Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11378 Thema: Qualifizierung nach § 22 SächsLVO Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Kann Beamt_innen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Sächs- LVO (also Besoldungsgruppe A 12 und entsprechende Beurteilungen) erfüllen, die Teilnahme an der A 14-Qualifizierung allgemein oder im Einzelfall mit der Begründung versagt werden, dass kein Bedarf an der Qualifizierung und Beförderung dieser Beamt_innen besteht? Beamte haben keinen Anspruch auf Zulassung zur A 14-Qualifizierung. Der Dienstherr hat ein organisations- und personalpolitisches Ermessen, ob, wie viele und welche Beamte er zur Teilnahme an der A 14-Qualifizierung zulässt . Frage 2: Setzt die Entsendung von Beamt_innen zur A 14-Qualifizierung voraus, dass in dem Aufgabenbereich dieser Beamt_innen überhaupt Dienstposten vorhanden sind, die ihre Beförderung nach A 14 erlauben? Die Entsendung von Beamten zur A 14-Qualifizierung kann bedarfsabhängig erfolgen. Frage 3: Setzt die Entsendung von Beamt_innen zu A 14-Qualifikation voraus, dass diese sich bereits auf einem Dienstposten mit Referentenaufgaben bewährt haben? Die obersten Dienstbehörden können diese Voraussetzung festlegen. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 13-1053/33/36 Dresden, 27. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Darf die oberste Dienstbehörde Beamtinnen, die bei der Besoldungsgruppe A9 eingestiegen sind, den Zugang zu A 14 -Dienstposten durch Versagen der Teilnahme an der A 14 -Qualifizierung mit der Begründung verweigern, diese Dienstposten mit Beamtinnen zu besetzen, die bei Besoldungsgruppe A 13 eingestiegen sind? Ja. Die Besetzung von Dienstposten kann an das Vorliegen laufbahnrechtlicher Voraussetzungen gebunden werden. MitfiOndlichen Orüßen Prdf. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 6_11378_rs GondroMe_2017-12-27_08-40-01 2017-12-27T15:40:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes