STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/11449 Thema: Erneut Pflanzenschutzmittel im Sächsischen Wein 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Pressemittellung vom 01.12.17 vermeldete das SMS: „Insgesamt wurden 30 Kelterproben untersucht. In keiner der Proben wurden unzulässige Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen. Die DNN meldete jedoch, dass ein Wein mit auffälligen Werten gesperrt worden ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Jahrgang war betroffen? Der von der Sperrung betroffene Wein ist aus dem Jahrgang 2016. Frage 2: Gab es Beanstandungen bel Untersuchungen von sächsischen Weinen des Jahrganges 2017? Wenn ja, wie viele und welche? Bisher gab es keine Beanstandungen von sächsischen Weinen des Jahrgangs 2017. Frage 3: Wie kommt die Diskrepanz der Meldung aus oben zitierter Pressemitteilung und dem Zeitungsartikel der DNN zu Stande? Bei den oben genannten 30 Proben handelt es sich um Keltertrauben, nicht um Wein. Die Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (vgl. Anlage) gibt primär Auskunft über die Ergebnisse der Untersuchungen von in diesem Herbst entnommenen Proben Keltertrauben auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Diese Proben waren sämtlich frei von Rückständen unzulässiger Pflanzenschutzmittel. lm Anschluss an diese Traubenproben zu Beginn des neuen Weinwirtschaftsjahres beginnen die Kontrollen der Weine des Jahrgangs 2017, die derzeit durch die Winzer ausgebaut werden. Dle Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zelchen Ihre NachrIcht vom Aktenzelchen (bItte bel Antwort angeben) 22-0141.51-17/976 Dr69den, 2 Dezember 2017 Hausanschrlft: SechsIsches StaatsminIsterlum für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Pgeila SEN Überdies enthielt die Pressemitteilung des SMS die Information, dass seit Etablierung der Pflichtuntersuchung aller zur Qualitätsweinprüfung anstehenden sächsischen Weine im letzten Jahr an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen mehr als 600 Weine auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht wurden, wovon lediglich zwei auffällig waren. Mit freundlichen 9rüßen 7/ Barbara KI6psc Anlage Sae 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/11449 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Proben sächsischer Keltertrauben frei von Rückständen unzulässiger Pflanzenschutzmittel Auch in diesem Herbst wurden durch die amtliche Lebensmittelüberwachung wieder verstärkt amtliche Stichproben von im Herbst 2017 geernteten Keltertrauen sächsischer Erzeuger entnommen. Die Untersuchungen an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheitsund Veterinärwesen (LUA) sind nun abgeschlossen. lnsgesamt wurden 30 Kelterproben untersucht. In keiner der Proben wurden unzulässige Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen. Die Untersuchungen der Keltertrauben zu Beginn eines jeden Weinwirtschaftsjahres ergänzen die verpflichtenden Maßnahmen im Rahmen der Qualitätsweinproben und sollen eine bereits frühzeitige Erkennung von unzulässigen Rückständen ermöglichen, um eventuelle wirtschaftliche Schäden zu minimieren. »Die Untersuchungen der Keltertrauben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln am Anfang des neuen Weinwirtschaftsjahres ist ein wesentlicher Teil des Gesamtkonzeptes der Qualitätsoffensive des Freistaates für die sächsischen Weine, um eventuelle Probleme frühest möglich erkennen zu können und so wirtschaftliche Folgen gering zu hatten. Es ist erfreulich, dass in keiner der Proben der diesjährigen Ernte unzulässige Pflanzenschutzmittel gefunden wurden«, betonte die für Verbraucherschutz verantwortliche Staatsministerin Barbara Klepsch. Neben der Untersuchung von Keltertrauben werden im Rahmen der Qualitätsoffensive auch alle zur Qualitätsweinprobe anstehenden sächsischen Weine durch die LUA auf unzulässige Pflanzenschutzmittelrückstände analysiert. Seit der Etablierung dieser Pflichtuntersuchung im letzten Jahr wurden bisher mehr als 600 Weine untersucht, davon waren lediglich zwei Weine auffällig. Bei den bisher untersuchten 39 Landweinen gab es keine Beanstandungen. Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN lhr Ansprechpartner Annett Hofmann Durchwahl Telefon +49 351 564 5595 Telefax +49 351 564 5614 presse@smesachsen.de* 01.12.2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Sozia les und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zu erreichen mit den straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz. • Keln Zugang für verschlüssette etektronlsche Dokumente. Zugang für quallhziert etektronlsch signierte Dokumente nur unter den auf wwwastsachsen.de/eSignatuchtml vermerkten Voraussetzungen. »Unser Verfahren schafft Vertrauen bei den Verbrauchern, denn alle sächsischen Qualitätsweine werden lückenlos untersucht. Jeder kann also bedenkenlos den hervorragenden sächsischen Wein genießen«, fasst Ministerin Barbara Klepsch zusammen. Seite 2 von 2 2018-01-02T09:17:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes