Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM MW111111"1 Freistaat FÜR WIRTSCHAFT QB SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1148 Thema: Praktiken zur Aushebelung des gesetzlichen Mindestlohnes in Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/43/6 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Mitteilungen des DGB häufen sich bereits zwei Monate nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über Verstöße durch Arbeitgeber. Insbesondere betroffen seien der Einzelhandel und das Gastgewerbe.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: füü I Zertifikat seit 200& audit berufundfamilic Frage 1: Liegen der Staatsregierung Hinweise über Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn in Sachsen vor? Frage 2: Wenn ja, welche? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die darauf hindeuten, dass Arbeitgeber versuchen, das Mindestlohngesetz zu umgehen, wurden und werden auch an die Sächsische Staatsregierung herangetragen. Schwerpunktmäßig werden hierfür jedoch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Deutschen Gewerkschaftsbund eingerichteten Mindestlohn-Hotlines genutzt. Ob es sich bei den in den Beschwerden geschilderten Sachverhalten konkret um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz handelt, kann von der Staatsregierung ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls nicht bewertet werden. Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wiihelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM SACHSEN Freistaat Frage 3: Wenn nein, in welcher Weise ist die Staatsregierung selbst bemüht, sich ein Bild über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zu verschaffen? Der Staatsregierung ist es wichtig, ein umfassendes Bild über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zu erhalten. Es werden daher auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit betroffenen Akteuren auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geführt. Das SMWA informiert sich außerdem fortlaufend über die bei den Mindestlohn-Hotlines eingehenden Anrufe und bezieht die gewonnenen Erkenntnisse in die Begleitung der Umsetzung des Mindestlohngesetzes ein. Darüber hinaus wird derzeit ein Monitoringverfahren vorbereitet, mit dem die Staatsregierung, zusammen mit den Tarifpartnern und einem Wirtschaftsforschungsinstitut, die Umsetzung des Mindestlohngesetzes in Sachsen aktiv begleiten wird. Für Details zur Ausgestaltung des Monitoringverfahrens verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drs.-Nr. 6/784). Im Mai 2015 wird das SMWA zudem den Länderbericht Sachsen des IAB-Betriebspanels 2014 veröffentlichen. Mit dem Bericht werden empirische Daten vorgelegt, die ein detailliertes Bild darüber bieten, wie groß der Anteil der sächsischen Betriebe und Beschäftigten ist, die vom Mindestlohn betroffen sind. Frage 4: Welche Kontrollmöglichkeiten hat die Staatsregierung hinsichtlich der Durchsetzung der Regelungen des gesetzlichen Mindestlohnes? Da es sich bei dem Mindestlohngesetz um ein Bundesgesetz im Bundesvollzug handelt, erfolgen die Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes durch Bundesbehörden. ;n Grüßen Seite 2 von 2