STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11388 Thema: Sicherheitslage auf sächsischen Weihnachtsmärkten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aktuell berichten mehrere Zeitungen über Sicherheitsvorkehrungen auf Weihnachtsmärkten, welche durch die neuen Terror -Bedrohungslagen notwendig geworden sind. Themen sind nicht nur die sog. ,Nizzasteine`, private und kommunale Sicherheitskonzepte sowie eine vermehrte Polizeipräsenz , sondern auch die daraus resultierenden Mehrkosten für Kommunen, Ständebetreiber und letztendlich die Verbraucher. Unter anderem fordere der Deutsche Städtetag die Länder auf, Sicherheitsaufgaben nicht weiter auf die Kommunen abzuwälzen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Gefährdungslagen auf sächsischen Weihnachtsmärkten und ähnlichen Jahresendveranstaltungen ? (Bitte die Entwicklung der letzten 5 Jahre gegenüberstellen) Die Bedrohungslage in Deutschland und in Europa ist nach wie vor unverändert , sodass der diesjährigen Weihnachtsmarktsaison weiterhin eine Gefährdungsrelevanz beizumessen ist. Die in unterschiedlicher Größe bundesweit stattfindenden Weihnachtsmärkte begründen aufgrund des zu erwartenden hohen Besucheraufkommens, der meist zentralen Lage und offener Zugangsmöglichkeiten eine besondere Bedeutung. Der Staatsregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte im Freistaat Sachsen ableiten ließe. Gleichwohl stehen die Weihnachtsmärkte und sonstige Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug seit dem Anschlag 2016 in Berlin im besonderen Fokus von Polizei und Sicherheitsbehörden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/40/81 Dresden, 28. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Frage 2: Welche Maßnahmen zum Schutz vor terroristischen Gefahren auf Weihnachtsmärkten und ähnlichen Jahresendveranstaltungen in Sachsen hat die Staatsregierung getroffen? (Bitte aufschlüsseln nach zusätzlichen Polizeikräften, mobilen Polizeiwachen usw.) Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit Weihnachtsmärkten und anderen Veranstaltungen zum Jahreswechsel werden lageangepasste polizeiliche Einsatzmaßnahmen durchgeführt. Dazu gehören neben einer ausreichenden Präsenz von Polizeibediensteten auf den Weihnachtsmärkten die Einrichtung von zwei mobilen Polizeiwachen und der Einsatz von baulich technischen Sperren mit teilweiser Ergänzung durch Polizeifahrzeuge. Durch die Polizeidirektion Dresden wurden der Stadt Dresden Sockelsteine zur Absicherung zur Verfügung gestellt. Frage 3: Wann und wie genau forderte der Deutsche Städtetag den Freistaat Sachsen auf, Sicherheitsaufgaben nicht weiter auf sächsische Kommunen abzuwälzen? Das Positionspapier des Deutschen Städtetages vom November 2017 ist der Staatsregierung bekannt. Eine direkte Aufforderung im Sinne der Fragestellung ist der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 4: Durch welche Maßnahmen (außer zusätzlichem Polizeipersonal) unterstützt der Freistaat Sachsen explizit die sächsischen Kommunen und Veranstalter von Weihnachtsmärkten hinsichtlich der Gefährdungslagen? (Bitte aufschlüsseln nach finanzieller und nichtfinanzieller Unterstützung [wie bspw. Beratungen und Konzeptvorschläge]) Im Rahmen der Erarbeitung von Sicherheitskonzepten der Veranstalter erfolgt die Mitarbeit von Vertretern der örtlichen Polizeidienststellen. Frage 5: Welche Mehrkosten ergeben sich aus den zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen in Sachsen insgesamt? Polizeiliche Einsatzmaßnahmen werden mit Kräften und Mitteln des Freistaates Sachsen durchgeführt. Im Zusammenhang mit Einsätzen sächsischer Einsatzkräfte wird keine Aufschlüsselung von Kosten vorgenommen. Zu ggf. anderen entstandenen Mehrkosten der Veranstalter liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. j A Mpr-C e n G üßen.1... of. Dr. Rola oller Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-12-28T15:14:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes