STAATSM1N1STEREJM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11389 Thema: Vorbereitungshandlungen und Resonanzstraftaten im Zusammenhang des G20 -Gipfels in Hamburg, zugleich Nachfrage zur Kleinen Anfrage 6/10559 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Staatsregierung neue Erkenntnisse darüber, gegen wie viele Personen hinsichtlich der 18 im Vorfeld oder während des Hamburger G20 -Gipfels in Sachsen verübten Resonanzstraftaten ermittelt wird und welchen Ausgang ggf. schon abgeschlossene Strafverfahren haben (Einstellung, Verurteilung etc.)? Frage 2: Hat die Staatsregierung neue Erkenntnisse darüber, ob es sich bei den Tatverdächtigen um bereits vorbestrafte Personen handelt und falls ja, wegen welcher Delikte die bisherigen Verurteilungen erfolgten und ob dabei extremistische Hintergründe eine Rolle spielten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10559 verwiesen (Stand: 4. Dezember 2017). Frage 3: Welche neuen Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich sog. linker „Vorbereitungscamps" und „Vorbereitungstreffen" in Sachsen im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Ort, Dauer, Teilnehmerzahl und Inhalte der sog. „Vorbereitungscamps" und „Treffen" in Sachsen) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/40/82 Dresden, 28. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Freistaat Sachsen fanden Mobilisierungsveranstaltungen anlässlich des G20- Gipfeltreffens in Hamburg statt, an denen sich Linksextremisten beteiligten. Im Rahmen des „Antifaschistischen Jugendkongresses" (JuKo) wurde so am 22. April 2017 im Alternativen Jugendzentrum Chemnitz der Workshop „Seattle -Genua -Hamburg? - Geschichte und Kritik der globalisierungskritischen Bewegung" durchgeführt, an dem sich Linksextremisten beteiligten. Darüber hinaus liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen — SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des LfV Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz — SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Mitfreubdlichen Grüßen Prof. Dr. Roland VVöller Seite 3 von 3 2017-12-28T15:29:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes