STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/249-2017/ Dresden, . Dezember 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11405 Thema: Institutionelle Förderung durch das SMWK Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Spielstätten wurden seit 2016 im Rahmen der instituti onellen Förderung durch das SMWK gefördert? In den Jahren 2016 und 2017 wurden im Rahmen der institutionellen Förde rung die folgenden Spielstätten durch das SMWK gefördert: projekttheater dresden e. V. Verein zur Förderung des Leipziger OFF-Theaters e. V. Zertiflltat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wlgardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wlgardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Kulturverbände, -vereine und -elnrichtungen erhielten 2016 In wel cher Höhe Mittel der institutionellen Förderung (bitte einzeln pro Jahr aufschlüs seln)? Folgende Kultureinrichtungen, -vereine und -verbände erhielten im Jahr 2016 Mittel der institutionellen Förderung in folgender Höhe: Kultureinrichtungen, -vereine und -verbände Höhe der ausge zahlten Mittel der institutionellen Förderung in EUR AG Animationsfilm e. V. 30.000,00 AG Kurzfilm e. V. 60.000,00 Deutsches Institut für Animationsfilm e. V. 155.000,00 Filminitiative Dresden e. V. 170.000,00 Filmverband Sachsen e. V. 170.560,00 Gottfried-Silbermann-Gesellschaft e. V. 48.300,00 Kunstbauerkino e. V. 120.000,00 Landesverband Amateurtheater Sachsen e. V. 88.330,99 Landesverband Bildende Kunst e. V. 100.300,00 Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. 112.000,00 Leipziger DOK-Filmwochen GmbH 369.388,00 Musikfest Erzgebirge gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) 44.999,92 projekttheater dresden e. V. 133.600,00 Sächsischer Blasmusikverband e. V. 110.000,00 Sächsischer Chorverband e. V. 85.000,00 Sächsischer Kinder- und Jugendfilmdienst e. V. 265.000,00 Sächsischer Literaturrat e. V. 106.700,00 Sächsischer Musikrat e. V. 489.632,00 Verein zur Förderung des Leipziger GFF-Theaters e. V. 150.000,00 Frage 3: Welche Voraussetzungen sind derzeit durch die Antragsteller*innen nach zuweisen, um die Möglichkeit einer institutioneiien Förderung durch das SMWK wahrnehmen zu können? Der Freistaat Sachsen gewährt derzeit Zuwendungen für Kunst und Kultur nach den Maßgaben der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen (FördRL K/K) vom 27. September 2004 (SächsABI. S. 1097) und der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VwV- SäHO) vom 27. Juni 2005 (SächsABI. SDr. S. S 226), in der jeweils gültigen Fassung. Im Rahmen der Beantragung einer institutionellen Förderung sind die in diesen Vorschrif ten aufgeführten Zuwendungsvoraussetzungen nachzuweisen. Ein Anspruch des An tragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht jedoch nicht. Vielmehr entscheidet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der im Haus haltsplan vom Gesetzgeber getroffenen Festsetzungen/Erläuterungen (siehe EpI. 12 Kap 12 05 Tit. 686 56). Darüber hinaus erfolgt die Zuwendung nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Ar beitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO) (ABI. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, L 283 vom 27.9.2014, S. 65), in der jeweils geltenden Fassung. Frage 4: Welche Kuiturverbände, -vereine und -einrichtungen erhielten für 2017/2018 bereits Zuwendungsbescheide und in welcher Höhe? Folgende Kultureinrichtungen, -vereine und -verbände erhielten im Haushaltsjahr 2017 Zuwendungsbescheide, mit denen folgender Zuwendungsbetrag zur institutionellen För derung bewilligt wurde: Höhe des bewil Kultureinrichtungen, -vereine und -verbände ligten Zuwen dungsbetrages AG Animationsfilm e. V. 37.600,00 AG Kurzfilm e. V. 63.000,00 Deutsches Institut für Animationsfilm e. V. 162.750,00 Filminitiative Dresden e. V. 178.500,00 Filmverband Sachsen e. V. 314.890,00 Gottfried-Silbermann-Gesellschaft e. V. 92.715,00 Kunstbauerkino e. V. 109.000,00 kurzsuechtig e. V. 44.500,00 Landesbüro Darstellende Künste Sachsen e. V. 125.000,00 Landesverband Bildende Kunst e. V. 132.550,00 Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. 186.835,00 Leipziger DOK-Filmwochen GmbH 367.500,00 Musikfest Erzgebirge gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) 37.200,00 Meetingpoint Music Messiaen e. V. 100.000,00 projekttheater dresden e. V. 174.500,00 Sächsischer Blasmusikverband e. V. 115.500,00 Sächsischer Chorverband e. V. 89.250,00 Sächsischer Kinder- und Jugendfilmdienst e. V. 275.000,00 Sächsischer Literaturrat e. V. 115.838,65 Sächsischer Musikrat e. V. 773.000,00 Verein zur Förderung des Leipziger OFF-Theaters e. V. 170.000,00 Hinweis: Der Landesverband Amateurtheater Sachsen e. V. wurde abgelöst durch das Landesbüro Darstellende Künste Sachsen e. V. Zuwendungsbescheide, auf Grundlage deren eine institutionelle Förderung für den Zeit raum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 bewilligt wird, werden erst im Jahr 2018 er lassen. Frage 5: Welche weiteren institutionellen Förderungen sind durch das SMWK für 2018/19 vorgesehen? Für das Haushaltsjahr 2018 sind keine weiteren als die im Haushaltsplan 2017/2018 festgelegten institutionellen Förderungen durch das SMWK vorgesehen. Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER]UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN über die für Institutionelle Förderungen durch das SMWK zu veranschlagenden Mittel für das Jahr 2019 wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2019/2020 zu entscheiden sein, die im Beschluss des Haushaltsgesetzes 2019/2020 durch den Sächsischen Landtag münden wird. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stan Seite 4 von 4 2017-12-21T10:01:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes