STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaa t 1 SEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/252-2017 Dresden, Dezember 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11430 Thema: Medieninformation des SMF vom 29.11.2017 - Baumaßnahmen am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann ist dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und dem Klinikum Carl Gustav Carus a. die Notwendigkeit eines Neubaus, insbesondere für die Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie, bekannt und b. seit wann ist dem SMWK bekannt, dass der Neubau auch notwendig ist, um die Ausbildung der Medizinstudentinnen in Dresden zu sichern und c. seit wann ist das Bauvorhaben als Meilenstein im Bauprogramm für die Hochschulmedizin bekannt? Die anfänglichen Überlegungen der Universitätsmedizin Dresden sahen die Unterbringung des „Zentrums für Seelische Gesundheit", das der Krankenversorgung , Forschung und Lehre dient, überwiegend in zu sanierenden Bestandsgebäuden vor. Dieses Konzept wurde stufenweise weiterentwickelt. Dabei war vor allem zu berücksichtigen, dass es zu einer immer größeren Nachfrage nach den Leistungen der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie und der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sowie auch der Klinik und Poliklinik für Psychotherapie und Psychosomatik kam. Zudem sind schnelle bauliche Maßnahmen notwendig, um nicht das Risiko einer Schließung der für die Psychiatrie notwendigen Räumlichkeiten einzugehen. Zertifikat seit 2007 audit berufundfarnilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTER1UM FÜR VV1SSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Eine Schließung hätte auch die Ausbildung der Studierenden der Medizin am Universitätsmedizinstandort Dresden dahingehend gefährdet, dass die Vorhaltung des gesamten Fächerkanons der Medizin für die Erfüllung der curricularen Lehre (Pflichtlehrangebote) zwingend erforderlich ist. Zum Neubau gab es ab Mitte 2016 intensivere Abstimmungen und Konzeptentwicklungen. Diese mündeten in der Entscheidung für ein Neubauvorhaben unter Integration eines Altersforschungszentrums durch den Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden in 2017. Frage 2: Warum ist die Staatsregierung mit ihrem im Haushalts- und Finanzausschuss eingereichten Antrag für Baumaßnahmen am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden auf den Investitionsbedarf an beiden Standorten, jedoch nicht auf den ebenfalls vom Wissenschaftsrat aufgezeigten Bedarf im sogenannten konsumtiven Bereich, eingegangen? Im Rahmen der Prioritätensetzung sind das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie das Sächsische Staatsministerium der Finanzen gemeinsam mit dem Universitätsmedizinstandort Dresden zum Ergebnis gekommen, für den Bereich der Psychiatrie eine Verstärkung der Investitionsmittel zu beantragen, um den bestehenden akuten Bedarf zu beheben. Im Übrigen bedarf die Stellungnahme des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin in Sachsen vom 20.10.2017 auch bezüglich seiner Aussagen zum Zuschussbedarf im konsumtiven Bereich einer näheren Auswertung innerhalb der Staatsregierung unter Beteiligung der beiden universitätsmedizinischen Standorte in Dresden und Leipzig. Frage 3: Werden die 85 Millionen EUR noch in diesem Jahr an die Hochschulmedizin in Dresden ausgezahlt und dann bis zum voraussichtlichen Abschluss der Baumaßnahme 2022 im Haushalt der Hochschule geführt? Es ist vorgesehen, dass die entsprechenden Mittel für die Baumaßnahme „Zentrum für seelische Gesundheit und Altersforschungszentrum" noch in diesem Jahr an die Universitätsmedizin Dresden ausgezahlt werden. Die Mittel sind zweckentsprechend einzusetzen und bis zum notwendigen Mittelabfluss getrennt zu halten und mündelsicher anzulegen. Über Bestand, Zufluss und Abfluss wird im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (UKD) Rechnung gelegt, die vom bestellten Jahresabschlussprüfer des UKD zu prüfen und zu bestätigen ist. Frage 4: Welche weiteren Bauprojekte erhalten einen einmaligen Zuschuss aus dem Landeshaushalt und sind im eigentlichen Vollzug mehrjährig? Aufgrund des Themas der Kleinen Anfrage geht die Sächsische Staatsregierung davon aus, dass die Frage nur auf weitere Bauprojekte im Bereich der Universitätskliniken abzielt . Baumaßnahmen des Ersten Dreiseitigen Vertrages für die Dresdner Universitätsmedizin: — Neubau Haus 32; Seite 2 von 3 STAATSMINISTER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACH SEN — Abbruch des Universitären Krebszentrums, Neubau Kollektor, Verbindungsbauwerke , Rohrpostanlage Baumaßnahmen des Zweiten Dreiseitigen Vertrages für die Leipziger Universitätsmedizin : Erweiterung der Klinischen Kernflächen mit fahrerlosem Transportsystem Anbindung — Östliche Erweiterung; Universitäres Krebszentrum, Lehrpraxen, Betriebsärztlicher Dienst, soziale Dienste; Erneuerung der Telekommunikationsanlage. Frage 5: Wie verlaufen die Finanzströme innerhalb des Gesamthaushalts — welche Titel sind Zuführungstitel für die zu verstärkenden Titel? Die Verstärkung der genannten Haushaltsstelle erfolgt gemäß § 10 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2017/2018 durch Deckung im Gesamthaushalt. Eine titelgenaue Zuordnung von Minderausgaben oder Mehreinnahmen wird nicht hergestellt und ist auch nicht erforderlich, weil das Gesamtdeckungsprinzip gilt, d. h. alle Mehreinnahmen und Minderausgaben decken alle Mehrausgaben. Dass die vorhandenen Deckungsmittel ausreichen sind, ist am Ende des Haushaltsjahres an dem in Einnahmen und Ausgaben rechnungsmäßig ausgeglichenen Haushaltsabschluss zu erkennen. Es wird exemplarisch darauf hingewiesen, dass zur Deckung der o. g. Mehrausgaben erwartete Mehreinnahmen bei Steuern und steuerinduzierten Einnahmen und erwartete Personalminderausgaben zur Verfügung stehen. Mit fr ndlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Sta Seite 3 von 3 Page 1 Page 2 Page 3 2017-12-21T14:08:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes