STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11383 Thema: Beobachtung „linksextremer" Bands durch das LfV Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Überschrift und den Fragestellungen der Kleinen Anfrage die Begriffe „linksextrem" sowie „Linksextremismus". Die Staatsregierung beantwortet die unter Verwendung dieser Begriffe gestellten Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung dieser Begriffe im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächs- VSG) zugrunde legt. Frage 1: Welche Bands, Musikgruppen, Liedermacher usw. im Bereich „Linksextremismus" sind Beobachtungsobjekte des LfV? Frage 2: Seit wann sind die unter 1. genannten Bands, Musikgruppen, Liedermacher usw. Beobachtungsobjekte des LfV und wann wurden sie zu „Verdachtfällen" erklärt bzw. entsprechende Prüfvorgänge eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen stufte die „Linksextremistische Musikszene" am 7. Mai 2015 förmlich als Beobachtungsobjekt ein. Bestandteile dieses Beobachtungsobjektes sind Interpreten, deren Texte linksextremistische Positionen enthalten und Bezüge zur linksextremistischen Szene aufweisen. Mit Beginn der Einstufung des Beobachtungsobjektes „Linksextremistische Musikszene" wurden insoweit die sächsischen Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3180 Dresden, 28. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Bands und Liedermacher „Sozialer Fehltritt", „Kummerland" und „Dr. Ulrich Undeutsch" als linksextremistisch bewertet. Frage 3: Aufgrund welcher Erkenntnisse werden die oben genannten Bands, Musikgruppen, Liedermacher usw. als „linksextrem" eingestuft? (Bitte konkrete Textauszüge, Aufrufe, usw. angeben.) Die Bewertung erfolgte aufgrund von linksextremistischen Aussagen in den Texten der Interpreten und in den Bezügen zu anderen linksextremistischen Strukturen. Die Musikgruppe „Sozialer Fehltritt" bekennt sich zum Anarchismus und lehnt in ihren Texten die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie die Bundesrepublik Deutschland ab. Zudem ist sie teilweise auch strukturell in die linksextremistische Szene eingebunden; so ist ein Bandmitglied zugleich Mitglied in der linksextremistischen Bestrebung „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter -Union" (FAU). Weiterhin wird zu Gewalt aufgerufen (Textauszug: „Nazis sollen endlich wieder Pflastersteine fressen"). Die Band „Kummerland" vertritt anarchistisch geprägte Positionen mit dem politischen Ziel einer sogenannten „herrschaftsfreien Gesellschaft" ohne Staat, Militär und Justiz. Politisch Andersdenkenden wird mit Intoleranz begegnet, diese werden teilweise als „Faschisten" bezeichnet. Die Band „Dr. Ulrich Undeutsch" vertritt in ihren Texten die Positionen und Themenfelder der autonomen Szene wie „Antirepression" und „Antifaschismus", wobei dabei eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats zum Ausdruck kommt. Die Texte würdigen teilweise die deutschen Sicherheitsbehörden auf verächtliche Weise herab. Zudem wird zu rechtswidrigen Blockaden von Demonstrationen andersdenkender Personen aufgerufen. Dabei wird auch Gewalt nicht ausgeschlossen. Frage 4: Wie viele weitere Prüfvorgänge sind beim LfV anhängig gegen Bands, Musikgruppen , Liedermacher usw., bei denen der Verdacht der Zugehörigkeit zum „Linksextremismus" besteht? Frage 5: Wie viele Prüfvorgänge gegen Bands, Musikgruppen, Liedermacher usw., bei denen der Verdacht der Zugehörigkeit zum „Linksextremismus" bestand, wurden in 2017 und 2016 abgeschlossen, ohne dass jene Bands, Musikgruppen, Liedermacher usw. anschließend als Beobachtungsobjekte des LfV geführt wurden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: In den Jahren 2016 und 2017 führte das LfV Sachsen zum Beobachtungsobjekt „Linksextremistische Musikszene" keine weiteren Bewertungen bzw. Zuordnungen durch. Mit'4 7/etjndlic7/ben erüßen f / , Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-12-28T15:21:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes