SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANOWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6111444 Thema: Gewässerverunreinigungen mit Fischsterben und Adorf (Erzgebirgskreis) STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT in Neukirchen Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 6. Dezember 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t1096 Dresden, 11 . ll . /.f,,'t¡ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Laut Berichterstattung der Freien Presse, Regionalausgabe Stollberg, vom 29.11.2017 treten sowohl im Dorfbach von Neukirchen als auch ¡mAdorfer Dorfach se¡t Monaten unnatürl¡ch milchig-weiße Verfärbungen ¡m Gewässer auf. Dabei - so die Berichterstattung - waren die Verunre¡n¡gungen in unregelmäßigen Abständen für jeweils mehrere Stunden zu beobachten. Beide Gewässer unabhängig voneinander münden in die Würschnitz. Wie der Anglerverein Würschnitztal-Neukirchen berichtet, ist bereits eine vielzahl von Fischen verendet und ebenso alle Kleinstlebewesen vernichtet. Man rechnet damit, dass durch die Gewässerverschmutzung dort in den nächsten zwei bis drei Jahren kein Fischleben möglich sein wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über diese Gewässerverunreinigungen allgemein vor? Der unteren wasserbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis ist der Vorfall in Neukirchen (Neukirchener Bach) bekannt. Die Ursache wird dezeit noch ermittelt. s¡mu[+ solf, r.r) sf f.- o(\¡ frtotcidiNdnùM bBñlnhtdw&u|m[ùñdl.ldeÞi Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu ereichen mit den Straßenbahnlin ¡en 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkpltitze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch signierte sowie fûr verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSI\4 I N I STE RI U I\4 FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSENl5 Frage 2: Welche Erkenntnisse ergaben die Untersuchungen von Wasserproben und Fischkadavern hinsichtlich möglicher Giftstoffe und möglicher Verursacher bzw. Quellen? Ðie zum Zeitpunkt der Kontrolle vor Ort geborgenen toten Fische wurden zur Untersuchung an ein Labor gegeben. Diese hat ergeben, dass die Todesursache höchstwahrscheinlich auf eine Umweltkontamination zurückzuführen ist. Eine Beprobung des Wassers wurde nicht veranlasst, da zum Zeitpunkt der Kontrolle das Bachwasser wieder vollkommen unauffällig war und die Beprobung keinen Erkenntnisgewinn ergeben hätte. Die nachträgliche Feststellung der Ursachen ist aufgrund der fließenden Welle in der Regel nicht ermittelbar. Frage 3: Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Dauer möglicher Gefährdungen liegen vor? Nach dem Kenntnisstand des Landratsamtes lag hier ein einmaliges Ereignis vor. Eine andere Aussage wurde auch vom Vertreter des örtlichen Anglerverbandes, mit dem die Begehung erfolgte, dem Landratsamt gegenüber nicht getroffen. Frage 4: Welche Erkenntnisse hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken für die Bevölkerung liegen vor bzw. können diese ausgeschlossen werden? Gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung, die aus dem Vorkommnis resultieren, sind der unteren Wasserbehörde nicht bekannt beziehungsweise gibt es keine Anhaltspunkte dafür. Frage 5: Beabsichtigen die Staatsregierung, ihr nachgeordnete Behörden oder kommunale Behörden weitere Untersuchungen an dieser Stelle? Aufgrund der Einmaligkeit des Ereignisses konnte ein Verursacher bisher nicht ermittelt werden. Die Einleitstelle wird seither beobachtet. Eine Wiederholung konnte durch die untere Wasserbehörde bislang nicht festgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2017-12-27T15:42:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes