STAATS1VI1N1STER1UM FÜR SOZ1A1ÆS UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11398 Thema: Finanzierung einer Assistenz im Rahmen des persönlichen Budget durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch setzt der KSV Sachsen den Stundensatz für eine Assistenz im Rahmen des Persönlichen Budgets an? Das lntegrationsamt beim KSV Sachsen hat bisher ausschließlich persönliche Budgets für Arbeitsassistenzen ausgereicht. Der Stundensatz orientierte sich hierbei am Hi Ifs- und arbeitstechnischen Unterstützungsbedarf der schwerbehinderten Arbeitnehmer und wurde daher einzelfallbezogen festgelegt . Persönliche Budgets als Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) bemessen sich nach der Besonderheit des Einzelfalles und sind stets bedarfsdeckend. Frage 2: Entspricht der angesetzte Stundensatz der Assistenz durch den KSV Sachsen der Bezahlung von Pflegekräften nach Tar If? Der Stundensatz wird immer einzelfallbezogen berechnet, s. Frage 1. Ein trägerübergreifendes Persönliches Budget für eine Assistenz, in dem auch die Pflegeleistungen beinhaltet sind, hat das lntegrationsamt des KSV Sachsen bisher nicht ausgereicht. Aufwendungen für die Pflege sind durch die Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) zu erstatten. Die Staatsminister in Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachrlcht vom Aktenzelchen (bitte bel Antwort angeben) 43-0141.51-17/958 Dresden, ,22Dezember 2017 Hausanschrlft: Sächstsches StaatsmInisterlum für Sozlales und Verbraucher. schutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 3: 1st mit dem durch den KSV Sachsen gewährten Stundenlohn für die Assistenz im Rahmen des Persönlichen Budgets ein qualitativ und fachlich gut arbeitender Assistenzdienst möglich? Grundlage für die Bemessung der Stundenlöhne bilden die ortsüblichen und branchenentsprechenden Aufwendungen für Hilfstätigkeiten. Die Bewilligungshöhe basiert auf den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) und orientiert sich an der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder. Mit dem Budget kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer ein Dienstleistungsangebot in Anspruch nehmen oder sich als Arbeitgeber selbst eine Arbeitsassistenz organisieren. Für beide Varianten ist die Bewilligungshöhe auf der Basis der o. g. Grundlagen geeignet, um das Unterstützungsziel in guter Qua lität zu erreichen. Frage 4: 1st im Fall des nicht mit einem Tariflohn übereinstimmenden Stundensatz durch den KSV Sachsen die freie Wahl des Leistungserbringers durch den Budgetnehmer eingeschränkt? Dieser Fall trifft für das Budget der Arbeitsassistenz nicht zu. Frage 5: Wenn ja. Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung? Die Frage 4 wurde verneint. Mit freundlichen Grüßen Bärbara Klesch Se Ito 2 von 2 2017-12-27T09:04:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes