STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11456 Thema: Sächsischer Jahresbericht Fußball Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Bericht zum CDU/SPD Antrag 6/3474 ,Sicherheit im Fußball - Stärkung der sächsischen Fanprojekte` teilt die Staatsregierung mit, die Erstellung eines ,Sächsischen Jahresberichtes Fußball' prüfen zu lassen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Prüfung sowie des Berichtes ? Frage 2: Wenn die Prüfung noch nicht erfolgt ist, worin liegen die Gründe und wie kann die Staatsregierung verstärkt darauf hinwirken? Frage 3: Sofern eine Umsetzung der Prüfung über die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) nicht erfolgen kann, wie setzt die Staatsregierung das im Antrag formulierte Ziel, einen eigenen „Sächsischen Jahresbericht Fußball" zu erstellen, um? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Auftrag an die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), das Thema im Rahmen einer Bachelorarbeit prüfen zu lassen, erfolgte im Juni 2016. Bisher wurde das entsprechende Thema nicht aufgegriffen. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass Themen für die Bachelorarbeiten an Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/41/12 Dresden, 3. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1U1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) den Studenten zur Auswahl stehen. Eine Zuweisung ist nicht möglich. Der Sächsische Fußball -Verband wurde mit Schreiben vom 29. August 2017 gebeten zu prüfen, in welchem Umfang eine Darstellung der Sicherheitslage bei Fußballspielen, über die Auswertung der polizeilichen Einsatzmaßnahmen hinaus, erfolgen kann. Diese Prüfung sollte auf eine zusammenfassende Darstellung von sicherheitsrelevanten Ereignissen unter Einbeziehung der den Fußballvereinen und -verbänden bzw. anderen an der Vorbereitung und Durchführung von Fußballveranstaltungen Beteiligten vorliegenden Informationen abzielen. Insbesondere sollten in die Prüfung auch ggf. hierzu bereits bei den Fußballverbänden genutzte Melde- bzw. Erhebungsverfahren einbezogen werden. Eine Rückmeldung erfolgte mit Stand 21. Dezember 2017 nicht. Frage 4: Wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen? Der Zeitpunkt der Veröffentlichung kann nicht bestimmt werden. Frage 5: Welchen Zeitplan hatte die Staatsregierung (ursprünglich) für die Prüfung und die Erstellung des Berichts avisiert? Ein Zeitplan ist nicht vorgesehen. Mit,eandlichen (2rüßen ( ZiL,X • I Pfof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-01-04T08:14:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes