SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 \ 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Albgeord!l1leten Rico Gebhardt, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11392 Thema: Überschüsse des Staatshaushaltes des Freistaates Sachsen und deren Verwendung in den Jahren 2007 - 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind fe lgende Ausführungen vorangestellt: „Unter der Gesetzesüberschrift Überschuss, Fehlbetrag bestimmt § 25 Absatz 2 der Haushal~sordnung des Freistaates Sachsen (SäHO): Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, so ist der übersteigende Betrag insbesondere zur Verminderung des Kreditbedarfs oder zur Til - gung von Schulden zu verwenden oder Rücklagen zuzuführen. Ein danach noch verbleibender Überschuss ist in den nächsten festzustellenden Haushailtsplan einzustellen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe überstiegen in den Haushaltsjahren 2007 bis 2016 die Einnahmen die Ausgaben des Staatshaushaltes des Freistaates Sachsen (Haushaltsüberschüsse 2007 bis 2016)? (Bitte aufgeschlüsselt für die Jahre 2007 bis 2016 darstellen.) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/80- 20 17158846 Dresden . 2~ . Dezember 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf. sachsen.de Verl1ehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für aesucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen .de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunaen. STAATSMINlSTERIUM DER FlNANZEN Frage 2: In welcher Höhe sind die jeweiligen Haushaltsüberschüsse für die Haushaltsjahre 2007 bis 2016 zur Verminderung des Kreditbedarfs oder zur Tilgung volTll Schulden vell'Wendet worden (Bitte jeweils aufgeschlüsselt für d ie Jahre 2007 bis 2016 darstellen.) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 2: Sachsen führt gemäß § 25 Abs. 1 SäHO einen rechnungsmäßigen Sollabschluss durch, das heißt der Überschuss oder der Fehlbetrag ist der Unterschied zwischen den tatsächlich eingegangenen Einnahmen (Ist-Einnahmen) und den tatsächiich geleisteten Ausgaben (Ist-Ausgaben) zuzüglich des Unterschieds zwischen den aus dem Vorjahr übertragenen und den in das kommende Jahr zu übertragenden Einnahme- und Ausgaberesten. Der Haushalt Sachsens wurde stets ausgeglichen abgeschlossen; Überschüsse bzw. Fehlbeträge nach § 25 Abs. 1 SäHO entstanden bisher nicht. Ausgewiesen wird dies in den Haushaltsrechnungen der jeweil igen Jahre in Band 1 Ziffer 1.2.1 Nr. 2d. Die Fragen 1 bis 2 sind somit mit „Null" zu beantworten . Frage 3: In welcher Höhe sind die jeweiligen Haushaltsüberschüsse für dl ie Haushaltsjahre 2007 bis 2016 welchen konkreten Rücklagen oder Fonds zugeführt worden? (Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rücklagen und Einzelplänen für die Jahre 2007 bis 2016 darstellen.) Der centgenaue Haushaltsausgleich wurde in den folgenden Jahren am Ende der Auslaufperiode durch fo lgende Abschlussbuchungen hergestellt: Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN Haushaltsjahr 2008 201 1 201 2 201 3 2014 2015 2016 STAATSM1N1STERlUM DER F1NANZEN Abschlussbuchung (Mio. EUR) Zuführung an die Kassenverstärkungs- und Haus- 301,9 haltsausgleichsrücklage Zuführung an die Kassenverstärkungs- und Haus- 46,7 haltsausgleichsrücklage Zuführung an den Garantiefonds 343,5 Sonderschuidenti!gung aufgrund Zensus 2011 169.2 512 ,7 Zuführung an die Kassenverstärkungs- und Haus- 8,0 haltsausgleichsrücklage Zuführung an das Sondervermögen „Asyl- und 180,4 Flüchtlingshilfefonds" Zuführung an die Personalkostenrücklage 32.3 Schuldentilgung 156,7 Alle aufgeführten Buchungen wurden im Einzelplan 15 durchgeführt. Im Jahr 2009 war kein potenzieller Überschuss, sondern ein potenzielles Defizit vorhanden und in den Jahren 2007, 2009 und 2010 wurde der Haushaltsabschluss nicht durch eine Abschlussbuchung , sondern durch Anpassung der Haushaltsreste hergestellt. Frage 4: Auf welche Höhe bezifferte sich der jeweilige „verbleibende Überschuss " gemäß § 25 Absatz 2 Satz 2 SäHO für die Haushaltsjahre 2007 bis 2016? (BiUe aufgeschlüsselt für die Jahre 2007 bis 2016 darstellen.) „Verbleibende Überschüsse" nach § 25 Abs. 2 S. 2 SäHO, welche in den nächsten festzuste llenden Haushaltsplan einzustellen wären, sind nicht entstanden. Die Haushalte wurden stets ausgegl ichen abgeschlossen. Frage 5: In welcher Höhe und zu welchen konkreten Zwecken erfolgten auf der Grundlage des § 25 Absatz 4 SäHO „Entnahme(n) aus den in Absaiz 2 genann~en Rücklagen" oder wurden diese Rücklagen aufgelöst? (BiUe aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rücklagen für die Jahre 2007 bis 2016 darstellen.) Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Es wurde im Haushaltsvollzug keine Entnahme aus der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage d. h. aus Rücklagen auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 SäHO, die aufgrund eines Überschusses gemäß § 25 Abs. 2 SäHO gebildet worden wären, vorgenommen. Ergänzend weise ich darauf hin, dass in 2009 lediglich eine planmäßige Entnahme aus der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe des im Haushaltsplan veranschlagten Betrages von 103,4 Mio. EUR erfolgte. Mit freundl ichen Grüßen Dr. Matthias Haß Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2017-12-27T15:46:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes