Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11407 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat November 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3184 Dresden, 29 . Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden . Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 6 STAATSM1N1STEREJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat November 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. Bands, zahl Liedermacher, Redner Nov. 2017 Zwickau Identitäre Be- * Sprüh- und Klebeaktion wegung (IB) 04.11.2017 Weißwasser Rechtsextre- ca. 20-30 Konzert misten 04.11.2017 Plauen Partei * Öffentliche Veranstaltung„Der Dritte Weg", („Kleiderbasar") unter dem Stützpunkt Motto „Hilfe für Deutsche" Vogtland 04.11.2017 Torgau, Rechtsextre- ca. 230 Konzert mit Auftritten der OT Staupitz misten rechtsextremistischen Bands „Sturmwehr" (SH), „Exzess" (BB) und „Hausmannskost" (BB) 04.11.2017 Mittweida Rechtsextre- ca. 250 Zeitzeugenvortrag, Redner: misten Tony GENTSCH 05.11.2017 Döbeln JN mind. 7 Reinigungsaktion unter dem Mittelsachsen Motto „Wir packen an" 08.11.2017 Dresden IB-Ortsgruppe mind. 6 Banneraktion Dresden 09.11.2017 Döbeln NPD 6 Spontandemonstration gegen eine Versammlung 11.11.2017 Zwickau Partei „Der * Vortragsabend zum „Hel- Dritte Weg", dengedenken" in Wunsiedel, Stützpunkt Redner: Tony GENTSCH, Westsachsen Liedermacher „Wegbereiter" 18.11.2017 Nordsach- NPD * Landesparteitag, Redner: sen Jens BAUR, Peter SCHREIBER, Stefan HARTUNG Seite 3 von 6 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN 18.11.2017 Zwickau JN * Reinigungsaktion in Vorbereitung einer Aktion zum Volkstrauertag 19.11.2017 sachsenweit, Rechtsextre- * Aktionen zum Volkstrauertag u.a. Wurzen, misten / NPD Leipzig, /JN Oschatz 19.11.2017 Zwickau JN ca. 20-30 Aktion zum Volkstrauer -tag 19.11.2017 Dresden NPD/JN * Kranzniederlegung zum Volkstrauertag 19.11.2017 Coswig NPD -KV mind. 7 Aktion zum Volkstrauer -tag Meißen 19.11.2017 Riesa NPD -KV mind. 7 Aktion zum Volkstrauer -tag Meißen 19.11.2017 Göda Rechtsextre- ca. 100 Aufzug mit Kranzniedermisten legung zum Volkstrauer -tag 19.11.2017 Görlitz Rechtsextre- ca. 40 Aufzug mit Kranzniedermisten legung zum Volkstrauer -tag 19.11.2017 Zwickau Partei „Der mind. 7 Kranzniederlegung zum Dritte Weg", Volkstrauertag Stützpunkt Westsachsen 25.11.2017 Torgau, Rechtsextre- ca. 200 Konzert mit Auftritten der OT Staupitz misten Bands „Stahlwerk" (SN), „Thematik 25" (SN), „Jolly Rogers" (ESP), „Sachsonia" (SN) 26.11.2017 Bautzen IB mind. 6 Straßentheater mit Banneraktion 29.11.2017 Görlitz NPD ca. 10 Kundgebung „Globalisierungsopfer Görlitz - Die Zeit ist reif für Widerstand", Redner : Frank FRANZ, Jens BAUR, Peter SCHREIBER, Per Lennart AAE * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat November 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort , Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstaltung, Art der Beteiligung/ Anzahl der rechts- Funktion, ggf. Bands, Liedermacher, extremistischen Redner Teilnehmer 13.11.2017 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an * einer PEGIDA-Demonstration 25.11.2017 Leipzig Beteiligung an einer Konferenz des * Magazins „COMPACT", Redner: Martin SELLNER (IBÖ) 27.11.2017 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an * einer PEGIDA-Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat November 2017 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden ? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Seite 5 von 6 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilneh- i Veranstaltung ggf. Bands, merzahl Liedermacher, Redner 28.04.2017 Jesewitz „Wir für Leipzig" ca. 50 Liederabend mit „F.i.e.L." 02.09.2017 Zittau Nationaler Ju- ca. 150 Konzertveranstaltung „25- gendblock (NJB) Jahr -Feier NJB Zittau" mit der Zittau Band „W.U.T" * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. itfrAndlichev Grüßen Pro( Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 6_11407_rs Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. GondroMe_2017-12-28_14-13-28 2017-12-29T10:46:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes