STAATSMINISTERWM des mmm Freistaat Sp SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/^667 Dresden, . April 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.: 6/1138 Thema: Freiheitsentziehende Maßnahmen und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Derby Lokomotive Leipzig gegen BSG Chemie Leipzig am 14.05.2014 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Nachgang zum Bezirksliga-Derby-Spiel Lokomotive Leipzig gegen BSG Chemie am 14.05.2014 setzte die Polizei eine größere Gruppe von Fans der BSG Chemie fest. Diese freiheitsentziehende Maßnahme dauerte nach Augenzeugenberichten vier Stunden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie begründet die Polizei die vier Stunden andauernde freiheitsentziehende Maßnahme, der Fans der BSG Chemie unterzogen wurden? Die getroffenen Maßnahmen dienten der Feststellung der Identität und der erkennungsdienstlichen Behandlung zur Strafverfolgung, nachdem es gegen Ende des Spieles zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz durch Anhänger der BSG Chemie Leipzig gekommen war. Die Dauer der Maßnahmen ergibt sich aus der großen Anzahl der Personen, gegen die Maßnahmen erforderlich waren. Frage 2: Gegen wie viele der eingekesselten Personen wurden welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstliche Maßnahmen auf welcher Rechtsgrundlage eingeleitet und gegen wie viele welche Straftaten eingeleitet? Es wurden 288 Personen zum Zwecke der Identitätsfeststellung, Feststellung der Personalien, gemäß § 163b Strafprozessordnung festgehalten und bei ihnen erkennungsdienstliche Maßnahmen, Anfertigung von Lichtbildern, gemäß § 81b Strafprozessordnung durchgeführt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN i Freistaat Hl SACHSEN In diesem Zusammenhang wurden 46 Anzeigen gegen alle 288 Personen aufgenommen: Anzahl Ermittlungsverfahren Tatbestand Anzahl Tatverdächtiger 41 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz 41 (je einer pro Anzeige) 1 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz 245 1 Beleidigung 1 1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 1 2 Körperverletzung 2 (je einer pro Anzeige, zugleich jeweils Tatverdächtige wegen des Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz) Frage 3: Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden gab es infolge der freiheitsentziehenden Maßnahme, wie wurden diese beschieden und welche Konsequenzen haben die Dienstaufsichtsbeschwerden? (bitte einzeln auflisten) Es wurden 43 Beschwerden im Sinne der Fragestellung registriert. Die Beschwerden wurden ablehnend beschieden. Frage 4: Welche Straftaten wurden während und im zeitlichen und räumlichen Umfeld des Derbys insgesamt registriert und angezeigt? (bitte nach Fangruppen-Zugehörigkeit der Beschuldigten auflisten) Frage 5: Welchen Stand haben die Ermittlungsverfahren und wann ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Durch die Polizei wurden 53 Strafanzeigen bearbeitet. Hinsichtlich der 46 erstatteten Anzeigen gegen Personen aus dem Umfeld der BSG Chemie Leipzig wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Sieben Anzeigen wegen Raubes, Beleidigung und Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz richten sich gegen Personen aus dem Umfeld des 1. FC Lokomotive Leipzig. 36 Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaft Leipzig abgegeben (Stand 17. März 2015). BSG Chemie Leipzig Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 31 Verfahren mit 31 Beschuldigten betreffen Anhänger der BSG Chemie Leipzig. Davon wurden 27 Verfahren wegen Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz, zwei wegen vorsätzlicher Körperverletzung, eines wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie eines wegen Beleidigung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig geführt. Von den 31 Verfahren wurden vier Verfahren durch Stellung eines Antrages auf Erlass eines Strafbefehl abgeschlossen (dreimal wegen Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz, einmal wegen Beleidigung). Ein Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde gemäß § 153a Absatz 1 der Strafprozessordnung und ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz gemäß § 153 a Absatz 1 der Strafprozessordnung eingestellt. 24 Verfahren wurden gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt (22-mal Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz, einmal wegen vorsätzlicher Körperverletzung, einmal wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz). Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ist noch anhängig. 1. FC Lokomotive Leipzig Es wurden fünf Verfahren mit acht Beschuldigten geführt, davon drei Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz und jeweils ein Verfahren wegen Beleidigung und wegen Raubes. Das Ermittlungsverfahren wegen Raubes war gegen vier Beschuldigte gerichtet. Zwei der Verfahren wurden durch Anklageerhebung (einmal wegen Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz, einmal wegen Beleidigung) und zwei Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz durch Antrag auf Erlasse eines Strafbefehls abgeschlossen. Das Ermittlungsverfahren wegen Raubes ist noch anhängig. Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde aufgrund von Strafanzeigen von Anhängern der BSG Chemie Leipzig gegen den für den Einsatz verantwortlichen Polizeiführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Freiheitsberaubung eingeleitet. Diesel Vetiahren wurde gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 COT1