SÄCHSISCHES STMTSMINISTER¡UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6111480 Thema: Vogelschlag, getötete Vögel und Fledermäuse Verkehr an Straßen und Autobahnen STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT durch Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 7. Ðezember 2017 Aktenzeichen {bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t1099 Dresden, 0Í.0A, LOrt? Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung bzw. welche Forschungsergebn¡sse und Studien liegen vor über die (geschätzte bzw. ungefähre) Anzahl getöteter Vögel und Fledermäuse durch die direkte Gefährdung durch den Verkehr an Sachsens Straßen (wenn Erkenntnisse bzw. Schätzungen dazu vorl¡egen bitte untersche¡den nach Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, Kommunalstraßen ) und an welche Stellen werden diese Totfunde durch wen (auf welcher gesetzl¡chen Grundlage verpflichtend) gemeldet? Der Staatsregierung liegen keine lnformationen zu systematischen Studien zur Mortalität von Vögeln und Fledermäusen an Straßen im Freistaat Sachsen vor. Es ist lediglich bekannt, dass Zufallsfunde getöteter Fledermäuse und Vögel von Freizeitforschern und Naturschutzhelfern auf freiwilliger Basis erfasst und teilweise publiziert werden. Hieraus lassen sich allerdings keine Rückschlirsse für den gesamten Freistaat Sachsen ziehen. Frage 2: Welchen Einfluss hat die Verminderung der Habitatqualität durch die indirekten Gefährdungsursachen des KÍz- Verkehrs in Sachsen (Flächenverbrauch, Zerschneidung, Barrierewirkung, lmmission von Schadstoffen) auf die Bestandsentwicklung von Vögeln und Fledermäusen bzw. die Entwicklung der Zahl der getöteten Vögel und Fledermäuse ? s¡mu1+ ob¡uruntuldtfrùMi sl¡&lñhtdmtuUmhúñduñilebñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Ke¡n Zugang für elektronisch s¡gniêrte sow¡e für verschlüsselte elektronischê Dokumente (o t.- O) ro sf -!= Seite 1 von 3 STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWìRTSCHAFT lm landesweiten Maßstab kann das Ausmaß der verminderten Habitatqualität durch Straßen auf die Bestandsentwicklung von Vögeln und Fledermäusen nicht quantifiziert werden. lm Einzelfall erfolgen beim Aus- und Neubau von Straßen sowohl Bewertungen zur Erheblichkeit von Beeinträchtigungen als auch die Planung von Ausgleichsmaßnahmen (zum Beispiel Sáchsisches Sfaafsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr [2013]: Planung und Gestaltung von Querungshilfen für Fledermäuse. Eine Arbeitshilfe für Straßenbauvorhaben im Freistaat Sachsen. Dresden, 1 1 4 S). Bei Vögeln betragen Effektdistanzen durch Verkehrslärm und weitere Störeffekte artspezifisch 100 bis 500 Meter vom Fahrbahnrand (Garniel, A.; Daunicht, W.D.; Mierwald, U. & Ojowski, U. [2007]: Vögel und Verkehrslärm. Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna. FUE-Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. Bonn, Kiel, 27 3 S). Andererseits wird die lnfrastruktur von Straßen (zum Beispiel Brücken) auch als Brutplatz von Vögeln oder Quartier von Fledermäusen (Richarz, K. [2000]: Auswirkungen von Verkehrsstraßen auf Fledermäuse. Bayer. Akad. Natursch. Landschaftspfl. Laufener Seminarbeiträge, [A00], 7 1 -84.) genutzt. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung bzw. welche Forschungsergebnisse und Studien liegen vor über die Häufigkeitsverteilung der Totfunde hinsichtlich der jahreszeitlichen Aktivitäten der Arten (2.8.jeweils während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs - und Wanderungszeit)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse/Studien oder ähnliches vor. Hinsichtlich der zeitlichen Verteilung werden bei Fledermäusen wegen des Winterschlafes der heimischen Arten Verkehrsopfer hauptsächlich zwischen März und Oktober mit Höhepunkt im Juli und August registriert (Haensel, J. & Rackow, W. [1996]: Fledermäuse als Verkehrsopfer- ein neuer Report. Nyctalus [N.F.], 6 nl, 29-47.). Frage 4: Welchen Einfluss haben Verkehrsdichte und Geschwindigkeit auf die Bestandsentwicklung von Vögeln und Fledermäusen bzw. die Entwicklung der Zahl der getöteten Vögel und Fledermäuse? Hierzu liegen der Staatsregierung keine systematisch erhobenen Erkenntnisse vor. Bei Fledermäusen waren in Auswertung einzelner Fälle Geschwindigkeiten um 80 Kilometer pro Stunde besonders unfallträchtig (Haensel, J. & Rackow, W. [1996]: Fledermäuse a/s Verkehrsopfer - ein neuer Report. Nyctalus [N.F.], 6 [1], 29-47.). Frage 5: Welche sächsischen Schwerpunktgebiete hinsichtlich der Totfunde von Vögeln und Fledermäusen an welchen Straßen existieren und welche Maßnahmen (wie z.B. Tempolimits...) hat die Staatsregierung bisher angeordnet bzw. wird sie wann anordnen, um die Sterblichkeitsrate von Vögeln und Fledermäusen aufgrund des Straßenverkehrs zu verringern? Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWEUT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zu räumlichen Schwerpunkten der Totfunde von Vögeln und Fledermäusen an Straßen liegen keine landesweiten Daten vor. Standardisierte Anwendungen von Artenschutzmaßnahmen (auch für Vögel und Fledermäuse) gibt es nicht. Deren projektbezogene Festlegung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die die örtlichen Gegebenheiten und die jeweilige Gefährdungssituation aufgrund des festgestellten Artvorkommens, die Ausnutzung von Synergieeffekten sowie die technische Machbarkeit und deren Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Eingriffsverursacher artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des $ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), zu denen auch das Tötungsverbot gemäß $ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gehört, vermeiden oder andernfalls unter den Voraussetzungen des $ 45 Abs. 7 BNatSchG vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen realisieren. Deren vorhabenbezogene zu beurteilende qualitative und quantitative Angemessenheit wird im Baurechtsverfahren von der Zulassungsbehörde geprüft. ln artenschutzrechtlich kritischen Bereichen kommen entlang von Straßen und auf lngenieurbauwerken Schutzzäune und -wände zur Anwendung, die Kollisionsschutz-, Blendschutz- und/oder Leitfunktion übernehmen, um den Arten ein gefahrloses Überoder Unterqueren von Straßen zu ermöglichen. Ebenso kommt - je nach örtlichen Gegebenheiten und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - ein Absenken oder Anheben der Gradiente der von einer Flugroute gequerten Straße in Verbindung mit Durchlässen oder Bauwerken über die Straße in Betracht. Mit freundlichen Grüßen îr Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-01-05T11:45:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes