STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11438 Thema: Nachfrage zu Drs 6/11160 Aktivitäten von "Scenario Lok" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs 6/11160 teilt die Staatsregierung mit, dass der Personenkreis ,Scenario Lok' ca. 70 Personen umfassen würde. Im Rahmen der Übermittlung von KTA/PMK-Meldungen im Zusammenhang mit der Gruppierung ,Scenario Lok' sei in diesen eine Auflistung von tatverdächtigen Personen erfolgt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV Sachsen) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3188 Dresden, 2. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang VVilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STEREJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheinnhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Zu welchen Zeitpunkten wurden besagte KTA/PMK-Meldungen jeweils von welcher Stelle an welche Stelle übermittelt? Frage 2: Welche Sachverhalte waren jeweils Gegenstand besagter KTA/PMK-Meldungen und wie viele Personen waren von diesen Meldungen jeweils betroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bei einer Polizeimeldung handelt es sich um eine KTA/PMK-Meldung zu einem Landfriedensbruch am 3. August 2013 in Potsdam -Babelsberg. Diese wurde dem LfV Sachsen durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Abteilung Verfassungsschutz am 25. September 2013 übermittelt. Die Meldung beinhaltete eine Nennung von 16 Tatverdächtigen. Über eine weitere Übermittlung liegen hier keine Erkenntnisse vor. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zudem wurde am 19. August 2012 von der Polizeidirektion (PD) Leipzig eine WE- Meldung (wichtiges Ereignis) anlässlich der Störung des Sommerfestes eines Kunstvereins in Leipzig an das Staatsministerium des Innern (SMI) und das Landeskriminalamt Sachsen (LKA) übermittelt, die am 20. August vom SMI dem LfV Sachsen Sachsen zugeleitet wurde. Dem LfV Sachsen wurden im Zusammenhang damit auf ein entsprechendes Ersuchen hin am 31. August 2012 Daten zu 25 Personen übermittelt, bei denen es sich nicht um tatverdächtige Personen gehandelt hat. Zur Frage nach KTA/PMK-Meldungen antwortet die Staatsregierung wie folgt: Im Zusammenhang mit der Störung des Sommerfestes wurden folgende Übermittlungen vorgenommen, die keine Personalien von tatverdächtigen Personen enthielten: 1. Ermittlungsverfahren gern. §§ 224 und 303 Strafgesetzbuch (StGB): Die Erstmeldung wurde am 1. November 2012 durch die PD Leipzig an das LKA gesendet und durch das LKA am 1. November 2012 an das Bundeskriminalamt (BKA) und das LfV Sachsen weitergeleitet. Die Schlussmeldung wurde am 11. Dezember 2012 durch die PD Leipzig an das LKA gesendet und durch das LKA an das BKA und das LfV Sachsen weitergeleitet. 2. Ermittlungsverfahren gern. § 86a StGB: Die Erstmeldung wurde am 1. November 2012 durch die PD Leipzig an das LKA gesendet und durch das LKA am 1. November 2012 an das BKA und das LfV Sachsen weitergeleitet. Die Schlussmeldung wurde durch die PD Leipzig am 11. Dezember 2012 an das LKA gesendet und durch das LKA am 11. Dezember 2012 an das BKA und das LfV Sachsen weitergeleitet. Frage 3: Aufgrund welcher Anknüpfungstatsachen kommt das Landesamt für Verfassungsschutz zu der Einschätzung, der Personenkreis „Scenario Lok" habe ca. 70 Personen umfasst? Ein Internetfoto von Scenario Lok vom August 2013 zeigte ca. 70 Personen. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor bzgl. Anmeldung, Organisation , Durchführung und Teilnahme von Mitgliedern von „Scenario Lok" von bzw. an einem Trauermarsch in Gedenken an den tödlich verunfallten Lok -Fan Florian L. am 13.05.2011 in Leipzig? Trifft es insbesondere zu, dass besagter Aufzug von vier männlichen Mitgliedern von „Scenario Lok" angeführt wurde, die einen Gedenkkranz auf einem Gestell getragen haben, so wie es ein im Internet abrufbares Foto (http://i1089.photobucket.com/albums/i343/Steffen_Pansefflotjpg) und ein Video (https://www.youtube.com/watch?v=LOK7noudF3w) nahe legen?? Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zum Zeitpunkt des benannten Trauermarschs war die Gruppierung „Scenario Lok" noch kein Beobachtungsobjekt des LfV Sachsen. Der Staatsregierung liegen keine Informationen zur Zugehörigkeit der vier einen Gedenkkranz tragenden Personen zur Gruppierung „Scenario Lok" vor. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Informationen vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur Teilnahme von Mitgliedern von „Scenario Lok" an einem Hallen -Fußballturnier am 21.02.2009 in Grimma vor? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Antwort auf die Frage 4 wird verwiesen. MitIneutidl ichen GrAßen 7 Prbf. Or. Roland Wöller Seite 4 von 4 2018-01-03T08:40:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes