STAATSMINISTERWM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11362 Thema: Richtlinie zur Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gebundener Mietwohnraum — RL gMW) vom 22. November 2016 — Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/10140 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Fördergelder in welcher Höhe gemäß RL gMW sind bislang durch die Städte Leipzig und Dresden für wie viele Wohneinheiten beantragt , genehmigt und abgeflossen? (Bitte aufstellen nach Städten, Jahren des Baubeginns der Wohneinheiten, geplanten Fertigstellungen der Wohneinheiten und ausgereichten Fördersummen nach Baufortschritt!) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-1053/34/1871 Dresden, 15. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 vvww.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN geplante Umsetzung Pro- Fördergelder Wohneinheiten lt. Antrag- Stadt gramm- stellung (Ursprungsantrag) beantragt bewilligt abgeflos- 2017 2018 2019 2020 jahr sen Dresden 2017 21.551.670,00€ 21.551.670,00€ - 10 470 75 - 2018 18.496.800,00€ Bewilligung offen - 546 Leipzig 2017 20.000.000,00€ 20.000.000,00€ 28.560,00€ - 125 445 - 2018 20.000.000,00 € Bewilligung offen 98 462 Frage 2: Wie und für welche Zeiträume können Mittel aus der Förderung gemäß RL gMW in Folge -Haushaltsjahre übertragen werden, um die Förderungen bei Planungsoder Bauverzug dennoch für die Städte zu sichern und wann müssen die Schlussauszahlungen mit Verwendungsnachweisen durch die Eigentümer bei den Städten spätestens eingereicht werden? Durch Verschiebung der Verpflichtungsermächtigungen konnte die Staatsregierung für das Programmjahr 2017 eine Verlängerung der Bewilligungszeiträume von drei auf vier Jahre sicherstellen. Sollte im Rahmen eines bereits zwischen Gemeinde und Eigentümer abgeschlossenen Weitergabevertrages der Bewilligungszeitraum von vier Jahren aufgrund von unvorhergesehenem Planungs- oder Bauverzug ausnahmsweise nicht ausreichen, ist eine Übertragung der Ausgabereste in das jeweils nächste Jahr möglich . Die Schlusszahlung ist bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes einzureichen. Die Gemeinden vereinbaren in einem mit dem Eigentümer abzuschließenden Weitergabevertrag einen Zeitpunkt zur Vorlage der Verwendungsnachweise. Die Gemeinden müssen der Sächsischen Aufbaubank innerhalb von vierzehn Monaten nach dem Tag der vollständigen Auszahlung der bewilligten Zuwendung einen vereinfachten Verwendungsnachweis vorlegen. Frage 3: Welche Gemeinden haben neben Leipzig und Dresden Antrag auf Förderung gemäß RL gMW für wie viele Wohneinheiten gestellt? /Neben Le'pzig und Dresden hat bislang keine andere Gemeinde einen Antrag auf Förderdng g mäß RL gMW gestellt. Mit Ifreedlichen Grüßen rkus Ulbi Seite 2 von 2 2017-12-18T15:38:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes