SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11433 Thema: Verwendung von Beamtinnen und Beamten in höherwertigen Ämtern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie vielen Beamtinnen und Beamten sind derzeit aus welchen Gründen länger als a) 18 Monate und b) 4 Monate mit den Aufgaben eines höherwertigen Amtes betraut? {Bitte die jeweilige Gesamtzahl angeben, nach den jeweiligen Ressorts und nachgeordneten Bereichen differenzieren und angegeben, wie viele Bedienstete dies jeweils in den Bereichen Polizei, Justizvollzugsbeamte , Richter/Staatsanwälte, Finanzamtsbedienstete und Landesdirektion betrifft.) Zu der Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die derzeit länger als 18 oder vier Monate mit Aufgaben eines höherwertigen Amtes betraut sind, wird auf die Anlage verwiesen . Die Übersicht entspricht dem Stand Dezember 2017. Dienstposten, die einer Bündelbewertung unterliegen, werden von der Übersicht nicht erfasst, da es sich bei der Wahrnehmung eines solchen Dienstpostens nicht um ein höherwertiges Amt handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2005, Az.: 2 B 106/04 und Urteil vom 30. Juni 2011, Az.: 2 C 19/10). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/15-P1500/49/192- 2017/60371 Dresden, l1 . Dezember 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden . "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. sachsen. de/eS ignatur. html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Unter Verweis auf Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen und die Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes wird darauf hingewiesen, dass die Staatsregierung auf parlamentarische Fragen nur das mitteilen muss, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Az. : Vf. 14-1-97). Verweigert die Staatsregierung die vollständige oder teilweise Antwort unter Berufung auf Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf, hat sie die von ihr für maßgeblich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte bei der Verweigerung darzulegen, damit die Ablehnung nachvollziehbar wird . Vor diesem Hintergrund wird mitgeteilt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage im Geschäftsbereich des SMI für die Polizeidienststellen, die Hochschule der Sächsischen Polizei und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen innerhalb der Antwortfrist nicht möglich ist. Mit Hilfe des elektronischen Personalverwaltungssystems (PVS) ist keine vollständige und zuverlässige Beantwortung der Frage möglich. Es müsste zusätzlich eine manuelle Auswertung aller Personalakten vorgenommen werden. Der Aufwand für die Erhebung der Daten beliefe sich bei manueller Sichtung der Personalakten auf durchschnittlich mindestens zehn Minuten pro Fall. Bei insgesamt 11.023 Beamtinnen und Beamten (ohne Beamte in Ausbildung) zum Stichtag 1. Dezember 2017 ergäbe sich ein zeitlicher Aufwand von ca . 1.837 Stunden (entspricht ca. 46 Wochen). Selbst bei vollständiger Ausnutzung der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit von vier Wochen wären somit 11,5 Sachbearbeiter mit der Datenermittlung für die Beantwortung der Frage beschäftigt, ohne auch nur eine sonstige weitere Aufgabe in diesem Zeitraum erledigen zu können. Da Personalaktendaten verarbeitet werden, wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen auch keine Übertragung der Aufgabe auf sonstige Verwaltungsbedienstete zulässig. Die Staatsregierung verfügt nicht über ausreichende Kapazitäten in den Personalverwaltungsbereichen der nachgeordneten Polizeidienststellen, der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen , um eine solche zeitaufwändige Beantwortung ohne Gefährdung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit vornehmen zu können. Angaben zu diesen Dienststellen sind daher in der Anlage nicht enthalten . Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERlUM DER FINANZEN Zu den Gründen der Übertragung eines höherwertigen Amtes lässt sich in der Gesamtschau der von den Ressorts insgesamt vorgebrachten Angaben feststellen, dass eine solche Übertragung auftritt, wenn Beamte oder Richter ein Amt übertragen bekommen, das sie statusrechtlich noch nicht erreicht haben (z. B. weil die erforderlichen Beförderungswartezeiten noch nicht erfüllt sind), sich als künftige Führungskräfte noch in einer Erprobungsphase befinden oder einen vorübergehend abwesenden Beamten / Richter vertreten (z. B. bei Elternzeit oder längerer Erkrankung). Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich verankerten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Artikel 33 Absatz 2 und 5 des Grundgesetzes (insbesondere des Leistungs - und Laufbahnprinzips) ist die vorübergehende Übertragung eines höherwertigen Amtes nicht zu beanstanden. Frage 2: Wie wird die Übernahme solcher Aufgaben grundsätzlich und konkret in den Fällen nach Absatz 1 zeitlich begrenzt und ausgeglichen (Zahlung von welchen Zulagen, verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten etc.)? Eine zeitliche Begrenzung der Übertragung eines höherwertigen Amtes ist von dem Grund der Übertragung (vgl. Frage 1) abhängig . Die Ressorts gaben an, den Zeitraum der Übertragung eines höherwertigen Amtes auf das zwingend notwendige Minimum zu begrenzen. Eine Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes kommt nicht in Betracht. Die vormals nach § 46 Bundesbesoldungsgesetz a. F. geltende Zulage für die vorübergehend vertretungsweise Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes wurde nicht in das Sächsische Besoldungsgesetz übernommen. Aufgrund der Übergangsregelung in § 85 Absatz 2 Sächsisches Besoldungsgesetz wird jedoch in Einzelfällen noch eine Zulage bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums gewährt. Für die Wahrnehmung einer herausgehobenen, befristeten Funktion oder einer Funktion, die üblicherweise nur befristet wahrgenommen wird, kommt bei Vorliegen der Voraussetzungen ggf. eine Zulage nach § 54 Sächsisches Besoldungsgesetz in Betracht. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Die Übernahme von Aufgaben eines höherwertigen Amtes vergrößert die Verwendungsbreite eines Beamten I eines Richters und kann sich vorteilhaft für die Auswahlentscheidung in Bewerbungsverfahren oder für die Regelbeurteilung auswirken. Im Übrigen erfolgt die Anerkennung der Übernahme von Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch durch die Zahlung von Leistungsprämien. Mit freundlichen Grüßen ;l~~ Dr. Matthias Haß Anlage Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN Anlage Seite 1 von 3 Kleine Anfrage Stand: Dezember 2017 des Abgeordneten Valentin Lippmann Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/11433 Thema: Verwendung von Beamtinnen und Beamten in höherwertigen Ämtern Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie vielen Beamtinnen und Beamten sind derzeit aus welchen Gründen länger als a) 18 Monate und b) 4 Monate mit den Aufgaben eines höherwertigen Amtes betraut? (Bitte die jeweilige Gesamtzahl angeben, nach den jeweiligen Ressorts und nachgeordneten Bereichen differenzieren und angegeben, wie viele Bedienstete dies jeweils in den Bereichen Polizei, Justizvollzugsbeamte, Richter/Staatsanwälte, Finanzamtsbedienstete und Landesdirektion betrifft.) 2. Wie wird die Übernahme solcher Aufgaben grundsätzlich und konkret in den Fällen nach Absatz 1 zeitlich begrenzt und ausgeglichen (Zahlung von welchen Zulagen, verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten etc.)? a) > 18 Monate b) > 4 Monate Polizei Justizvollzug Richter/ Staatsanwälte Finanzämter Landesdirektion SK Fehlmeldung --- --- --- --- --- --- --- SMF Ministerium 2 --- --- --- --- --- --- Dienstposten ist höher bewertet als Statusamt (beauftragter RL mit Statusamt unterhalb der Besoldungsgruppe A16) Landesamt für Steuern und Finanzen 2 3 --- --- --- 5 --- verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten (Anrechnung der Tätigkeit bei mgl. A14- Qualifizierung) Landesrechenzentrum Steuern --- 1 --- --- --- --- --- zeitlich begrenzt als Elternzeitvertretung; keine Zulage, Leistungsprämie Dienststelle/ Geschäftsbereich Ressort Anzahl der Beamten, die mit Aufgaben eines höherwertigen Amtes betraut sind Angaben zu Frage 2 (soweit tabellarisch möglich; ansonsten separate Ausführungen im Antwortschreiben) Anzahl der betroffenen Beamten in den Bereichen Anlage Seite 2 von 3 SMI1 Ministerium --- 1 1 --- --- --- --- Beauftragung mit der Wahrnehmung der Geschäfte für 6 Monate nach PEK Führungskräfte; keine Zulagen Landesdirektion Sachsen 2 6 --- --- --- --- 8 Beförderung/Ernennung nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen; keine Zulagen Sächsisches Staatsarchiv --- 1 --- --- --- --- --- Beauftragung mit der Wahrnehmung der Geschäfte für 6 Monate nach PEK Führungskräfte; keine Zulagen SMJus Staatsanwaltschaften 3 3 --- --- 6 --- --- Verwaltungsgerichtsbarkeit --- 1 --- --- 1 --- --- Finanzgerichtsbarkeit 2 --- --- 2 --- --- Sozialgerichtsbarkeit 1 2 --- --- 3 --- --- ordentliche Gerichtsbarkeit 1 5 --- --- 6 --- --- SMK Ministerium 2 --- --- --- --- --- --- Sächsische Bildungsagentur 3 3 --- --- --- --- --- Schulen2 235 --- --- --- --- --- Beförderungswartezeiten; keine Zulagen SMS Fehlmeldung --- --- --- --- --- --- --- SMUL Staatsbetrieb Sachsenforst --- 1 --- --- --- --- --- SMWA Ministerium --- 2 --- --- --- --- --- SMWA Landesamt für Straßenbau und Verkehr 9 3 --- --- --- --- --- Anlage Seite 3 von 3 SMWK Universität Leipzig 1 1 --- --- --- --- --- Beförderungswartezeiten 261 35 1 0 18 5 8 Hinweis: Dienstposten, die einer Bündelbewertung unterliegen (z. B. A13 bis A15), werden von der Übersicht nicht erfasst, da es sich bei der Wahrnehmung eines solchen Dienstpostens nicht um ein höherwertiges Amt handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2005, Az.: 2 B 106/04 und Urteil vom 30. Juni 2011, Az.: 2 C 19/10). Fußnote 1: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage war für den Bereich der Polizeidienststellen, der Hochschule der Sächsischen Polizei und Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen nicht innerhalb der Antwortfrist möglich (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Az.: Vf. 14-I-97). Fußnote 2: Eine Angabe zur jeweiligen Verweildauer auf dem höherwertigen Dienstposten ist nicht möglich, da die unterwertige Besetzung in der Tatsache begründet liegt, dass die betroffenen Beamten noch nicht das Endamt ihrer Schulart erreicht haben. Das Erreichen des Endamts ist von der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen abhängig. Gesamt Dokument_ 06-11433 Anlage KlA_6-11433 2017-12-29T10:52:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes