Seite 1 von 3 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11435 Thema: Aktueller Stand der Elektrifizierung der Bahnstrecke Chemnitz – Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann ist mit der Bewertung der Maßnahme Elektrifizierung der Strecke von Chemnitz nach Leipzig im Bundesverkehrswegeplan (derzeit im „potentiellen Bedarf“ eingestuft) als Voraussetzung für die mögliche Einstufung in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ zu rechnen und welche aktuellen Bemühungen existieren seitens der Staatsregierung, um diese immer noch ausstehende Bewertung seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu beschleunigen ? Es wird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Sören Barthel, BT-Drs. 19/151, S. 47 verwiesen. Im Übrigen gilt weiterhin die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs. 6/6537. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen wurden 2017 durch den Freistaat Sachsen im Hinblick auf die Elektrifizierung der Strecke von Chemnitz nach Leipzig realisiert und welche finanziellen Mittel wurden von den im Haushaltstitel 0704 891 05 Verbesserung des Eisenbahnverkehrs in Südwestsachsen dafür zur Verfügung stehenden zwei Millionen Euro verausgabt? Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-3824.51/3/15 Dresden, 02.01.2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 3 Die Staatsregierung hat sich weiterhin mündlich wie schriftlich auf allen Ebenen für das Vorhaben eingesetzt und u. a. im Rahmen persönlicher Gespräche mit Vertretern des Bundes mit Nachdruck eine zügige Bewertung und Aufnahme des Vorhabens in den Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 gefordert. Mittel aus dem Haushaltstitel 0704 891 05 wurden wegen des laufenden Bewertungsprozesses nicht verausgabt. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 4 in Drs. 6/6537 verwiesen. Frage 3: Falls die für 2017 eingestellten zwei Millionen Euro dieses Jahr für die vorgesehene Unterstützung von Projekten und Initiativen, die der Verbesserung des Eisenbahnverkehrs im Raum Chemnitz – Leipzig (Ausbau und Elektrifizierung/ Fernverkehrsanbindung der Region Chemnitz) nicht (vollständig) eingesetzt werden, werden diese Finanzmittel in das nächste Haushaltsjahr zusätzlich zu den dort eingestellten fünf Millionen Euro in welchem Umfang übertragen? Wenn nein, warum nicht? Die in der Antwort auf Frage 2 in der Drs. 6/6537 getroffene Aussage gilt auch für eine mögliche Mittelübertragung auf das Jahr 2018. Frage 4: Wie aktuell sind mittlerweile die bereits durch den Freistaat Sachsen mitfinanzierten Vorplanungen für die Elektrifizierung der Strecke von Chemnitz nach Leipzig, welche Planungskosten sind für die Elektrifizierung der Strecke von Chemnitz nach Leipzig bisher insgesamt angefallen und welche sind noch zu erwarten? Die 2014 angefertigte Kostenschätzung ist für die weitere Planung, aufgrund von Inflation und Kostensteigerungen für Leistungen nach der „Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen“ (HOAI), ggf. anzupassen. Nach bisherigem Stand umfassen die Planungskosten ca. 40 Mio. €. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 1 und 3 in Drs. 6/6537 verwiesen. Frage 5: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung mit den für 2017/18 zur Verfügung stehenden insgesamt 7 Millionen Euro auch im Falle einer weiterhin ausstehenden Bewertung des BMVI umzusetzen, welche eignen Initiativen wird die Staatsregierung unabhängig vom Bund vorantreiben , wann werden welche weiteren (Vor)Planungen beauftragt und durchgeführt, um das Projekt planerisch voranzutreiben? Die Bewertung des gesamtwirtschaftlichen und verkehrlichen Nutzens kann durch den Freistaat Sachsen nicht mit eigenen Untersuchungen beschleunigt werden, da ausschließlich die Urteile der seitens des Bundes beauftragten zertifizierten Gutachter Eingang in die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) finden. Daher ist seitens der Staatsregierung keine Umsetzung von Maßnahmen geplant, solange die Bewertung des Projekts läuft. Seite 3 von 3 Im Übrigen wird nach der zwischen Bund und DB AG im Juli 2017 getroffenen Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung der Bund die weiteren Planungskosten voll übernehmen, wenn das Projekt in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wird. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Petra Köpping 2018-01-03T08:45:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes