STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11400 Thema: Weitere Verfahrensweise im Umgang mit dem Vorgang Zweckverband Gewerbegebiete Auersberg-Achat (Stadt Lichtenstein/Gemeinde St. Egidien - Landkreis Zwickau) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Besteht seitens der Staatsregierung die Bereitschaft entsprechend § 111 ff SächsGem0 weitere konkrete rechtsaufsichtliche Maßnahmen zu ergreifen? Frage 2: Welche Maßnahmen werden ergriffen um die Problematik eines bisher immer noch fehlenden Verbandsvorsitzenden zu lösen? Frage 3: Welche Maßnahmen werden ergriffen um die Forderungen des Verbandes gegenüber der Stadt Lichtenstein geltend zu machen? Frage 4: Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung um die Handlungsfähigkeit sowohl des Verbandes als auch der Stadt Lichtenstein zu sichern? Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung hinsichtlich einer zumindest anteiligen Schuldenübernahme zur Sicherung der o.g. Handlungsfähigkeit ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/39/27 Dresden, 15. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die zwischen den Verbandsmitgliedern seit Jahren bestehenden Streitigkeiten über Art und Umfang der Erfüllung von Verpflichtungen aus Kreditverträgen, die in der Zeit von 1991 bis 1998 sowohl seitens des Zweckverbandes als auch der Stadt Lichtenstein abgeschlossen wurden, sind nicht nur Gegenstand zahlreicher anhängiger Gerichtsverfahren , sondern auch einer inzwischen eingeleiteten umfassenden Untersuchung des Landratsamtes Zwickau. Vom Ausgang dieser Gerichtsverfahren sowie dem Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Untersuchungen wird es letztlich abhängen, welche konkreten rechtlaufsichtlichen Maßnahmen zu ergreifen sein werden. In der Zwischenzeit ist das Landratsamt Zwickau gehalten, im Rahmen der Rechtsaufsicht dafür Sorge zu tragen, dass/ die yerwaltung des Zweckverbandes den Erfordernissen einer gesetzmäßigen Verwl altu g entspricht. Die Staatsregierung hat keinen Zweifel daran, dass das Landuratsamt wickau insoweit seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Mit lifreu dlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-12-18T15:40:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes