STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/89 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, Herrn Dr. Matthias Rößler ^ •April 2015 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1146 Thema: Finanzierung von Tierversuchsalternativen im Studium Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß der EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wird das Ziel verfolgt, „Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist.“ Die Richtlinie will deshalb „[...], die Weiterentwicklung alternativer Ansätze [...] erleichtern und [...] fördern.“ (Richtlinie EU/2010/63). Die Umsetzung der Richtlinie wird unter anderem durch das EURL ECVAM (European Union Reference Laboratory for Alternatives to Animal Testing) gefördert.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: : ir Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Frage 1: Wie viel Gelder werden jährlich a) für die Beschaffung von Tieren zu Lehrzwecken in Studiengängen und b) für alternative Lehrmaterialien ausgegeben? Universität Leipzig Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden Veterinärmedizinische Fakultät a) Für Tiere, die nach Schlachtung für die Lehre verwendet werden, werden jährlich ca. 1.500 € aufgewandt. b) Für alternative Lehrmaterialien veranschlagt die Fakultät u. a. aus Drittmitteln 25.000 € pro Jahr. www. smwk. Sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie a) Die Kosten für Amerikanische Flusskrebse betragen ca. 70 € pro Jahr. Karpfenfische (Beifang) werden zurzeit kostenlos aus einem Fischereibetrieb bezogen. Mongolische Wüstenmäuse stammen aus der eigenen Zucht des Institutes. Diverse Protisten (i.e. Einzeller) und wirbellose Tiere werden von professionellen Züchtern erworben und kosten ca. 750 € pro Jahr. b) Für alternative Lehrmaterialien bleiben ca. 300 € jährlich. Technische Universität Dresden Freistaat SACHSEN Fachbereich Biologie In der Lehre kommen keine lebenden Tiere (außer zur Beobachtung) zur Verwendung. Die Richtlinie EU/2010/63 bezieht sich auf Wirbeltiere und Cephalopoden und ist somit nicht anwendbar. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben ist schwer möglich. Die Ausgaben für die oben genannten Tiere zur Beobachtung betragen 35 €, für die weiterverwendeten Tiere entstehen keine zusätzlichen Kosten. BIOTEC Für die Aufzucht von Mäusen im Bestand der Forschungsgruppe Stewart (50 Stück) werden jährlich 500 € benötigt. Medizin Die Richtlinie EU/2010/63 bezieht sich auf lebende Tiere. Im Studiengang Medi-zin/Zahnmedizin werden keine lebenden Tiere eingesetzt. Frage 2: Fördert und unterstützt das Land Sachsen den Einsatz von Alternativen finanziell gemäß dem Auftrag der Europäischen Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU? Wenn ja: mit welchen Beiträgen und in welchen Studiengängen? Wenn nein: aus welchen Gründen? Den Hochschulen werden keine separaten Fördermittel für den Einsatz von Alternativen zugewiesen. Derartige Mittel werden aus dem Haushalt der Hochschulen eigenständig aufgewendet. Frage 3: Ist der Regierung bekannt, dass am Institut für Zoologie der Technischen Universität Dresden eine Kooperation mit dem Dresdner Zoo und verschiedenen Tierärzten besteht, nach der verstorbene Tiere für Kurse in der Hochschullehre zur Verfügung gestellt werden? Der Landesregierung ist eine Kooperation zwischen dem Institut für Zoologie der TU Dresden und dem Dresdner Zoo und verschiedenen Tierärzten, nach dem verstorbene Tiere für Kurse in der Hochschullehre zur Verfügung gestellt werden, nicht bekannt. Derartige Kooperationen kann die TU Dresden in eigener Regie betreiben. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Frage 4: Unterstützt die Landesregierung dieses Kooperationsprogramm, um es weiter auszubauen und diese Praxis auch auf andere sächsische Hochschulen bzw. andere Kurse übertragbar zu machen, bei denen mit Tierkörpern gearbeitet werden soll? Eine gesonderte Unterstützung des in 3. genannten Kooperationsprogrammes findet gegenwärtig nicht statt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3