SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11419 Thema: Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde das Eigenkapital um 28 Millionen EUR aufgestockt und was hat sich seit dem 30. Mai 2017 geändert (siehe auch Satz 2 der Antwort der Staatsregierung zu Frage 2 der Drs. 6/9459)? Mit der Aufstockung des Eigenkapitals unterstützt der Freistaat Sachsen die Umsetzung der neuen Unternehmensstrategie der Staatlichen Porzellan- Manufaktur Meissen GmbH. Auf den Bericht im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags am 13. September 2017 wird ergänzend Bezug genommen. Hinsichtlich der Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital haben sich seit der Antwort der Sächsischen Staatsregierung vom 30. Mai 2017 zur Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 6/9459 keine Änderungen ergeben. ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/43-W 9001/3/76- 2017/59124 Dresden, 12 . Dezember 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. sachsen. de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 2: Warum hat sich die Staatsregierung diesmal nicht - wie in 2011 nach erfolgreichem Private-Investor-Test - dafür entschieden, die gewährten Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln? Mittels eines Private Investor Tests wird die privatwirtschaftliche Betätigung des Staates mit der eines hypothetischen privaten Investors verglichen. Es wird ermittelt, ob ein marktwirtschaftlich handelnder Marktteilnehmer ebenso gehandelt hätte wie die öffentliche Hand. Der Private Investor Test setzt dabei auf die Unternehmensplanung auf. Die vom Unternehmen vorgelegte Zukunftsstrategie, die vom Gesellschafter unterstützt wird, sieht einen Kapitalbedarf vor, der durch die Zuführung ins Eigenkapital gedeckt wird. Auf den Bericht im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags am 13. September 2017 wird ergänzend Bezug genommen. Frage 3: Der Presse (dpa) war zu entnehmen: „Die Darlehen in Höhe von 22 Millionen Euro werden ab 2021 über zehn Jahre getilgt." Zu welchen Konditionen wurden die Darlehen an die GmbH ausgereicht und wie sehen die Regelungen zu den Rückzahlungen aus? Die bislang an die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH gewährten Darlehen wurden mit Wirkung vom 1. Dezember 2017 zu einem Darlehen zusammengefasst . Das Darlehen wird ab dem 1. Dezember 2017 in Höhe von 3,62 % verzinst. Ab dem 1. Dezember 2021 wird das Darlehen in Höhe von jährlich 2,2 Mio. €getilgt. Auf den Bericht im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags am 13. September 2017 wird ergänzend Bezug genommen. Frage 4: Wie ist die grundsätzliche Regelung im Freistaat Sachsen bei der Vergabe von Darlehen an Unternehmen/Beteiligungen? Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass grundsätzliche Regelungen im Freistaat Sachsen zur Vergabe von Darlehen an unmittelbare Mehrheitsbeteiligungen des Freistaates Sachsen erfragt werden. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Bei der Vergabe von Darlehen an unmittelbare Mehrheitsbeteiligungen des Freistaates Sachsen sind die gesetzlichen Vorgaben (Beihilferecht, Haushaltsrecht, etc.) zu beachten . Darüber hinaus existieren keine grundsätzlichen Regelungen. Eine Entscheidung erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Unternehmens. Mit freundlichen Grüßen Prh eorg~d Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-12-15T11:35:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes