STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartln Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11403 Thema: Strafverfolgung von Ärztinnen und Ärzten wegen vermeintlichen Verstoßes gegen S 219 a Strafgesetzbuch Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV), die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ) und die lnternationale Liga für Menschenrechte wandten sich dieser Tage in einem Aufruf gegen die strafrechtliche Verfolgung von Ärztinnen und Ärztenn die unter der Angabe ihrer Fachgebiete auf ihren jeweiligen Webseiten auch eingetragen habenn dass sie u. a. Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Unter Verweis darauf, dass dies flagrant gegen das Recht von Frauen verstößt, über die Bekanntgabe des Leistungsspektrums von Ärztinnen und Ärzten informiert zu werden, welche von diesen über die notwendige fachliche Kompetenz und Spezialisierung verfügen, um legale Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, sowie zugleich die willkürliche Kriminalisierung der betreffenden Medizinerinnen und Medizinern angreifend, fordern RAV, VDJ und die lnternationale Liga für Menschen- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) '1040E/13/1061 - KLR Dresden, 9l. Dezember 2Q17 Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang fijr elektronisch signierte sow¡e f ür verschli¡ssðlte elektronische Dokumente nur über das Eleklronische Ger¡chts- und Verualtungspostfach; nâhere lnformationsn unter www.egvp.de Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw rechte die komplette Streichung des g 219 a SIGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden auch im Freistaat Sachsen Ärztinnen und Ärzte allein weil sie in ihrem lnternetauftritt oder in ähnlicher Weise bekannt geben, dass sie u. a. auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen spezialisiert sind, strafrechtlich verfolgt bzw. sind dieserhalb bei sächsischen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten Strafverfahren anhängig ? Frage 2= Wenn ia, was ist im jeweiligen Einzelfall Gegenstand des Vorwurfs und wie rechtfertigt sich dieser unter Beachtung des Anspruchs von Patientinnen und Patienten über das Leistungsspektrum von Ärztinnen und Ärzten informiert zu werden, damit sie darauf gegründet von ihrem Recht auf freie Wahl der Ärztin bzw. des Arztes nach $ 76 SGB V überhaupt sinnvoll Gebrauch machen können? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bei den sächsischen Staatsanwaltschaften sind mit Stand 14. Dezember2017 drei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen $ 219a Strafgesetzbuch (StGB) anhängig. Bei den sächsischen Gerichten ist derzeit keines solcher Verfahren anhängig. Einem Ermittlungsverfahren liegt dabei der Vorwurf zu Grunde, die Beschuldigte habe auf ihrer lnternetseite bei der Darstellung ihres Leistungsspektrums auch den ,,medikamentösen Schwangerschaftsabbruch" aufgef ü hrt. ln einem weiteren Ermittlungsverfahren wird der Beschuldigten zur Last gelegt, sich gemeinsam mit 37 anderen Gynäkologinnen und Gynäkologen in der,,Tageszeitung" dazu bekannt zu haben, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilñrl w Schließlich wird derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt geführt, wobei noch nicht identifizierten Medizinern vorgeworfen wird, in einem lnternetauftritt auf die Möglichkeit (auch) medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche hingewiesen zu haben. Eine weitergehende Beantwortung der Fragen ist in dieser Pauschalität nicht möglich Zwar ist im Hinblick auf die dargestellten Sachverhalte jeweils ein zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erforderlicher Anfangsverdacht gegeben, ob die Annahme einer Strafbarkeit gemäß 5 219a StGB aber allein wegen der bloßen Absicht der Beschuldigten, für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen das dafür vorgesehene Honorar in Rechnung zu stellen (vgl.5 219aAbs. 1Alt. 1 StGB), gerechtfertigtist, istin jedem Einzelfall, nachWürdigung des konkreten Wortlautes der betreffenden Veröffentlichung zu entscheiden. Die Frage, ob der Straftatbestand des $ 219a StGB per se die freie Arztwahl beeinträchtigt, wird für die Einzelfallwürdigung in aller Regel ohne Relevanz sein. Frage 3: Wie viele Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gemäß S 219 a SIGB wurden im Freistaat Sachsen seit der Einführung des $ 219 a in das Strafgesetzbuch geführt und mit welchem Ergebnis im jeweiligen Einzelfall? Neben den in der AntworlzuZilfer 1 und 2 genannten drei Ermittlungsverfahren waren weitere 26 Ermittlungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Sächsischen Staatsanwaltschaften anhängig. Diese Verfahren wurden wie folgt abgeschlossen: Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM I NF Freistaar DERJUSTìZ I W SACHSEN Anzahl der Ermittlungsverfahren Verfahrensabschluss 11 Einstellung gemäß S 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (SIPO), weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar I Einstellung gemäß S 153 Abs. 1 SIPO 1 Einstellung gemäß $ 153aAbs. 1 StPO 5 Einstellung gemäß S 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelbar 1 Strafbefehl (Verwarnung unter Strafvorbehalt ) Mit freundlichen Grüßen æ7 Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2017-12-21T15:16:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes