STAATSMINISTERìUI\4 DER JUSTìZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nageln Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11361 Thema: Wahl eines Richters aus Sachsen zum Bundesrichter Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Am 09.03.2017 wurde der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig Volker Sander durch den Richterwahlausschuss zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt. Aufgrund einer noch laufenden Hauptverhandlung in einer umfangreichen Wirtschaftsstrafsache konnte Volker Sander die Stelle am Bundesgerichtshof bisher nicht antreten. Nach der Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Volker Sander innerhalb der sächsischen Justiz zu einem der Fragestellerin nicht näher bekannten Zeitpunkt zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt und vom Oberlandesgericht Dresden auf seine bisherige Stelle als Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Leipzig abgeordnet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: lilI NrJlw FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsm¡nister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-2451t17 Dresden, 4. Dezember 2Q17 Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡n¡sterium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Dsutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smi Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertêngerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraßê 7 *Zugang für elektronisch signierte sowie lür verschlüsselte elektronische Dokumente nur ûber das Elsktron¡sche Gerichts- und Verwaltungspostlach; nähere lnformal¡onen unler ww.êgvp.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNrl w Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt erfolgte d¡e Ernennung von Herrn Volker Sander zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht? Herr Sander wurde mit Wirkung vom 1. September 2017 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Frage 2t Aus welchen Gründen war es geboten und erforderlich, Herrn Volker Sander zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht zu ernennen, obwohl zu diesem Zeitpunkt absehbar gewesen ist, dass er aufgrund seiner nahenden Verpflichtungen am Bundesgerichtshof keine richterlichen Aufgaben am Oberlandesgericht Dresden wird wahrnehmen können? Herr Sander hat sich neben anderen Bewerbern auf eine im Sächsischen Justizministerialblatt Nr. 8 vom 31. August 2016 ausgeschriebene Stelle als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht beworben. Die Auswahlentscheidung erfolgte zugunsten von Herrn Sander, weil er nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der bestgeeignete Kandidat war. Eine Nichtauswahl trotz der von Herrn Sander aufrechterhaltenen Bewerbung hätte vor diesem Hintergrund eine rechtswidrige Verletzung seines aus Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf folgenden Bewerbungsverfahrensanspruchs dargestel lt. Frage 3: ln welchem Zeitumfang ist Volker Sander an das LG Leipzig abgeordnet? Herr Sander ist in einem Umfang von 1,0 Arbeitskraftanteilen an das Landgericht Leipzig abgeordnet. Seite 2 von 3 STAATSIVI I N I ST ERI U T\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN lilI &rr¡llw Frage 4: Welche monatl¡chen Kosten fallen dem Freistaat Sachsen be¡ der richterlichen Besoldung e¡nes Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht und bei der Besoldung e¡nes Vorsitzenden R¡chters am Landgericht regelmäß¡gzur Last? Für die Besoldung gilt in beiden Fällen das Sächsische Besoldungsgesetz (Sächs- BesG). Nach Anlage 3 zu $ 32 SächsBesG wird ein Vorsitzender Richter am Landgericht nach der Besoldungsgruppe R2 besoldet und ein Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht nach der Besoldungsgruppe R3. Auf die dortigen Regelungen wird verwiesen . Frage 5: Zu welchem Zeitpunkt ist nach Kenntnisstand der Staatsregierung mit dem wechsel des Herrn volker sander an den Bundesgerichtshof zu rechnen? Der Zeitpunkt der Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht fest. Die Versetzung in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz setzt eine Abstimmung mit diesem voraus, die noch nicht abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2017-12-14T17:28:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes