STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11382 Thema: Polizeiliches Handeln am 14.10.2017 und zuvor in Waldkirchen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 14.10.2017 fand in Grünhainichen OT Waldkirchen ein Punk- Konzert statt. Konzertbesucher berichten, dass an diesem Tag eine deutlich höhere Präsenz an Polizei in Form von Polizeistreifen in Grünhainichen und seinen Ortsteilen wahrnehmbar war. Zudem sollen sich zur selben Zeit, als das Konzert stattgefunden hat, ca. 30 Polizeibeamte sowie mehrere Einsatzwagen auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Grünhainichen in Bereitschaft gehalten haben. Des weiteren soll auf Bitte der Polizei hin am 12.10.2017 im Gebäude, in dem das Konzert stattgefunden hat, eine Begehung durch das Referat für Bauaufsicht des Erzgebirgskreises durchgeführt worden sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Situation aus Sicht der Staatsregierung dar, was war insbesondere der Grund für die erhöhte Polizeipräsenz/den Polizeieinsatz während des Tages im Ort sowie während des Konzertes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr? Frage 2: Bestand ein Zusammenhang der erhöhten Polizeipräsenz/des Polizeieinsatzes mit dem zeitgleich stattfindenden Konzert und gab es Überlegungen das Konzert polizeilich aufzulösen? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/40/77 Dresden, 28. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Am 14. Oktober 2017 spielte die Band „Dr. Ulrich Undeutsch" in Grünhainichen, OT Waldkirchen. Diese wird vom Landesamt für Verfassungsschutz dem Beobachtungsobjekt „Linksextremistische Musikszene" zugeordnet. Aufgrund dieser Bewertung wurde zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die polizeiliche Präsenz erhöht. Bestrebungen der Polizeidirektion Chemnitz, das Konzert aufzulösen, gab es zu keiner Zeit. Frage 3: Wie viele Beamte welcher Einheiten waren am 14.10.2017 bzw. am 15.10.2017 in Waldkirchen eingesetzt, wie viele davon trugen zivile Kleidung und wann wurde der Einsatz beendet? Die Einsatzkräfte schlüsseln sich wie folgt auf: Dienststelle Anzahl Einsatzkräfte Polizeidirektion Chemnitz 19 Inspektion Zentrale Dienste Polizeidirektion Chemnitz 2 Polizeirevier Marienberg Polizeidirektion Chemnitz 2 Kriminalpolizeiinspektion Davon waren vier Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Der Einsatz wurde am 15. Oktober 2017, um 03:30 Uhr, beendet. Frage 4: Waren Beamte der Polizei oder weiterer Landesbehörden während des Konzertes anwesend? Während des Konzertes befanden sich Polizeibeamte der Polizeidirektion Chemnitz im öffentlichen Bereich außerhalb des Veranstaltungsobjektes. Frage 5: Ist die Aussage zutreffend, dass die Begehung des Gebäudes durch das Referat für Bauaufsicht des Erzgebirgskreises am 12.10.2017 aufgrund einer Bitte seitens der Polizei oder einer anderen Landesbehörde erfolgt ist und in welchem Zusammenhang besteht die Begehung mit dem am 14.10.2017 stattgefunden Konzert bzw. einer ggf. angedachten Auflösung des Konzertes? Bei dem Veranstaltungsobjekt handelt es sich um ein Privathaus, welches mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde und offensichtlich als Veranstaltungsraum periodisch genutzt wird. Eine Anfrage beim Verwaltungsverband Wildenstein und beim Landratsamt des Erzgebirgskreises ergab, dass bisher noch keine Bau- bzw. Brandverhütungsschau Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN stattfand. Der Verwaltungsverband Wildenstein und das Landratsamt des Erzgebirgskreises wurden daraufhin ersucht, die Geeignetheit des Veranstaltungsraumes zu prüfen , um einer Gefährdung von Personen und Sachen vorzubeugen. Dazu führte die Bauaufsicht des Erzgebirgskreises am 12. Oktober 2017 eine Vor -Ort -Begehung durch. frethndlichen/Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2017-12-28T15:26:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes