STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11458 Thema: Personen aus Sachsen bei Krawallen im Umfeld des G20- Gipfels in Hamburg — Aktualisierung der Kleinen Anfrage in Drs. 6/1 01 59 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gegen wie viele Personen mit Wohnsitz in Sachsen sind wegen welcher Straftatverdachte zu Straftaten während Versammlungen und Aufzügen gegen den und im Umfeld des G20 -Gipfels in Hamburg sowie in deren unmittelbarem oder mittelbarem Umfeld oder im Zusammenhang mit „Krawallen" während des G20 -Gipfels Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Einleitung , Straftatbestand, Haupt- und Nebenwohnsitz!) Frage 2: In wie vielen Fällen wurden sächsische Behörden um Ermittlungsunterstützung zu Ermittlungsverfahren gegen Personen mit Wohnsitz in Sachsen gebeten, gegen die wegen Straftaten während Versammlungen und Aufzügen gegen den und im Umfeld des G20 -Gipfels in Hamburg sowie in deren unmittelbarem oder mittelbarem Umfeld oder im Zusammenhang mit „Krawallen" während des G20 — Gipfels ermittelt wird? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Anfrage und Straftatbeständen !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PB-1053/32/10 Dresden, 3. Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da der jeweilige Fragegegenstand Ermittlungsverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg betrifft und damit im Zuständigkeitsbereich eines anderen Bundeslandes liegt. Mit)Ferdlichen.Grüßen Pof. Dr. Roland VVöller Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 2 2018-01-04T08:16:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes