STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11399 Thema: Anwendung der DIN 18040-2 mit Standard R (barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen) im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Unter welchen Voraussetzungen wird der R -Standard bei Umbauten, Modernisierungen und Neubauten von Wohnungen angewandt? Die diesbezügliche DIN 18040-2 mit Standard „R" ist in Sachsen nicht als Technische Baubestimmung eingeführt. Daher entscheidet der Bauherr, ob er diesen Standard beim Wohnungsbau anwendet. Frage 2: Welche Beispiele gibt es für die erfolgreiche Anwendung des R -Standards im Freistaat Sachsen? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über erfolgreiche Anwendungen des R -Standards im Freistaat Sachsen vor. Auf die Antwort auf die Frage 1 wird verwiesen. Frage 3: Bei wie vielen Umbauten, Modernisierungen und Neubauten wurden entsprechend des R -Standards barrierefreie Wohnungen geschaffen? Hierzu können keine Angaben gemacht werden. In der mit dem Bauantrag einzureichenden Baubeschreibung (Nummer 9 zu Anlage 9 der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. April 2016, SDr. Sächs.ABI. S. S486, S513) werden zwar Angaben zum barrierefreien Bauen verlangt, nicht aber zum Standard „R". Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/34/20 Dresden, 28. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 6, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SAC -1 SEN Eine statistische Erfassung der Schaffung barrierefreier Wohnungen entsprechend dem R -Standard erfolgt nicht. Frage 4: Welche Gründe liegen vor, dass der Freistaat Sachsen alle Anforderungen mit der Kennzeichnung "R" in den Technischen Baubestimmungen herausgenommen hat? Frage 5: Welche Erfahrungen bezieht der Freistaat Sachsen z.B. aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen oder Berlin, die wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des R -Standards getroffen haben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Mit der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen vom 2. März 2015 wurde die Muster -Liste Technische Baubestimmungen (M-LTB) in der Fassung vom März 2014 des Deutschen Instituts für Bautechnik umgesetzt. Dort ist unter Anlage A 7.3/2 zu DIN 18040-2 Abs. 2 Nr. 1 geregelt, dass alle Anforderungen mit der Kennzeichnung "R" von der Einführung ausgenommen sind. Die M-LTB wurde unter Beteiligung aller Länder erarbeitet. M?t>f e ndlichen Grüßen P . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2017-12-28T15:28:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes