SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERìUh4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3i886 - KLR Dresden, ll Dezember 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11439 Thema: Stand der Ermittlungen in Sachen Neonaziangr¡ff ¡n Leipzig- Connewitz am 11. Januar 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 11. Januar 2018 jährt sich zum zweiten Mal der Neonaziangriff in Leipzig-Gonnew¡tz. Außer 10 Ermittlungsverfahrenn die an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Abteilung lll, INES-PMK abgeben wurden, liegen keine lnformationen über Anklageerhebungen gegen die Täterlnnen im Bereich PMK rechts vor." 3åä:,::"r:'it"atsm r n isteri u m Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die fl:U'ä:ilr., Kleine Anfrage wie folgt: 010e7 Dresden Br¡efpost úber Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 1 1 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sow¡e f ür versch¡üsselte elektronische Dokumênte nur i¡ber das Elektronische Ger¡chts- und Vsrualtungspostlach; nähere lnformal¡onen unter M.egvp.de Seite 1 von 4 STAATSMINISTËRIUM DER JUST'IZ Freistaat SACHSENw Frage 1: Wie ist der Stand der 10 an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgegebenen Ermittlungsverfahren und wie wurde im Falle von Verurteilungen die Beteiligung am Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall gemäß S 125 SIGB am 11.1.2016 in Leipzig gewürdigt? ln den von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung lll, INES-PMK, jetzt ZESA, übernommenen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am 1 1 . Januar 2016 in Leipzig Connewitz ist der Stand wie folgt: ein Angeklagter wurde durch Urteil des Landgerichts Dresden - Staatsschutzkammer - vom 24. August 2017 erstinstanzlich verurteilt, ein Angeklagter wurde durch Urteil des Amtsgerichts Dresden - Jugendschöffengericht - vom 29. September 2017 erstinstanzlich verurteilt, gegen vier Angeklagte wird derzeit die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Dresden - Staatsschutzkammer - geführt, nach Übernahme eines weiteren Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Leipzig sind bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung lll, ZESA, derzeit vier Ermittlungsverfahren anhängig, ein Verfahren liegt dem Generalbundesanwalt weiterhin zur Prüfung der Übernahme vor. Das Landgericht Dresden hat einen Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Landfriedensbruch gemäß S$ 129Abs. 1,125Abs. 1 Nr. 1,125aAbs. 1 Satz 1,25Abs.2,52 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt. Das Amtsgericht Dresden hat den Angeklagten wegen Landfriedensbruchs gemäß SS 125 Abs. 1 Nr. 1, 25 Abs. 2 StGB verurteilt. Die Urteile betreffen jeweils auch noch weitere Tatkomplexe und sind noch nicht rechtskräftig. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUN4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I B1-lWlw Frage 2: Welche Erkenntnisse konnten aus den unter 1. benannten Verfahren für das Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs nach 125 SIGB am 11.1.2016 in Leipzig gewonnen werden? Bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Abteiluno lll. ZESA. oeführte Ermittlunqsverfahren : Bei den beiden verurteilten Angeklagten wurde jeweils eine ostentative Eingliederung in den planmäßigen und von vornherein gewalttätig ausgerichteten Einmarsch in Connewitz festgestellt . Eigenhändige Gewalthandlungen konnten hingegen in beiden Fällen nicht hinreichend festgestellt werden. Hinsichtlich der vier vor dem Landgericht Dresden Angeklagten besteht jeweils der dringende Tatverdacht einer mittäterschaftlichen Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen. Gegen die übrigen Beschuldigten besteht jeweils zumindest ein Anfangsverdacht wegen mittäterschaftlicher Beteiligung an den Ausschreitungen. Die entsprechenden Ermittlungen dauern noch an. Bei der Staatsanwaltschaft Leipzio oeführte Ermittlunosverfahren: ln Bezug auf die bei der Staatsanwaltschaft Leipzig gefuhrten Verfahren gibt es, soweit bereits Anklage erhoben worden ist, bisher keine gerichtliche Entscheidung. Es handelt sich sämtlich um laufende Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. Eine Aussage dazu, ob sich aus den bereits erstinstanzlich noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren Erkenntnisse für diese laufenden Verfahren ergeben haben, kann im Hinblick darauf, dass die Tatbeteiligung eines jeden Beschuldigten und dessen Schuld gesondert und für sich festgestellt werden muss, nicht getroffen werden. Seite 3 von 4 STAATSTVIINISTERIUN4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 3: Wie ist der Stand der übrigen im Zusammenhang mit dem Neonaziangriff in Leipzig- Connewitz am 11. Januar 2016 eingeleiteten Ermittlungs- und Strafverfahren? (abzüglich der bereits mit Antwort auf Drs 6/9887 abgeschlossenen/eingestellten Verfahren bitte einzeln und unter Angabe der Zahl der Beschuldigten, des Tatvoruvurfs, des Sachverhalts, Deliktsgruppe, Zuordnung PMK rechts/links und Gründen einer etwaigen Einstellung aufführen)? Auf die tabellarische Übersicht in der Anlage nehme ich Bezug. Mit f reundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage tabellarische Ubersicht zu Frage 3 Seite 4 von 4 Anlage zu Frage 3, Drs.-Nr. 6/11439 Straftat Straftatengruppe Kurzsachverhalt Zuordnung PMK Anzahl bek. TV Verfahrensstand § 224 StGB Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Werfen einer Flasche in Richtung handelnder Polizeibeamter einer Einsatzgruppe. Flasche verfehlt ihr Ziel, keine Verletzten. links 1 Urteil Amtsgericht Leipzig wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, 5 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung (rechtskräftig) § 125 a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung Randale durch eine Personengruppe rechts 216 208 x Ermittlungen dauern an (darunter 1 x Vorlage an Generalbundesanwalt) 1 x Urteil Landgericht Dresden - Staatsschutzkammer - unter Einbeziehung anderer Sachverhalte - wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Landfriedensbruch u.a, Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 3 Jahren 8 Monaten (nicht rechtskräftig) 1 x Urteil Amtsgericht Dresden - Jugendschöffengericht - unter Einbeziehung anderer Sachverhalte - wegen Landfriedensbruchs u.a., Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren 8 Monaten (nicht rechtskräftig) 4 x Anklage zum Landgericht Dresden - Staatsschutzkammer - erhoben 2 x Anklage zum Amtsgericht Leipzig - Schöffengericht - erhoben § 185 StGB Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Beleidigung eines Polizeibeamten links 1 Strafbefehl Amtsgericht Leipzig wegen Beleidigung, Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen (rechtskräftig) KA6-11439 KA6-11439_Anlage 2017-12-28T15:34:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes