember 2017 nominal 225.314,09 Euro. Es ist in ,,verzinslichen Werten" angelegt und wird von anderem Vermögen der Stiftung Wald für Sachsen getrennt gehalten. Frage 1l: lnwiefern ist das Kapital der Stiftung nach Kriterien des Klimaschutzes (Divestment) angelegt; wenn nicht, welche Maßnahmen wurden wann dahingehend unternommen oder sind aus welchen Gründen verzichtbar (vgl. Klimaschutz als Stiftungszweck; Divestment: bewusste Geldanlage nach ethischen und sozialen sowie Klimaschutzgesichtspunkten - damit entfallen bspw. Beteiligungen an Unternehmen mit Kinderarbeit und fossilen Brennstoffen2o)? Die Stiftung Wald für Sachsen unterliegt als privatrechtliche Stiftung der Rechtsaufsicht nach $ 6 des Sächsischen Stiftungsgesetzes (SächsStiftG) durch die Landesdirektion Sachsen als zuständiger Stiftungsbehörde. Darüber hinaus ist die Stiftung Zuwendungsempfängerin des Freistaates Sachsen. Weder im Rahmen der Stiftungsaufsicht noch im Rahmen von Prüfungen der Mittelvenvendung sind der Staatsregierung Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Von dem lnformationsrecht nach $ 7 SächsstiftG kann nur Gebrauch gemacht werden, sofern hierzu ein begründeter Anlass besteht. Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen liegen der Staatsregierung - auch hinsichtlich einzelner Fälle - nicht vor. Soweit dem Kuratorium der Stiftung ein Mitarbeiter des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft angehört, nimmt er dort keine Aufgaben für die Staatsregierung war. Frage 12: lnwiefern und für welche Zwecke sind wann und auf welchem konkreten Weg EU-Gelder in das Vermögen der Stiftung eingeflossen; inwiefern ist dieses Geld noch heute vorhanden und inwiefern sind dafür heute noch bis zu welchem Zeitpunkt Zweckbindungen zu beachten? Die Stiftung Wald für Sachsen hat EU-Gelder im Rahmen von Fördermaßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 125711999 des Rates vom 17. Mai 1999 (RL 93) und Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 (RL AuW OW) vereinnahmt . Diese Gelder wurden im Rahmen des Zuwendungszweckes für Erstaufforstungsprojekte venruendet. Es gelten die Zweckbindungsfristen im Rahmen der genann. ten Verordnungen längstens bis zum Jahr 2028. Außerdem erhält der Stiftung Wald für den Freistaat Sachsen Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft in Form von Direktzahlungen, welche im Rahmen des Stiftungszweckes eingesetzt werden. 20 https://qofossilfree.oro/de/was-ist-divestmenV Seite 74 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 13: ln welchem Umfang wurden seit dem Jahr 2013 entsprechend der ,,Entwicklungskonzeption'Sachsenforst 2020'", Oberziel 1.2 jeweils Waldflächen zugekauft, und Waldflächen verkauft (dabei unter Berücksichtigung von Flächen mit besonderen Waldfunktionen) Der Umfang der Flächenver- und -ankäufe des SBS einschließlich der Angabe des jeweiligen Uberlagerungsfaktors der besonderen Waldfunktionen wird in nachfolgender Tabelle dargestellt Der Uberlagerungsfaktor errechnet sich aus der Summe unterschiedlicher besonderer Waldfunktionen (zum Beispiel Wald mit besonderer Biotopschutzfunktion, Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion) auf ein und derselben Fläche. Je höher der Überlagerungsfaktor , umso mehr Waldfunktionen werden durch die Waldfläche erfüllt. Ein weiterer, nicht in der Tabelle dargestellter Flächenzugang resultierte größtenteils bis zum Jahr 2014 aus der Ubernahme von derzeit 1.701,85 Hektar Fläche des Nationalen Naturerbes (NNE). Einzelziele der Waldstrategie 2050: Organisation der Privat- und Körperschaftswaldfläche in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen ,,lm Vergfeich zum Jahr 2004 sind [2010] die Zahlen der Beratungsgespräche [für private Waldbesitzerl [...] auf 6l % und die Zahl der beratenen Waldbesitzer auf 53 olo gesunken. Hierfür sind die Ursachen offensichtlich in den Veränderungen durch die Funktional- und Veruvattungsreform in Sachsen 2008 zu suchen."21 Bis zum Jahr 2030 soll laut Waldstrategie 2050 der Staatsregierung ein Drittel der Privat- und Körperschaftswaldfläche in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert sein. Heute sind es l6 Prozent. 21 Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Sachsen (201 1): Waldbericht Sachsen 201 l, Beschreibende lndikatoren S 85, https://pefc.de/medie/filer public/72lad/72ada9d6-e719-4b2f-bf9c-9c7c91d6e66d3/tmpsachsen beschrind.pdf Seite 75 von 90 Freistaat SACHSEN H Jahr Verkaufsfläche Überlagerungsfaktor Ankaufsfläche Überlagerungsfaktor ha Yo ha o/o 2013 22,Q 118 1 97,6 187 2014 16,2 105 87,2 174 2015 17,7 116 25,2 167 2016 13,0 174 22,8 163 2017 0 27,0 127 STAATSNIINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Zum Vergleich: In den alten Bundesländern waren 1997 etwa drei Viertel des kleineren Privatwaldes in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert22; auch im benachbarten Thüringen gibt es deutlich mehr Forstbetriebsgemeinschaften als in Sachsen. SachsenJahr 1997 2003 2007 2012 2017 zum Vergleich schaften Fläche der FBGen in ha 7.745 20.499 47.750 47.000 46.000 85.000 Freistaat SACHSEN Anzahl der zusammengeschlossenen privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer o.A. o.A. etwa >2.000 2.000 2.650 14.000 Quellen: SMUL, Forstberichte 1998, 2003, 2008, 2013 und https://vwwv.smul.sachsen.de/sbs/4736htm (Stand: o.A., Abruf 13.07.2017) sowie http:/www.thueringen.de/thg/tmil/wald/forsteniwaldbesitzerÞusammen/ (Stand: o.4., Abruf: 13.07.2017) Tab.: Entwicklung der Forstbetriebsgemeinschaften in Sachsen 1997 bis heute und Vergleich mit Thüringen. Eigene Darstellung auf Grundlage der Daten in den angegebenen Quellen. Vorbemerkungen: Für den Rückgang der Beratungszahlen im Vergleich der Jahre 2004 und 2010 ist kein offensichtlicher Zusammenhang mit der Verurraltungsreform im Jahr 2008 festzustellen. Denn das staatliche Beratungsangebot blieb auch im Umfang unverändert erhalten. Erklärungsversuche hierzu sind mangels geeigneter Untersuchungen spekulativ. Frage l: Wie viele besondere Eigenjagdbezirke mit jeweils welcher Fläche wurden durch anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften se¡t dem 1. Januar 2012 gegründet? Bisher wurden keine besonderen Eigenjagdbezirke gemäß $ 10 Abs.2 SächsJagdG durch anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften gegründet. Frage 2: Wie haben sich die durch den Staatsbetrieb Sachsenforst jeweils für a. private, kommunale und körperschaftliche Waldbesitzer oderb. Forstbetriebsgemeinschaften vermarkteten Holzmengen und dafür erlösten Preise in den Jahren seit 2007 entwickelt? Zu a: Die Entwicklung der durch den SBS für private, kommunale und sonstige körperschaftliche Waldbesitzer vermarkteten Holzmengen und die erlösten Preise sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Zahlen geben den durchschnittlichen Gesamterlös über alle Holzsortimente je verkauften Kubikmeter Holz im Festmaß [€/m3(fm)] ohne Mehnruertsteuer wieder. " SMUL (1997): Forstbericht 1997, S. 25 Seite 76 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Jahr Privatwald Kommunalwald Sonstiger Körperschaftswald Menge Erlös(netto) Menge Erlös (netto) Menge Erlös (netto) [m3 (fm)] [€/m3 (fm)] [m3 (fm)] [€/m3 (fm)] [m3 (fm)] [€/m3 (fm)] 2007 83.212 51,91 128.249 49,63 4.260 54,69 2008 65.610 54,4 1 44.543 49 , 32 2.688 47,37 2009 27.864 49,44 43.720 44,86 2.805 47,16 2010 33.546 56,09 46.108 52,03 3.504 60,54 2011 34.594 63,61 52.673 62,58 3.810 66,1 0 2012 49.784 6 1 30 56.890 62,29 5.',170 58,76 2013 49.745 60 26 51.426 63,86 4.175 67,38 2014 55.329 59 I 1 58.017 64,52 3.312 65 62 2015 60.041 57,25 43.995 58,39 3.146 66 45 2016 66.173 55,22 56.374 53,41 3.294 56,75 2017* 57.846 59,01 38.749 57,77 1.854 69 22 "07.12.2017 Zu b: Die Buchführung des SBS ermöglicht Auswertungen nach Eigentumsarten. Eine Auswertung nach dem Merkmal Forstbetriebsgemeinschaften ist nicht möglich, da es in der Buchführung nicht erfasst wird. Frage 3 ln welcher Höhe hatten a. private, kommunale und körperschaftliche Waldbesitzer oder b. Forstbetriebsgemeinschaftenjeweils seit dem 1. Januar 2003 Gebühren oder sonstige Entgelte für die Holzvermarktung durch die Landesforstverwaltung bzw. den Staatbetrieb Sachsenforst zu zahlen? Seite 77 von 90 STAATSMìNISTERIUM FÜR UVIWELT UND LANDWìRTSCHAFT Der Kostenersatz und der Leistungsumfang für den Holzverkauf aus dem Privat- und Körperschaftswald waren bis zum 31. Dezember 2Q17 in Abschnitt 3 (Wirtschaftsverwaltung ) der unveröffentlichten Venivaltungsvorschrift des SMUL über den Privat- und Körperschaftswald (VwV PKWald) vom 15. Mai2003 geregelt: Für den Verkauf von Holz wurden entsprechend den aufgeführten Tätigkeiten folgende Entgelte erhoben: 1. Komplettangebot Holzverkauf inklusive Anmeldung der Verkaufsmenge beim Käufer, körperliche Ubergabe des Holzes, Rechnungsstellung, Erteilung der Abfuhrfreigabe nach Anzeige des Zahlungseingangs durch den Waldbesitzer, Prüfung des Werkeingangsmaßes einschließlich eventueller Reklamation beim Holzkäufer und Aufteilung des rücklaufenden Werksmaßes/Rechnungsbetrages auf die Waldbesitzer, Einweisung und Übenvachung der Abfuhr. Freistaat SACHSEN Stammholz: Forstwirtschaft I iche Zusammensch lüsse*: übrige Waldbesitzer: Stammholzabschnitte: Forstwirtschaft liche Zusammenschlüsse* übrige Waldbesitzer: 1 ,15 €/m3 (fm) 1,50 €/m3 (fm) 0,90 €/m3 (fm) 1,20 €im3 (fm) lndustrieholz und sonstige Sortimente: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse*: 0,79 €/m3 (fm) bzw. 0,55 €/m3 (rm) übrige Waldbesitzer: 1,00 €/m3 (fm) bzw. 0,70 €/m3 (rm) *Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse müssen nach $ 18 BWaldG anerkannt sein. 2. nur Anmeldung Verkaufsmengen beim Käufer: 0,50 €/m3 (fm) bzw. 0,35 €/m3 (rm) 3. Wertholz auf SubmissionenA/ersteigerungen: 5,00 €/m3 (fm) Sämtliche erhobenen Entgelte waren umsatzsteuerpflichtig. Die Kostensätze beinhalteten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Einnahmen des SBS aus den Entgelten für diesen Holzverkauf sind für den Zeitraum derJahre von 2006 bis 2016 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Diese Einnahmen wurden nicht differenziert nach privaten, kommunalen, körperschaftlichen und kirchlichen Waldbesitzern sowie Forstbetriebsgemeinschaften erfasst und können deshalb nicht getrennt ausgewiesen werden. Seite 78 von 90 STAATSMINìSTERìUM FÜR UIVIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Jahr* Einnahmen in TEUR 2006 269,6 2007 360,5 2008 186,0 2009 156,6 2010 152,0 2011 1 30 1 2Q12 154,4 2013 147,7 2014 160,9 2015 134,8 2016 155,5 Mit Gründung des SBS wurde die Buchführung umgestellt, so dass aus dem vorangegangenen men nicht mehr generiert werden konnten Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurden die Entgelte für den Holzverkauf auf Vollkostenbasis neu festgelegt. Für Massensortimente wie beispielsweise Säge- und lndustrieholz beträgt im Jahr 2018 das Entgelt je Kubikmeter verkauften Holzes aus allen Eigentumsarten einheitlich 2,10 Euro netto (zuzüglich 19 Prozent USt). Die Höhe der Entgelte wird jährlich der Kostenentwicklung angepasst. Das Mindestentgelt beträgt 20 Euro je Verkaufsfall. Für Verkäufe bei Wertholzsubmissionen g¡lt ein Entgelt von fünf Prozent des Nettoerlöses bei einem Mindestentgelt von zehn Euro je Verkaufsfall. Frage 4: In welchem Umfang wurde im Jahr 2016 Privat- und Kommunalwald durch den Staatsbetrieb Sachsenforst beförstert (Revierdienst und welche weiteren Dienstleistungen für Privat- und Körperschaftswald)? lm Jahr 2016 hat der SBS für 726 Körperschaften auf einer Waldfläche von 29.273 Hektar den forstlichen Revierdienst ausgeübt und die forsttechnische Betriebsleitung bei 876 Körperschaften auf einer Waldfläche von 41 .237 Hektar inne, vergleiche $ 47 SächsWaldG. Seite 79 von 90 STAATSMINISTERIUNI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Privatwald wurden 888 Waldbesitzer mit einer Waldfläche von 3.272 Hektar ständig betreut. Der Vertragszeitraum betrug mindestens ein Jahr. Mit 299 Waldbesitzern wurden Verträge zur fallweisen Betreuung abgeschlossen und übliche forstliche Dienstleistungen wie die Sortierung von Holz (36.525 Kubikmeter) oder die Auszeichnung von Waldbeständen (535 Hektar) erbracht. Der Umfang des Holzverkaufs für den Privat- und Körperschaftswald ist der Antwort zu Frage 2 im Abschnitt H dieser Anfrage zu entnehmen. Frage 5: Welche Probleme bei der Bildung von Forstbetriebsgemeinschaften sind seit wann bekannt und welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese zu bewältigen? Wie in der Tabelle in der Vorbemerkung zu Abschnitt H der Anfrage dargestellt, ist die organisierte Waldfläche in den Jahren von 2003 bis 2007 deutlich angestiegen. Seit dem Jahr 2008 stagniert die Flächenentwicklung, dafür konsolidieren sich die bestehenden Forstbetriebsgemeinschaften (FBG). Das heißt, bestehende Zusammenschlüsse sind gewachsen beziehungsweise haben fusioniert und konnten teilweise weitere Waldbesitzer aufnehmen. Eine Entwicklung hin zu größeren, leistungsfähigeren Einheiten mit angestelltem Fachpersonal und einer Zertifizierung zum Nachweis der nachhaltigen Waldbewirtschaftung ist Ziel der Staatsregierung. Leider sind die bestehenden FBG unregelmäßig über den Freistaat Sachsen verteilt. Waldbesitzer mit kleiner Waldfläche sind oftmals nicht dazu bereit, sich in einer FBG zu engagieren. Diese Waldbesitzer verfolgen mit ihren Waldflächen oftmals keine wirtschaftlichen Ziele. Außerdem ist das Leistungsangebot der bestehenden FBG primär auf die Belange größerer und regelmäßig wirtschaftender Forstbetriebe zugesch nitten. lnitiativen und Aktivitäten sowohl zur Neubildung als auch zum Wachstum bestehender Zusammenschlüsse müssen zunächst von Waldbesitzern beziehungsweise den Zusammenschlüssen selbst ausgehen. SMUL und SBS können im Rahmen der Beratung nach $ 49 SächsWaldG sowie der forstlichen Förderung Unterstützung und finanzielle Anreize geben, um Entwicklungen zu befördern. So wurden zum Beispiel für einige FBGen spezielle ,,Beratungsförster" des SBS als Ansprechpartner benannt. Die FBGen werden seit vielen Jahren aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) gefördert. So führte beispielsweise die Förderung der Holzvermarktung zu einer wesentlichen Verbesserung der finanziellen Basis der FBG. Mit lnkrafttreten der RL WuF/2014 wurde die Förderung der Holzvermarktung um Waldpflegeverträge ergänzt. Frage 6: Wie viele Vorhaben zur Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungspfänen nach Teil I B. ll. Zifter 5.1 der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft wurden seit ihrem lnkrafttreten jeweils auf welcher Flächengröße und dabei jeweils für wie viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gefördert? Seite 80 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 7: Wie viele Anträge jeweils welcher nach Teil 1 B. ll. ZiÍÍer 5.3 der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft Begünstigten lagen zu welchem Zeitpunkt vor und welche dieser Anträge wurden schließlich zu welchem Zeitpunkt bewilligt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 6 und 7: Die Anzahl der Vorhaben zur Ausarbeitung von Wirtschaftsplänen, deren Flächengröße , die Anzahl der geförderten Waldbesitzer sowie der Bearbeitungsverlauf der Förderanträge können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Tabelle bezieht sich auf bis zum 31. Dezember 2017 bewilligte Vorhaben. Antragsteller Posteingang Bewilligungs-datum Flächengröße in ha Anzahl Waldbesitzer A 19.02.2015 18.12.2015 2.213,52 281 A 25.02.2016 06.12.2016 293,34 52 A 07.02.2017 28.09.2017 226,09 36 B 13.03.2017 28.09.2017 1.012,49 291 c 15.03.2017 28.09.2017 1.897,00 5 D 24.03.2017 28.09.2017 121,08 6 E 28.O3.2017 28.09.2017 1.550,05 34 Summe 7.313,05 705 Seite 81 von 90 STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 8: Wie viele Vorhaben nach dem Kapitel ,,Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse " in der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (Teil 2, GAK-Förderung; Nummer 1.2.3 und 1.2.1 des GAK-Rahmenplanes, Förderbereich Forst, G Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse) und dabei gegliedert nach a. Zusammenfassung des Holzangebotes und b. Waldpflegeverträge wurden seit ihrem Inkrafttreten jeweils auf welcher Flächengröße und dabei jeweils für wie viele Zuwendungsempfängerinnen und Zuwend u n gsem pfänger gefördert? Zu a: Für die folgenden forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wurden Mittel für den Fördergegenstand,,Zusammenfassung des Holzangebotes" bewilligt. -Stand 27.1.2017 - letztmalige Aktualisierung der Daten zu den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen durch SMUL Zu b: Die nachfolgend benannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse haben Waldpflegeverträge abgeschlossen und dafür Fördermittel bewilligt bekommen. Freistaat SACHSEN Name des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses Fläche in ha* Anzahl Mitglieder. Bewilligte Holzmenge in m3 2015 2016 2017 2018 B L010 303 6.000 6.300 6.500 F 8.288 81 8.035 8.000 A 2.819 278 17.500 30.000 G 3132 30 17.000 17.000 17.000 H 5.481 426 35.000 35.000 35.000 6.750 306 40.000 40.000 J 2.432 1 0 1 19.000 19.000 16.000 16.000 Forstwirtschaftliche Vereinigung in Sachsen w.V. 8 FBGen 60.000 60.000 Seite 82 von 90 STAATSMìNISTERIUM FÜR UNIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Name des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses Förderung von Waldpflegeverträgen mit Waldbesitzern 2015 2016 2017 K 25 Waldpflegever-träge auf 131,11 ha 26 Waldpflegeverträge auf 158,32 ha 26 Waldpflegeverträge auf 158,32 ha G 19 Waldpflegever-träge auf 269,5 ha 18 Waldpflegeverträge auf 267,5 ha 19 Waldpflegeverträge auf 272,5 ha B 22SWaldpflegever-träge auf 611,33 ha l. Einzelziele der Waldstrategie 2050: Waldkalkung Von 1986 bis 2016 wurden in Summe 380.022 Hektar Wald gekalkt. Seit 2007 wurde die Maßnahme auf 88.955 Hektar durch das ELER-Programm der Europäischen Union mit rund 20 Millionen Euro kofinanziert. lm Förderzeitraum 2014 bis 2020 stehen 14,5 Mio. Euro zur Verfügung um ca. 56.000 ha von Bodenversauerung betroffene Wälder aller Waldbesitzarten zu kalken. Der 17 Jahre alte ,,Leitfaden Forstliche Bodenschutzkalkung in Sachsen" (LAF-Schriftenreihe Heft 21t2OOOl23 bildet das fachliche Gerüst für die Waldkalkung in Sachsen. Als mögliche Risiken der Kalkung werden Humusverluste, Nitrat- und DOG- Auswaschung und eine Verflachung des Wurzelsystems diskutiert; die u.a. den Freistaat Bayern veranlasst haben, im Fichtelgebirge die Waldkalkung zrr beenden. Die sächsischen Wälder müssen dem gegenüber nach Einschätzung des Staatsbetriebes Sachsenforst noch rund 40 Jahre gekalkt werden. Erst dann seien die Ziele der Bodenschutzkalkung erreicht. Frage l: Welche kalkungsbezogenen Vorgaben gibt es im Hinblick auf Trinkwassertalsperren ? Entsprechend dem Kalkungsleitfaden sind alle Wasserschutzgebiete der Zone I von Kalkungen ausgeschlossen. Dies trift auch auf die Randstreifen der Trinkwassertalsperren zu. Die für eine Kalkung vorausgewählten Flächen sind mit den örtlich zuständigen Wasserschutzbehörden abzustimmen. lnsofern die LTV zuständig ist oder ihre Beteiligung angeraten scheint, wird sie in den Abstimmungsprozess einbezogen. Alle Vorgaben zu gewünschten Pufferzonen oder Auslassungsflächen werden in die aktuelle Planung eingearbeitet. Die mit der Bodenschutzkalkung beauftragten Dienstleistungsunternehmen werden vor Ort zu den besonderen Anforderungen im Umfeld von Trinkwassertalsperren eingewiesen und vertraglich zur Einhaltungen der rechtlichen Bestimmungen und Forderungen der Wasserbehörden beim Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen verpflichtet , insbesondere für die Betankung der Fluggeräte außerhalb von Trinkwasserschutz- 23 https://www.smul.sachsen.de/sbs//download/SR 21 2000.pdf Seite 83 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 zonen, das Überfliegungsverbot für Trinkwassertalsperren, die Bereithaltung von Gegenmitteln bei Havarien, die lnformation der Wasserbehörde und des Forstbezirkes bei eingetretenen Havarien. Frage 2: Welche Kosten entstehen im langjährigen Mittel etwa jährlich insgesamt für die Waldkalkung und die dazugehörigen Tätigkeiten - und welcher absolute und relative Anteil davon stammt aus Landes-, welcher aus EU-Mitteln? lm langjährigen Mittel kostete die Bodenschutzkalkung 2,45 Millionen Euro pro Jahr. Spezialisierte Dienstleistungsunternehmen führen sie im Auftrag des SBS waldbesitzartenübergreifend durch. Die Bodenschutzkalkung wird über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) zu 100 Prozent gefördert. Die Förderung bezieht sich allein auf den externen Aufiruand, das heißt die operativen Ausbringungskosten. Diese werden getrennt für den Landeswald sowie für den Privat- und Körperschaftswald abgerechnet. Die Förderung wird durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen finanziert. ln der Förderperiode 2OO7 bis 2013 betrug der EU-Anteil 80 Prozent, seit dem Jahr 2O14liegt er bei 75 Prozent. Der jeweils verbleibende finanzielle Anteil wird durch den Freistaat Sachsen erbracht. Die Eigenleistungen des SBS für die waldbesitzartenübergreifende Planung, Abstimmung , Beauftragung und Kontrolle der Bodenschutzkalkung wurde auf Grundlage der Vollkostenrechnung der Jahre 2011 bis 2016 ermittelt. Demnach belaufen sich diese internen Kosten im Mittel aut 244,4 TEuro pro Jahr. Frage 3: lnwiefern ist eine Anpassung des Leitfadens ,,Forstliche Bodenschutzkalkung in Sachsen" erforderlich, beabsichtigt oder wann bereits erfolgt? Eine Anpassung des Leitfadens war für den technischen Teil erforderlich und erfolgte im Jahr 2017. Darin sind alle Änderungen eingeflossen, die sich aufgrund des techi¡- schen Fortschritts, der Erfahrungen aus der Bodenschutzkalkung sowie verfahrensrechtlicher Anpassungen in den letzten 15 Jahren ergaben. Ein überarbeiteter wissenschaftlicher Teil des Leitfadens ist im Anschluss an das Erscheinen des zweiten Waldbodenberichts ab Mitte des Jahres 2018 vorgesehen. Seine Aktualisierung wird auf den Ergebnissen des intensiven forstlichen Umweltmonitorings , insbesondere zu Stoffbilanzen der Level-2-Stationen zur Ermittlung des kompensatorischen Kalkbedarfs, sowie der zweiten Bodenzustandserhebung in der Kalkungskulisse der Jahre von 2006 bis 2012 mit einer Dokumentation der Kalkungswirkung basieren. Dabei werden auch die seit dem Jahr 1986 flächendeckend im Geografischen lnformationssystem vorliegenden lnformationen zum Kalkungsvollzug einbezogen. Frage 4: Welche Vorstellungen gibt es über Umfang und Zeitrahmen der Fortführung der Bodenschutzkalkungen in allen Waldeigentumsarten? Seite 84 von 90 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Aufgrund der besonderen Belastungssituation sächsischer Waldböden werden nach den Ergebnissen der Bodenzustandserhebung (BZE) 2012 in Kombination mit der Kalkungsvollzugsinformation erst nach sechsmaliger Kalkung die Restaurationsziele mit pH > 4,2 und Basensättigung > 15 Prozent in der Tiefe bis 30 Zentimeter erreicht(vergleiche SMUL; Waldzustandsbericht 2014, Seite 23; https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/23620). Da die Kalkungskulisse bisher im Mittel zirka zwei Mal mit insgesamt etwa acht Tonnen kohlensaurem Magnesiumkalk aus Lägerstätten in Thüringen beflogen worden ist, sind, einheitliche Bodenverhältnisse auf der Gesamtfläche vorausgesetzt, in der Regel vier weitere Bodenschutzkalkungen erforderlich. Mithin wären diese über einen Zeitraum von etwa 40 Jahren fortzuführen. Auf der Grundlage von Regionalisierungsergebnissen des auf vier mal vier Kilometer verdichteten Rasters der zweiten BZE wurde bereits jetzt auf einer Fläche von mehr als 8.000 Hektar die Bodenschutzkalkung ausgesetzt, weil für diese Flächen den Kalkungszielen entsprechende Oberbodenzustände ausgewiesen wurden. lm Jahr 2022 wird in der Kalkungskulisse im Zuge der bundesweiten dritten BZE anstatt der 43 Punkte im achtmal acht Kilometer-Bundesraster eine weitere Untersuchung des Vollerhebungsnetzes mit 160 Punkten im viermal vier Kilometer-Raster durchgeführt. Anhand dieser Ergebnisse wird eine erneute Evaluierung der Kalkungsbedürftigkeit der Waldböden erfolgen. Auf der Basis der dann festgestellten Oberbodenzustände werden vermutlich weitere Flächen wegen der Zielerreichung aus der Bodenschutzkalkung herausgenommen. Ebenso wird das Kalkungsintervall, das derzeit eine Wiederholungskalkung auf der gleichen Fläche frühestens nach zehn Jahren vorsieht, erneut überprüft. Frage 5: ln welchem Rahmen gibt es fachliche Rücksprachen mit dem amtlichen Natur- und Bodenschutz zur zukünftigen Ausgestaltung der Waldkalkung? Frage 6: Im Rahmen welchen Verfahrens prüft welche Behörde den Antrag welcher Stelle auf Bodenschutzkalkung im Privat- und Körperschaftswald sowie im Landeswald, welche Stellen sind zu beteiligen und wo ist das Verfahrensprocedere öffentlich einsehbar beschrieben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 und 6: Die Bodenschutzkalkung des Waldes ist eine Maßnahme des vorsorgenden Bodenschutzes im Rahmen der ordnungsgemäßen forstlichen Bodennutzung. Diese richtet sich gemäß S 7 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) nach BWaldG sowie den Waldgesetzen der Länder, für deren Vollzug die Forstbehörden zuständig sind. Eine Befugnis für die Anordnung der Bodenschutzkalkung durch die Bodenschutzbehörden existiert nicht. Für nach Düngerecht deklarierte und zugelassene Kalke besteht kein sonstiger bodenschutzrechtlicher Genehmigungsvorbehalt. Seite 85 von 90 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft des SBS, Referat Standortserkundung , Bodenmonitoring, Labor, ist aufgrund der langjährigen Erfahrungen im Bodenmonitoring aller lntensitätsstufen und der Einbindung in nationale und internationale waldökologische Fachgremien die notwendige Expertise vorhanden, um den Schutz der Waldböden vor versauerungsbedingter Degradation zu gewährleisten. lnsofern ist eine fachliche Beteiligung der Bodenschutzbehörden nicht erforderlich. Die örtlich zuständigen Naturschutzbehörden werden stets im November des Vorjahres der Kalkungsmaßnahme in die Planung einbezogen (Schritt 2.1.3: Technischer Teil des Leitfadens zur Bodenschutzkalkung in Sachsen 2018). Am 26. und 27. Februar 2013 wurde in Dresden anlässlich des wissenschaftlichen Kolloquiums ,,Bodenschutzkalkung im Wald - Erster bundesweiter Erfahrungsaustausch " die Thematik interdisziplinär erörtert. Seitens des Natur- und Bodenschutzes bestand seither kein weiterer Besprechungsbedarf. Die Voraussetzungen für die Förderung der Bodenschutzkalkung sind im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR 2014 - 2020), Nummer 8.2.4.3.4 d festgeschrieben und veröffentlicht. Das Förderverfahren wird durch eine interne Verfahrensvorschrift untersetzt. Den Förderantrag für die Bodenschutzkalkung für alle Waldbesitzarten stellt das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft des SBS. Das Referat Forstförderung, Bewilligungsstelle des SBS entscheidet als zuständige Bewilligungsbehörde über den Förderantrag. Es ist in dieser Funktion vom SBS unabhängig und unterliegt der Weisung des EU-Zahlstellenleiters. Die Bewilligung wird durch Bescheid gewährt. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls nur auf Antrag durch das Kompetenzzentrum. Die hierzu notwendigen Unterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Diese setzt mit Festsetzungsbescheid die Förderung fest und veranlasst die Auszahlung, wenn alle Leistungen für die Kalkungsmaßnahme auftragsgemäß erbracht, von den beauftragten Firmen abgerechnet und ausbezahlt worden sind. Der Verfahrensgang wird im technischen Teil des aktualisierten Leitfadens zur Bodenschutzkalkung veröffentlicht. Es ist bei der zukünftigen Ausgestaltung der Bodenschutzkalkung nicht vorgesehen, von der Verfahrensweise abzuweichen. Frage 7: lnwiefern ist in welcher Phase des Verfahrens nach Frage 6 eine Beteiligung/ lnformation/ Rückkopplung der betroffenen privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer vorgesehen und wird in welcher Weise gewöhnlich bewerkstelligt? Für jedes Maßnahmenjahr werden ab November des Vorjahres durch den zuständigen Forstbezirk auf ortsüblichem Wege der Bekanntmachung alle privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer über die beabsichtigte Bodenschutzkalkung und die Flächenkulisse informiert (Schritt 2.1.4, Technischer Teil des Leitfadens zur Bodenschutzkalkung in Sachsen 2018). Für die Waldbesitzer besteht die Möglichkeit, gegenüber dem Forstbezirk zu erklären, dass ihre Flächen nicht gekalkt werden sollen. Geht innerhalb der Rückäußerungsfrist kein Widerspruch bei den Forstbezirken ein, so wird die Bodenschutzkalkung wie vorgeschlagen durchgeführt. Seite 86 von 90 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWEUT UNÐ LANDWìRTSCHAFT Vl. Zusammenfassung zum Staatsbetrieb Sachsenforst Frage 1: Welche Entwicklungsperspektiven innerhalb des sächsischen Behördenaufbaus hat der Staatsbetrieb? Die Frage ist, soweit sie durch die Antwort auf Frage ll.1 nicht bereits beantwortet ist, auf eine Bewertung gerichtet, welche die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat und zu der sie auch nicht verpflichtet ist. Frage 2: Welche strategische Bedeutung nimmt das Unternehmen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Freistaates Sachsen ein? Das Cluster Forst und Holz bietet im Freistaat Sachsen mit circa 5.800 Unternehmen und einer Bruttowertschöpfung von jährlich circa 1,1 Milliarden Euro circa 48.000 Beschäftigungsmöglichkeiten (Quelle: Becher, Georg: Clusterauftritt Forst und Holz, Tabellen für das Bundesgebiet und die Länder 2000 bis 2014, Thünen Working Paper 67, Hamburg 2016) und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Freistaates Sachsen. Dabei kommt dem SBS insbesondere im strukturschwächeren ländlichen Raum unter anderem aus folgenden Gründen eine strategische Bedeutung zu: Freistaat SACHSEN a o a o Der SBS bietet Arbeits- und Ausbildungsplätze, vergibt Aufträge insbesondere im Rahmen der Waldbewirtschaftung und stellt Waldholz als Rohstoff für die holzverarbeitenden Betriebe (unter anderem Sägewerke, Holzwerkstoffindustrie, Möbelindustrie, Holzhandwerk, Papienvirtschaft, Verlags- und Druckereigewerbe, Energ iewi rtschaft ) zur Verfügung. Der SBS berät und unterstützt andere Waldbesitzer bei der Waldbewirtschaftung und trägt somit zur Holzmobilisierung auch aus dem Nichtstaatswald bei. Die Attraktivität vieler Tourismusregionen im Freistaat Sachsen resultiert maßgeblich aus dem Vorhandensein von Wald als Erholungsraum. Der SBS berücksichtigt im Rahmen der Waldbewirtschaftung die Erholungsfunktionen im besonderen Maße und unterstützt somit auch die touristische Entwicklung im Freistaat Sachsen. Der SBS leistet durch die Entwicklung und Anwendung von umweltschonenden, ergonomischen und wirtschaftlichen Waldarbeitsverfahren im Staatswald sowie durch die Durchführung praxisbezogener Versuchs- und Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Forstwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Freistaates Sachsen als moderner und innovativer Standort. Frage 3: Durch welche Mittel versucht die Staatsre.gierung die Rolle des Landes als Träger des Unternehmens für die Offentlichkeit zu verdeutlichen , den Mehrwert des Unternehmens für die Menschen im Freistaat Sachsen zu beschreiben sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Leitung und die Überwachung dieses Staatsbetriebes zu fördern? Seite 87 von 90 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Uber die in der Frage genannten Aspekte informieren sowohl der SBS als auch die Staatsregierung umfassend im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Unter anderem wird auf die jährlich herausgegebenen Geschäftsberichte sowie den zur Mitte der Legislaturperiode dem Landtag vorzulegenden Forstbericht (S 58 Absatz 1 SächsWaldG) ven¡viesen. Die Einhaltung der Vorgaben zur vorbildlichen Staatswaldbewirtschaftung überuracht das SMUL im Rahmen der Fachaufsicht. Außerdem berät und unterstützt der Veruraltungsrat die Geschäftsführung SBS und führt die Aufsicht über den SBS in allen wirtschaftlichen (fiskalischen) Angelegenheiten. Frage 4: Welche rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse stehen einer Einbeziehung des Landtages oder eines Fachausschusses in das Beteiligungsmanagement sowie in die strategisch-politische Entscheidungsfindung entgegen? Gemäß dem Gewaltenteilungsgrundsatz fallen die Entscheidungen zur Steuerung von Staatsbetrieben in die Zuständigkeit der Staatsregierung unter Beachtung des von der Legislative gesetzten Rechtsrahmens. Strategisch-politische Vorgaben hat die Staatsregierung beispielsweise im November 2013 mit der,,Waldstrategie für den Freistaat Sachsen" beschlossen. Darin sind Grundsätze zusammengefasst, die bis ins Jahr 2050 eine erfolgreíche Entwicklung des Waldes als Naturlandschaft sowie Wirtschafts- und Erholungsraum gewährleisten sollen. Eine Vielzahl der formulierten Ziele betrifft auch den SBS. Frage 5: Wie ist der Staatsbetrieb Sachsenforst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und anderer europäischer Staaten im Zeitraum von 2009 bis 2016 hinsichtlich a) der durchschnittlichen Größe der Reviere (bitte unterteilen nach Landeswald und Privat- und Körperschaftswaldrevieren),b) seinerPersonalausstattung proHektarLandeswaldfläche, c) seines Verhältnisses von Tarifbeschäftigten und Beamten,d) seiner Ertragslage pro Hektar Landeswaldfläche sowie e) der Wertschöpfung in Euro je Beschäftigtem einzuordnen? Soweit die Fragestellung einen Vergleich mit anderen Bundesländern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und mit anderen europäischen Staaten betrifü, wird von einer Beantwortung abgesehen. Die gewünschten lnformationen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung beziehungsweise liegen dieser nicht vor. Darüber hinaus sind die Organisationsstrukturen der jeweiligen Forstvenvaltungen nicht vergleichbar. Zu a: Die durchschnittlichen Reviergrößen im SBS in Hektar können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Staats- sowie die Privat- und Körperschaftswaldreviere sind im Unterschied zu denen in den Schutzgebietsven¡raltungen der Großschutzgebiete eigentumsrein, das heißt sie sind grundsätzlich nur zuständig für die im Namen genannten Waldeigentumsarten. Seite 88 von 90 STAATSMINISTERITJM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Zu b: Die Personalausstattung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Angegeben sind die Arbeitskräfte pro 1.000 Hektar Holzbodenfläche im Landeswald (Quelle: Testbetriebsnetz Forstwirtschaft des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - BMEL). * Gesamtpersonal der Produktbereiche 1 bis 5; (Erläuterung: Produktbereich 1 - Produktion von Holz und anderen Erzeugnissen, Produktbereich 2 - Schutz- und Sanierungsmaßnahmen, Produktbereich 3 - Erholung und Umweltbildung , Produktbereich 4 - Leistungen für Dritte, Produktbereich 5 - Hoheits- und sonstige behördliche Aufgaben) Zu c: Das Verhältnis von Tarifbeschäftigten und Beamten in Prozent kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Dabei erfolgt die Berechnung auf Basis aller beim SBS jeweils zum Stichtag 31. Dezember beschäftigen Personen (einschließlich Teilzeitbeschäftigte , Auszubildende und über Drittmittel beschäftigte Mitarbeiter). Zu d: Die Ertragslage in Euro pro Hektar Holzbodenfläche im Landeswald kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden (Quelle: Testbetriebsnetz Forstwirtschaft des BMEL). Freistaat SACHSEN Revierart 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Staatswaldreviere 1.700 1.700 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 Privat- und Körperschaftswaldreviere 4.300 4.330 4.330 4 330 4.330 4.330 4.330 4.330 Reviere in Großschutzgebieten 3.310 3.310 3.310 3.310 3.310 3.310 3.310 3.310 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Waldarbeiter* 3,0 2,9 3,0 3,2 3,0 2,9 2,9 2,8 Venrualtungspersonal* 3,6 3,5 3,5 3,6 3,6 3,6 3,5 3,5 Verhältnis in % 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Tarifbeschäftigte 77 77 76 76 75 75 75 74 Beamte 23 23 24 24 25 25 25 26 Seite 89 von 90 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Reinertrag mit Förderung (Bodenschutzkalkung und Hochwasserschadenssan ierung) für die Produktbereiche 1bis3 17 34 56 98 96 1 2 1 82 88 Zu e: Die Wertschöpfung in Euro je Beschäftigtem im SBS kann nicht ermittelt werden, da maßgebliche Faktoren nicht schlüssig bewertbar sind. Eine jährliche Bewertung des Vermögens (insbesondere der Staatswaldbestände) findet nicht statt; dieses unterliegt Schwankungen in Abhängigkeit von den Holzpreisen oder Holzvorratsveränderungen. Bei einer Vielzahl von Tätigkeiten ist aufgrund von Bewertungs- und Mengenermittlungsproblemen nicht monetär darstellbar, wie hoch der Wert ist, der geschaffen wurde. So kann eine Wertschöpfung beispielsweise bei den hoheitlichen Aufgaben, bei der Beratung und Fortbildung von Waldbesitzern, bei der Pflege von Totalreservaten, bei Artenschutzmaßnahmen oder bei der Durchführung von Maßnahmen der Waldpädagogik nicht angegeben werden. Frage 6: Welche Vorgaben über eine angemessene Personalausstattung pro Hektar Waldfläche für die Forstbewirtschaftung und -verwaltung gibt es auf Bundes- und Landesebene? Ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung setzt die Beschäftigung qualifizierten Forstpersonals voraus. ln $ 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 SächsWaldG ist geregelt, dass die Forstbehörden zur Durchführung ihrer Aufgaben ausreichend mit geeigneten Fachkräften des gehobenen und höheren Forstdienstes (entspricht der Laufbahnbefähigung für die erste und zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstvenrualtung mit dem fachlichen Schwerpunkt Forstdienst) auszustatten sind. Zum Leiter eines Forstreviers soll nur bestellt werden, wer die Befähigung zum gehobenen Forstdienst besitzt. Darüber hinaus gibt es keine Vorgaben über eine angemessene Personalausstattung pro Hektar Waldfläche. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung úk* t,l^,L Oliver Schenk Anlagen: 41 Seite 90 von 90 2018-02-21T10:07:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes